# Steirische Hexenprozesse — Volltext-Korpus > Originalprotokolle von Prozessen gegen Hexen und Zauberer aus der > Steiermark (Österreich) und aus Slowenien im 17. Jahrhundert, transkribiert > und in heutiges Deutsch übertragen. Über zwei Jahrzehnte Forschungsarbeit > von Dr. phil. Siegfried Kramer (†2020); nach seinem Tod fortgeführt von > Veit Kramer-Schöggl. Privates, nicht-kommerzielles Forschungsprojekt, > Lizenz CC BY 4.0. Website: https://hexenprozesse.at > > Automatisch beim Build erzeugt aus allen Prozessseiten: 35 Verfahren > in chronologischer Folge. Je Eintrag die Eckdaten (Ort, Beschuldigte, > Anklage, Ausgang, Quelle) und der vollständige übertragene Protokolltext. --- ## Dionys und die Greschl (1602) - **Ort:** Landgericht des Stiftes St. Lambrecht (47.0720, 14.2991) - **Beschuldigte:** Dionys; die Greschl - **Anklage:** Zauberei, Wetterzauber, Totschlag, Diebstahl - **Ausgang:** hingerichtet, 5. August 1602 - **Bannrichter:** Georg Schaller - **Quelle:** Verhoere am 29. und 31. Juli 1602, Urteile 5. August 1602; abgedruckt in den Steiermaerkischen Geschichtsblaettern 1882, S. 129ff. Die Aussage der Greschl auch bei Byloff, Kapitel 25. - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/dionys.html *Zwei Verfahren des Landgerichts St. Lambrecht 1602 gegen Dionys und gegen das Kind der Bärbl* ### Anmerkung Die Frau, um die es eigentlich geht, steht nie vor Gericht. Beide Verhöre kreisen um Bärbl — Dionys sagt, sie habe ihm beim Wettermachen geholfen; ihre zehn- bis zwölfjährige Tochter beschreibt in einer langen Aussage, wie die Mutter geflogen sei, Wetter gemacht und sechs weitere Frauen das Fliegen gelehrt habe. Ein Verfahren gegen Bärbl selbst ist nicht überliefert. Die Seite trug deshalb früher den Untertitel „Dionys und seine Helferin“; er ist hier durch eine Formulierung ersetzt, die dem entspricht, was die Akten hergeben. Das Kind wird nicht hingerichtet. Das Urteil hält ausdrücklich fest, dass sie „nichts Übles begangen“ habe, und ordnet an, sie in ein Kloster zu bringen — damit sie ihrer Mutter nicht wieder in die Hände falle. Es ist der einzige Fall dieser Sammlung, in dem ein Kind vor Gericht steht, und der einzige, der mit einer Erziehungsanordnung statt mit einem Todesurteil endet. Dionys gesteht auch einen Mord. Zwischen den Wetterzauber-Punkten steht, er habe vor drei Jahren bei Obdach im Wald einen Schneider aus Wolfsberg namens Peter erschlagen und ihm 2 Gulden 10 Kreuzer abgenommen. Das Todesurteil nennt „das begangene Verbrechen“, für das eigentlich das Rädern vorgesehen gewesen wäre — gemeint ist wohl dieser Totschlag, nicht die Zauberei. Die Aussage des Mädchens steht wörtlich bei Byloff. Das Salben-Rezept, das Dionys der Mutter mitgab, ist in der Sammlung Kapitel 25 als „Zusammensetzung der Hexensalbe“ abgedruckt — nach demselben Verhör vom 31. Juli 1602, mit derselben Beschreibung der „10-13 Jährigen Greschl, der Tochter des Thoman, Schusters von Teufenbach“. Es handelt sich nicht um eine Parallele, sondern um denselben Fall. Der Bannrichter ist Georg Schaller, der Hofrichter Ludwig Wurm. Beide führen über Jahre hinweg die Verfahren des Stiftsgerichts, siehe auch Hans aus der Metnitz und Marx Schöpfer. ### Landgericht St. Lambrecht — Verhör des Dionys ohne Folter Am 29. Juli 1602 ist beim hochwürdigen Gotteshaus St. Lambrecht, bei der Landgerichtshoheit für das fürstliche Banngericht in der Steiermark durch den edlen und festen Ludwig Wurm, Hofrichter, im Beisein der ehrenhaften, weisen und vornehmen Beisitzer Niklas Hilberg, Marktrichter, Caspar Offner und Albrecht Rainer, beide Ratsbürger in St. Lambrecht, ein Verbrecher mit Namen Dionys aus Altenhofen stammend und einiges über 40 Jahre alt, zum Verhör ohne Folter vorgeführt worden. Er ist allerdings bei seiner ersten Aussage, die er noch am 9. November 1601 mit und ohne Folter gemacht hat und wie es hier noch zu vernehmen ist, geblieben. ### Aussage des Dionys · A.D. 1602 — Verhör unter Anwendung der Folter Unter Folter hat dieser Dionys noch mehr gestanden und ausgesagt. Zuerst sagt er, dass er mit einer mit Namen Bärbl zusammen gewesen sei, die mit ihm herumgezogen sei, und ihm geholfen habe Wetter zu machen. An die 4-mal oder öfter sei es geschehen, wie sie in Unzmarkt und anderen Orten waren und dass einer mit Stelzen dabei gewesen sei. Er sei auch zusammen mit der Bärbl und ihrer Tochter einmal im Sommer zur Zeit der Kornernte auf einem struppigem Pferd in der Größe eines Widders von Knittelfeld bis nach Teufenbach geritten und sie hätten ein Wetter gemacht, das habe Hagelkörner so groß wie Erbsen und Rollgerste geworfen. Danach habe er wiederum mit der Bärbel drei Wetter gemacht, eines mit Erbsengröße, von Frauenburg bis nach Neumarkt, das andere in der Gegend von Reichenfels und in der Gegend von St. Leonhard, so groß wie Bohnen. Das dritte Wetter bei dieser Gelegenheit war auch so groß wie Bohnen. Er habe der Bärbl einen Zettel, den er von einer Bäuerin bekommen habe, im Brot zu essen gegeben, mit der Wirkung, dass ein Schloss, wenn sie es angreift, vor ihr aufgehen müsse. Das sei auch ausprobiert worden. Bei Obdach sei ein Bauer mit dem Namen Primus Tartman. Der habe ihm 20 Kreuzer gegeben. Auch Brot, Käse und Schmalz, damit das Wetter bei ihm keinen Schaden anrichte. Er soll aber niemand sagen, dass er dafür einen Lohn bekommen habe. Dem Anderl am Berg und dem Primus auf dem Rössl habe er auch ein Wetter gemacht. Das sei in Richtung Wolfsberg gezogen und der Schauer sei erbsengroß gewesen. Unterhalb von Wolfsberg habe er auf einem Friedhof Gebeine von Toten ausgegraben und der Bärbl gegeben. Vor drei Jahren habe er am Vormittag bei Obdach im Wald einen Mann mit dem Namen Peter, einen Schneider aus Wolfsberg, erschlagen und 2 Gulden und 10 Kreuzer bei ihm gefunden. Die habe er genommen. Den Mann habe er liegen gelassen und er sei davongegangen. Vor 10 Jahren habe er auch einen Bauern verprügelt. Der sei aber nicht gestorben. ### St. Lambrecht — Urteil über Dionys Dieser Dionys ist durch die Herrn Rechtssprecher und Beisitzer einstimmig zum Tod verurteilt worden. Wegen des begangenen Verbrechens hätte er zwar durch Rädern hingerichtet werden sollen, doch ist ihm dies aus Barmherzigkeit erlassen worden. Aus Milde ist entschieden worden, ihn lebendig zu Staub und Asche zu verbrennen. Geschehen in St. Lambrecht, am 5. August 1602 Georg Schaller Bannrichter in der Steiermark ### Landgericht St. Lambrecht — Verhör des Mädchens ohne Folter Am 31. Juli 1602 ist bei der Landgerichts-Hoheit des hochwürdigen Gotteshauses St. Lambrecht für das fürstliche steirische Banngericht, vertreten durch den edlen und festen Ludwig Wurm, dortiger Hofrichter, im Beisein der ehrbaren, weisen und vornehmen Beisitzer Niclas Hilberg, Marktrichter, Hans Mugg, Valtan Seitlinger, Sebalt Rainer, Valentin Hilberg, Caspar Offner und Albrecht Rainer, alle Ratsbürger in St. Lambrecht, eine weibliche Person, ein junges Mädchen, das Kind des Thomas Schuster aus Teufenbach und seiner Frau Bärbl, zwischen 10 und 12 Jahre alt, zum Verhör ohne Folter vorgeführt worden. Zuerst sagt und gesteht sie, sie habe in Teufenbach beim Veit Steinburger gewohnt. Ihre Mutter sei an der schwarzen Bräune erkrankt, und deshalb sei sie wegen eines Schnitter-Lohns von 7 Kreuzer gegangen. Dabei sei sie verhaftet worden. Sie sagt, einmal seien sie und ihre Mutter von Schrattenberg aufwärts gegangen. Da sei ein Männlein gewesen, mit einem schwarzem Kleid und ca. 45 cm groß. Sie hätten ihn nicht gekannt. Er sei in Scheifling daheim. Dieser habe 3 Pferde gebracht. Das eine sei wie ein Hirsch gewesen, die anderen beiden nicht. So wäre die Mutter auf einem gesessen und das Mandl auf einem und sie seien nach Steinberg zum Stadlmaier geritten. Die Pferde hätten Klauen wie Hirsche gehabt, aber weder Sattel noch Zaumzeug. Die Mutter hätte sie bei den Hörnern gehalten. Das dritte Pferdchen sei klein gewesen und nachgelaufen. Sie selbst sei zu Fuß nachgegangen. Das sei vergangenen Sommer an einem Samstag geschehen. Sie sagt, dass ihre Mutter vor einem Jahr 5-mal geritten sei und sie sei auch 3-mal aufgesessen. Die Pferde seien teils grau und teils schwarz gewesen und so groß wie Wölfe. Wenn sie also zu einem Ort wie Judenburg, Knittelfeld oder sonst wohin gehen wollten, dann seien sie aufgesessen und geritten. Zum Schluss habe man diese Tiere in den Wald laufen lassen. Sie sagt, ihre Mutter hätte im Sommer vor 3 Jahren in Neumarkt beim Pichlmayr ein Wetter gemacht, das habe stark gedonnert und geregnet. Vor einem Jahr habe ihre Mutter über dem Pusterwald ein Wetter geführt. Sie seien zusammen, sie selbst in Mutters Schoß, auf einer Ofenschüssel (eine Art Holzschaufel zum Brotbacken) gesessen und fort gefahren und sie hätten Hagelkörner so groß wie Haselnüsse geworfen. Wenn die Mutter habe fahren wollen, dann habe sie in eine Büchse, die sie stets bei sich getragen habe, gegriffen und eine Salbe herausgenommen und die Ofenschüssel eingesalbt und dann sei sie im Wetter davongeflogen. Sie habe im Sommer vor 2 Jahren auf Wunsch eines Bauern aus der Nähe von Obdach auf einem Berg, sie wisse nicht, wie er heiße, ein Wetter geführt, mit Schlossen so groß wie Haselnüsse. Bei diesem Bauern habe es keinen Schaden angerichtet, bei den anderen Bauern aber schon. Dieser Bauer habe der Mutter ein Schaffl Roggen, einen Zentner Fleisch, 1 Pfund Schmalz und einen Gulden Geld gegeben. Das Mädchen habe bei den Bauern kleine Schweine gehütet. Auch habe ihre Mutter am Ascher-Mittwoch Schnee gemacht. Ebenso sei ihre Mutter von Katsch nach Pux gegangen und habe dort in einer unbewohnten Keuschen einen starken Regen und Schnee gemacht. Im Fasching habe sie über dem Schönberg auch Schnee gemacht. Sie sagt: Vor einem Jahr habe sie in Judenburg auf dem Friedhof einen großen Knochen von einem Toten genommen (dabei hätten sie ihr verboten, irgendjemand zu sagen, dass sie das genommen habe) und diesen zu Pulver zerstoßen, zur Zauberei benutzt und in einem Häferl gesotten. Und wenn sich einer die Haare abschneiden hat lassen, dann hat sie das Haar zu Pulver verbrannt und in das Häferl gegeben. Die Salben trägt sie stets bei sich. Und auch, wenn ein Schwein abgestochen worden ist, habe sie geschaut, dass sie die Sauborsten bekomme. Diese habe sie dann kreuzweise gelegt, getrocknet und zur Salbe verwendet. Die Mutter trägt einen weißen Hut, einen lodenen Männerrock und einen Kittel aus Leinen. Sie sagt, dass sie einmal auf ein zottertes Pferd aufgesessen sei und ohne Sattel von Unzmarkt durch den Wald über die Berge nach Judenburg geritten sei. Sie sagt, sie sei auf der Ofenschüssel im Schoß ihrer Mutter in Pusterwald so hoch gefahren, dass man sie nicht mehr habe sehen können. Sie habe sich zwar gefürchtet, aber die Mutter habe sie fest gehalten. Die Mutter sei oft gefahren. Sie sagt, ihre Mutter habe einen Kristall gehabt, den sie aber verloren habe. In dem habe sie sehen können, wie sie Wetter machen könne. War man bei einem Haus lieb und nett und habe ihr etwas gegeben, dann habe sie denselben gesagt, sie sollten am Oster-Montag ein weißes Brot auf den Scheiterhaufen legen und ein ganzes Jahr liegen lassen und dann den Hennen etwas davon zu essen geben. Diesen Leute könne kein Wetter schaden. Alle Zauberei habe ihre Mutter vom Dionys gelernt, der zuvor freigelassen worden ist. Er hab ihr oft ein Papierl zum Essen gegeben. Wenn sie ein Schloss angreife, dann müsse es aufgehen. Sie habe das selbst 2 Mal gesehen. Auch einmal in einer Kammer, da sei die Truhe aufgegangen und darinnen seien 2 Gulden gewesen. Die hat sie mitgenommen. Das andere Mal in Frojach beim Walter Krall habe sie eine Truhe in einer Kammer aufgemacht. Sie habe nur Gewand gefunden, aber nichts davon mitgenommen. Der Dionys sei zur Zeit der Getreide-Ernte auf einem struppigem Pferd, das aussah wie ein Widder, und die Mutter und sie seien ebenfalls auf einem zotterten Pferd unterhalb von Knittelfeld miteinander nach Teufenbach geritten. Ihre Mutter gebe sich oft als Näherin aus. Das sei nicht wahr. Sie stehle alles und betrüge nur die Bauern. Der Dionys sei oft bei ihr gewesen. Dienstag, Donnerstag und Samstag abends sind ihre Mutter und der Dionys auf die Weide gegangen. Sie haben miteinander geredet und er habe ihr einen Knochen von einem Toten gegeben und gesagt, sie soll es zu Staub zerstoßen und eine Salbe machen zum Ausfahren. Dazu soll sie faules Holz nehmen, das in der Nacht leuchtet, Menschenhaar, Sauborsten, Brunnenwasser, ein wenig Mehl, Schmalz und eine Hostie. Wenn sie zum heiligen Sakrament gehe, dann soll sie es wieder aus dem Mund nehmen. Das habe sie 2 Mal gemacht. Wenn man ihrer Mutter gut gesinnt sei, dann mache sie kein Wetter. Der Dionys sei 3-mal bei ihrer Mutter gelegen. Zu Hinterpuchl im Stadl seien 2 Knechte bei ihr gelegen. Einmal auch ein windischer Kramer, von dem sie ein Paar seidene Zöpfe bekommen habe. Ihre Mutter habe 2 Liebhaber, die oft bei ihr gelegen seien. Die hießen Kölbl und Fingerl. Ihre Mutter habe 6 Frauen das Fliegen beigebracht: in Oberwölz die Ändl und die Bärbl, in Pusterwald eine, die Kundl, in Brettstein eine, die List, bei Zeiring die Martl und bei den Rottenmanner Tauern die Schuster. Ihre Mutter habe zusammen mit diesen Frauen oft im Pargasser Wald mit dem bösen Feind getanzt. Und immer sind 2 zotterter Rosse daneben gestanden. In Unzmarkt ist der Dionysl oft bei der Frau Mayr gelegen. ### St. Lambrecht — Urteil über das Mädchen Bezüglich dieser Greschl ist einstimmig von den Herrn Rechtssprechern wegen ihrer Jugend und im Besonderen, weil sie nichts Übles begangen hat, entschieden worden, dass sie nach Möglichkeit in ein Frauen- oder Nonnenkloster gebracht werden soll. Bis dies durchgeführt wird, soll sie inzwischen in das Kloster St. Lambrecht kommen, wo ihr der Herr Abt entsprechende Arbeit, die sie verrichten kann, anordnen soll, damit sie ihrer bösartigen Mutter nicht wieder in die Hände kommt und sie dann noch ärger und schlimmer wird als ihre Mutter. Sie möge also so erzogen werden, dass sie allzeit gottesfürchtig lebe. Geschehen in St. Lambrecht, am 5. August 1602 Georg Schaller Bannrichter in der Steiermark --- ## Hans aus der Metnitz (1604) - **Ort:** Landgericht des Stiftes St. Lambrecht (47.0720, 14.2991) - **Beschuldigte:** Hans aus der Metnitz - **Ausgang:** hingerichtet, 6. September 1604 - **Bannrichter:** Georg Schaller - **Quelle:** Protokoll vom 2. und 3. September 1604 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/metnitz.html *Prozess gegen einen gewissen Hans aus der Metnitz wegen Zauberei und Wettermacherei* Ein Verfahren des Landgerichts St. Lambrecht unter dem Bannrichter Georg Schaller, der dort auch die Prozesse gegen Dionys und Marx Schöpfer führte. Der Beschuldigte stammte aus der Metnitz in Kärnten — von dort auch die Bilder dieser Seite. ### Landgericht St. Lambrecht — Aussage und Geständnis mit und ohne Folter Am 2. und 3. September 1604 ist in der Landgerichtshoheit des hochwürdigen Gotteshauses St. Lambrecht für das steiermärkische Banngericht durch den edlen und festen Herrn Ludwig Wurm, dortiger Sekretär und Hofrichter, im Beisein der ehrenhaften und vornehmen Hans Mugg (Marktrichter), Albrecht Rainer, Sewald Rainer, Caspar Offner, Caspar Zeischl, Sebastian Egger und Georg Schmidinger, alles Bürger von St. Lambrecht, ein Verbrecher zum Verhör vorgestellt worden, der mit und ohne Folter folgendes ausgesagt und gestanden hat: Zuerst sagt und bekennt er, er heiße Hansl aus der Metnitz und sei ungefähr 73 oder 74 Jahre alt. Er sei vor 2 Jahren hier gefangen gewesen und gegen einen Eid, dass er diese Gegend nicht mehr betreten werde, wieder freigelassen worden. Er sagt auch, er könne den Diebs-Segen sprechen. Weiters sagt er, er könne auch den Wolf-Segen. Weiters sagt er, dass er vor 6 Jahren zweimal bei seiner Muhme gelegen sei und mit ihr Unzucht getrieben habe. Weiters sagt und bekennt er, dass er eine Zeit lang in einer Weide zu einem schwarzen zottigen kleinen Mann gegangen sei. Dieser habe ihm das Wetter-Machen beigebracht. Weiters sagt er, dass er vor einem Jahr vor dem Korn-Schneiden zum Ambros am Egg gekommen sei. Dieser habe ihm kein weißes Brot geben wollen. Deswegen habe er ein Wetter von der Metnitz aus auf die Lassnitz bis zum Ambros und Koller am Pirchwald gelenkt. Dieses Wetter habe Wasser und Hagel-Steine gehabt, so groß wie Erbsen. Und weil man nicht geschossen hat, hat ihn das Wetter nicht verfehlen können. Er sei danach in derselben Nacht beim Ruppen unter der Alm geschlafen. Am Morgen sei er zum Georg im Winkl und in der Nacht zum Stampfer in der Deichl gegangen. Weiters sagt und gesteht er, dass er vergangenes Jahr am Kreuz-Dienstag ein Wetter mit Schauer und Wasser am Albl hinunter zum Eissner gelenkt habe, weil ihn der Eissner geärgert und zornig gemacht habe. Er habe dieses Wetter auch der Frau Gruber dort zugedacht. Er sei mit dem Wetter bis zum Kürner geflogen und dort niedergefallen. Dort habe er eine Weile gerastet. Danach sei er in die Lassnitz zur Frau Spreizer und habe dort übernachtet. Schließlich sagt und gesteht er, dass er heuer am Johannestag oder zur Sonnwend angefangen habe, ein Wetter zu machen, weil der Gregor auf der Sag und die Hayholt ihn geärgert und gequält hätten und nichts geben wollten. Er sei gegen Mittag ausgefahren und habe haselnussgroße Hagel-Steine geworfen. Er sei von Hayholten bis zum See am Auerling geflogen. Dort sei er auf einer Weide niedergefallen. Er sei schwach gewesen und einen halben Tag dort gelegen. Dem Ambros am Eck soll das Wetter am meisten Schaden angerichtet haben. Darauf hin sei er zum Benedickten am Daumnig gegangen und habe dort genächtigt. Er bitte um ein gnädiges Urteil. ### St. Lambrecht — Urteil Es ist durch die Herrn Richter und Beisitzer einstimmig beschlossen worden, dass er dem Scharfrichter überantwortet werden soll. Dieser soll ihn aus lauter Gnade, Milde und Barmherzigkeit mit dem Schwert hinrichten. Danach soll sein Körper zu Asche und Pulver verbrannt werden. Georg Schaller Bannrichter ### Am Verfahren beteiligt - Georg Schaller — Bannrichter; führte in St. Lambrecht auch die Verfahren gegen Dionys (1602) und Marx Schöpfer (1614). - Ludwig Wurm — Sekretär und Hofrichter des Stiftes; auch im Verfahren gegen Dionys 1602. - Caspar Offner und Albrecht Rainer — Bürger von St. Lambrecht, ebenfalls schon 1602 als Beisitzer bei Dionys. --- ## Marx Schöpfer (1614) - **Ort:** Landgericht des Stiftes St. Lambrecht (47.0720, 14.2991) - **Beschuldigte:** Marx Schöpfer - **Ausgang:** hingerichtet, 18. August 1614 - **Bannrichter:** Georg Schaller - **Quelle:** Protokoll vom 13. und 14. August 1614 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/mschoepfer.html *Prozess gegen Marx Schöpfer wegen Wettermacherei* Ein Verfahren des Landgerichts St. Lambrecht unter dem Bannrichter Georg Schaller, der dort auch die Prozesse gegen Dionys (1602) und Hans aus der Metnitz (1604) führte. In allen dreien wirkte Caspar Offner als Beisitzer mit. Fritz Byloff hat aus diesem Protokoll einen Abschnitt ediert — nachzulesen in Kapitel 30, „Vieh- und Milchzauber“. Er führt Schöpfer dort als Viehhalter. Marx Schöpfer, aus Hinteregg bei Oberwölz stammend. Geständnis mit und ohne Folter. Vollstreckt am 18. 8. 1614 in St. Lambrecht. ### Landgericht St. Lambrecht — Geständnis mit und ohne Folter Am 13. und 14. August 1614 ist in der Landgerichtshoheit des hochwürdigen Gotteshauses St. Lambrecht für das steiermärkische Banngericht durch den edlen und festen Herrn Hans Amon, dortiger Sekretär und Hofrichter, im Beisein der ernsten und vornehmen Caspar Offner, Marktrichter Valtan Hilberg, Caspar Zeischl und Daniel Mugg, alle Bürger von St. Lambrecht, eine verbrecherische Person zum Verhör vorgeführt worden. Er hat mit und ohne Folterung folgendes gestanden und ausgesagt: Zuerst sagt und bekennt er: Er heiße Marx Schöpfer und stamme aus dem Hinteregg bei Oberwölz. Er sei Viehhüter und seiner Meinung nach 48 Jahre alt. Weiters sagt und bekennt er, dass er beim Mayr in Lercha zuerst einmal 6 Jahre als Viehhüter gedient habe. Weiters sagt er, dass er von diesem Mayer nach St. Leonhard im Lavanttal zum Herrn Pammer gegangen sei und bei ihm 15 Jahre lang Ziegen gehütet habe. Weiters sagt er, dass er vom Herrn Pammer weitergezogen sei und bei einem Bauern namens Schäfer am Hierz 4 Jahre gedient habe. Von diesem Schäfer habe er sich zum hageren Huber begeben und bei ihm eine Zeitlang gedient. Weiters sagt er, dass er danach nach Frauenburg gegangen sei und dort auch gedient habe. Weiters sagt er, dass er von Frauenburg auf die Rottenmanner Tauern gegangen sei und dort 16 Jahre als Ziegenhüter gedient habe. Weiters sagt er und bekennt er, dass er von einer Sennerin, deren Namen er nicht kenne, gelernt habe: Wenn die Kühe nicht zum Stier kommen wollen, dann soll man die Stuben 9 Mal kehren und den Kehricht durchseihen und diesen den Kühen unter das Futter geben. Dann würden die Kühe bald trächtig. Weiters sagt und gesteht er, dass er diesen Kühen die Hufe ausgestochen und der genannten Sennerin gebracht habe, als er mit ihr in Hinteregg auf der Alm Vieh gehütet habe. Dieses Material aus den Hufen habe sie zur Zauberei gebraucht. Außerdem sagt er, dass diese Sennerin 2 Frösche auf eine Stange gehängt habe. Dann habe sie daran gemolken und dadurch den fremden Kühen die Milch entzogen habe. Weiters sagt und gesteht er, dass er von dieser Sennerin gehört habe, dass sie einige Mal bei schönem Wetter gesagt habe: „Heute wäre gut Wetter kochen“. Danach sei sie hinaus auf einen Hügel gegangen und habe laut geschrien. Er wisse aber nicht, was. Nichtsdestoweniger sei es bald darauf, als sie wieder in die Hütte zurück gekommen sei, draußen voll Schauer gewesen. Er sagte auch aus, dass sie in Frauenburg verbrannt worden wäre. Er sagt weiters, dass beim Zechner am Putschingk ein Rörrbauer sei. Wie er aber heiße, das wisse er nicht. Der Zerbmair aber wisse es. Dieser könne auf dem Wolf fahren. Er sagt weiters und gesteht, dass die erwähnte Sennerin zu ihm gesagt habe, wenn er zaubern wolle oder das Zaubern lernen möchte, dann müsse er ernsthaft die Heilige Dreifaltigkeit 9 Mal verleugnen und (Gott behüte uns) sich mit dem Teufel mit Leib und Seele 9 Mal verschwören. Weiters sagt er aus, dass die erwähnte Sennerin zu ihm gesagt habe, wenn er ein Wetter machen will, dann müsse ihn der „Schwarze Kasperl“ (Teufel) dafür belohnen. Er sagt weiters aus und gesteht, dass der Teufel, der “Schwinkl Mayr Kälbl” heiße, vor 15 Jahren in schwarzen Kleidern auf der Pernreith Alm zu ihm gekommen sei und zu ihm gesagt habe, wenn er ihm gehören wolle, dann wolle er ihm das Zaubern lernen und ihm Geld geben. Darauf habe der Teufel Blut von ihm genommen, indem er an der linken Hand in den Mittel-Finger geschnitten habe. Er habe auch Gott dreimal verleugnet. Was er aber alles geredet habe, wisse er nicht. Was er ihm aber vorgesagt habe, das habe er nachgeredet und dem Teufel dreimal versprechen müssen. Nach all dem sei einmal der Teufel in Gestalt eines kleines Mädchens zu ihm gekommen. Dieses habe eine Schüssel genommen. Da war Wasser drinnen. Er wisse nicht, was sonst noch drinnen gewesen sei. Das habe er genommen und mit der Hand umgerührt. Damit habe er ein Wetter vom Hinteregg aus über die Alm sogar bis ins Ennstal gelenkt. Es habe ziemlich großen Schaden angerichtet. Dafür habe er 4 Kreuzer als Lohn bekommen. Er sagt weiters aus und gesteht, dass er danach noch einmal ein Wetter in Pusterwald gemacht habe. Er sagt weiters und gesteht, dass er ein Wetter in Prettstein gemacht habe. Er sagt weiters und gesteht, dass er ein Wetter von Oberwölz aus bis nach Zeiring geführt habe. So oft er ein Wetter gemacht habe, habe ihn der Teufel immer entlohnt und das eine Mal mehr, das andere Mal weniger Lohn gegeben. Schließlich sagt und gesteht er, als er beim Perolt in Saal gedient habe. Er habe dort wieder ein Wetter gemacht. Er wisse aber nicht mehr recht, wie groß der Schaden gewesen sei, den es angerichtet habe. Und dass er Gott abgesagt habe. Das habe er tun müssen, weil ihn der Teufel so angegriffen habe. Er sei ein unzuverlässiger Angeber und er habe nicht gehalten, was er ihm versprochen habe. Und der Teufel habe ihn im Gefängnis hart geschlagen. #### Urteil ### Landgericht St. Lambrecht — Urteil Dieser Täter ist durch die Herrn Richter und Beisitzer einstimmig dazu verurteilt worden, dass er dem Scharfrichter überantwortet werde. Dieser soll ihn zur allgemeinen Richtstätte führen und aus lauter Gnade, Milde und Barmherzigkeit mit dem Schwert hinrichte. Sein Körper soll zu Staub und Asche verbrannt werden. Georg Schaller Bannrichter --- ## Ursula Neubauer (1644) - **Ort:** Herrschaft Neudau, Verfahren am Landgericht Burgau (47.1795, 16.1002) - **Beschuldigte:** Ursula Neubauer - **Anklage:** Zauberei, Milchzauber - **Ausgang:** verbannt, Pfingsten 1644 - **Quelle:** Bittschrift an Kaiser Ferdinand III., abgedruckt in den Steiermaerkischen Geschichtsblaettern 1882, S. 155ff - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/neubauer.html *Bittschrift der als Hexe angeklagten und ausgewiesenen Ursula Neubauer an den Kaiser um Gewährung der Rückkehr* ### Anmerkung Dieses Schriftstück fällt aus der Sammlung heraus: Es ist kein Verhörprotokoll, in dem über eine Beschuldigte gesprochen wird, sondern der einzige Text, in dem eine Beschuldigte selbst in der ersten Person spricht. Die Kanzleiformeln zeigen zwar, dass eine geübte Hand mitgeschrieben hat — die Sache aber trägt Ursula Neubauer vor. Ausgelöst hat alles ein Streit um Töpfergeschirr im Wert von drei Groschen. Als die Bestohlene ihr Eigentum zurückverlangte, drehte die Nachbarin den Vorwurf um und griff nach dem Argument, gegen das keine Verteidigung half: Ursulas Vater und Mutter seien vor Jahren als Unholde und Zauberer hingerichtet worden. Der Verdacht war damit vererbt. Dasselbe Muster begegnet vier Jahrzehnte später wieder: Im Verfahren gegen Andreas Zechner (1686) führt der Bannrichter die Hinrichtung des Vaters ausdrücklich als Belastungsmoment gegen den Sohn an. Die Folge: Anzeige bei der Herrschaft, Verhaftung, ein Jahr weniger vier Wochen im Gefängnis des Landgerichts Burgau — „so traktiert, dass es zum Erbarmen war“. Gefunden wurde nichts. Trotzdem wurde sie zu Pfingsten 1644 auf Lebenszeit aus der ganzen Steiermark verbannt, weg von ihrem Mann und den kleinen Kindern; nur eine kaiserliche Gnade konnte das aufheben. Adressat der Bittschrift ist demnach Kaiser Ferdinand III. Bemerkenswert ist der letzte Punkt: Ursula Neubauer bittet nicht nur um die Rückkehr, sie verlangt auch, dass ihre beiden Ankläger öffentlich Abbitte leisten. Ob dem Gesuch stattgegeben wurde, ist nicht überliefert. ### Herrschaft Neudau — Bittschrift an den Kaiser Allerdurchlauchtigster, großmächtigster und unüberwindlichster Römischer Kaiser, König der Ungarn und der Böhmen, Erzherzog von Österreich etc. etc. Allergnädigster Kaiser, Landesfürst und Herr, Eure Kaiserliche Majestät etc., auf die Knie fallend und untertänigst bittend erlaube ich mir Sie anzuflehen, ich arme, ganz betrübte, elende Frau, in höchster Not und gezwungener Weise muss ich dies tun, der ich die Ehefrau eines Töpfers namens Matthias Neubauer in Wörth in der Steiermark und ihrer Gnaden, Herr Georg Julius von Rathall etc. zur Herrschaft Neudau gehörige Untertanin bin. Denn es hat sich vor eineinhalb Jahren mit meinen Nachbarn, der Ehefrau des Herrn Georg Dornschusters und dem Matthias Gager, solcher Streit erhoben und zugetragen. Es hat nämlich die Dornschuster mir armen Töpferin um drei Groschen Geschirr gestohlen und heimlich weggetragen. Ich bin ihr gleich nachgelaufen und hab von ihr das weggenommene Geschirr zurückverlangt. Sie aber ist gleich mit Anschuldigungen gekommen und hat gesagt, ich sei auch so eine, wie es vor vielen Jahren geschehen sei, als mein Vater und meine Mutter, die auch neben vielen anderen Personen wegen ihrer üblen begangenen Taten, für Unholde, Hexen und Zauberer gehalten und hingerichtet worden seien, wo ich arme Frau nichts um diese Dinge gewusst habe. Dann hat sie auch noch gesagt, sie hätten mich neben einer anderen Frau im Wald gesehen, wie ich ihre Kühe leergemolken und die Milch weggenommen hätte. Bald darauf hat sie mich bei der Herrschaft angezeigt und lauter Unwahrheiten angegeben und dann hat man mich gefangen genommen und ins Landgericht Burgau gebracht. Dadurch habe ich unschuldiger Weise nur 4 Wochen weniger als ein ganzes Jahr in diesem schrecklichen und harten und nicht enden wollenden Gefängnis bleiben müssen und bin so traktiert worden, dass es zum Erbarmen war. Nachdem man bei mir überhaupt nichts gefunden hat, auch wenn sie es noch so versucht hätten, bin ich durch das Landgericht Burgau vergangene Pfingsten im Jahr 1644 auf Lebenszeit ausgewiesen und verbannt worden aus der ganzen Steiermark, weg von meinem Mann, der noch mit den kleinen Kindern zuhause lebt. Mit dem besonderen Vermerk, dass ich zurückkehren könne, wenn mir Eure Römische Kaiserliche Majestät eine kaiserliche Gnade aus Barmherzigkeit erteilen würde. Nachdem ich nun einmal, ich elende, betrübte und blutarme Frau auf der ganzen Welt kein anderes Mittel suchen und finden kann, damit mir in dieser Sache geholfen werde, als Eure Kaiserliche Majestät, unser allergnädigster Landesfürst und Herr, der solche kaiserliche Gnaden aus besonderer kaiserlicher Macht erteilen kann, klage ich Ihrer allerhöchsten kaiserlichen Majestät mit tiefem Seufzen und vor die Füße fallend, wehmütig und vom Grund meiner Seele und meines Herzens aus. Es gelange diese Bitte daher an die allerhöchste Majestät, gedenkt einer sehr betrübten und ganz verlassenen, elenden und verlassenen Frau, die auf unschuldige Weise so behandelt und so jämmerlich traktiert worden ist, obwohl man überhaupt nichts gefunden hat und wo ich auch mein Lebetag nie auf den Gedanken gekommen wäre, so etwas zu tun, um der 7 Barmherzigkeiten Gottes und um der heiligen 5 Wunden Jesu Christi willen, mit hochgestreckten beiden Händen und auf den Knien seufzend bittend: Eure kaiserliche Majestät, schenke mir armen, elenden Frau gnädigst Eure Barmherzigkeit und mache mich mit dieser kaiserlichen Gnade wieder froh, nämlich dadurch dass ich wieder zurück in die ganze Steiermark und in unsere Herrschafts-Landgerichte und auch wieder nach Hause zu meinem Ehemann und den kleinen Kindern kommen darf und kann. Man wird mir in Zukunft keine Verwürfe machen können und es werden auch keine solchen Sachen geschehen. Außerdem sollen wegen dieser ungerechtfertigten Beschuldigungen die Frau des Dornschuster und der Matthias Gager, nachdem gar nichts gefunden worden ist, öffentlich Abbitte leisten. Und ich bitte schlussendlich, mit dieser kaiserliche Gnade und Zusicherung und Schutzgewährung einen Brief zu gewähren, auszufertigen und zustellen zu lassen, um Jesu Christi und der Himmelskönigin und Jungfrau Maria und auch aller Heiligen Gottes Namens willen nochmals zu Füßen fallend innigst bittend, mich mit dieser besonderen kaiserlichen Gnade zu erfreuen, wofür ich für ein besonders langes Leben und eine überaus glückliche Regierung mein eifriges Gebet zu Gott schulde und mein ganzes Leben in Erinnerung behalten werde. Diesbezüglich empfehle ich mich der allergnädigsten Erhörung und Gewährung Eure Kaiserliche und Königliche Majestät, demütigst Ursula Neubauer, arme und lang gefangen gewesene Frau aus Wörth in der Steiermark --- ## Martha Mosegger (1647) - **Ort:** Herrschaft und Landgerichtshoheit Ober-Voitsberg (47.0505, 15.1475) - **Beschuldigte:** Martha Mosegger - **Anklage:** Zauberei, Wahrsagerei, Segensprechen - **Ausgang:** hingerichtet, Juli 1647 - **Bannrichter:** Johann Andreas Barth - **Quelle:** Verhoer am 16. und 17. Juli 1647; Original im Archiv des Stiftes Rein - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/mosegger.html *Prozess gegen Martha, die Witwe des Thomas Mosegger Herrschaft und Landgerichtshoheit Ober-Voitsberg* ### Anmerkung Martha Mosegger ist bei ihrem Verhör 104 Jahre alt. Sie hat vierzig Jahre mit ihrem Mann gelebt und danach vierzig Jahre als Witwe, sie hat sieben Kinder geboren und drei überlebt sehen. Was sie bekennt, ist kein Teufelsbund, sondern ein Beruf: Sie liest in einem Kristall, welches Kraut gegen welches Gebrechen hilft, gräbt es aus, spricht ein Gebet darüber und gibt es den Leuten. Dafür bekommt sie zu essen und manchmal ein oder zwei Groschen. Der Kristall stammt von der Herrschaft. Die Frau von Waldstein hatte ihn von einem „kleinen Mandl mit einem langen Bart“ gekauft und ihrer Tochter zum Lernen gegeben; als die keine Lust dazu hatte, gab sie ihn der Dienstmagd mit auf die Alm, damit sie dem Vieh helfen könne — und lehrte sie auch das Gebet dazu. Fünf Jahre später steht dieselbe Magd deswegen vor dem Banngericht. Dasselbe Gefälle findet sich im Verfahren gegen Walburga Moritz-Bärtl, deren Kundschaft bis in den Adel reichte. Die beiden Verfahren hängen noch enger zusammen. Beide Frauen sind Heilerinnen, beide werden von demselben Bannrichter Johann Andreas Barth verhört — Mosegger 1647, Moritz-Bärtl 1652 — und beide sprechen einen Segen, der rückwärts zählt: bei Mosegger „die 8, die 7, die 6 … und danach keine Wolke“, bei Moritz-Bärtl „sind nicht 9, sondern 8 … sondern gar keins“. Mosegger ist damit zugleich Barths bisher frühestes belegtes Verfahren. Unter der Daumenschraube gibt sie zu, gelogen zu haben — um jemanden zu schützen. Über die Herkunft des schwarzen Steins, den man bei ihr fand, hatte sie zweimal Falsches ausgesagt. Erst unter der Folter nennt sie eine junge Frau aus Graz und sagt ausdrücklich, sie habe die anderen Angaben gemacht, „damit sie die junge Frau, die ihn ihr gegeben habe, verschweige und nicht verrate“. Den Namen der Frau nennt sie auch dann nicht. Sie bestreitet bis zuletzt jeden Schadenzauber. Sie habe die Frau Klos nicht krank und deren Sohn nicht blind gemacht, sondern beide geheilt. Wetter machen könne sie nicht — nur abwehren. Verurteilt wird sie trotzdem. ### Landgerichtshoheit Ober-Voitsberg — Verhör mit und ohne Folterung Am heutigen Tag, den 16. Juli 1647, ist dem Kaiserlichen Steirischen Banngericht bei der Herrschaft und Landgerichtshoheit Ober-Voitsberg … einer Missetäterin mit dem Namen Martha, die Witwe des Thomas Mosegger, zum Verhör vorgeführt worden. Sie hat … mit und ohne Folterung folgendes ausgesagt und gestanden: Sie bekennt, sie heiße mit dem Taufnamen Martha, sei 104 Jahre alt, stamme aus Geistthal, wo sie sich in der Keuschen des Kaspar Uhrl aufgehalten habe. Sie bekennt: Von Jugend auf habe sie bei verschiedenen Untertanen gedient und sei dann auf Schloss Waldstein in das Frauenzimmer gekommen und 3 Jahre dort geblieben. Danach von der Gnädigen Frau auf die Alm zu 120 Kühen abgestellt worden. Bei diesem Dienst sei sie 7 Jahre lang geblieben. Sie bekennt: In der Folge sei sie mit ihrem Mann, Thomas Mosegger, der aus Pöllau stamme und ein Köhler gewesen sei, verheiratet worden und sie hätten 40 Jahre miteinander gelebt. Er sei in der Kohlen-Erzeugung tätig gewesen und schon gestorben. Sie bekennt, in ihrer Ehe habe sie 7 Kinder zu Welt gebracht, von denen 3 am Leben sind. Einer namens Veit, ein Glaser, einer heiße Mörth und sei ein Holzknecht in Bruck, und Magdalena. Vier seien gestorben. Sie bekennt, nach dem Tod ihres Mannes sei sie 40 Jahre eine Witwe gewesen. Eine Zeitlang habe sie sich zunächst im Gebiet von Bruck an der Mur aufgehalten und vom Spinnen gelebt. In der Folge sei sie wieder nach Geistthal gezogen. Und gemeinsam mit sechs Personen habe sie in dieser Keuschen ihren Lebensunterhalt gesucht. Sie bekennt, sie habe in Bruck und all den Orten oben und auch in Geistthal nie gezaubert oder wahrgesagt, sondern nur bei Krankheiten von Mensch und Tier Ratschläge gegeben und mit Wurzeln und Kräutern geholfen. Das Wissen um die Wirkung der Kräuter und Arzneien beziehe sie aus einem Kristall-Stein und die Erfahrung, welche Wurzeln und Kräuter bei den jeweiligen Gebrechen von Menschen und Tieren anzuwenden sind. Sie bekennt, diesen Kristall habe Frau von Waldstein von einem kleinen Mandl mit einem langen Bart gekauft und ihn dem Fräulein Tochter zum Lernen gegeben. Weil diese aber keine Lust hatte, damit etwas zu machen, habe schließlich die Frau von Waldstein ihr den Stein mit auf die Alm gegeben, damit sie die Kräuter und Wurzeln kenne und dem Vieh helfen könne. Sie bekennt, in diesem Stein sehe man einen Stern, der zeige die Wurzeln und Kräuter gegen die Gebrechen des Viehs an. Ebenso sehe man einen Blutstropfen, der weise auf die Gebrechen der Menschen hin und zeige die Kräuter gegen die Krankheiten der Menschen. Wenn Leute um Rat zu ihr kämen, habe sie ihr Gebet darüber verrichtet, die Kräuter und Wurzeln hieraus erkannt und diese Kräuter in den Bergen gepflückt und ausgegraben. Und damit geholfen. Sie sei von sich aus zu niemand hingegangen, sondern man sei zu ihr gekommen, damit sie ihnen mit Rat und Tat helfe. Dafür habe sie zu essen und manchmal ein oder zwei Groschen als Geschenk bekommen. Sie gesteht: Wenn sie das Gebet sprechen wollte, habe sie zuerst den Kristall vor ihr auf die Erde neben den Wurzeln, die sie zuvor ausgegraben habe, gelegt. Zum Kristall habe sie einen neun Mal geweihten Rosenkranz („Petten“) dazugelegt, damit er umso stärker wirke. Und wenn diese Stücke alle beieinander waren, habe sie folgendes Gebet dazu gesprochen: O du heilige Wurzel, ich grabe dich im Namen Jesu Christi. Du sitzt in dem süßen Namen Jesu Christi. Du bist in meinem Namen. Und in meinem Schoß, du heilige Wurzel, die da sitzt in dem süßen Namen Jesu Christi. Du kannst helfen Vieh und Menschen. Auf dass niemand Schaden geschehe. So ist der gütige Herr auf diese Worte hin in meinem Schoß gesessen, damit mir niemand Böses antun kann. Sie gesteht: Nachdem sie dieses Gebet gesprochen habe, sei sie aufgestanden und nach Hause gegangen. Wenn sie zuhause angekommen sei habe sie das Gebet wieder anwenden müssen und dafür habe sie auch wieder Wurzel und Kristall gemeinsam zusammen verwenden müssen. Sie bekennt: Das Gebet habe sie die Frau von Waldstein gelehrt, als sie ihr die Kristalle gegeben habe und damit auf die Alm geschickt habe. Sie bekennt: Diese ausgegrabene Wurzel habe sie zu Pulver gemacht, in ein Sackerl gegeben und am heiligen Palmsonntag in die Palmbuschen gegeben, und bei der Palmweihe weihen lassen. Sie bekennt in der Folge: Am Karfreitag habe sie dieses Pulver wiederum genommen und in ein Körberl zum Brot gelegt und vor dem Heiligen Grab beim niedergelegten Kruzifix weihen lassen. Sie bekennt: Wenn sie den Leuten das Pulver gegen Krankheiten von Mensch und Vieh mitgegeben oder eingegeben habe, dann habe sie das vorige Gebet auch dazu verwendet und den Leuten aufgetragen, das Pulver im süßen Namen Jesu Christi einzunehmen oder einzugeben. Sie bekennt: Die Heilig-Kreuz-Wurzel sei hantig (bitter) und man müsse sie mit Wasser einnehmen. Sie sei gut gegen Seitenstechen und ähnliche Schmerzen. Diese Wurzel findet man nur auf der Hochalm und im Gebirge. Sie gesteht: Einem Herrn aus Graz, dessen Tauf- und Zunamen sie nicht kenne, habe sie ein Kraut gegen seine Krankheit geschickt und angeboten, er soll es verwenden, sonst werde er von der Krankheit nicht mehr aufkommen sondern daran sterben. Der habe einen Taler geschickt. Den habe sie noch zuhause und sie habe davon noch keinen Nutzen gehabt. Sie gesteht: Sie habe der Frau Hauptmann Rüdin auch eine Arznei gegeben für ihren Herrn und den Sohn, die so krank waren, dass sie sie zwei Mal habe holen lassen. Dafür habe sie eine Stärtin (566 Liter) Wein bekommen. Sie bekennt, es sei einer einmal zu ihr gekommen, dessen Namen sie nicht kenne. Der habe zu ihr gesagt, sie soll einen Schatz heben. Darauf aber habe sie gemeint, sie könne das nicht. Sie habe aber den Rat gegeben, man soll eine geweihte Kerze und Holz vom Traubenkirschenbaum nehmen und zusammenlegen. Einen anderen Rat könne sie nicht geben. Sie bekennt: Sie habe einer dicken Frau aus Graz, deren Namen sie nicht wisse, ein Pulver fürs Erbrechen gegeben. Sie bekennt: Gegen Wahn und Fraisen (Krämpfe) habe sie von diesem weißen Pulver, das aus einem weißen Kräutl, das im Garten wächst, gemacht wird, den Kindern und anderen Leuten mitgegeben. Weiter bekennt sie: Einen alten Herrn aus Graz, dessen Namen sie nicht wisse, der seinen Diener (sie wisse nicht wie er heiße) mit einem Pferd zu ihr geschickt hat und lang krank gelegen hat, dem hab sie auch ein weißes Pulver geschickt. Davon sei er gesund worden. Dafür habe er ihr 10 Kreuzer gegeben. Sie bekennt, wenn einmal einer sein Vieh verloren habe und zu ihr um Rat gekommen sei, damit man dieses wieder bekommen möchte, habe sie ein Sackerl über der Haustür hineingesteckt und folgendes Gebet gesprochen: Ich steck die Sackerln in die Tür. Wie die Holzhacke und der Rauch aneinander keinen Schaden tun können, so wenig kann ein Dieb meinem Vieh einen Schaden antun. Sie bekennt: Dabei sei auch zu merken, solang die Sackerln stecken blieben, könne sein eigener Herr das Vieh nicht umbringen. Es müssen vorher die Sackerln herunter genommen werden. Das habe sie auch mit 20 verlorenen Ochsen so gemacht. Sie bekennt, der schwarze Stein, den man bei ihr gefunden habe, den habe sie von einer unverheirateten Frau aus Graz, deren Tauf- und Zunamen sie nicht wisse und die sie auch nicht kenne, vor einem Jahr bekommen. Den habe sie für ihren Jesus Christus gehalten. Sie gesteht: Einen Wasser-Segen, den könne sie auch. Mit dem habe sie ein herannahendes Gewitter vertrieben. Der laute folgendermaßen: Du heilige Wolke, das seien meine Wolken, die 8, die 7, die 6, die 5, die 4, die 3, die 2, die eine Wolke und danach keine Wolke. Die heiligen Wolken gehen über Berg und Tal, Rain und Stein. Sie sollen keinen Schaden anrichten, sie sollen ihre Wassertropfen auf die rechte Frucht fallen lassen und nichts abknicken, dass sie keinen Schaden anrichten. Im Namen Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist. Amen! Sie sagt, sie habe das Wetter nirgends hingeschickt. Weder in die Berge, die Wildnis, oder zu einem See, noch in die Wälder oder an andere Orte. Sie könne das Wetter nicht weiter treiben als über drei Pfarren. Damit sie keinen Schaden anrichte, habe sie drei Pfarren gesichert, Übelbach und Geistthal. Dazu habe sie nur das oben stehende Gebet verwendet. ### Landgerichtshoheit Ober-Voitsberg — In der Folterkammer, unter Androhung der Folter Nach ernstem und nachdrücklichem Zureden sagt sie: Sie könne nichts anderes aussagen als das, was sie schon ausgesagt habe und das sei alles wahr. Sie sei keiner Zauberei noch anderer Handlungen schuldig. Sie sagt, sie habe auch die Frau Klos, die frühere Pflegerin in Greißenegg war, nicht krank gemacht. Noch viel weniger habe sie deren kleinen Sohn blind gemacht, wie sie bezichtigt werde. Sie habe aber die genannte Frau durch die Kräuter wieder gesund und das kleine Kind wieder sehend gemacht. Sie sagt, sie könne kein Wetter machen und auch nicht lenken, außer dass sie es verhüten und mit oben stehendem Gebet ansprechen könne. Sie sagt, dem Hoffant in Geistthal habe sie gelernt, wie er das Wetter vertreiben soll. Er sei aber schon gestorben. Er habe ihr aber dafür nichts gegeben. Sie habe es auch weder ihren Kindern noch sonst jemand gelernt. ### Landgerichtshoheit Ober-Voitsberg — Ohne Folter oder Androhung der Folter, im Beisein des Herrn Landgerichtsverwalters Sie bekennt: Wenn die Leute etwas gebraucht hätten, habe sie in die Kristalle geschaut und im Kristall habe sie das Kräutl, das für eine Krankheit geeignet gewesen sei, gesehen. Darauf habe sie dieses Kräutl mit dem Gebet, den Kristallen und dem Rosenkranz zu Zeiten gebracht. Und wenn sie zuhause das Gebet wieder verrichtet habe, dann habe sie fest daran geglaubt, dass es den Leuten geholfen habe. Sie sagt, keines ihrer Kinder habe diese Dinge gelernt. Wenn man ihr das aber erlauben würde und ihre Kinder das von ihr lernen wollten, dann wäre es ihr nicht zuwider, ihnen das zu lernen. Sie meine aber, ihre Kinder werden es gar nicht wollen, weil wenn sie zu ihren Kindern etwas gesagt habe, dann hätten sie bei einem solchen Gebet kaum aufgepasst und achtgegeben. Wenn sie ihnen so etwas beibringen wollte, hätten ihre Kinder das gar nicht lernen wollen, sondern gesagt, es soll ein jeder zu seiner Arbeit gehen und darauf nicht achtgeben. Sie bekennt, dass sie sich und ihre Familie Zeit ihres Lebens mit diesen Kristallen und Ratschlägen geschützt habe. ### Landgerichtshoheit Ober-Voitsberg — Am selben Tag, in der Folterkammer Sie gesteht nach ausgestandener Folter mit der Daumenschraube, dass sie den erwähnten schwarzen Stein vor einem Jahr von einer jungen Frau aus Graz, deren Namen sie aber nicht wisse, bekommen habe. Diese sei einmal spät abends zu ihr gekommen und habe für ein Kind ein Pulverl gegen die Fraisen (Krämpfe) verlangt. Drauf habe sie ihr ein Pulver gegeben, das vom sogenannten Pern-Kraut gemacht wird. Sie selbst habe sie ein Enkerl, sie aber habe sie eine Mutter genannt. Diese habe sie gefragt, sie sollt ihr sagen, was das für ein Stein sei und für wen er gut sei. Darauf habe sie gesagt, sie kenne so einen Stein nicht. Sie habe ihn aber für einen Trockenstein gehalten. Nachdem die junge Frau über Nacht geblieben sei, sei sie nächsten Tag in der Früh wieder nach Hause gegangen. Dass sie früher ausgesagt habe, dass sie diesen Stein von besagter Frau zu Waldstein bekommen habe, ebenso danach gesagt habe, sie hätte ihn gefunden, hab sie deswegen getan, damit sie die junge Frau, die ihn ihr gegeben habe, verschweige und nicht verrate. Sie bekennt schließlich, dass sie diesen Stein bei ihr getragen und für ihren Jesus Christus gehalten habe. Dass sei ihr so in den Sinn gekommen und aus Einfalt und Unverstand geschehen. Sie habe aber keinen Glauben an den Stein. Sie habe ihn auch weder zum Wetter machen, noch zu anderen Dingen nicht im Geringsten gebraucht. Sie bekennt, dass die Leute, wenn ihnen etwas abhanden gekommen wäre, zu ihr gekommen seien, damit sie das wieder bekommen könnten. Sie habe keinen anderen Rat gegeben, als dass man einen Pfennig auf den Pranger legen solle. So könne der Dieb nicht weiter kommen, sondern es würde offenbar werden. Man sei deswegen aber nur ein oder zweimal im Jahr zu ihr gekommen. ### Voitsberg — Urteil und Hinrichtung Auf diese davor ohne und mit Folter gemachten Aussagen haben die hier anwesenden Beisitzer und Rechtssprecher einstimmig zu Urteil und Recht gesprochen und erkannt, dass diese verbrecherische Frau namens Martha Mosegger wegen ihrer großen begangenen Sünden und Verbrechen ihr Leben verwirkt und den Tod verschuldet hat. Sie soll also am heutigen Tag auf der öffentlichen kaiserlichen Hinrichtungsstätte dem Scharfrichter den anderen zum abscheulichen Beispiel übergeben werden. Dieser soll sie übernehmen und wohl verwahren. Dann auf die Tratten hinaus führen und dort mit dem Schwert vom Leben in den Tod hinrichten. Der tote Körper aber soll zusammen mit dem Kopf auf den Scheiterhaufen geworfen und zu Staub und Asche verbrannt werden. Voitsberg, den 9. 7. 1647 Johann Andreas Barth Steirischer Bannrichter Das Datum der Unterfertigung — 9. Juli 1647 — liegt vor den Verhören vom 16. und 17. Juli. Der Widerspruch steht so in der Vorlage und ist hier unverändert wiedergegeben; ob ein Schreib- oder Übertragungsfehler dahintersteckt, ließe sich nur am Original klären. ### Der Frauenbrunnen in Geistthal Der „Frauenbrunnen“ in Geistthal wurde vom weststeirischen Bildhauer Alfred Schlosser zur Erinnerung an die Hinrichtung von Martha Mosegger und an das grausame Leiden von Frauen in Europa errichtet, die dem Hexenwahn zum Opfer gefallen sind. Die Inschrift lautet: In Erinnerung an die hundertjährige heil- und kräuterkundige Bäuerin Martha Moseggerin aus Geistthal, die wie unzählige Frauen in Europa der geistigen Seuche des Spätmittelalters, ausgelöst durch Magie und Teufelsangst, zum Opfer fiel. Eine äußerst mangelhafte Seelsorge führte dazu, dass wahrer Christenglaube einem grauenhaften Aberglauben weichen musste. Geisthal im Jahre 2003, der Gemeinderat unter Bürgermeister Manfred Fessl. Eine genauere Beschreibung des „Frauenbrunnens“ finden Sie hier. --- ## Walburga Moritz-Bärtl (1652) - **Ort:** Fuerstliche Stift- und Landgerichts-Hoheit Rein, unterfertigt in Gratwein (47.1351, 15.2860) - **Beschuldigte:** Walburga Moritz-Bärtl - **Anklage:** Zauberei, Wahrsagerei, Segensprechen, Wetterzauber - **Ausgang:** nicht überliefert - **Bannrichter:** Johann Andreas Barth - **Quelle:** Verhoer am 23. und 26. September 1652, unterfertigt 27. September 1652; Original im Archiv des Stiftes Rein - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/walburga.html *Verhör vor dem kaiserlichen Banngericht bei der Stift- und Landgerichts-Hoheit Rein* ### Anmerkung In diesem Protokoll kommt kein Teufel vor. Kein Bund, kein Hexenmahl, kein Flug auf einen Kogel — nichts von dem, was die übrigen Verfahren dieser Sammlung füllt. Was Walburga Moritz-Bärtl in dreiunddreißig Punkten bekennt, ist ihr Beruf: Sie hat Kranke gebadet und geräuchert, Kräuter gekocht, Segen gesprochen, verlorene Pferde und gestohlene Schinken aufgespürt. Zehn Jahre lang war sie Hebamme und hat über dreißig Frauen entbunden, bei nur drei Totgeburten. Ihre Kundschaft war nicht das Dorf allein. Sie nennt den Herrn von Moscon, den Hauptmann Ridt, die Frau eines Grafen, die Frau Landoberst und den Tafeldecker des jungen Prinzen von Eggenberg. Die Herrschaften ließen sie holen, wenn ihnen sonst niemand helfen konnte — und dieselbe Ordnung stellte sie 1652 vor das Banngericht. Bezahlt wurde sie in Silberkronen, Gulden, Schmalz und Buchweizen; im Jahr, sagt sie, seien es nicht mehr als zehn Gulden gewesen. Ihr Mann hat sie dafür geschlagen. Punkt 32 hält fest, dass Bartholomäus Moritz sie oft schlug, weil sie zu den Leuten ging und ihnen half: Die Leute könnten bald sagen, sie verwende etwas Verbotenes, sie solle zuhause bleiben und mit Brot vorliebnehmen. Er hat recht behalten. Dieselben Künste stehen bei Byloff. Was Walburga Moritz-Bärtl beschreibt, ist keine Grazer Besonderheit, sondern verbreitetes Handwerk. Ihr Rat an die Kuchenbäckerin, die Ware mit einem Henkerstrick zu räuchern, damit sie sich besser verkaufe, steht fast wörtlich in einem beschlagnahmten Zauberbüchlein von 1666 — Byloff, Kapitel 45, und dieses Büchlein gehörte laut Akt „einem Halter aus der Steiermark“. Das Abwehren von Unwetter und das Wiederbeschaffen gestohlenen Gutes bilden das Doppelthema von Kapitel 22 (1595), und der Viehsegen in Kapitel 24 (1600) endet mit derselben trinitarischen Schlussformel wie ihre beiden Sprüche. Wie es ausging, steht nicht in den Akten. Das Protokoll endet mit der Unterschrift des Bannrichters Johann Andreas Barth am 27. September 1652 — ohne Urteil, ohne Vollzugsvermerk. Für Barth ist dieses Verfahren zugleich das früheste bisher belegte: Seine dokumentierte Tätigkeit reichte bislang von 1657 bis 1664, dieser Fall schiebt sie um fünf Jahre zurück. ### Stift- und Landgerichts-Hoheit Rein — Verhör ohne und mit Folter Am heutigen Tag, den 23. September 1652, ist dem kaiserlichen Banngericht in der Steiermark bei der löblichen und fürstlichen Stift- und Landgerichts-Hoheit Rein eine verbrecherische weibliche Person mit dem Namen Walburga Moritz-Bärtl zum Verhör vorgeführt worden. Sie hat im Beisein der Herrn Christoph Ferstl Hans Pötsch Jakob Krallinger Sebastian Witman alle Ratsbürger in Gratwein, sowohl ohne als auch mit Anwendung der Folter ausgesagt und gestanden, wie folgt: Sie bekennt, sie heiße mit dem Tauf- und Zunamen Walburga Moritz-Bärtl, sei nahe beim Purhaus wohnhaft, unter ihrer Gnaden, des Herrn Hans Christoph Stürgkh, Freiherr zu Plankenwarth, Untertanin, Besitzerin eines kleinen Berggutes und an die 60 Jahre alt. Sie bekennt, sie lebe mit ihrem Mann namens Bartholomäus Moritz seit 30 Jahre zusammen und habe mit ihm 6 Kinder gezeugt, wovon 3 gestorben und 3 noch am Leben seien. 1. Sie bekennt ohne Anwendung der Folter: Nachdem der Hans Artner in der Rötsch einst sein Pferd verloren habe, da sei er zum ersten Mal in ihrer Abwesenheit zu ihrem Mann gekommen und habe ihn um Rat gefragt, wie er sein verlorenes Pferd wieder zurückbekommen könne. Worauf ihr Mann ihm den Rat gegeben habe, er solle einen Pferde-Zaum und Pferdemist vom Stall, wo das Pferd gestanden ist, bringen. Wenn man das in einem Ameisenhaufen vergraben würde, dann würde das Pferd wieder zurück kommen. Als sie nun nach Hause gekommen sei und ihr Mann ihr das erzählt habe, habe sie dann eine Weidenrute außerhalb der Viehweide niedergebogen und einen Stein darauf gelegt in dem Glauben, dass sich dann diese Weidenrute über Nacht bis zum nächsten Morgen gleich hoch oder darüber aufrichten werde, so würde er das Pferd wieder bekommen. Falls die Weidenrute aber krumm bleibe, so wie sie sie verbogen habe, würde er das Pferd nicht mehr wieder bekommen. Sie sagt, sie habe dazu auch unter einem grünen Baum 72 „Vater unser“ und 72 „Ave Maria“ gebetet. Als nun inzwischen der Artner nach Hause gegangen sei, um den Pferdezaum und den Pferdemist zu holen, habe er beim Zurückgehen das Pferd auf einer Weide gefunden und wiederbekommen. Sie sagt aus: Der Artner sei daraufhin noch einmal zu ihr gekommen. Damals sei sie daheim gewesen. Er habe ihr und ihrem Mann dafür 2 Vierteln Wein gezahlt und gesagt, er wolle ihr ein Maß Weizen noch dazu geben. Er habe aber dann das Versprechen mit dem Weizen nicht gehalten. Dafür habe er ihr aber im Herbst ein Maß Buchweizen geschenkt. Sie bekennt, sie habe diese Kunst von der Christiana in Hinterberg gelernt. Die sei aber schon gestorben. 2. Sie gesteht: Nach der unlängst zu Ende gegangenen Fastenzeit seien im Schloss Oberthal etliche geräucherte Schweineschinken und geselchtes Fleisch von der Selchkammer abhanden gekommen. Da sei die Frau Maier vom erwähnten Oberthal um die jüngst vergangene Osterzeit zu ihr gekommen. Sie hab zu ihr gesagt, dass diese geräucherten Schweineschinken und geselchten Schweineschultern weg seien und man jetzt von ihr verlange, dass sie das bezahlen soll. Die Frau Maier habe sie gebeten, ihr doch einen Rat zu geben, wie sie es wieder zurück bekommen könnte oder der Dieb ausgeforscht werden könnte. Darauf habe sie ihr den Rat gegeben, sie soll an dem Ort, an dem der Verlust geschehen sei, die Spieße nehmen, auf denen die Sauschultern, der Schinken und das Fleisch gehängt waren und diese in das Fenster stecken, wo es herausgezogen und weggenommen worden sei. So würde es wieder kommen oder aber der Dieb aufgedeckt werden. Die Maier habe ihr 2 Pfund Schmalz, die sie ihr schon vorher gegeben habe, geschenkt. Sonst habe sie nichts von ihr verlangt. 3. Sie bekennt: Nachdem die Kuchenbäckerin vom Lend in Graz ihren Kuchen nicht verkaufen konnte, sei sie um einen Rat gekommen, damit sie den Kuchen in Zukunft besser verkaufen könne. Sie habe ihr den Rat gegeben, sie solle mit einem Henkerstrick, mit dem einer gehenkt worden ist, ihre gebackenen Kuchen vorher räuchern und für ein jedes Stück 72 „Vaterunser“ und 72 „Ave Maria“ und 7 Glaubensbekenntnisse beten, dann werde es helfen. Worauf die Kuchenbäckerin gesagt habe, sie hätte schon einen solchen Strick und sie habe diesen vom Knecht eines Scharfrichters bekommen. Die Kuchenbäckerin habe ihr auf ihren Wunsch hin auch eine Spanne davon geben. Ob sie aber diese Kunst angewandt habe, könne sie nicht zu sagen. 4. Sie bekennt: Als der Georg Rölpocher vor ein bis zwei Jahren 2 Räder verloren und die Frau vom Rölpocher sie um Rat gebeten habe, habe sie zur Antwort gegeben: Der Sohn des Anderl in Rohrbach habe solche 2 Räder genommen. Das habe die Mutter des genannten Anderl selbst gesagt. Sie wisse nicht, ob sie ihr dafür einen Rat gegeben habe oder nicht. 5. Sie gesteht: Wie sie vor ungefähr einem Jahr zur Tochter der Frau Schülg namens Peinsleb gekommen sei und bei der Frau Schülg oft über Nacht geblieben sei, da habe die Frau Peinsleb sie gebeten, sie solle ihr einen Rat geben, damit ihr Mann nicht so viel Wein trinke. Sie wolle ihr 2 Kristall-Steine dafür schenken. Die seien gut gegen Kopfweh und Schwindel im Kopf. Wenn sie den Schwindel stark im Kopf habe, dann habe sie diese verwendet. 6. Sie bekennt: Vor 4 Jahren habe der Maller aus Voitsberg eine Frau, sie wisse nicht, wie sie heiße, zu ihr gebracht. Die habe gesagt, sie stamme aus Neumarkt. Sie sei einem Hauptmann zugehörig. Sie wisse aber nicht, wie sie geheißen habe. Er sei klein gewachsen. Sie sei 14 Tage dort geblieben, und über Nacht auf Stroh gelegen und habe sich selbst verköstigt. Der Maller von Voitsberg habe ihr Essen gebracht. Die hab sie um unterschiedlichen Rat gefragt. Sie aber habe ihr nichts beigebracht, sondern gesagt, sie könne selbst mehr als sie. Der erwähnte Hauptmann sei nur einmal dort gewesen, der Maller habe sie wieder abgeholt, sei danach mit den Soldaten weg und in den Krieg gezogen. ### Stift Rein — Fortsetzung am selben Tag Im Beisein der gestrengen Herrn: Christoph Ferstl Hans Pötsch Jakob Krallinger Sebastian Witman 7. Sie gesteht außerdem ohne Einsatz der Folter: Nachdem die Frau Gemahlin von ihrer Gnaden, Herrn Graf N., die beim Herrn Fleischhacker, Kaufmann in Graz, in Quartier gewesen ist, lang krank darnieder gelegen sei, habe die Frau Schülg ihr geraten, dieser Frau zu helfen, und sie habe dort vorgeschlagen, man soll sie in Anspruch nehmen. Sie habe gegen Krankheit und Zustand ihrer Gnaden nichts anderes als Weinkraut, schwarz gebraten, und Holzstückchen von einem Baum, in den der Blitz eingeschlagen hat, verwendet. Damit habe sie ihrer Gnaden Frau geräuchert und gebadet und damit wieder gesund gemacht. 8. Sie bekennt, nachdem der Weinscherg aus Graz auch krank gewesen ist, habe er die Kuchenbäckerin zu ihr geschickt. Dann hab sie gegen seine Krankheit auch einen Rat gegeben. Die Kuchenbäckerin habe ihm diesen Rat überbracht und damit gesund gemacht. 9. Sie bekennt, nachdem der Sohn der Frau Wirtin an den Füßen erkrankt gewesen sei, hab sie um Rat bitten lassen. Da hab sie ihm einen schwarzen angesengten Holzspan von einem Baum, in den der Blitz eingeschlagen habe, gebracht. Sie habe ihn mit weißem Speik, Spinnkraut und ähnlichen Kräutern eingeräuchert und gebadet und damit wieder gesund gemacht. ### Stift Rein — In der Folterkammer 10. Sie gesteht nach der ersten überstandenen Folter: Wenn den Leute etwas abhanden gekommen sei, seien sie zu ihr um Rat gekommen, wie sie das wieder zurückbekommen könnten. Sie habe sie um den Namen gefragt, auf den sich ihr Verdacht richte. Nachdem man ihr diesen gesagt habe, hätte sie ein Ingwerblatt genommen und dasselbe in ein „Kreuz-Schmalz“, das man in der heiligen Kreuz-Wochen zu sammeln pflegt, geworfen, dasselbe heiß werden lassen und seinen Namen dazu genannt. Wenn sie den Namen dessen, der es entwendet habe, genannt habe, dann sei der Ingwer aus dem Schmalz heraus gesprungen. Darauf hätte sie ein Glaubensbekenntnis gebetet, dass es derselbe sei, der den Diebstahl begangen habe. Das habe sie nicht öfter als 5 Mal angewandt. 11. Sie gesteht: Sie habe das von der Frau Christian in Hinterberg gelernt und habe es für sich selbst 4 Mal angewandt, wenn ihr etwas abhanden gekommen ist. Als ihr einmal ein Zwirnknäuel abhanden gekommen ist, und sie ihr eigenes Kind verdächtigte, habe sie es selbst verwendet. Also alles in allem 5 Mal. Und das sei immer als gerechtfertigt eingeschätzt worden. 12. Sie bekennt, sie sei 10 Jahre lang eine Hebamme gewesen und habe über 30 Frauen bei der Geburt geholfen. Es seien nur 3 Kinder tot auf die Welt gekommen. Die anderen seien alle getauft worden. 13. Sie bekennt folgendes: Was den Herrn Ditl aus Graz betrifft. Nachdem er krank geworden sei, habe er eine alte Frau (sie wisse nicht, wie sie heiße), zu ihr geschickt und sie bitten lassen, sie solle zu ihm kommen und ihm helfen, wieder gesund zu werden. Nachdem sie nun, wie sie hingekommen ist, bemerkt hat, dass er durch eine böse Weg-Spur gegangen ist, habe sie ihm gegen diese Krankheit Kräuter Bäder gekocht und ihn darin gebadet. Nach dem Bad habe sie ihn aber mit folgendem Segen angesprochen: O sein der Fürspan 9, sind nicht 9, sondern 8, sind nicht 8, sondern 7, sind nicht 7, sondern 6, sind nicht 6, sondern 5, sind nicht 5, sondern 4, sind nicht 4, sondern 3, sind nicht 3, sondern 2, sind nicht 2, sondern 1, sind nicht 1, sondern gar keins. In Namen Gott des Vaters, Gott des Sohnes und Gott des Heiligen Geistes, Amen. Sie habe danach 7 „Vater unser“ und 7 „Ave Maria“ gebetet. Dieses Gebet habe sie für ihn kniend gebetet. Nach dem Bad und dem verrichteten Segen habe sie mit neunerlei Holz, das keine Frucht mehr getragen habe, ausgeräuchert. Sie habe 2 oder 3 Mal gebraucht, bis es ihm wieder besser gegangen sei. Dafür habe er ihr 5 Gulden gegeben. Sie sagt, diesen Segen habe sie noch von ihrer Mutter gelernt. 14. Sie bekennt: Nachdem ihr Ihrer Gnaden, der Herr Hauptmann Ridt, das erste Mal (auf Rat einer Bäuerin, deren Namen sie nicht kenne) nach ihr geschickt habe, sei sie nicht hingegangen. Das 2. Mal aber, wie er wiederum nach ihr geschickt habe, sei sie auf Geheiß ihres Mannes hingegangen, denn der habe ja gewusst, dass sie den Leuten sonst helfe. Wie sie also zu Ihrer Gnaden gekommen sei, habe sie gesehen dass Ihrer Gnaden am Leib Blattern, Geschwür und Knoten aufgefahren seien, so groß wie Nüsse. Sie hab ihm Bäder aus Kräutern gesotten, Vipernkraut und Ehrenpreis, die man im Namen Gott des Vaters, des Sohns und Gott des heiligen Geistes ausgraben muss. Und wenn sie es ausgewaschen habe, habe sie ein „Vater Unser“, ein „Ave Maria“ und ein Glaubensbekenntnis dazu gebetet. Nach dem Bad habe sie Eiklar und Alraun untereinander abgeschlagen und ihn damit eingeschmiert. Darauf sei die Haut abgegangen, abgeheilt und gesund worden. Dafür habe er ihr 2 Silberkronen als Lohn gegeben. 15. Sie bekennt: Ihrer Gnaden, der Herr von Moscon, sei vor ungefähr 3 Jahren wegen der Krankheit seiner Frau namens Magdalena zu ihr hinausgeritten und habe gebeten, seiner Frau zu helfen. Darauf sei sie hinein gegangen und 5 Tage bei ihr geblieben. Sie hab mit dem „Donnerspeil“ aus einem Baum, in den der Blitz eingeschlagen habe und dem Neunerlei Holz, das keine Frucht trägt, geräuchert. Dafür habe er ihr eine Silber-Krone gegeben. 16. Sie bekennt: Vor 6 Jahren, nachdem sie zur Frau Udl gegangen sei, die in Thal im Kindbett gelegen sei, und dort vom Trinken überwältigt war, sei sie auf das Kreuz gefallen und habe so die Schrammen am Kopf bekommen. 17. Sie bekennt: Ihrer Gnaden, die Frau Landoberst, bei der sie nur einmal gewesen sei, habe ihr ihr Mieder, das sie angehabt habe, geschenkt. 18. Sie bekennt: Sie habe für die von ihr gegebenen Ratschläge und die Wahrsagerei von den Leuten nicht mehr als 10 Gulden pro Jahr bekommen. 19. Sie bekennt: Sie könne das Wetter vertreiben. Wenn es vor dem Wetter finster geworden sei, hab sie ihr Gebet gegen das Wetter verrichtet. Manchmal habe es geholfen, manchmal auch nicht. Das Gebet lautet folgendermaßen: Seid nur Gott willkommen, liebe Wolken, tragt ein euren Samen, Wasser oder Wein, so wie mir Gott willkommen sein, im Namen Gott des Vaters, Gott des Sohnes und Gott des Heiligen Geistes, Amen. Hierauf habe sie 3 „Vater Unser“ und 3 „Ave Maria“ gebetet. 20. Sie bekennt: Ihrer Mutter hab sie aus einer versperrten Truhen (wofür sie aber die Schlüssel gehabt habe) 8 Kreuzer gestohlen. Die hab sie auf einem Kirchtag vertrunken. ### Stift Rein — In der Folterkammer Im Beisein der gestrengen Herren: Christopher Ferstl Hans Pötsch Jakob Krallinger Sebastian Weitman 21. Sie bekennt nach weiterer überstandener Folterung: Die schwarze Urschl aus Graz sei 3 x zu ihr ins Haus gekommen und habe gesagt, Ihrer Gnaden, Herr Landoberst, hätte sie um einen Rat fragen lassen wegen des Trippers. Sie habe aber nicht helfen können. 22. Sie bekennt: Die schwarze Urschl habe sie um Rat gebeten und gesagt, sie hätte mit dem Tafel-Aufdecker vom jungen Prinzen von Eggenberg mit Namen Georg ein Kind. Sie sollte ihr einen Rat geben, dass er sie heirate, oder wenn er sie nicht nehmen wolle, wie sie es mache, dass er krank werde und gar sterbe. Sie habe ihr aber keinen Rat gegeben. 23. Sie bekennt: Dieser Georg, des jungen Prinzen sein Tafel-Decker, habe, nachdem er 18 ganze Wochen krank gelegen sei, einen Schuster, dessen Namen sie nicht kenne, zu ihr geschickt und um Rat gebeten, damit ihm geholfen werde. Hierauf sei sie zur schwarzen Urschl nach Graz gegangen. Sie habe ihr 8 Eier als Geschenk gebracht und unter diesem Vorwand von dieser Urschl ein Fuzerl von Strumpf und Schuh bekommen. Dies hab sie zusammen mit schwarzem Speik, dem Weinkraut, dann dem neunerlei Holz, das keine Frucht mehr trägt und ein wenig von ihrem Haar genommen und den Georg damit geräuchert. Dadurch habe sie ihn wieder gesund gemacht. Dafür habe er ihr 2 Kronen gegeben. 24. Daraufhin habe die schwarze Urschl gegen sie geredet und ihr gedroht, weil sie diesem Georg zu seiner Gesundheit verholfen habe. Sie, die schwarze Urschl, wolle sie, die Walburga, deswegen dreschen und eine schmieren. Darauf habe der Georg aber gesagt, wenn sie sie deswegen schlagen wolle, dann werde er sie dafür sitzen lassen. 25. Sie bekennt: Es sei nicht nur ein Soldat aus Graz, sondern auch eine Frau namens Bera, eine Mörtel-Tragerin, ebenso eine Wäscherin vom Lend, deren Namen sie nicht kenne, um Rat in unterschiedlichen Angelegenheiten zu ihr gekommen. Sie wisse aber nicht mehr, was sie ihnen geraten habe. 26. Sie bekennt, es seien auch sonst noch viel mehr Leute von Graz und anderen Orten zu ihr gekommen, es sei ihr aber alles entfallen. 27. Sie bekennt, der Tafeldecker des jungen Prinzen von Eggenberg habe gesagt, die Frühwirt habe ihm zu ihr geraten. Er solle sie wegen seiner Krankheit in Anspruch nehmen. Sie habe ihren Sohn deswegen mit Spinnkraut, weißem Speik und mit neun dürren Hölzern geräuchert und ihm damit geholfen. 28. Sie gesteht: Sie habe diese 2 Kristalle den Bauers-Leuten gezeigt und gesagt, sie seien gut gegen Kopfweh, Schwindel im Kopf und andere ähnliche Krankheiten des Kopfes. 29. Sie sagt: Als Entschädigung habe man ihr manchmal Heidenmehl, etwas zu trinken oder eine Mahlzeit gegeben. 30. Sie bekennt: Vor 5 Jahren habe sie dergleichen wie das Niederbiegen einer Sägespitze recht oft verwendet, damit die gestohlenen Sachen wieder zurück kommen sollten. Sie habe aber wenig dafür bekommen. 31. Sie bekennt, dass vergangenen Frohnleichnamstag die Frau Neukircher aus Gratwein den Artner wegen ihrer Tochter, die schwer erkrankt sei, zu ihr um einen Rat geschickt habe. Darauf habe sie ihr angeboten, ein Pulver zu ihr zu schicken, weil sie wegen des Regenwetters selbst nicht hinkommen könne. Das sei aber dann nicht geschehen. 32. Sie sagt, als sie die beiden Kristalle heimgetragen habe, habe sie ihr Mann ausgescholten. Sie soll solche Dinge nicht verwenden. Ihr Mann habe sie auch oft geschlagen, weil sie zu den Leuten gegangen sei und ihnen geholfen habe. Denn die Leute könnten bald sagen, sie verwende etwas Verbotenes. Sie solle zuhause bleiben und mit Brot vorlieb nehmen. 33. Sie bekennt nach der dritten überstandenen Folterung, dass alles das, was sie ausgesagt und gestanden habe, wirklich wahr sei. Sie wolle dafür leben und sterben. Sie beschließt damit ihre Aussage. ### Gratwein — Unterfertigung Johann Andreas Barth Bannrichter in der Steiermark Damit endet das Protokoll. Ein Urteil oder ein Vermerk über den weiteren Verlauf ist nicht überliefert. --- ## Gregor Heiser (1653) - **Ort:** Stift und Landgericht St. Lambrecht (47.0720, 14.2991) - **Beschuldigte:** Gregor Heiser - **Anklage:** Zauberei, Wolfsbannerei, Wetterzauber, Teufelsbund, Hostienfrevel - **Ausgang:** hingerichtet, 4. August 1653 - **Quelle:** Verhoer am 28. und 29. Juli 1653, Urteil vollstreckt 4. August 1653; Original im Steiermaerkischen Landesarchiv - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/heiser-2.html ### Anmerkung Hintergrund zu den drei Verfahren dieses Tages: St. Lambrecht 1653. Der Vater: Thomas Heiser, der dritte Verurteilte: Lorenz Steger. Er kam ins Gefängnis, weil er seinen Vater holen sollte. Gregor Heiser ist 18 oder 19 Jahre alt und hütete in der Krakau Ziegen und Schafe. Seine Mutter Gertraud schickte ihn her, den Vater zu suchen und heimzubringen — „daraufhin sei er dann neben seinem Vater im Arrest inhaftiert worden“. Zehn Tage später ist er tot. Vater und Sohn belasten einander. Der Vater bekennt in Punkt 37 seines Protokolls, er habe den Sohn schon im Mutterleib dem Bösen Geist versprochen; der Sohn bestätigt in Punkt 9, der Teufel habe ihn vom Vater verlangt und der Vater habe zugesagt. Und in den Punkten 22 und 29 belastet Gregor seine Mutter: Sie sei dreimal mitgeflogen und habe dem Teufel vier Hostien gegeben. Das letzte Mal sei sie nicht mitgekommen, „denn damals habe sein Vater die Mutter geschlagen“. Eine Zeitangabe geht nicht auf. In Punkt 23 sagt er, bei der „Hochzeit“ mit der Teufelstochter sei er 14 Jahre alt gewesen — und dies sei „vor 14 Jahren“ geschehen. Bei 18 oder 19 Jahren kann beides nicht stimmen; nach Punkt 19, der von vier Jahren spricht, ist wohl „vor 4 Jahren“ gemeint. Der Widerspruch steht so in der Vorlage. Vater und Sohn nennen teilweise dieselben Leute. Der „Lorenz, sonst Katzenbuffer genannt“ aus Punkt 17 des väterlichen Protokolls kehrt bei Gregor als Lorenz Katzenpuffer wieder, dazu ein Jodl Katzenpuffer; und der „Lamprecht, der Sohn des Marx“ des Vaters entspricht dem „Marx im Greith bei Neumarkt mit seinen zwei Söhnen (Lamprecht und Anderl)“ des Sohnes. Für das Gericht war eine solche Überschneidung die Bestätigung, die es suchte — sie sagt aber nur, dass Vater und Sohn dieselbe Nachbarschaft von Fahrenden kannten. Am Ende der langen Namensliste schränkt er alles ein. Punkt 24 schließt mit dem Satz: „Er bekennt, dass er seinen Verdacht nur von dem habe, was er von anderen Leuten gehört habe.“ Fünf Tische voller namentlich genannter Bettler, Hirten und Handwerker — und dann diese Einschränkung. Auch er kann Wölfe bannen. Seine Formel steht wörtlich im Protokoll. Dieselbe Praktik führte 1653 seinen Vater und 1695 Matthias Hacker aufs Schafott; bei Byloff sind zwei Wolfsegen von 1615 und die Auflösungsformel von 1635 abgedruckt ( Kapitel 31 und Kapitel 32 ). *Der Prozess gegen Gregor Heiser* ### St. Lambrecht — Verhör am Vormittag Im Beisein der Herren: Schaffer Paul Winkler (Marktrichter) Christoph Haan Hans Wieser "Er bekennt, er heiße mit seinem Tauf- und Zunamen Gregor Heiser. Er sei 18 oder 19 Jahre alt. Sein Vater heiße Thomas Heiser. Der sei auch hier inhaftiert. Die Mutter heiße Gertraud. Sie sei weggegangen, er wisse nicht wohin. Sie habe ihn hierher zum Vater geschickt, um ihn zu suchen und heim zu bringen. Daraufhin sei er dann neben seinem Vater im Arrest inhaftiert worden. Er gibt an, er sei über seinen Vater (er wisse aber nicht wie lang das her sei) in der Krakauer Gegend in Dienst gekommen und er habe bis vergangene Ostern Ziegen und Schafe gehütet. Diese Ostern sei sein Vater zu ihm in die Krakau gekommen. Er bekennt, sein Vater habe vor ungefähr 4 Jahren zu ihm gesagt, wenn er das Zaubern lernen wolle, so werde er ihm das auch lehren. Er müsse aber dem Bösen Geist seine Seele schenken. Darauf sei bald der Böse Geist in der Kohlenhütte bei Sankt Lorenzen bei Tamsweg anwesend gewesen und habe gesagt, wenn er, der Gregor, das nicht tun wolle, werde er ihn zerreißen. Er habe darauf gesagt, weil ihn sein Vater dazu benötige, müsse er das tun. Der Böse Geist habe gesagt, es gäbe keine Bedenken. Darauf seien sie in den Lungau zu einem Gastmahl gefahren, wo viele Leute hingeflogen seien. Er aber sei mit seinem Vater auf einem dürren Wacholder-Ast aufgesessen und auch hin gefolgt. Er habe dort mit seinem Vater und einem anderen jungen Menschen namens Lex, der sich in der Krakau aufhält, gegessen und getrunken. Er habe vor dem Essen 2 Finger auf den Tisch gelegt und Gott den Allmächtigen, die Heilige Dreifaltigkeit, Unsere Liebe Frau und dem ganzen Himmlischen Heer widersagen und es verleugnen müssen. Er habe gesehen, dass der Böse Geist an den Füßen Krallen gehabt habe. Der habe zu ihm gesagt, er dürfe sich nicht fürchten und sei so mit seinem Vater zu zwei Mahlzeiten mitgefahren. 2. Er gesteht, dass folgende Kameraden ebenfalls bei diesen Teufels-Mahlzeiten gewesen seien: Ein kleines Dirndl namens Sarah, die von einem Kramer weggelaufen sei. Dann ein kleines Mandl namens Leyerer Jargl, ein zerlumpter Mensch. Er hält sich oberhalb von Murau in Sankt Georgen auf. 3. Er bekennt: Bei solchen Mahlzeiten hätten sie gehabt: Kirschsuppe, Schmalzsuppe, Pfeffer und Dampfkoch (aber kein Fleisch, kein Salz und kein Brot). Diese Mahlzeit sei dort oben bei einem Eck auf der Magdalena-Alm gewesen. Nach der Mahlzeit seien sie in des Teufels Namen aufgesessen und dann geflogen. Sie hätten Wetter und Hagel gemacht und sich in Stadl an der Mur niedergelassen. Wenn sie nun Schauer und Wetter gemacht hätten, hätten sie Mursand, der in einem Krug gewesen sei und den der Böse Geist gehalten habe, mit der Hand heraus genommen und in des Teufels Namen ausgesät. Daraus seien das Wetter und der Schauer hervorgegangen. Das sei vor ungefähr 4 Jahren geschehen. 4. Er bekennt: Vor über zweieinhalb Jahren seien sie auf eine Alm (die zu Kerch gehört) gefahren und sie seien auf dem Magdalens-Berg aufgesessen. Er, sein Vater und der einäugige Marxl, wären zugleich mitgefahren. Der Böse Geist habe eine ganzes Fass Wein auf einem Wagen hinauf geführt. Der Wagen habe 4 Eier als Räder gehabt und einen Strohhalm für den Wagen, zusammen mit 4 Böcken anstelle der Rosse. 5. Er bekennt, sie seien vor eineinhalb Jahren um den Herbst herum am Kulm oberhalb von Murau dreimal in des Teufels Namen auf einem dürren Wacholder-Ast aufgesessen. Sie seien am Tag in den Wolken herum gefahren und hätten ziemlich viel Reif gemacht und großen Schaden angerichtet. 6. Er bekennt: Er habe einmal ein „Agnus Dei“ (Anhängsel mit der Darstellung des Osterlammes) gehabt, das ihm ein Geistlicher in der Kinder-Lehr gegeben habe. Der Teufel habe ihn deswegen zerreißen wollen und habe es ihm weggenommen, mit dem Vorwurf, dass er ihm nicht dienen wolle sondern das Gegenteil und er werde es ihm heimzahlen. Er habe ihm auch verboten, das „Agnus Dei“ anzurühren. Der Teufel sei schwarz zu ihm gekommen und habe Krallen an den Füßen gehabt und genäselt. 7. Er bekennt: Der Teufel hätte zu ihm auch gesagt: Wenn er einen Wolf bannen wolle, so soll er eine große Erbse in einen alten Ofen werfen. Dann wolle er schon kommen und die Wölfe bringen. Darauf hätte er einmal beim Hackele übernachtet und damit geprahlt. Der Hackele aber habe gesagt, er glaube es nicht, dass er einen Wolf machen könne und er wolle einen altes dürres Schaf dafür hergeben. Er habe eine große Erbse in einen alten Ofen geworfen. Darauf sei der Wolf zusammen mit dem Hackele gekommen und habe das dürre Schaf niedergerissen. 8. Er gesteht: Der Teufel habe ihm einmal einen Gulden, 30 Kreuzer und 6 Schilling zu verschiedenen Gelegenheiten gegeben. Den Gulden habe er vertrunken. Um die 30 Kreuzer habe er ein paar Schuhe und um die 6 Schilling einen Hut gekauft. Der Teufel habe ihm gesagt, wenn er mehr von ihm verlangen würde, dann würde er zornig werden. 9. Er bekennt, der Teufel habe von seinem Vater verlangt, er solle ihm seinen Sohn, also ihn den Gregor, übergeben. Darauf habe der Vater gesagt, ja er wolle ihn ihm schenken. Als der Böse Feind ihn angegriffen habe, da habe sein Herz schneller geschlagen und dann hab es ausgesetzt. 10. Er bekennt: Der Böse Geist hätte bei den Teufels-Mahlzeiten, bei denen er gewesen sei, auf einer Trommel geschlagen. Die Teufelinnen hätten sich zu schönen Jungfrauen verwandelt. Er hätte mit einer solchen Jungfrau namens Luzia bei der Nacht im Bett zu tun gehabt. 11. Er bekennt: Der Teufel habe ihm und seinem Vater (was auch der Vater gesteht) und versprochen, ein schönes Musikinstrument zu machen, wie er auf so einem Instrument zu den Mahlzeiten aufgespielt habe. 12. Er gesteht: Nachdem der Böse Geist die heilige Hostie von ihm verlangt habe, habe er zunächst einmal in Rauten gebeichtet und ihm diese dann gegeben. Danach hab er dreimal in Sankt Peter gebeichtet und alle drei Mal die heilige Hostie aus dem Mund genommen und zwischen den Fingern gehalten und diese dem Bösen Geist, der jedes Mal vor der Kirchentür heraußen auf ihn gewartet habe, gegeben. ### St. Lambrecht — Fortsetzung am Nachmittag Im Beisein der Herren: Schaffer Paul Winkler (Marktrichter) Christoph Haan Hans Wieser 13. Er bekennt: Vor 4 Jahren seien bei einer Teufels-Mahlzeit fünf Tische mit allerlei Leuten gewesen. Er sei auf dem ersten Tisch gewesen. Seine Kameraden seien damals gewesen: der Sopf Zenz, der Loran Michl, der halte sich im Lungau auf, dann einer mit dem Namen Bärtl, der gehe viel herum, einer heiße Gori, der sei sonst in Sankt Ruprecht zuhause und sei ein Bettler. 14. Bei den Leuten am unteren Tisch sei einer gewesen, der heiße Spaichen, dessen Freund Georg, sei in der Hinteregg und komme einmal her und gehe wieder weg, immer bettelnd. Einer mit dem Namen Moschlwitsch, ein schändlicher Mensch. Die hätten gezaubert, Schnee, Wind, Reif und Regen gemacht. Er habe auch dabei geholfen. 15. Er bekennt: Am dritten Tisch sei einer gewesen mit dem Namen Prust Jäggl, der halte sich in Stallbaum bei Murau auf. Er führe viele Buben herum und sei noch jung. Er habe noch keinen Bart. Dann sei dort einer mit dem Namen Katzenpuffer. Der halte sich im Lungau auf. Der sei auch ein Zauberer und von Beruf ein Korbmacher. 16. Am vierten Tisch seien folgende Personen gewesen: Eine Person, die heiße Kristl. Die halte sich bei Murau auf. Sie gehe zum Betteln herüber. Dann einer mit dem Namen Matter zu Lindt. Er halte sich in einer Badestube auf, mit seiner Frau und seinem Buben. Diese Badestube gehöre dem Huber in Kindberg. 17. Am fünften Tisch sei einer gewesen, der heiße Georg Krüger. Er halte sich in Stadl auf und sei Kegelmacher. Außerdem sei da einer, der heiße Jodl. Der sei Schuster und könne auch zaubern. Er halte sich bei Murau auf. 18. Dann seien da noch andere Kameraden gewesen: Einer heiße Hans. Er mache kleine Eisenketten und Rosenkränze und verwende auch solche Rosenkranz-Perlen. Dann sei da einer, der heiße Lukas. Der sei ein Schmied und arbeite bei Bauern. Er halte sich in der Krakauer Gegend auf und flicke Körbe. Der Riz, der schon tot sei, der sei der Anführer gewesen. Auf jedem Tisch habe ein Böser Geist den Vorsitz gehabt. Es habe auch Spielleute gegeben: Leier-Spieler, Geiger, Instrumentenspieler und Dudelsackpfeifer. 19. Er gesteht: Damals sei da auch die Tochter des Teufels mit dem Namen Luzia gewesen. Sie habe ein schönes weißes Kleid mit schwarzen Spitzen gehabt. Er habe mit ihr zweimal getanzt und nach dem Tanzen mit ihr schlafen gehen müssen. Sie habe ihn zum Bett geführt und sich ausgezogen. Beim Tag sei sie wohl schön gewesen, bei der Nacht aber habe sie Krallen an den Beinen gehabt. Vier Jahre habe er mit ihr jede Woche viermal Unzucht getrieben. Sie sei noch bei Tageslicht am Abend zu ihm gekommen. Sie hätten einander geküsst und wenn der Hahn gekräht habe, sei sie von ihm weg gegangen, mit dem Versprechen, sie wolle bald wieder zu ihm kommen. 20. Er gesteht: Die heilige Hostie habe er dem Bösen Feind bei den Mahlzeiten und während des Tanzens gegeben. Der Böse Geist habe die Hostien auf den Boden geworfen und sie hätten alle mit den Füßen darauf getreten und dann darauf gebrunzt. Das habe auch er einmal gemacht. Mit einem Messer hätten sie Teig daraus gemacht und mit diesem Teig dann Wetter gemacht. Wenn sie Wetter machen wollten, hätten sie in einen Krug hinein gegriffen, eine Hand voll Teig heraus genommen und gesagt: Ich sähe meinen Samen aus in des Teufels Namen! Es soll alles dick, dick erschlagen werden, was es trifft. Er, sein Vater, der Staber Blasi und der Riz seien in Teufels Namen auf einer Ofenschüssel (hölzerne Schaufel zum Einschießen des Brotes in den Backofen) aufgesessen und hätten gesagt: “Ich sitze in des Teufels Namen auf!“ Dasselbe sei oft geschehen. 21. Er gesteht, der Marx im Greith bei Neumarkt mit seinen zwei Söhnen (Lamprecht und Anderl), diese drei seien auch immer gefahren und damals, das habe er gesehen, auf einer anderen Ofenschüssel geflogen. 22. Er bekennt: Er sei mit seinem Vater viermal geflogen. Seine Mutter Gertraud sei dreimal dabei gewesen. Das letzte Mal aber nicht, denn damals habe sein Vater die Mutter geschlagen. 23. Er gesteht, als er Luzia, die Tochter des Teufels, geheiratet habe, sei er 14 Jahre alt gewesen. Vor 14 Jahren sei dies geschehen und dabei seien 14 Tische voller Leute gewesen. Die Hochzeit habe drei Tage lang gedauert. Seine Mutter sei aber seines Wissens nicht dabei gewesen. 24. Er gesteht: Diejenigen, die dabei gewesen seien und die er erkannt habe, seien folgende gewesen: Sein Vater, der Riz (sei schon tot), der Stöber Blasi (sei auch tot), der Lorenz Katzenpuffer, der sei verheiratet. Seine Frau aber gehe mit einem Gerichtsdiener herum, den er kenne. Ebenso der Jodl Katzenpuffer, der sei nicht verheiratet. Ebenso der Zenz Tauber, der sei ledig und halte sich im Lungau auf. Er sei alt und habe einen weißen Bart und sei groß gewachsen. Einer, der heiße Jakob und sei noch ledig und ziemlich einfältig. Einer heiße Zotl Hansl, sei ledig, mit einem schwarzen Bart. Er halte sich bei Sankt Peter ob Murau auf und sei ein Bettler. Ebenso einer, der heiße Zenz Degnus, der sei noch ledig und gehe bei den Leuten flicken. Der habe ein langes graues Bärtl. Er bekennt, dass er seinen Verdacht nur von dem habe, was er von anderen Leuten gehört habe. 25. Er bekennt, dass auch die Luzia ihm gesagt habe, am Donnerstag und am Samstag käme sie mit, denn das seien die Abende Unserer Lieben Frau. Sie habe das erste Mal von ihm verlangt, er solle ihr hl. Hostien mitbringen. Er habe ihr das erste Mal vor 4 Jahren eine gegeben. 26. Er gesteht weiters von seinen Komplizen: Da seien Gotthardt und Christoph. Die seien auch seine Kameraden gewesen, und wohnen im Ennstal und seien Schweinehirten. Im Sommer seien es noch 30 gewesen, die seines Erachtens noch am Leben seien. Einer namens Paul, der gehe weit herum. Es sei ein hageres Mandl, weder alt noch jung. Einer mit Namen Georg Bruker. Ein langer. Er habe keinen Bart und sei in Hintereck, Spachneinen genannt, daheim. Einer mit Namen Andre. Der habe eine krumme Hand. Einer mit Namen Melchhart. Der habe eine Frau und 2 Kinder und sei im Etschland daheim. Er sagt, er könne sie nicht alle mit dem Namen nennen. Die seien ihm teilweise entfallen. 27. Er gesteht: Die Wölfe banne er auf folgende Art und Weise: Er nehme eine graue Erbse in die Hand und werfe sie in einen alten Backofen und sage: Ich nehme die graue Erbse in die Hand und werfe es hinein in Teufels Namen. Wenn ich dich ruf, so komm! Hierauf komme der Teufel in Wolfsgestalt. Er aber sage: „Wo ich dich hinschicke, dort geh hin!“ Wenn er das getan habe, wenn er also dies erledigt habe, komme dieser wieder und sage: „Ich habe meine Sachen verrichtet, wie du es angeschafft hast. Wenn du mich weiterschicken willst, so sag’s!“ 28. Er bekennt: Beim ersten Mal Wettermachen, als er anstatt des Teufels Namen den Namen Gottes genannt habe, habe er nicht viel zu Wege gebracht und wenig Schaden angerichtet. Der Schauer habe ihn selber getroffen. Ein andermal aber im Lungau habe er einen großen Schaden mit Schauer bewirkt, das dritte Mal habe er ein Hagelunwetter gemacht und das vierte Mal einen großen Schaden in der Untersteiermark hervorgerufen. 29. Er gesteht: Er wisse es und habe es gesehen, dass sich seine Mutter auch dem Bösen Geist ergeben, ihn angebetet und dem Teufel 4 Hostien gegeben habe. Die habe der böse Geist auf den Fußboden geworfen. Sie hätten auch darauf gebrunzt (uriniert) und mit Wacholder-Holz ein Koch daraus gemacht und in einen Krug hineingegeben. Er habe es handweise herausgenommen und das Koch, wenn er in Teufels Namen gefahren sei, ausgeworfen und gesagt: „Es soll alles in Teufels Namen verderben!“ 30. Er bekennt: Auch das Hemd, auf das sie getreten seien, hätten sie in eine Schüssel gegeben und danach hätten sie dasselbe ausgeworfen. Daraus seien Wind und Reif entstanden. Dabei gewesen seien er und sein Vater, der Ritz und der Katzenpuffer Lorenz. So oft sie ein Wetter gemacht hätten, hätten sie auch ein Essen gehabt. Das sei so dreimal geschehen. Sie hätte dabei viel getrunken und getanzt. 31. Er bekennt: Die 10 Gebote Gottes könne er wohl beten und er habe sie erst vor 2 Jahren von einem bayerischen Dirndl gelernt. Wenn er sie aber beten wollte, sei der Böse Geist zu ihm sehr zornig gewesen und er habe ihn zerreißen wollen. Der böse Geist habe gesagt, wenn er ihm dienen wolle, soll er solche Gebete nicht verwenden, sondern ihm allein dienen. Er bekennt zum Schluss: Alles, was er vorher ausgesagt und gestanden habe, sei wahrhaftig wahr und er tue niemand unrecht. Damit beschloss er seine Aussage." ### St. Lambrecht — Urteil über alle drei "Auf die jetzt beschriebenen Aussagen und Geständnisse ohne Folter und mit Folter haben die hier anwesenden Herren und Rechtssprecher einhellig Urteil und Recht gesprochen und erkannt, dass die 3 Männer, die Verbrecher mit den Namen Lorenz Steger Thomas Heiser Gregor Heiser wegen ihrer großen Sünden und Untaten, die sie begangen haben, das Leben verwirkt und den Tod verschuldet haben. Sie sollen deswegen am heutigen Tag im offenen, kaiserlichen Kriminalgericht den anderen zum abschreckendem Beispiel dem Scharfrichter übergeben werden. Er soll sie übernehmen und gut verwahren, zur üblichen Gerichtsstätte hinausführen und dort dem Thomas Heiser vor dem Scheiterhaufen mit glühenden Zangen in beider Brüste brennen und sodann ihn mit seinem Sohn, den Gregor Heiser und den Lorenz Steger am Scheiterhaufen vorher erwürgen und die toten Körper zu Staub und Asche verbrennen." Dieses Urteil wurde exekutiert am 4. August 1653. --- ## Lorenz Steger (1653) - **Ort:** Stift und Landgericht St. Lambrecht (47.0720, 14.2991) - **Beschuldigte:** Lorenz Steger - **Anklage:** Zauberei, Wetterzauber, Teufelsbund - **Ausgang:** hingerichtet, 4. August 1653 - **Quelle:** Verhoer am 28. und 29. Juli 1653, Urteil vollstreckt 4. August 1653; Original im Steiermaerkischen Landesarchiv, EA 1657-XI-23 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/steger.html *Der Prozess gegen Lorenz Steger* ### Anmerkung Lorenz Steger ist 40 Jahre alt und stand am 28. Juli 1653 gemeinsam mit Thomas Heiser und dessen Sohn Gregor vor demselben Gericht. Alle drei wurden am 4. August 1653 hingerichtet. Der Zusammenhang der drei Verfahren ist eigens dargestellt: St. Lambrecht 1653. Sein Geständnis ist eine Schadensbilanz. In Punkt 12 zählt er fünfzehn Unwetter auf, die er gemacht haben will — mit Ort und Reihenfolge. Sie stehen hier als Aufstellung. Auffällig ist, wohin sie führen: fast alle Orte liegen in Kärnten, um St. Veit an der Glan, Villach und Hochosterwitz, eines in der Krain. In der Steiermark, wo er verurteilt wird, liegt kaum eines. Seine Kameraden sind Bettler. Punkt 14 sagt es unmissverständlich: „Es seien alle alte Bettler, die bei den Bauern herum betteln gingen.“ Auch die Namensliste in Punkt 10 besteht aus Landsknechten, Handwerkern ohne festen Sitz und Leuten, die nur mit Vornamen und Aufenthaltsort bezeichnet werden. Dasselbe Milieu wie bei Thomas Heiser, der am selben Tag aussagte. Im Kopf des Protokolls sind Vater und Sohn Heiser als „Geiser“ geschrieben, im Urteil dagegen als „Heiser“. Beide Schreibweisen stehen unverändert so in der Vorlage. ### Stift und Landgericht St. Lambrecht — Verhör mit und ohne Folter Am heutigen Tag, den 28.7.1653, sind dem kaiserlichen Landgericht in der Steiermark beim fürstlichen Stift und der landgerichtlichen Hoheit St. Lambrecht 3 Männer, Übeltäter, mit den Namen Lorenz Steger Thomas Geiser Gregor Geiser zum Verhör vorgestellt worden. Sie haben im Beisein der Herrn Schaffer Paul Winkler (Marktrichter) Christopher Haan Hans Wieser sowohl ohne als auch mit Folterung folgendes ausgesagt und gestanden: Lorenz Steger bekennt: Er heiße mit seinem Tauf- und Zunamen Lorenz Steger und sei 40 Jahre alt. 1. Er gesteht: Vor 18 Jahren habe er, nachdem der Böse Geist von ihm seine Seele verlangt habe und er gesagt habe, er soll ihm auch mit Zauberei helfen, diesem seine Seele versprochen. Er habe Gott dem Allmächtigen, der Heiligen Dreifaltigkeit und Unserer Lieben Frau und allen Heiligen Gottes widersagt; diese alle verleugnet und sich dem Bösen Geist ergeben. Der Böse Geist habe von ihm sein Blut verlangt und ihm hinten am Rücken auf der linken Seite einen Biss gegeben und das Blut auf das Herz des Bösen Geistes eingeschrieben. Der Böse Geist habe eine gesprenkelte Hand und schwarze Kuhklauen gehabt. Der Böse Geist habe ihm versprochen, ihm Geld und Kleider zu geben und ihn nicht zu verlassen. Das habe er aber nicht gehalten. 2. Er gesteht: Der Böse Geist habe einen schwarzen Sau-Fuß gehabt, wie er zu ihm gekommen sei und habe ihm beigebracht, Wetter, Reif und Hagel zu machen. Er habe Holz vom Buchsbaum dazu gebraucht, dieses klein geschnitten und damit das Wetter gemacht. Der böse Geist habe gesagt, er soll mit ihm gehen, und wenn er es nicht freiwillig mache, so müsse er ihm etwas Böses antun. 3. Er bekennt: Der Böse Geist sei vor 4 Nächten zu ihm in die Kammer im Gefängnis gekommen und habe gefragt, was er denn da mache. Er wolle ihm heraus helfen. Er soll aber dafür beim Gericht, wenn er dazu aufgefordert werde, nicht zu viel aussagen. 4. Er bekennt: Er habe bei drei verschiedenen Gelegenheiten Wetter gemacht. Er habe dazu zuerst einmal einen schwarzen Kot von der Erde aufgehoben. Daraus seien 4 oder 6 Ratten worden, die über einander gekugelt seien. Er sei auf der Langwiesen auf einen Bratspieß aufgesessen. Er habe diesen Bratspieß mit einer Eier-Schmier, so einer Art Schleim-Pech, das ihm ein kleiner alter Mann gegeben habe, eingeschmiert. Und er habe vor 18 Jahren, nachdem der Böse Geist in Gestalt eines schwarzen Saufußes zu ihm gekommen sei und ihn das Wetter machen gelehrt habe, den ersten Schauer gemacht. Der Böse Geist habe ihm angeheißen, Wetter und Reif zu machen, denn es sei viel Getreide vorhanden. Er dürfe sich nicht fürchten, es werde ihm nichts geschehen. 5. Er bekennt: Sein Nachbar, der Josel zu Greith, der oberhalb von Sankt Veit wohnt, und dann einer mit Namen Lex Jörgl, auch in Greith wohnhaft, die seien auch bei ihm dabei gewesen. 6. Er gesteht: Als er Schauer gemacht habe, sei der Böse Geist mitgefahren und es seien wohl an die 12 Personen, deren Namen er nicht wisse, auf der Langwiesen auf dem Bratspieß aufgesessen und mitgefahren. Es seien schwarzbärtige braune Menschen gewesen. Beim Fahren sei eine bleiche Wolke entstanden und sie hätten um ein wenig zu viel ausgesät. Dadurch haben sich auch lichte Wolken sehen lassen. Darauf habe es Wasser gegossen und es sei großer Schaden entstanden. 7. Er gestehe, dass er Schauer gemacht habe und es sei auch ein Ledermacher mit Namen Lukas aus der Stadt Sankt Veit aus der Sparergasse mit ihm auf dem Bratspieß gefahren und er hätte den Spieß bei einem Gerichtsherren, dessen Namen er nicht mehr wisse, aus dem Frauensteiner Landgericht mitgenommen. Der Magerl aus Eicht sei damals auch mitgefahren. 8. Er bekennt: Ein anderes Mal habe er bei Sankt Georgen in Kärnten in einem Frauenkloster ein kaltes Wetter gemacht und erbsengroßen Schauer ausgeworfen. Er sei gleich alleine für sich selbst gefahren. Er sei auf einer Hundszitze aufgesessen und wo er die Hundszitze mit einem Wasser bestupft habe, seien daraus lauter Hundszitzen geworden. Es habe eingeschlagen und allseits durch den Schauer einen großen Schaden gegeben. 9. Er gesteht, dass er das dritte Wetter in Mühlbach gemacht habe. Er habe einen Korb voll Erbsen ausgeworfen, aus dem Schauer geworden sei und dann verlangt, dass Blitz und Donner dazu schlagen sollen und der Böse Geist soll auch seinen Teil dabei haben. Er habe das „Vater Unser“, das „Ave Maria“, den „Glauben“ und die heiligen „Zehn Gebote Gottes“ gebetet, aber dies alles dem Bösen Geist geopfert. Als er die Erbsen ausgeworfen habe, hätte er gerufen, der Teufel soll auch seinen Willen dazu geben. 10. Er gesteht auch die Namen seiner Komplizen: Einer namens Joachim, der sei Landsknecht, einer namens Gregor, der sei bei Reitenstein zuhause, ein Lorenz Schöster, der halte sich in Still bei Mühlbach auf, ebenso ein kleiner Mann, ein blatternnarbiger Landsknecht, ebenso einer der Bergrechtsschuster heiße, im Kreindorfer Gericht, dann ein Lorenz Bernhard, ein Landsknecht mit schwarzen Haaren und groß, einer namens Heisel, ein Bauer aus Überfeld, noch einer mit Namen Paul Bärl, aus Dorf in Greith, noch einer mit Namen Georg Neubauer, wohnhaft bei der Kirche in Greith in Kärnten, eine halbe Meile von Sankt Veit entfernt. ### Stift und Landgericht St. Lambrecht — Fortsetzung nach der zweiten Folter Fortsetzung des Verhörs im Beisein der Herren Schaffer Paul Winkler (Marktrichter) Christoph Haan Hans Wieser 11. Er gesteht nach der zweiten überstandenen Folter und sagt: Vor 16 Jahren sei der Böse Geist, als er in einer Rauschstube allein gewesen sei, im Schlaf als blitzblau erschienen. Er habe kein Gewand angehabt und der Böse Geist habe von ihm verlangt, er solle ihm gehören. Er habe ihm versprochen, ihm alle Zeit zu helfen, was immer er mache. Er habe dem entsprochen und ihm seine Seele versprochen und sei vor dem Bösen Geist niedergekniet und habe ihn angebetet. 12. Er gesteht, er habe alles in allem 15 Wetter gemacht und damit großen Schaden angerichtet: Die fünfzehn Wetter, in der Reihenfolge seiner Aussage - Das erste vor 5 Jahren — am Staill - Das zweite — beim Trabitscha - Das dritte — beim Zweier - Das vierte — beim Kulm bei Villach - Das fünfte — beim Zauernnik - Das sechste — bei Eich unter Sankt Georgen bei der Mauer - Das siebte — in Hizendorf bei Sankt Veit - Das achte — beim großen Kirchturm, eine Meile von Sankt Veit entfernt - Das neunte — am Nussberg bei Sankt Veit - Das zehnte — außerhalb des weißen Kreuzes von Sankt Sebastian bei Osterwitz - Das elfte — in einem Gesindehaus auf einem kleinen Berg - Das zwölfte — bei einem Bauern, der Hintes heißt - Das dreizehnte — bei den Weinbauern hinter Mühlbach - Das vierzehnte — unter Villach - Das fünfzehnte — in der Krain - Wetter insgesamt — 15 13. Er gesteht, beim Wetter-Machen hätten sie alte Spreu verwendet und sie hätten den Teufel angerufen, dass er ihnen helfen möge. 14. Er gesteht, seine Kameraden, die dabei gewesen seien, heißen: Peter, Lorenz, Jakob, Christian, Nikl und Mathias. Es seien alle alte Bettler, die bei den Bauern herum betteln gingen. ### Stift und Landgericht St. Lambrecht — Urteil und Hinrichtung Auf die jetzt beschriebenen Aussagen und Geständnisse unter Folter und ohne Folter haben die hier anwesenden Herren und Rechtssprecher einhellig Urteil und Recht gesprochen und erkannt, dass die 3 Männer, die Verbrecher mit den Namen Lorenz Steger Thomas Heiser Gregor Heiser wegen ihrer großen Sünden und Untaten, die sie begangen haben, das Leben verwirkt und den Tod verschuldet haben. Sie sollen deswegen am heutigen Tag im öffentlichen kaiserlichen Kriminalgericht den anderen zur Abschreckung dem Scharfrichter übergeben werden. Er soll sie übernehmen und gut bewacht zur üblichen Gerichtsstätte hinausführen und dort dem Thomas Heiser vor dem Scheiterhaufen mit glühenden Zangen 2 Zwicker in beide Brüste verabreichen und sodann ihn mit seinem Sohn, den Gregor Heiser und den Lorenz Steger am Scheiterhaufen vorher erwürgen und die Körper zu Staub und Asche verbrennen. Dieses Urteil wurde exekutiert am 4. August 1653. Am 4. August 1653 in St. Lambrecht hingerichtet - Lorenz Steger — 4. August 1653 - Thomas Heiser (zuvor mit glühenden Zangen gebrannt) — 4. August 1653 - Gregor Heiser (Sohn des Thomas) — 4. August 1653 - Vollstreckte Todesurteile — 3 --- ## Thomas Heiser (1653) - **Ort:** Stift und Landgericht St. Lambrecht (47.0720, 14.2991) - **Beschuldigte:** Thomas Heiser - **Anklage:** Zauberei, Wolfsbannerei, Wetterzauber, Teufelsbund, Hostienfrevel - **Ausgang:** hingerichtet, 4. August 1653 - **Quelle:** Verhoer am 28. Juli 1653, Urteil vollstreckt 4. August 1653; Original im Steiermaerkischen Landesarchiv, EA 1657-XI-23 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/heiser-1.html *Der Prozess gegen Thomas Heiser* ### Anmerkung Thomas Heiser ist bei seinem Verhör 84 Jahre alt und Hirte. Was er in fünfzig Punkten bekennt, reicht ein halbes Jahrhundert zurück und quer durch halb Europa — vom Ennstal über Salzburg, Tirol und Kärnten bis nach Bayern, Böhmen und Frankreich. Er ist ein Fahrender, und seine Weggefährten sind es auch: Bettler, Hirten, Landstreicher, die er mit Vor- und Spitznamen aufzählt, wenn die Folter es verlangt. Sein Handwerk ist der Wolfsegen. Den habe er vor fünfzig Jahren von seinem Kameraden Paul gelernt, „und der habe vom Beten des Wolf-Segens bei den Bauern gelebt“. Es war ein Broterwerb: Man betete den Bauern das Vieh sicher, und bekam dafür Getreide und Brot. Dieselbe Praxis steht bei Byloff — Kapitel 31 druckt zwei Wolfsegen ab, die 1615 zwei Landstreichern abgenommen wurden, Kapitel 32 die Auflösungsformel des Bannes von 1635. Vierzig Jahre nach Heiser wird noch einmal ein Hirte deswegen hingerichtet: Matthias Hacker 1695 wegen Wolfsbannerei. Punkt 37 ist das Todesurteil für den Sohn. Nach weiterer Folterung bekennt Thomas Heiser, er habe seinen Sohn Gregor dem Bösen Geist versprochen, als der noch im Mutterleib war. Der Sohn stand am selben Tag vor demselben Gericht. Beide wurden zusammen mit Lorenz Steger am 4. August 1653 hingerichtet — der Vater zuvor noch mit glühenden Zangen gebrannt. Der Zusammenhang der drei Verfahren ist eigens dargestellt: St. Lambrecht 1653. Zwei Aussagen fallen aus dem Rahmen. In Punkt 47 berichtet er, der frühere Probst von Gurk habe an die zweihundert Zauberer, Wettermacher und Wolfsbanner unterhalten und jährlich bewirtet; halb Kärnten sei deswegen verhaftet worden. Und in den Punkten 48 und 49 nennt er die Prantauerin, eine Grazer Wirtin, die auf dem Schöckl vermummt beim Festmahl gewesen sei — vornehme Gäste hätten sich dort das Gesicht verhüllt, damit man sie nicht erkenne. Dieselbe Frau wird in zwei weiteren Verfahren dieser Sammlung genannt, bei Marx Rueprecht und bei Hans Glaser. Eine eigene Akte gegen sie ist nicht überliefert. Der Schöckl bei Graz kehrt in diesem Protokoll gleich mehrfach als Versammlungsort wieder — dort findet auch die Hochzeit des Sohnes statt. ### Stift und Landgericht St. Lambrecht — Verhör mit Folter Im Beisein der Herren: Schaffer Paul Winkler (Marktrichter) Christoph Haan Hans Wieser Er bekennt: Er heiße mit seinem Tauf- und Zunamen Thomas Heiser, sei 84 Jahre alt und ein Hirte. 1. Er bekennt, nach der ersten überstandenen Folter und sagt: Den Wolf-Segen könne er wohl beten. Diesen habe er vor 50 Jahren von seinem Kameraden, dem Paul, gelernt und der habe vom Beten des Wolf-Segens bei den Bauern gelebt. Wenn er diesen gebetet habe, hätten ihm die Bauern immer Getreide und gelegentlich Brot gegeben. Er habe diesen Segen auch von einem Mann namens Wolff Reiter, der in Frauenburg hingerichtet worden sei, gelernt. 2. Er bekennt: Wenn man diesen Segen lernen will, darf man sich dem Teufel vorher viermal ergeben. 3. Er gesteht: Alles in allem habe er den Bauern 10 Rinder niederreißen lassen. Seine Gefährten, die ihm dabei geholfen hätten, seien schon alle gestorben. Wenn er in das Wolfsbannen nicht eingewilligt hätte, hätte ihn der Böse Geist geschlagen. 4. Er gesteht: Das erste Mal hätten sie im Ennstal, vor 16 Jahren, als sie auf der Gart gegangen seien, dem Gamper auf der Alm einen jungen Ochsen durch die Wölfe zerreißen lassen. 5. Das andere Mal hätten sie einem Bauern namens Pichler einen jungen Ochsen zerreißen lassen, nachdem sie von ihm Fleisch verlangt hätten, er ihnen aber nur Käse und Brot gegeben und sie sich mit ihm zerstritten hätten. 6. Das dritte Mal hätten sie in Radstadt im Salzburgischen, einem Bauern, dessen Namen er nicht mehr weiß, eine Kuh zerreißen lassen. 7. Das vierte Mal hätten sie in Wagrain im Land Salzburg, als ihnen ein Bauer, dessen Name er nicht kenne, mit der Hacke nachgelaufen sei und der sie schlagen wollte, einen jungen Ochsen zerreißen lassen. 8. Das fünfte Mal hätten sie einem Bauern in der Gasten mit dem Namen Magerl ein kleines Kalb zerreißen lassen, weil er sie nicht beherbergen wollte. 9. Das sechste Mal hätten sie in der Rauris in der Nähe von Gastein, einem Bauern namens Prellinger, der sich mit seinen Freunden wegen der Spende gestritten hätte, einen jungen Ochsen zerreißen lassen. 10. Das siebente Mal war es vor ungefähr 30 Jahren in der Tetten bei zwei Bauern. Einer sagte, er wolle sie erschießen. Dem einen Bauern namens Mursach hätten sie ein Kalb und dem anderen Bauern mit Namen Kohlweiss ein kleines Kalb zerreißen lassen. 11. Das achte Mal, das war vor ungefähr 40 Jahren, hätten sie in der Urschau beim Schöneicher eine Kuh niederreißen lassen, weil man ihnen kein Fleisch geschenkt habe. 12. Das neunte und zehnte Mal: Vor 40 Jahren hätten sie beim Jager-Bauern in Kolbs eine Kuh niederreißen lassen, weil man ihnen kein Schmalz gegeben habe. 13. Er gesteht: Vor 50 Jahren in Innsbruck in Tirol, da habe er sich dem bösen Geist mit Leib und Seele ergeben und ihm versprochen ihm zu gehören. Der böse Geist habe gesagt, leb er kurz oder lebe er lang, er gehöre ihm. Er aber habe gesagt, er wolle ihm, so lange er lebe, dienen und er habe Gott dem Allmächtigen, der Heiligen Dreifaltigkeit, Unserer Lieben Frau und dem ganzen Himmlischen Heer abgeschworen und diese verleugnet. 14. Er bekennt: Der Teufel habe ihm an der rechten Hand mit seinem Messer in den kleinen Finger geschnitten, das Blut herausgedrückt und getrunken. Er habe ihm auch vom Kopf ein Haar geben müssen und gesagt, er soll sein Sohn sein. Er soll nicht beten, nicht fasten und auch in keine Kirche gehen. Und er soll auch nicht Gutes tun. 15. Er bekennt: Nachdem er vor 50 Jahren spät am Abend an einem Samstag in der Steiermark in einer Badestube allein gebadet habe, sei der Böse Geist auch zu ihm herein gekommen. Und er habe von ihm wieder verlangt, er solle sich ihm unterwerfen. Er käme viel leichter mit dem Leben zurecht und er habe ihm einen Taler Geld gegeben. Darauf habe er dem bösen Geist abermals seine Seele versprochen und wie dieser gleich nach Mitternacht zu ihm gekommen sei, da habe er wie ein anderer Mensch ausgesehen und habe Feuer gespieen. 16. Der Böse Geist sei zu ihm in die Kirche gekommen und habe ihm verboten zu beten. ### Stift und Landgericht St. Lambrecht — Zweite und dritte Folterung Im Beisein der Herren: Schaffer Paul Winkler (Marktrichter) Christoph Haan Hans Wieser 17. Er bekennt: Der Lorenz, sonst Katzenbuffer genannt, sei sein Kamerad und er stamme aus dem Lungau und halte sich in Kärnten auf. 18. Er bekennt: Er sei früher einmal auf einer Teufels-Mahlzeit auf einer Alm gewesen. Es seien viele Leute dort gewesen, die er aber nicht gekannt habe. Sie hätten auf dem Platz gesessen. Es sei aber kein Salz und Brot da gewesen und es seien auch Speis und Trank nicht wirklich gewesen. Er sei auch dort gewesen und habe aus einem Glas Wein getrunken. Der Böse Geist habe ihm verboten übereinander etwas auszusagen. Nach der Mahlzeit hätten sie getanzt. Es habe 7 Spielleute gegeben, ein Pfeifer und 6 Leier-Spieler. Der Leierer-Paul sei auch dabei gewesen und die besten Leier-Spieler seien dort gewesen. Das sei alles bei Tag geschehen. 19. Er bekennt: Nach dem Essen und dem Tanzen hätten sie die Finger in ein Buch hinein gelegt und den Bösen Geist immer wieder aufs Neue angelobt. Und sie hätten schwören müssen, ihm zu gehören. Sie seien vor ihm niedergekniet und hätten ihn angebetet und die Fußsohlen und auch den Hintern drei oder vier Mal küssen müssen. Wenn sie das nicht getan hätten, dann hätte er sie wohl zerrissen. 20. Er bekennt: Nach der Mahlzeit und dem Tanz, das war vor 40 Jahren, habe er sich mit der Tochter des bösen Geistes mit dem Namen Fridändel 5 oder 6 Mal fleischlich versündigt. Das sei auf einer hohen Alm geschehen. Sie habe bei Tag hübsch und fröhlich ausgesehen. Er sei damals noch ledig gewesen. 21. Er bekennt: Einer namens Hans, der sich in Murau aufhalte, sei im Sommer Güter rauben gegangen. Er könne auch die Wölfe bannen. Der sei auch mit ihm in die Lüfte gefahren und zwar wie weiße Raben. Sie hätten Wetter und Schauer gemacht. Sie hätten aus Wasser Eis gemacht. Daher sei der Schaden weit über die Mittelsteiermark hinunter groß gewesen. Vor ungefähr 8 Jahren sei das gewesen und ein Georg Pauker, ein Viehhüter aus Kärnten, und der Veithl aus Kärnten, ebenfalls ein Hirte, seien dabei gewesen. 22. Er bekennt: Vor ungefähr 34 Jahren, nachdem der Böse Geist von ihm verlangt habe, er solle beichten gehen und ihm die heilige Hostie mitbringen, sei er bei Sankt Peter und Paul zu Thorna bei Stainz zur Beichte gegangen. Er habe die heilige Hostie mit der Hand aus dem Mund genommen und diese in Wachs eingemacht aufbehalten und so dem bösen Geist gegeben. Dieser habe ihn nicht sehen lassen, wofür er sie verwendet habe. 23. Er bekennt: Vor 20 Jahren als er in Salzburg bei Heiligen Blut gebeichtet habe, habe er auch die heilige Hostie mit der Hand aus dem Mund genommen und habe sie ebenfalls dem Bösen Geist gegeben. 24. Er gesteht: Als er zu Villach in Kärnten einst gebeichtet habe, habe er die heilige Hostie heraus genommen und dem Bösen Geist gegeben. 25. Er bekennt: Er sei auch mit anderen seiner Mitgenossen 3 oder 4 Mal in den Lüften herum gefahren und habe geholfen Wetter zu machen. 26. Er bekennt: In Meinitz bei Weitenfeld gäbe es auch viele Zauberer und ein jeder habe einen sonderbaren Tisch mit Speisen. Die Speisen und die Getränke seien alle nur eine Einbildung, was mancher wüsste. Er würde sich nicht darauf einlassen. Er sei bei 7 teuflischen Mahlzeiten dabei gewesen. 27. Er bekennt: Die Liedl am Kogel, die sei auch ziemlich weit herum gefahren. Sogar ins Wallische Land sei sie gekommen und sie sei in Dürnstein im Gefängnis gewesen. 28. Er gesteht: Er habe 4 Wetter gemacht. Eines sei bei Graz über den Schöckl hinüber gezogen. Die Passailer und die Semriacher, die er aber nicht namentlich zu nennen weiß, seien vom Hengsberg aus mitgefahren und hätten alles erschlagen. 29. Das erste Wetter habe er mit seinen Kameraden am Hengsberg vor 6 Jahren gemacht. 30. Das zweite Wetter habe er gegen Leutschach hinunter gemacht. Das hätte einen mittleren Schaden angerichtet und sei vor 16 Jahren geschehen. 31. Das dritte Wetter bei Sankt Sebastian bei Mooskirchen habe er mit viel Wasser gemacht und das sei vor 19 Jahren geschehen. 32. Das vierte Wetter sei in Fehring geschehen und zwar vor 30 Jahren und habe in den Weingärten und auf den Weiden großen Schaden angerichtet. 33. Er bekennt nach der zweiten überstandenen Folterung seine Kameraden: Einer mit Namen Paul, einer mit Namen Tanglhammer, einer mit dem Namen Lamprecht, der Sohn des Marx, dieser sei einmal in Graz bei ihm gewesen. Einer mit dem Namen Stindl. Der halte sich in der Untersteiermark in der March auf. Ebenso einer mit dem Namen Stölzl. Dann einer namens Veith von der Pack, ein langer Kerl. Außerdem einer aus Gratwein. Ein zotterter mit dem Namen Georg. Der halte sich eine Zeit lang hier und eine Zeit lang dort auf und der habe sich in Graz bei einem Herren aufgehalten und sei 5 oder 6 Jahre sein Weggefährte gewesen. Er habe ein schwarzbraunes Hemd gehabt und sei auch mit ihm gefahren und habe Wetter geführt und sich vom Teufel beißen lassen. Und er habe allerlei schlechte Dinge wie er gemacht. 34. In Neuberg sei einer, der heiße Elias. Ein großer langer Mensch. Der habe einen langen Bart. Er wisse aber nicht, wo er sich aufhalte. Auch sei da einer mit Namen Christoph. Der halte sich in Straßengel auf. Ein alter Bettler, der keine Frau habe. Der sei schon grau und habe das Hinfallende (Epilepsie). Ebenso in Niederwölz, da sei einer, der halte sich in der Hubmans Badestube auf. Er habe Weib und Kind, die auch Betteln gingen und er sei auch mit ihm gefahren. Ebenso sei da einer mit Namen Hansl, der halte sich im Kammertal auf und sei auch unter seinen Weggefährten vor 24 Jahren gewesen. Außerdem einer mit Namen Georg Bachmann, der sonst Georg Prucker genannt werde. Der halte sich in Bayern auf, komme oft her und habe da seine Freud. 35. Er bekennt, dass er vor ungefähr 20 Jahren (damals sei er 49 Jahre alt gewesen) mit der vorher erwähnten Fridandl, der damals ledigen Tochter der Maria Teufelin, oft in der Woche sowohl bei Tag als auch in der Nacht zu tun gehabt habe und zwar in Gestalt einer Geiß und in Gestalt einer Katze. 5 oder 6 Mal in Gestalt eines Hundes. 10 oder 12 Mal, das sei in einem Federbett geschehen, habe sie von ihm verlangt, er solle ihr dienen. Sie wolle ihm dafür immer helfen. Es sei aber nicht wahr. Der Teufel sei ein rechter Lügner. 36. Er bekennt, er allein habe 10 Rinder, zusammen mit seinen Freunden aber 24 Rinder gerissen. Seine Gefährten seien viel böser und ärger gewesen als er. 37. Er bekennt nach weiterer überstandener Folterung, dass er seinen Sohn Gregor, als der noch im Mutterleib gewesen sei, dem Bösen Geist versprochen habe. 38. Er bekennt, nachdem sein Sohn Gregor etwa 14 Jahre alt gewesen ist, habe dieser die Tochter des Teufels namens Lucia geheiratet. Die Hochzeit sei am Schöckl bei Graz abgehalten worden. Die Brautleute hätten einander etwas vermacht und einen Heiratsvertrag gemacht. Sie hätten sich vor dem Bösen Geist nieder gekniet und ihn angebetet und ihm den Hintern geküsst. Später seien sie in der Nacht bei einander gelegen. Er sei auch selbst dabei gewesen. Die Spielleute, also Trompeter, Geiger und Dudelsack-Pfeifer hätten dem Bräutigam und der Braut zum Schlafen gegeigt und aufgespielt. Als sie schon schlafen gegangen waren, habe er seine Frau nach hinten geschafft und nichts mit ihr zu tun gehabt. 39. Er bekennt, man hätte zu dieser Hochzeit auf dem Schöckl ein Fass Wein, Betten und dergleichen Sachen hinauf geführt. An diesen Wägen sei eine Strohhalm-Achse gewesen, 4 Eier seien die Räder und 4 Böck die Rosse gewesen. Es seien nicht nur die Spielleut als Trompeter, Instrumenten-Spieler und Sack-Pfeifer sondern auch noch 3 Personen in Gestalt von Geier, Rabe und Elster dabei gewesen. 40. Bei dieser Mahlzeit und der Hochzeit habe jeder seine eigene Tänzerin gehabt. Als der Tanz aber vorüber gewesen sei, seien alle zu Raben und Krähen geworden. Und während des Tanzens hätten sie sich untereinander beratschlagt, wie sie es machen könnten, damit sie Reich und Arm zu schaden bringen könnten. Darauf haben sie beschlossen, teils Wasser hinauf, teils Wasser hinunter zu gießen. Und damit soll der obere Teil des Wassers das Getreide und der untere Teil des Wassers den Wein treffen. Es habe ein jeder einen Teil dazu beigetragen. Er selbst habe das Wasser in einem Geschirr hinauf getragen und in des Teufels Namen ausgegossen. Das war vor ungefähr 6 Jahren auf dem Schöckl bei Graz, als das geschah. Das wäre zu der Zeit gewesen, als man in Stainz Wallfahrten gegangen sei. 41. Er bekennt, wenn man ein geweihtes Pulver und Silber habe und das zwischen den Zähnen zerbeiße und danach die zauberischen Leute anschreie, dann könne man das Wetter wenden und zum Stehen bringen. 42. Er bekennt: Jener Bettler, der seine Hand so trägt, als wäre sie ausgekegelt, sei auch dabei gewesen und kenne die Zauberei gut. Ebenso einer mit dem Namen Marxel und ein Elias, der sich für einen Pilger ausgebe und bei den Bauern die Hand aufhalte oder absammle und die Sachen verkaufe. 43. Er bekennt ferner: Bei der Hochzeit seines Sohnes seien 14 Tische mit Leuten gewesen und die hätten allerlei Speisen gehabt, aber es sei kein Salz da gewesen. Ein Rinderhirte sei vorüber gegangen, der habe ein vierblättriges Kleeblatt bei sich getragen und der habe alles gesehen. 44. Er gesteht: Bei der Hochzeit seines Sohnes hätte jeder eine heilige Hostie hingebracht. Er selbst habe bei Petronell im Ungarischen in einer katholischen Kirche gebeichtet, die Hostie aus dem Mund genommen und diese bei der Hochzeit dem Bösen Geist gegeben. 45. Er bekennt: Bevor er seinen Sohn verführt habe, sei er zum dritten Mal gefahren. Vor 15 Jahren hätte er in Pinggau auch seine Frau soweit gebracht, dass sie das erste Mal mit ihm mitgefahren sei und sich dem Bösen Geist ergeben und Gott und allen Heiligen widersagt habe. 46. Er bekennt, in den letzten 40 Jahren hätte er alles in allem 14 heilige Hostien dem Bösen Geist gegeben. 47. Er bekennt ferner, dass der frühere Probst von Gurk an die 200 Zauberer, Wettermacher und Wolfsbanner, gehalten habe und diese alle Jahre mindestens einmal als Gäste bei sich hatte. Das habe er von einem eigenen Kameraden aus der Gruppe seiner Weggefährten selbst gehört. Der Probst sei aber in Kärnten inzwischen hingerichtet worden. Er wisse zwar nicht, ob er sie im Kloster oder auf der Alm als Gäste gehabt habe. Dieser Weggefährte habe ihm unter anderem anvertraut, dass gleichsam halb Kärnten wegen solcher Zauberei verhaftet worden sei. Er habe unter anderem zu ihm gesagt, wenn er verhaftet werden sollte, so wäre das in Bezug auf die Zauberer, wie wenn man ein Körnderl aus einem Sack heraus nehmen würde. 48. Er bekennt: Seine noch lebenden Weggefährten seien folgende: Der erste heiße Peter, sei im Schwabenland zuhause und ein Landstreicher. Dieser sei auch mit ihm zweimal durch die Lüfte gefahren. Einmal in Kärnten und einmal auf der Kreiteralm. Die gehöre dem Probst zu Kreuz, eine halbe Meile von Sankt Veit entfernt. Er habe einen Rock an und er gäbe sich als Pilger aus. Der zweite heiße Bernhard von Anta. Er sei ein Landstreicher in mittlerem Alter. Der dritte habe den Namen Ruep. Der halte sich in Bayern auf. Beim Fliegen seien sie oft auf der Alm zusammen gekommen. Der Vierte heiße Augustin und sei in Frankreich zuhause. Er werde auch Eixel genannt und es heiße, in Frankreich sei eine ganze Stadt davon voll. Der Fünfte heiße Leopold und sei in Böhmen zuhause. Er sei auch auf dem Schöckl bei Graz gewesen, wo sie dieses Festessen veranstaltet haben. Es wären auch Grazer dabei gewesen. Unter anderem auch eine Frau, die Prantauerin genannt werde. Und sie hätten auf dem Schöckl getanzt. Die Gefährten hätten untereinander gefragt, wer diese Frau sei und sie habe gesagt, dass sie die Frau Prantauerin sei. Die zwei oder drei Gefährtinnen der Prantauerin hätten ihn gebeten, er solle nicht gegen sie aussagen. Die Bürgerinnen von Graz, die damals dort gewesen seien, hätten die Prantauerin laut bekannt gemacht. Wie dann sein Kamerad, der Georg, ihm das gesagt habe, hätte ihn die Prantauerin selbst gebeten, dass er sie nicht verraten solle. Wenn ihm der Georg das nicht gesagt hätte, hätte er um die Prantauerin nicht gewusst. Einer unter ihnen habe gesagt, die Prantauerin sei im Gesicht schon etwas runzlig. Sie sei nicht allzu groß, und er habe gesagt, er habe mit ihr persönlich geredet, und der Georg habe gesagt, er solle sie nicht verraten. Er aber habe sie nicht gekannt, denn sie wäre vermummt gewesen. Er meine, es sei vor 6 oder 8 Jahren, wie das Wetter so schrecklich in Graz und den umliegenden Orten Schaden angerichtet habe, geschehen und seine Freunde hätten sich damals in 3 oder 4 Teile aufgeteilt und hätten Wasser und Schauer gemacht. Er habe damals ein Schaffel Wasser hinauf tragen müssen. Der Böse Geist habe etwas hinein geworfen und das Schaffel Wasser zu sich genommen, das gleich zu Eis geworden sei. Der Böse Geist habe das dann selber ausgeschüttet und gesagt, es soll halb Schauer und halb Wasser werden und alles verderben und vernichten. Der Teufel selbst habe das Wasser persönlich aus einer Quelle geschöpft und habe schrecklich ausgesehen und sich an diesem Tag öfter verkleidet. Besonders aber wenn er zu stattlichen Herren gegangen sei, habe er sich besonders schön verkleidet. Und dieser Georg habe erzählt, er sei in Graz im allgemeinen und besonders bei diesen Frauen, die damals auf dem Schöckl gewesen seien, wohl bekannt. 49. Er gibt an: Wenn vornehme Herren und Frauen zu solchen Festessen kämen, hätten sie im Allgemeinen ihr Gesicht vermummt, damit man sie nicht erkenne. Die Prantauerin sei auch vermummt gewesen. Die Prantauerin habe ihm nie etwas Übles getan, ihm aber auch nichts gegeben, außer dass sie ihm bei diesem Gastmahl einen Trunk spendiert habe. 50. Er bekennt zum Schluss nach der dritten überstandenen Folter, dass alles, was er vorher mit und ohne Folterung ausgesagt und bekannt habe, wahrhaftig wahr sei. Er tue dadurch weder ihm selbst noch jemand anderem Unrecht. ### Stift und Landgericht St. Lambrecht — Urteil und Hinrichtung Auf die jetzt beschriebenen Aussagen und Geständnisse unter Folter und ohne Folter haben die hier anwesenden Herren und Rechtssprecher einhellig Urteil und Recht gesprochen und erkannt, dass die 3 Männer, die Verbrecher mit den Namen Lorenz Steger Thomas Heiser Gregor Heiser wegen ihrer großen Sünden und Verbrechen, die sie begangen haben, das Leben verwirkt und den Tod verschuldet haben. Sie sollen deswegen am heutigen Tag im offenen, kaiserlichen Kriminalgericht den anderen zum abschreckendem Beispiel dem Scharfrichter übergeben werden. Er soll sie übernehmen und gut bewacht zur üblichen Gerichtsstätte hinausführen und dort dem Thomas Heiser vor dem Scheiterhaufen mit glühenden Zangen in beide Brüste brennen und sodann ihn mit seinem Sohn, den Gregor Heiser und den Lorenz Steger am Scheiterhaufen erwürgen und die Körper zu Staub und Asche verbrennen. Dieses Urteil wurde exekutiert am 4. August 1653. Am 4. August 1653 in St. Lambrecht hingerichtet - Lorenz Steger — 4. August 1653 - Thomas Heiser (zuvor mit glühenden Zangen gebrannt) — 4. August 1653 - Gregor Heiser (Sohn des Thomas) — 4. August 1653 - Vollstreckte Todesurteile — 3 --- ## Marx Rueprecht (1657) - **Ort:** Landgericht Kapfenberg (47.4400, 15.2934) - **Beschuldigte:** Marx Rueprecht - **Anklage:** Diebstahl und raub, Zauberei - **Ausgang:** nicht überliefert - **Bannrichter:** Johann Andreas Barth - **Quelle:** Protokoll vom 25. Oktober bis 6. November 1657 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/rueprecht.html *Protokoll des Prozesses gegen Marx Rueprecht* Verhandelt am Landgericht Kapfenberg im Herbst 1657 unter dem Bannrichter Johann Andreas Barth. Sebastian Kügl, mit dem Rueprecht beim Ausräumen der Opferstöcke ertappt worden war, saß zur selben Zeit im selben Gefängnis — Rueprecht erwähnt ihn in Punkt 17 ausdrücklich als „der hier neben ihm im Gefängnis sitzt“. Der folgenreichste Teil steht am Ende: Unter Folter nennt Rueprecht Stefan Zechner, den „Steffl am Hoff“, als Teilnehmer einer Wetterzauber-Versammlung auf dem Schöckl. Später schränkt er ein, er könne „eigentlich nicht sagen, dass es wirklich der Steffl am Hoff gewesen sei“. Zechner wurde drei Jahre später hingerichtet — unter demselben Bannrichter, der schon hier den Vorsitz führte. Zechners Protokoll hält fest, dass er die Anschuldigung aus Kapfenberg bis zuletzt bestritt. ### Landgericht Kapfenberg — Verhör: Diebstähle und Opferstockraub ist dem landesfürstlichen steirischen Banngericht bei der löblichen Herrschaft und Landgerichtshoheit Kapfenberg ein Verbrecher namens #### Marx Rueprecht zum Verhör vorgestellt worden. Er hat im Beisein der gestrengen Herrn Andreas Lutschinger (Verwalter), Michael Monzello (Marktrichter), Thomas Lutschinger und Herrn Koloman Kronstoffer (beide Ratsbürger von Kapfenberg) sowohl ohne als auch mit Anwendung der Folter folgendes ausgesagt und gestanden: "Marx Rueprecht bekennt, er sei an die 18 Jahre alt und stamme aus St. Veit, nördlich von Graz. Sein Vater habe Ruepp und seine Mutter Margareta geheißen. Sie seien Weinbauern gewesen. Der Vater sei schon vor 6 Jahren gestorben. Die Mutter lebe noch. Er sei nach Niederösterreich gegangen und habe dort draußen zeitweise als Viehhirte gearbeitet. 1. Er gesteht: Zu seinem ersten Diebstahl hätten ihn seine Kameraden Stözer Rüppl und Praun Hiesl gebracht. Seine 2 Gefährten hätten in der Kirche auf dem Weizberg bei Tag aus dem Opferstock mit Leim-Schauferln Geld herausgefischt. Er wisse aber nicht wieviel. Er habe Wache gestanden und habe als Anteil 2 Gulden bekommen. Er habe es verbraucht und wisse nicht, wieviel die beiden anderen bekommen hätten. 2. Von dort sei er mit den beiden Gefährten in Richtung Passail gegangen. Dort hätten sie in der Kirche den Opferstock ausgeraubt. Er habe als Anteil 30 Kreuzer bekommen und alles verbraucht. 3. Vergangenen Winter habe er in Mariazell bei St. Jakob um die Mittagszeit aus einer kleinen Truhe mit einem Schauferl und Pech 1 Gulden 14 Kreuzer gefischt. Dieses Geld habe er dort veressen und vertrunken. Vergangene Ostern habe er sich zusammen mit seinem Kameraden Prugger Hiasl in Amstetten bei Tag in der Pfarrkirchen versteckt und einsperren lassen. Sie hätten dann in der Kirche aus dem Opferstock mit einem Hölzl und Pech 3 Gulden herausgezogen und seien in der Nacht zur Zeit des Ave-Maria-Betens wieder hinausgegangen. Er habe als Anteil einen Taler bekommen und diesen verbraucht. 5. Ebenso hätten er und sein Kamerad Prugger Hiesl in dem besagten Amstetten bei Tag in der Kirche aus dem Opferstock 4 Gulden Geld gefischt. Er habe als Anteil 2 Gulden bekommen und diese verbraucht. 6. In Mank oberhalb von St. Pölten in Niederösterreich hätten er und sein Kamerad, der Prugger Hiesl, bei Tag in der Kirche aus dem Opferstock 2 Gulden gefischt. Er habe als Anteil 1 Gulden bekommen und diesen veressen und vertrunken. 7. Er gibt an, eine Meile unterhalb von Mank hätten er und sein Kamerad, der Prugger Hiesl, bei Tag, während er inzwischen vorne Wache gestanden sei, 2 Gulden und 1 Kreuzer gestohlen. Er habe als Anteil 1 Gulden bekommen und diesen verbraucht. 8. Er bekennt: Im heurigen Sommer habe er selbst in Neunkirchen aus dem Opferstock 10 Kreuzer und 3 Pfennig herausgefischt. Sein Kamerad sei vorne Wache gestanden. 9. Voriges Jahr um Weihnachten habe er in Birkfeld im Spiegelgraben bei einem Amtmann eine graue Lodenjacke gestohlen. 10. In St. Lorenzen bei Neunkirchen in Niederösterreich habe er allein am Tag mit einem Pech-Schauferl im Opferstock gefischt und 8 Groschen herausgeholt. Das Geld habe er verbraucht. 11. In Mooskirchen habe er der Frau eines Viehhirten ein langes Hemd gestohlen. Er trage es noch. 12. Vor 5 Wochen habe sein Kamerad Blasi Rößbauer in der Früh in Langenleiten, unterhalb von Pitten in Niederösterreich, in der Kirche im Opferstock gefischt und 2 Gulden herausbekommen. Er sei inzwischen Wache gestanden und habe als Anteil 1 Gulden bekommen und diesen verbraucht. 13. Bei einem Bauern oberhalb von Amstetten habe er eine Hose gestohlen. Die trage er noch. 14. In Baden, in der Augustinerkirche, habe vor 3 Wochen sein Gefährte, der Blasi Rößbauer, mit einem Holzstäbchen und Pech 3 Gulden 3 Pfennig aus dem Opferstock gefischt. Er sei inzwischen Wache gestanden. Er habe als Anteil 12 Schilling und 6 Pfennig bekommen. Das habe er alles verbraucht. 15. Er bekennt, in Sauerhof, außerhalb von Baden, sei ein Maier, der habe dort eine Gastwirtschaft. Bei dem hätten sie Aufenthalt und Verpflegung gehabt. Dieser Wirt wisse jetzt aber alles. 16. Beim Wirt unterm Kogl sei ihr Fähnerich. Der heiße Matthias. Sie aber müssten ihn Matz nennen. Seine Kleider seien bisweilen in Schwarz und bisweilen habe er eine graue Livree an. Er sei in Wien anzutreffen. Dieser habe ihn dann beim "Güldenen Kapaun" angeworben. 17. Er gesteht, er habe mit seinem Kameraden Sebastian Kügl (der hier neben ihm im Gefängnis sitzt) vor 8 Tagen in Neunkirchen aus dem Opferstock 10 Kreuzer gefischt. Davon habe er seinem Kameraden 5 Kreuzer gegeben. 18. In Wien habe er vor 6 Wochen mit seinem Kameraden, der zum Fähnerich dazugehöre, in dem neu erbauten Kloster bei Tag 10 Kreuzer gestohlen. Davon habe er seinem Kameraden 5 Kreuzer gegeben. 19. Vor 3 Wochen habe er in Steinhof in Niederösterreich bei einem Schneider einen Hut gestohlen. 20. Im letzten Winter habe er unter St. Pölten einem Bauern ein Paar Schuhe gestohlen. 21. In Köflach hätten er und sein Kamerad, der Ripfige Bärtl in der Kirche aus dem Opferstock mit Leim oder Pech Schauferl einen halben Taler herausgefischt. Er sei Wache gestanden und hab als Anteil 22 Kreuzer und 2 Pfennig bekommen und verbraucht. 22. In Knittelfeld hätten er und sein Kamerad, der Ripfige Bärtl, in der vergangenen Fastenzeit in der Stadtpfarrkirche aus dem Opferstock mit einem Schauferl gefischt und daraus einen halben Gulden in lauter Pfennigen bekommen. Er sei Wache gestanden und habe als seinen Anteil 5 Groschen bekommen. Diese habe er verbraucht. 23. In Rottenmann habe er im vergangenen Frühling in der Kirche allein am Vormittag im Opferstock mit einem Schauferl und Pech gefischt und 10 Kreuzer herausbekommen. Das Geld habe er verbraucht. 24. Vergangenen Sommer habe sein Kamerad, der Prugger Hiesl, im Kloster Neuberg in der Früh aus dem Opferstock 5 Groschen gestohlen. Er sei Wache gestanden und habe als Anteil einen Schilling bekommen. Das Geld habe er verbraucht. 25. In Aussee hätten im Fasching 1657 er, der Georgl und der Simandl, seine Kameraden, bei der Maut mit dem Schauferl und Pech 4 Gulden und neun Kreuzer herausgefischt. Er habe ein Drittel davon bekommen. 26. Unterhalb von Aussee in Mitterndorf hätten sie, auch im Fasching 1657, der Bärtl, der Schilchete Hauser und der Dalkerte Georg, seine Kameraden, eine Leiter von einem Bauernhaus genommen und seien in der Nacht in die Kirche über das Sakristei-Fenster eingestiegen. Der Ripfige Bärtl habe mit einem Eisennagel die Sakristei geöffnet und daraus ein Tuch und Stolen (liturgisches Gewandstück der Geistlichen) genommen. Die Stolen hätten seine 2 Kameraden um den Hals gebunden. Er aber habe mit einem Zahn von einer Egge die Tür vom Sakraments-Häuschen ausgehoben. Daraus hätten sie 9 kleine und eine große Hostie herausgenommen. Die große Hostie hätte der Ripfige Bärtl angehängt und gesagt, er wolle sie in die Haut einheilen und sich damit unsichtbar machen. In Gröbming aber hätten sie die Hostien zerrieben und in eine kleine Schüssel getan. Darauf hätten sie alle (man verzeih den Ausdruck) brunzen müssen und sie hätten ein Koch und Kugerln daraus gemacht. Den Becher, in dem die Hostien gewesen seien, hätte der Schilchete Hauser an sich genommen und hätte ihn verkauft. Er wisse aber nicht, wann und wie teuer. Ihm und dem Georg hätten sie sonst nichts als ein Essen und zu trinken gegeben. 27. Er bekennt, sie hätten die besagten Kügelchen im Namen des Teufels ausgeworfen, damit alles erfrieren soll. Er sei auf einer Gabel gesessen, ebenso seine Kameraden. Der Teufel sei immer vorn, sie aber seien hinten gesessen. 28. Er bekennt, dass es wahr sei, dass er damals dem Teufel seine Seele für 5 Jahre versprochen habe. Er wolle ihm gehören. Er habe sich mit einem Messer bei der linken Hand in den Finger geschnitten und aus dem Finger zum Zeichen bluten lassen und dieses Blut dem Teufel gegeben. 29. Er bekennt, der Teufel sei am vergangenen Sonntag, als er in die Kirche hineingegangen, sei nachgekommen und habe gesagt, er solle sich umbringen. 30. In Edelschrott, oberhalb von Lankowitz, hätten er und der Ripfige Bärtl Geld aus dem Opferstock gefischt und jeder habe einen halben Taler bekommen. 31. In St. Stefan ob Stainz hätten er und sein Kamerad Bärtl in der Kirche im Opferstock gefischt, einen halben Gulden herausgeholt und diesen geteilt. 32. In Mooskirchen bei St. Johannes hätten er und der Ripfige Bärtl auch in einem Opferstock gefischt und 4 Groschen herausgeholt. Diesen hätten sie miteinander geteilt. 33. In St. Florian hätten sie wieder 6 Kreuzer aus dem Opferstock gefischt und miteinander geteilt. 34. In Deutschlandsberg hätten sie beide aus dem Opferstock 8 Kreuzer gefischt. 35. In Schwanberg hätten sie wieder alle beide 5 Groschen aus dem Opferstock gefischt. 36. In Eibiswald hätten sie wieder alle beide 6 Groschen aus dem Opferstock gefischt. 37. Im Windischen in St. Märthen hätten sie beide aus dem Opferstock 4 Kreuzer gefischt. 38. In St. Peter unter Schwanberg hätten er und sein Kamerad 30 Kreuzer aus dem Opferstock gefischt. 39. In Straßengel hätten sie ebenfalls aus dem Opferstock 7 Groschen gefischt. 40. In St. Stefan hätten sie beide aus dem Opferstock 8 Groschen gefischt. 41. In Gratwein hätten sie aus dem Opferstock 10 Pfennig gefischt. 42. In Fischbach wieder hätten er und sein Kamerad der Ripfige Bärtl 8 Kreuzer und 3 Pfennig aus dem Opferstock gefischt. 43. In der Gössen beim heiligen Baum hätten er und der Bärtl aus dem Opferstock gefischt: 7 Groschen und 10 Pfennig. 44. In Wenigzell hätten er und der Bärtl aus dem Opferstock gefischt: 4 Groschen 3 Pfennig. 45. In Strallegg hätten sie wieder beide aus dem Opferstock gefischt: 6 Groschen und 2 Kreuzer. 46. In St. Kathrein bei Passail hätten sie wieder beide aus dem Opferstock gefischt: 30 Kreuzer und 3 Pfennig 47. In Weißkirchen hätten sie wieder beide aus dem Opferstock gefischt: einen halben Taler und 3 Pfennig. 48. In Judenburg hätte sie wieder beide aus dem Opferstock gefischt: 16 Kreuzer 49. In Unzmarkt hätten sie beide aus dem Opferstock gefischt: 11 Kreuzer. 50. Bei St. Georgen hätten sie wieder beide aus dem Opferstock gefischt: 14 Kreuzer. 51. In St. Oswald oberhalb von Judenburg hätten sie zweimal aus dem Opferstock gefischt: einen halben Taler. 52. In Alt-Irdning hätten sie wieder beide aus dem Opferstock gefischt: 8 Groschen. 53. Bei St. Georgen in Irdning hätten er und der Bärtl, sein Kamerad, aus dem Opferstock gefischt: 31 Kreuzer. 54. In St. Gotthard in Niederösterreich hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 5 Groschen gefischt. 55. In Kirchberg hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 6 Groschen gefischt. 56. In Rabenstein hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock einen halben Taler gefischt. 57.In Gössen hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 30 Kreuzer gefischt. 58. In Gaming hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 8 Groschen gefischt. 59. In Lunz hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 5 Groschen, 3 Kreuzer genommen. 60. In Linz, in der Stadt, hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 6 Groschen gefischt. 61. In Scheibbs hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 7 Groschen, 3 Pfennig gefischt. 62. In Kamp hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 6 Groschen, 3 Kreuzer gefischt. 63. In Grafendorf hätten er und der Prugger Hiesel aus dem Opferstock 7 Groschen, 1 Kreuzer gefischt. 64. Er sagt, dass jenes Geld, dass sie aus den Opferstöcken in den Kirchen herausgefischt hätten, er und sein Kumpane halbe-halbe geteilt und das Geld verbraucht hätten. 65. Er bekennt, dass er selbst allein außerhalb der Wiener Straße bei den Augustinern aus dem Opferstock mit einem Holzstückerl 4 Kreuzer herausgefischt und selbst verbraucht habe. 66. Er gesteht ferner, er habe in Wien, in der Stephanskirche, allein aus dem Opferstock 10 Kreuzer mit einem Schauferl und Pech heraus gefischt. Er hab es verbraucht. ### Landgericht Kapfenberg — Verhör: Zauberei und Wettermachen 67. Er bekennt: Es sei wirklich wahr, dass ihm und dem Prugger Hiesel in diesem Sommer im Ländl der Teufel zum ersten Mal erschienen sei. Damals hätten er und der Prugger Hiesel dem Teufel ihre Seele versprochen und zum Beweis hätten sie sich an der linken Hand in den Finger geschnitten und davon einen Blutstropfen gegeben. Der Teufel habe ihnen auch verboten, an Gott und die Beichte zu glauben und er habe ihnen versprochen, wenn sie in ein Gefängnis kommen sollten, werde er ihnen schon heraus helfen. 68. Er bekennt, er habe insgesamt nicht mehr als 3 Wetter gemacht: Das erste Mal in Mitterndorf, das zweite Mal am Venusberg im Land Salzburg und das dritte Mal in diesem Sommer auf dem Schöckl. Das sei jetzt 4 Wochen nach Pfingsten geschehen. 69. Er gesteht, dass es in diesem Sommer auf dem Schöckl, 4 Wochen nach Pfingsten, geschehen sei, dass er dort ein Festessen gehabt habe. Und es seien da 2 Tische voll Leute gewesen. Den Wein dazu hätten sie mit 6 Katzen hinauf geführt. Der Schauer den sie gemacht hätten, sei so groß wie Hühnereier gewesen. 70. Dieses Wetter habe der Andreas Rumpl, Amtmann und wohnhaft in Neustift bei St. Veit, gemacht. 71. Mit dabei sei auch der Steffl am Hoff gewesen. 72. Desgleichen auch der Georg Hueber. Der wohne in Semriach hoch oben unter der Alm und der Hannes Weierer. Der sei auch dort wohnhaft, diese zwei seien auch dabei gewesen. 73. Dies hat der Marx Rueprecht, der inzwischen ausgerissen aber wieder eingefangen worden ist, sowohl ohne als auch mit Folter ausgesagt, mit der besonderen Einsicht, das alles sei wirklich wahr sei, gleich ob er leben oder sterben werde. 74. Ebenso seien auch noch 2 Frauen da gewesen. Eine mit dem Namen Eva, die der Steffl am Hoff gut kenne und dann eine, die heiße Ursula. Ihr Mann sei ein Säumer (Fuhrwerker), die auch in Semriach beim Jägermeister-Haus aufwärts wohne. Die hätten bei St. Jakob in Kärnten die Hostien dazu genommen. Die wären auch bei diesem Festessen gewesen. 75. Er gesteht: Der Teufel sei ihm zuerst in Niederösterreich in Gestalt einer Frau erschienen und habe die Unzucht von ihm verlangt. 76. Das andere Mal sei er in Klosterneuburg in einem Meierhof in Männergestalt erschienen. 77. Er bekennt: Es sei wahrhaftig wahr, dass er mit dem Teufel zweimal Unzucht getrieben habe. Das erste Mal bei einem Meierhof in Brunn. Das zweite Mal in Klosterneuburg. 78. Er bekennt sowohl ohne als auch mit Folter: Nachdem er diesen Sommer vor einem Jahr auf dem Venusberg im Salzburgerland bei einem Teufels-Festessen gewesen sei, bei der sie eine halbe Stärtin (etwa 283 Liter) Wein, auch Braten, Bratwürste, Fleisch, Kraut und dergleichen gehabt hätten, sei ein ganzer Tisch voll Leute gewesen. An die 10 Personen seien dort gesessen. Und dabei seien auch 2 Frauen aus Salzburg gewesen und noch andere Leute, die er aber nicht gekannt habe. Als sie nach dem Essen vom Tisch aufgestanden seien, habe sein Kamerad, der Schilchete Hauser, zu ihm gesagt, diese Frau aus Graz mit dem Namen Urschl, die einen grünen Rock und oben herum ein schwarzes Röckerl angehabt habe, die wohne in Graz beim Sacktor hinaus, rechter Hand neben dem Tiergarten. Sie habe dort ein eigenes Haus und einen schönen Garten. Sie sei eine Wirtin, und habe zu ihm, dem Schilcherten Hauser, gesagt, er solle einmal zu ihr kommen. Sie wolle ihm Essen und Trinken geben. Er habe diese Frau zwar mit eigenen Augen gesehen aber nicht mit ihr geredet. Sie habe auch mit ihm bei dieser Mahlzeit gegessen und aus gläsernem und silbernem Geschirr (er meine aber es sei nur Zinngeschirr gewesen) mitgetrunken. Sein Weggefährte, der Schilchete Hauser, habe gesagt, sie sei die Prantauerin. 79. Er ist danach am 29. des Monats abermals streng befragt worden. Er soll ihr nicht Unrecht tun und sich wohl überlegen, ob er das auch tatsächlich von seinem Weggenossen gehört habe. Er hat darauf abermals beharrlich geantwortet, dass sein Gefährte diese Frau einmal die Prantauerin genannt habe. Er sagt, wenn er sie sehen sollte, werde er sie sicher kennen. ### Landgericht Kapfenberg — Weitere Aussagen In Anwesenheit ihrer Gnaden, des Herrn Wolf von Stubenberg als Landgerichtsherr, der Herren Matthias Frait von Freitegg, Wolf Frait (Verwalter) und Andreas Lutschinger 80. Marx Rueprecht sagt abermals mit und ohne Folterung aus: Er bekennt, dass es wahrhaftig wahr sei, dass er die Prantauerin (so wie er es ausgesagt habe) diesen Sommer vor einem Jahr, 8 Tage nach Pfingsten auf dem Venusberg gesehen habe. Später und schon, als er hinaufgekommen sei, sei sie schon dort bei dem Festessen des Teufels gewesen. Sie habe einen grünen Rock und ein Wams aus schwarzem Tuch angehabt. Warum er aber diese Prantauerin nicht schon früher angegeben habe, habe seine Ursache darin, dass sie ihm das noch oben am Venusberg streng verboten habe. Er solle sie nicht verraten. 81. Es sei auch wirklich wahr, dass die Prantauerin, nachdem sie auf dem Venusberg bei dem Teufels-Festessen gewesen sei, ihn und den Schilcheten Hauser angeredet habe. Sie sollten sie einmal besuchen. Sie würden ein gutes Essen und Trinken bekommen. Sie hätte dies mit der Absicht gemacht, dass sie sie nicht verraten. Als sein Weggefährte, der Schilchete Hauser, 3 Tage früher zur Prantauerin gekommen sei, habe sie ihm dort Essen und Trinken gegeben. Er selbst habe sich aber inzwischen anderswo in der Stadt Graz aufgehalten und sein Kamerad sei zu ihm gekommen und habe ihm das erzählt. Darauf sei auch er, weil sie ihn am Venusberg eingeladen habe, sie zu besuchen, 3 Tage später allein zur Prantauerin, in ihr Haus außerhalb der Stadt, das rechter Hand neben dem Tiergarten liegt, gekommen. Als er heraußen im Vorhaus gestanden sei, sei die Prantauerin zu ihm gekommen und habe gesagt: "Komm auch einmal zu mir Marx." Und sie habe ihn gleich wie am Venusberg gebeten, er solle sie bei Leib und Leben nicht verraten, denn es wäre für sie eine große Schande, weil vornehme Grafen und Herren zu ihr kommen würden und ihr Vergnügen und Spaß mit dem Schießen hätten. Danach sei er in die hintere Stube gegangen, wo die Fenster hinaus auf die Straßen gegangen seien. Da drinnen wären auch Studenten gesessen. Er aber habe sich bei einem Tisch niedergesetzt und sie habe ihm 3 Speisen gegeben: gekochtes Fleisch, Kraut und einen Braten und Wein dazu. Er habe mit ihr und sie mit ihm aus einem Glas den Wein getrunken. Er sei einen halben Tag bei ihr geblieben. Sie habe keine Bezahlung von ihm verlangt. Als die Studenten schon weg waren, habe sie ihn noch einmal gebeten, er soll bei seinem Leben nichts über sie sagen, denn sie wurde verraten. Außerdem habe sie gesagt: "Marxl, wollen wir nicht bald wieder auf den Venusberg fahren. Aber nicht herunten in Graz, denn sie sei verraten worden." Sie habe das letzte Mal einen roten Rock und ein schwarzes Mieder aus Samt angehabt. Er wisse nicht, ob sie einen Mann habe oder nicht, denn er habe sonst nur ein junges Dienstmädchen gesehen. Er sei dann gegen Abend gegangen und habe auf einem Misthaufen, nicht weit von einem Schloss, übernachtet. 82. Er bekennt schließlich, dass es wahr sei, dass diese Prantauerin ihn und den Schilcheten Hauser am Venusberg gebeten habe, zu ihr nach Graz zu kommen und sie besuchen. Sie wolle ihnen ein gutes Essen und zu trinken geben. 83. Er sagt außerdem, er könne eigentlich nicht sagen, dass es wirklich der Steffl am Hoff gewesen sei. Nur wie er ihn damals auf dem Schöckl gesehen habe, da habe er zu diesem Zeitpunkt in Form und Gestalt ganz gleich ausgesehen wie der Steffl am Hoff persönlich. Er habe auch eine rote Jacke angehabt und die gleichen Kleider wie der Steffl am Hoff. Der Schilchete Hauser und der Ripfige Bärtl hätten beide mit ihm geredet. Er sei schon früher hingekommen als der Steffl am Hoff und sei schon oben gewesen, wie dieser hingekommen sei. Der Steffl am Hoff sei beim Wettermachen nicht dabei gewesen. Er hege keine Feindschaft gegen ihn. Der Steffl am Hoff habe ihm einmal ein Stück Brot gegeben. Es könnte ihm auch der Böse Geist in dieser Gestalt erschienen sein. 84. Bezüglich des Andreas Rumpl sagt er folgendes aus: Er habe ein rötliches Gesicht, krumme Finger und eine grobe Sprache. Den habe er zwar auch oben am Schöckl gesehen. Er wisse aber auch nicht, ob er es wirklich gewesen sei. Man sage zwar in der ganzen Pfarre St. Veit vom Rumpl, dass er ein Zauberer sein soll, er könne aber nicht sagen, ob das die Wahrheit sei. 85. Er gesteht, der Böse Geist sei ihm und dem Prugger Hiesl in Gestalt einer Frau erschienen. Sie habe ihnen gesagt, dass sie eine Teufelin sei und sie habe ihnen an die 40 bis 60 Gulden gegeben. Er wisse nicht, wieviel er als Anteil bekomme habe. Er sei danach 14 Tage unter Wiener Neustadt gewesen, wo Ihre Gnaden, Herr Unverzagt, sein Schloss habe und er habe dort sein ganzes Geld verfressen und vertrunken." Anmerkung: Die Zentralbehörden in Graz sind über die Aussagen des Angeklagten unmittelbar darauf informiert worden. Der Magistrat Graz (zuständig für die Prantauerin) und die Herrschaft Gösting (zuständig für Andreas Rumpl) und Peggau (zuständig für Steffl am Hoff) erhielten den Befehl, die als Zauberer Denunzierten umgehend nach Kapfenberg zu bringen. Dem wurde nachgekommen. Der Magistrat Graz und die Herrschaft Gösting schickten gleichzeitig zwei Advokaten für die Prantauerin und Andreas Rumpl mit. Der Bauer Steffl am Hoff (Stefan Zechner) aus Semriach blieb ohne Rechtsbeistand. ### Landgericht Kapfenberg — Gegenüberstellung, vormittags Im Beisein Ihrer Gnaden, des Herrn Wolf von Stubenberg, als Landgerichtsherrn, der Herrn Hans Andreas Fere, Michael Monzello, Thomas Lutschinger und Koloman Kronstoffer als Ratsbürger von Kapfenberg "1. Als sich Ihre Gnaden selbst, der Herr Bannrichter und die Herrn Beisitzer am vorgesehenen Ort eingefunden haben, haben sich Herr Doktor Mägerl und Herr Dr. Wottgo zusammen anmelden lassen und nachdem sie sich eine Weile bei Ihnen befunden haben, hat der Herr Bannrichter gesagt, er habe ein Schreiben von Herrn Adolph Stürgkh von Plankenwarth als Verwalter von Gösting mit Datum vom 2. November 1657 erhalten und weil er daraus entnommen habe, dass die Herrn anstatt des denunzierten Andreas Rumpl abgeordnet worden seien, wolle der Herr Bannrichter von ihnen hören, was sie vorzubringen hätten. 2. Sie haben gleich darauf herausfordernd geantwortet, erstens verhielten sie sich der Ordnung entsprechend, warum sie der Herr Bannrichter also zu überprüfen hätte. Der Herr Bannrichter hat aber darauf gesagt, er müsste ja vorher hören, was sie vorzubringen hätten. Weil aber Dr. Mägerl geantwortet hat, er sei nicht nur als ein Beistand, sondern auch als Kommisar abgeordnet worden, hat der Herr Bannrichter dann die Vollmacht verlangt. Darauf wurde dem Herrn Bannrichter dieses von den hochangesehenen Herren Geheimen Räten und ein anderes vom löblichen Magistrat in Graz stammende Einbringen vorgewiesen. Darauf hat der Herr Bannrichter die Herren auseinander gehen lassen und mitgeteilt, er wolle dies mit seinen Beisitzern gemeinsam ausführlicher besprechen. Darauf sind sie mit einem Tedeum (Lobpreis Gottes) auseinander gegangen. 3. Als nun der Marx Rueprecht vorgeführt worden ist, hat er gesagt, der Steffl am Hoff und der Andreas Rumpl wären mit ihm auf dem Schöckl dabei gewesen, als sie das Wetter in diesem Sommer nach Pfingsten gemacht hätten. Er könne aber nicht sagen, an welchem Tag. Sie hätten ein Essen veranstaltet und dabei sei auch der Rumpl gewesen. Er habe den Rumpl schon gekannt. Er habe ihn kennen lernen können, weil er in der Nähe von seinem Paten, dem Michael Prem, gelebt habe, als er noch zuhause gelebt habe. Der Rumpl habe ihm nie etwas getan und sei ihm nicht Feind gewesen. Sie währen nur einen Feldweg voneinander entfernt gewesen. Als sie nun am Schöckl gewesen seien, hätten der Schilchete Hauser und der Ripfige Bärtl eine Stärtin Wein (an die 560 Liter) mit 6 Katzen hinaufgeführt. Der Fuhrmann sei der Teufel gewesen. Sie hätten den Wein vollkommen ausgesoffen. Sie wären voll geworden und es wäre ein ganzer Tisch voll Leute gewesen. 4. Als ihn Herr Dr. Mägerl gefragt hat, wie er hier ins Gefängnis hineingekommen sei, hat er gesagt, es sei wegen seiner Diebstähle geschehen, und weil er ohnedies schon eine Aussage gemacht habe, habe er von sich aus gesagt, dass seine Weggefährten, der Ripfige Bärtl, der Schilchete Hauser, der Dalgete Georg und die Frau vom Schilcheten Hauser, ihn in Mitterndorf das erste Mal dazu gebracht hätten. Dort hätten sie aus der Kirchen 9 Hostien gestohlen. Diese hätten sie in einer kleinen Schüssel zerrieben. Sie hätten daraufgebrunzt und Kügelchen daraus gemacht. Sie hätten 4 Heugabeln bei einem Bauern (er wisse nicht, wie er heißt) genommen. Die Gabeln hätten sie mit dieser Salbe eingeschmiert. Der Teufel sei vorn gesessen und sie wären nach Aussee auf eine Alm gefahren. Sie hätten 4 Wetter gemacht, und zwar als Schauer, Regen, Reif und Schnee. Sie hätten dort auch ein Fest-Essen gehabt. 5. Ein Wetter hätten sie im Land Salzburg auf dem Venusberg gemacht. Dabei seien auch zwei Frauen aus Salzburg gewesen, nämlich die Frau des Froschmaier und eine Seifensiederin. Das sei im Sommer vor einem Jahr geschehen. Er könne sie nicht alle namentlich nennen. Dann die alte Prantauerin. Die habe auf dem Venusberg mit ihnen mitgegessen und mitgetrunken. Es habe Wein, Braten, Kraut, Fleisch und Bratwürste gegeben. Der Teufel habe auch eine Stärtin Wein mit 6 Katzen auf die Alm hinauf geführt. Die Prantauerin sei auf einer Gabel hingekommen. Vor dem Essen hätten sie eine Fahrt im Salzburger Land und in Bayern gemacht. Sie seien im Namen des Teufels ausgefahren. Er wisse aber nicht, wie die Prantauerin vor ihnen hin gekommen sei. Er wäre früher weg als sie die Prantauerin. Die Prantauerin habe auf dem Venusberg zu ihm und dem Schilcheten Hauser gesagt, sie sollten einmal zu ihr ins Haus kommen und sie auf ein Essen und Trinken besuchen. Er sei danach voriges Jahr im Sommer zu ihr gekommen. Sie habe ihn gebeten, er solle sie nicht verraten. Als am 3. Tag auch er hingekommen sei, habe sie ihn auch gebeten, er solle sie nicht verraten, denn es kommen viele Leute zu ihr, die dort schießen würden. Es wäre für sie eine große Schande. Sie habe ihm zu Essen und Wein zu Trinken gegeben. Es wären auch Studenten dort gewesen, sagt er und er habe von der Prantauerin selbst gehört, dass sie Prantauerin heiße. Es wären auch am Schöckl Bauern gewesen, einer mit dem Namen Hans Weierer und einer mit dem Namen Jörg Huber. Die wohnen in Semriach auf einem Hof unter der Alm. Dann der Steffl am Hoff und der Rumpl und der Schilchete Hauser. Aber der halte sich meistens um Judenburg herum auf. 6. Er gibt an, als der Teufel zu ihm und dem Prugger Hiesl gekommen sei habe er Klauen an den Füßen gehabt und ihn mit den Klauen am Finger verletzt. 7. Er sagt aus, er habe in St. Leonhard bei Graz gewohnt als, er zur Prantauerin gegangen sei. Ihr Haus liege rechter Hand, der Tiergarten aber linker Hand. 8. Der Rumpl habe am Schöckl zu Mittag gegessen und getrunken. Er sei auf einer Heugabel hinaufgekommen, habe aber das Wetter nicht machen helfen. Er und sein Kamerad seien schon früher oben gewesen. 9. In gleicher Weise sei auch der Steffl am Hoff auf einer Gabel hinaufgekommen, aber auch er habe das Wetter nicht machen helfen. Er und seine Kameraden seien schon früher oben gewesen. 10. Der Rumpl habe das Wetter machen helfen, das acht Tage nach dem hl. Jakobstag niedergegangen sei. Das Wetter sei am Nachmittag um Graz herum gewesen, er wisse aber die Stunde nicht. Es habe die Ziegeldächer von den Häusern heruntergeschlagen. 11. Wie der Rumpl gegenüber gestellt worden ist, hat der Rumpl gesagt, er habe am selben Tag, als das Wetter gewesen sei, also am Portiuncula-Tag, bei den Franziskanern in Graz gebeichtet und sei dann zur Kommunion gegangen. 12. Dr. Mägerl hingegegen wiederum sagt, Rumpl sei am selben Tag auf einer Gabel hinaufgefahren und das sei am Nachmittag geschehen, bei dieser Mahlzeit am Schöckl, bei der auch der Steffl am Hoff dabei gewesen sei." ### Landgericht Kapfenberg — Gegenüberstellung, nachmittags Im Beisein Ihrer Gnaden, des Herrn Wolf von Stubenberg, Herr Andreas Fere, Herr Monzello, Herr Lutschinger und Herr Kronstoffer 13. Am Nachmittag des selben Tages sollte die Gegenüberstellung durchgeführt werden. Der Herr Bannrichter und die 3 Beisitzer haben von in der Früh bis um 3 Uhr nachmittags auf die denunzierte Prantauerin hart gewartet. Die als Rechts-Beistände mitgesandten Doktoren haben nun den Modus vorgeschlagen, man soll einige Frauen, die sie mit ihr aus Graz mitgebracht haben (darunter hat sich auch eine befunden, die der Prantauerin ziemlich ähnlich gesehen hat und die auch mit einem grünen Rock bekleidet gewesen ist) zugleich gegenüberstellen und fragen, wer nun wirklich die Prantauerin sei. Darauf hat der Herr Bannrichter ihnen dann geantwortet, das sei keine übliche Vorgangsweise. Er könne einen Modus dieser Art bei der hochlöblichen Regierung nicht verantworten. Dr. Mägerl aber hat geantwortet: Auch wenn dies vom Herrn Bannrichter niemals praktiziert worden sei, so sei es doch anderswo in dieser Form geschehen. Er (Dr. Mägerl) sagt unter anderem auch (als der Herr Bannrichter ihm nicht diesen Gefallen tun wollte): "Wenn ich an anderem Ort wäre, würde ich dir mit Prügeln Angst machen". Worauf der Herr Bannrichter dem mit aller Gewalt entgegentrat: Er wisse sehr wohl, wie er in St. Lambrecht mit eben dieser Prantauerin verfahren sei. Er wolle das nicht zur Veranschaulichung den Herren beweisen, dass er ihn sogar unter Anwendung der Folter gefragt habe, ob nicht die Prantauerin auch dabei gewesen sei. Als der Herr Bannrichter ihnen in dieser Form widersprochen hat und deswegen auch der Lügen gestraft hat, ist inzwischen die Zeit nutzlos vergangen. Weil die genannten Doktoren aber weiterhin nachdrücklich gegenüber dem Herrn Bannrichter auf die Anwendung ihres unüblichen und unverantwortlichen Modus gedrängt haben, hat der Herr Bannrichter seine Herren Beisitzer (womit aber dieser Mägerl keineswegs einverstanden war) um Recht gefragt, ob nämlich dieser unübliche und recht arglistige Modus angewandt werden soll oder nicht. 14. Vom Herrn Johann Andreas Fere, dem früheren Verwalter von Kapfenberg, ist geantwortet worden: Aufgrund der zwei übergebenen Dekrete sei Herr Dr. Mägerl nur als ein Beistand, der für die Prantauerin das Notwendige tun soll, aber nicht als Examinations-Kommissar abgesandt worden. Denn wenn ihm dieser Auftrag so gegeben worden wäre, dann hätte man das dem Herren Bannrichter explizit durch ein Dekret wissen lassen. Daher sei seinem Begehren nicht statt zu gegeben, sondern bei der Prantauerin im Beisein ihres Beistandes die übliche Konfrontation vorzunehmen. Der gleichen Meinung waren Herr Michael Monzello, Marktrichter und promovierter Magister, ebenso Herr Thomas Lutschinger und Herr Koloman Kronstoffer. 15. Ungeachtet dieser Zwischenentscheidung teilte Dr. Mägerl zur Eröffnung mündlich mit, dass er dies in Geringschätzung des löblichen Banngerichts und dessen Beisitztern nicht annehmen wolle, sondern dagegen protestiere. Und weil man seine vorgeschlagene Vorgangsweise nicht angenommen habe, wolle er das der Regierung berichten. 16. Inzwischen aber bekennt der Marxl, dass er eifrig nachgedacht habe, wann sie das große Wetter eigentlich gemacht hätten. Das sei nämlich acht Tage nach dem vergangenen St. Jakobsfeiertag geschehen, seiner Erinnerung nach an einem Mittwoch oder Donnerstag am Nachmittag um 3 oder halb 4 Uhr und er (der Marxl) sei schon am Schöckl gewesen, bevor der Rumpl auf der Gabel hinauf gefahren sei. Doch wären sie um 3 Uhr alle beieinander gewesen, noch vor der Mahlzeit. 17. Im übrigen sei es schon wahr, dass seine Mutter noch am Leben sei. Sie heißt im allgemeinen Närl sonst aber Gertraud. Sie halte sich in St. Veit beim Steingraben Peter zu Heebraig auf. Er könne aber nichts Böses über sie auszusagen. 18. Als nun schließlich auf des Herren Bannrichters und dessen dazu gebetenen Herrn Beisitzer ernsthaften Zwischen-Beratung der Marxl der Prantauerin gegenüber gestellt worden ist, hat er ausdrücklich gesagt, er kenne sie wohl, und er sagte, diese Frau sei die Prantauerin. Er habe sie im Salzburgerland auf dem Venusberg bei einem Essen gesehen. Sie sei auf einer Heugabel hinaufgefahren. Zuvor habe er sie noch nie gesehen. Dann in Graz habe er sie in ihrem Garten wieder gesehen. Er sagt aus, sie habe ihm schließlich Essen und Trinken gegeben, und ihn gebeten, er solle sie nicht verraten. Der Schilchete Hauser sei 3 Tage zuvor dort gewesen. Er sagt, die Prantauerin habe ihm auf dem Venusberg gesagt, er solle sie einmal besuchen und wie er hingekommen sei, habe sie ihm Essen und Trinken gegeben und gebeten er solle sie nicht verraten, denn es kehrten große Herren bei ihr ein, die dort schießen würden. Er sei dort nur allein gewesen, wie er von St. Leonhard zu ihrem Haus gegangen sei, das auf der rechten Seite des Tiergartens liege. Er sagt, der Schilchete Hauser hätte gesagt, sie heiße Urschl und sie habe auf dem Venusberg einen grünen Rock angehabt und sie habe zum Schilcheten Hauser gesagt, sie heiße Prantauerin. Das habe ihm der Schilchete Hauser gesagt. Sie hätte zum Schilcheten Hauser und ihm gesagt, sie sollten sie einmal besuchen. Als er nun hingekommen sei, habe sie ihm Essen und Wein gegeben. Es sei sonst niemand außer Studenten dort gewesen. Und beim Weggehen habe sie ihn wieder gebeten, er solle sie nicht verraten, weil das wäre eine große Schande. Anmerkung:Der Bannrichter Barth weigerte sich beharrlich, 2 weitere Frauen bei der Gegenüberstellung miteinzubeziehen. Die Beisitzer kamen dem in die Enge getriebenen Barth schließlich zur Hilfe und warfen dem Advokaten Mägerl vor, dass er seine Befugnisse überschreiten würde. Nach einer neuerlichen heftigen Auseinandersetzung, bei der Dr. Mägerl dem Bannrichter mit einem entsprechenden Bericht an die Regierung und mit einer Prügelstrafe drohte, wird aber letztendlich die Gegenüberstellung ohne die mitgebrachten Frauen durchgeführt. Selbstverständlich identifizierte nun Marx Rueprecht die Prantauerin als jene Frau, die er am Venusberg gesehen hatte. Nachdem also nach wie vor die Aussagen der 3 herbeigeschafften Denunzierten gegen die Aussagen des Angeklagten standen, beschloss der Bannrichter Barth, Marx Rueprecht ein drittes Mal foltern zu lassen. Barth fordert die Advokaten und die Denunzierten auf, dem Verhör unter Folter beizuwohnen. ### Landgericht Kapfenberg — Letzte Aussagen Im Beisein Ihrer Gnaden, des Herren Wolf von Stubenberg, als Landgerichtsherrn, der Herrn Johann Andreas Fere, Michael Monzello, Marktrichter, Thomas Lutschinger und Koloman Kronstoffer. In der Folterkammer: 86. Nach ernstem und nachdrücklichen Ermahnen und Zureden, die Wahrheit zu gestehen und zu bekennen, wer eigentlich diejenigen gewesen seien, die bald nach dem vergangenen Jakobitag voriges Jahr das große Schauer-Wetter gemacht hätten, bekennt und sagt er: Drei seiner Kameraden, der Grindige Hansl, der Ripfige Bärtl und der Schilchete Hauser und er selbst seien auf dem Schöckl gewesen, wie sie das große Wetter gemacht hätten. Das sei nämlich 8 Tag nach dem Jakobitag im Vorjahr, seiner Erinnerung nach ein Mittwoch oder Donnerstag um drei oder halb vier Uhr gewesen. Er selbst sei schon am Schöckl gewesen. Sie währen um 3 Uhr schon alle beeinander gewesen, noch vor dem Festessen. Er sagt, der Schilchete Hauser, sein Kamerad, habe auf dem Schöckl als erster das große Wetter gemacht. Er habe die große Hostie dazu verwendet, die er aus St. Georgen in Kärnten mitgebracht habe. Sie alle vier hätten darauf (man verzeih den Ausdruck) gebrunzt und sie hätten dann Kugerln gemacht. Die habe der Schilchete Hauser allein ausgesät. 87. Als er gefragt worden ist, wie seine 3 Kameraden ausgesehen hätten und wie sie zu erkennen seien, hat er geantwortet: Der Grindige Hansl habe keinen Bart, sei von durchschnittlicher Größe, sei am Kopf ganz grindig, stoße mit der Zunge an und halte sich überwiegend um Knittelfeld und im Aflenztal auf. 88. Der Ripfige Bärtl sei auch mittelgroß, habe keinen Bart, habe vorne große, weit auseinander stehende Zähne und sei bräunlich im Gesicht. Er singe im allgemeinen vor den Häusern den "Geistlichen Aufbruch". Er habe eine Schlafhaube auf, so als ob er grindig wäre. Er trage auch eine Krücke, als ob er behindert wäre und sei aber nicht behindert. Er stamme aus Knittelfeld und habe dort seine Freunde. 89. Der Schilchete Hauser sei groß gewachsen, habe auch keinen Bart, habe langes graues Haar, aber nicht gekraust. Er trage auch eine Schlafhaube und habe eine Frau bei sich mit 3 Kindern. Sie sei aber nur seine Geliebte. Er halte sich zwischen Unzmarkt und Judenburg auf und stamme auch von dort. 90. Er gesteht, dass es wahrhaftig wahr sei, dass der Teufel an einem Sonntag, bald nachdem er gefangen genommen worden sei, zu ihm in die Gefängniszelle gekommen sei. Der Teufel habe ihm beigebracht, dass er nur fest lügen soll. Er habe ihn nachdrücklich gebeten, wenn er aussagen sollte, dass er dann keine Aussagen machen soll, namentlich nicht über die vorher genannten Personen, die Prantauerin zu Graz, den Amtmann Steffl am Hoff und den Amtmann Andreas Rumpl aus Neustift. Und er sagt, dass er ihnen allen und auch den Georg Huber und den Hans Weierer, auch den beiden Frauen mit den Namen Eva und Ursula mit seiner Aussage vor Gott und der Welt großes Unrecht angetan habe, denn der Teufel sei in ihm und habe ihm keine Ruhe gelassen und hätte diese Kameraden alle vorgespiegelt und ein Trugbild gemacht. Er hätte dies zwar zuvor ausgesagt, er habe es aber wegen des Teufels Macht nicht anders tun können. Als ihm aber die Haare abgeschnitten worden seien und ein "Breve" (päpstliches Schreiben) umgehängt worden sei, sei er gleichsam wieder lebendig geworden. Sonst seien seine Verbrechen alle wahr. Er wolle darauf leben und sterben. Er beschließt damit seine Aussage. Aus anderen Quellen (dem Briefverkehr zwischen dem Gericht und der Zentralmacht in Graz) wissen wir noch Einzelheiten, die in diesem Protokoll nicht erwähnt werden: Die Advokaten und ihre Mandanten, die letztlich ja auch mit der Hinrichtung wegen Zauberei rechnen mussten, schrieen auf den völlig verwirrten Angeklagten Marx Rueprecht ein, drohten und bettelten, seine Aussage zu ändern, sodass dieser nicht mehr wusste, was er sagen sollte und schließlich seine bisherigen Aussagen widerrief. Nach diesem Wiederruf konnten die 3 Denunzierten, die zur Gegenüberstellung nach Kapfenberg gebracht worden waren, zunächst wieder ohne weitere Folgen nach Hause zurückkehren. Das war zunächst eine unerwartete Niederlage für den bestialischen Bannrichter Barth. Sein nächster Schritt war, dass er den mitangeklagten Komplizen Sebastian Kügl, der bereits gestanden hatte, 2 Tage später (am 8. November) hinrichten ließ. Gegenüber der Regierung begründete der Bannrichter den Ausgang des Verhörs damit, dass die Advokaten den Angeklagten unter Druck gesetzt hätten und außerdem den Gerichtsdiener bestochen hätten, damit er den Angeklagten manipuliere. Jedenfalls forderte Barth von der Regierung, dass er Marx Rueprecht ein viertes Mal foltern dürfe, was eigentlich verboten war. Der zuständige "Geheime Rat" in Graz schlug tatsächlich vor, ihn ein viertes Mal zu foltern, weil die Zauberei mit allen Mitteln bekämpft werden müsse. Außerdem sollten die 3 von Rueprecht beschuldigten Personen (Prantauerin, Rumpl und Steffl am Hoff) noch einmal dem Delinquenten gegenübergestellt werden, diesmal aber ohne Advokaten. Leider und merkwürdigerweise finden sich keine weitere Unterlagen mehr in den Archiven und wir kennen nur den Ausgang des Prozesses. Im Protokoll des Prozesses gegen denn grindigen Hans, der im Jahr 1659 in Rottenmann stattgefunden hat, steht, dass Marx Rueprecht hingerichtet worden ist. ### Verbindungen - Stefan Zechner („Steffl am Hoff“) — von Rueprecht als Teilnehmer des Wetterzaubers benannt, die Beschuldigung später relativiert. Zechners eigenes Protokoll nennt diese Denunziation aus Kapfenberg beim Namen. - Sebastian Kügl — Weggefährte, gleichzeitig im selben Gefängnis, wegen derselben Taten verurteilt. - Andreas Rumpl, Amtmann in Neustift bei St. Veit — ebenfalls benannt und mit Rueprecht konfrontiert; er bestritt. - Die Prantauerin, eine Wirtin aus Graz — mehrfach genannt. Sie kommt auch im Verfahren gegen Hans Glaser vor. - Als Kameraden nennt er Prugger Hiesl, den Ripfigen Bärtl, den Schilcheten Hauser, Stözer Rüppl, Praun Hiesl und Blasi Rößbauer. --- ## Sebastian Kügl (1657) - **Ort:** Herrschaft und Landgerichtshoheit Kapfenberg (47.4405, 15.2902) - **Beschuldigte:** Sebastian Kügl - **Anklage:** Opferstockraub, Hostienfrevel, Unzucht - **Ausgang:** hingerichtet, 8. November 1657 - **Quelle:** Verhoere 1657, zweites Verhoer 26. Oktober, Urteil vollstreckt 8. November 1657; Original im Steiermaerkischen Landesarchiv - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/kuegl.html *Der Prozess gegen Sebastian Kügl* ### Anmerkung In diesem Protokoll kommt Zauberei nicht vor. Sebastian Kügl ist 19 Jahre alt, und was er in gut vierzig Punkten bekennt, ist eine lückenlose Diebstahlsbilanz: Opferstöcke, ausgefischt mit einem Holzspan und Pech, quer durch die Obersteiermark, das südliche Niederösterreich und bis ins Salzburgische. Auf dieser Website steht er, weil er zusammen mit Marx Rueprecht in Spital am Semmering ertappt wurde — und gegen Rueprecht wurde daraufhin ein Zaubereiprozess geführt. Kügl wurde am 8. November 1657 hingerichtet, während Rueprechts Verfahren lief. Er war schon einmal bestraft worden. Punkt 1 des zweiten Verhörs: Vor zwei Jahren sei er in Heiligenkreuz eingesperrt, gefoltert und „durch den Scharfrichter in Wien beim Heiligen Kreuz ausgestochen“ worden. Er war ein Wiederholungstäter, und das Gericht wusste es. Die Anklage gegen die Mutter verläuft im Sand. Kügl sagt aus, seine Mutter Kunigunde habe ihn zweimal zur Unzucht genötigt; als er nach ihr schickte, sei sie über den Semmering nach Niederösterreich geflohen. Ein Verfahren gegen sie ist nicht überliefert. Verurteilt wird der Sohn. Zum wiederkehrenden Motiv des Hostienverkaufs. Dreimal gibt Kügl an, geraubte Hostien „den Juden“ verkauft zu haben. Käufer werden nirgends benannt, kein Ort, kein Name, und das Protokoll geht der Sache auch nicht nach. Der Vorwurf, Juden kauften geweihte Hostien, ist ein fester Bestandteil der Hostienfrevel-Legende, die seit dem Mittelalter immer wieder zu Verfolgungen führte; er gehört zum Formelvorrat solcher Verhöre und sagt über tatsächliche Vorgänge nichts aus. Byloff druckt in Kapitel 12 ein Zeugnis desselben Motivkreises von 1485 ab. Die Nummerierung des Protokolls ist gestört: Sie springt im zweiten Verhör von 1 auf 22 und führt die Zahl 30 zweimal. Beides steht unverändert so in der Vorlage. ### Landgericht Kapfenberg — Verhör mit und ohne Folter „Dem steirischen Banngericht bei der löblichen Herrschaft und Landesgerichtshoheit Kapfenberg ist eine verbrecherische Person mit Namen Sebastian Kügl zum Verhör vorgestellt worden. Dieser hat im Beisein Ihrer gestrengen Herren Andreas Lutschinger (Verwalter), des Herren Michael Monzello (Marktrichter), des Herren Thomas Lutschinger und des Herren Koloman Kronstoffer, beide Ratsbürger von Kapfenberg, mit und ohne Anwendung der Folter folgendes gestanden: 1. Er bekennt, er heiße mit seinem Tauf- und Zunamen Sebastian Kügl, sei 19 Jahre alt und stamme aus der Veitsch. Sein Vater habe Bäunster geheißen und sei ein Schneider gewesen. Die Mutter heiße Kunigunde. Der Vater sei in Gloggnitz gestorben. Die Mutter aber lebe noch. Als er vor 2 Wochen in Spital am Semmering zusammen mit seinem Weggefährten Marx Rueprecht in der Pfarrkirche zur Zeit des Gebetläutens die Opferstöcke ausräumen wollte, aber nichts herausbekommen habe, seien sie beide ertappt und inhaftiert worden. Er habe nach seiner Mutter geschickt, dass sie zu ihm kommen soll. Sie habe schon vorher davon Kenntnis bekommen und habe den zugeschickten Gast nicht mehr erwartet, sondern weil sie sich mit diesem ihren leiblichen Sohn (wie später bei Punkt 18 und 19 beschrieben sein wird) zweimal versündigt habe, habe sie sich auf und davon und aus dem Staub gemacht und sei über den Semmering hinaus nach Niederösterreich. Er sagt, er habe zwar noch einen Bruder mit Namen Andreas Kügl. Er halte sich in der Veitsch auf und sei bei einem Bauern namens Thomas in Dienst. 2. Er gesteht, vor ungefähr 5 Wochen dieses Jahres (1657) habe er sich in der Veitsch in der Pfarrkirche in der Nacht einsperren lassen und dann mit einem Holzlöffel, auf dem Pech gewesen sei, aus dem Opferstock 30 Kreuzer gefischt. Dieses Herausfischen hätten ihm die Bettler gelernt. Das Geld habe er alles verbraucht. 3. 2 Tage danach sei er in der Nacht nach Mürzzuschlag gekommen. Da habe er in der Nacht aus dem Opferstock beim Spital mit dem Holzlöffel an die 13 Groschen heraus gestohlen. Dieses Geld habe er vertrunken. 4. Einen Tag später sei er nach Mürzzuschlag gekommen. Dort habe er sich zur Zeit des zu Bett Gehens in der Kirche einsperren lassen und habe in der Nacht aus dem Opferstock mit einem Holzspan und Pech 4 Gulden gestohlen. Davon habe er 3 Gulden seiner Mutter geschenkt und für einen halben Gulden habe er sich ein Paar Schuhe gekauft. Den anderen halben Gulden habe er veressen und vertrunken. 5. Danach sei er nach Niederösterreich, nach Pitten gekommen. Dort stehe die Pfarrkirche bei einem Felsen. Da habe er sich am Abend in der Kirche einsperren lassen und habe in der Nacht mit dem Hölzerl und dem Pech aus dem Stock einen Gulden und 2 Kreuzer gestohlen. Er sei morgens zu Ave-Maria-Zeiten wieder herausgegangen. Das Geld habe er verbraucht. 6. In der Folge sei er nach Neunkirchen gekommen. Da habe er einen Bettler mit dem Namen Peter im Spital angetroffen. Sie wären miteinander in die Pfarrkirche gegangen und hätten aus dem Opferstock um die Mittagszeit einen Gulden und einen Kreuzer mit dem Holzlöffel und Pech gestohlen. Er habe aufpassen und Wache stehen müssen. Sein Kamerad hätte es herausgenommen und ihm davon 30 Kreuzer 2 Pfennig gegeben, die er fürs Essen mit sich genommen habe. 7. Danach seien sie nach Leobersdorf gegangen. Dort hätte er sich mit seinem Kameraden in der Zeit des Betläutens in der Kirche einsperren lassen. Sein Kamerad habe aus dem Opferstock 1 Gulden und 2 Kreuzer gefischt. Davon habe er ihm 30 Kreuzer gegeben. Sein Kamerad habe es ihm aber in der Nacht wieder gestohlen. 8. Er bekennt, in Baden in der Pfarrkirche um die Mittagszeit aus dem Opferstock 30 Kreuzer mit einem Holzspan herausgefischt zu haben. Er habe das Geld dort verbraucht. 9. In Zinsendorf in der Pfarrkirche hätte er vor 3 Wochen aus dem Opferstock in der Nacht mit dem Holzlöffel einen Gulden herausgefischt. 10. Er gesteht, nachdem er sich in der erwähnten Kirche in Zinsendorf am Abend mit einem kleinen Bettelbuben mit dem Namen Bastl einsperren habe lassen, wären sie zum vorderen Altar gegangen. Dort habe er das Sakrament-Häuschen aufgemacht und daraus an die 33 kleine heilige Hostien genommen. Die Hälfte davon habe er seinem Kameraden gegeben. Der habe es in seine Jacke geschoben. Sie hätten diese zu Teilen den Juden verkauft. Er habe für seinen Anteil einen Gulden bekommen. 11. Danach wäre er nach Laab gegangen. Dort hätte er sich auch am Abend in der Kirche einsperren lassen und aus dem Opferstock mit einem Holzspan 30 Kreuzer herausgefischt und das Geld verbraucht. 12. In Hinterberg, 2 Meilen von Wien entfernt, habe er sich auch am Abend in der Kirche einsperren lassen und aus dem Opferstock mit dem Hölzchen und Pech 1 Gulden 30 Kreuzer gefischt und das Geld verbraucht. 13. 2 Meilen von Hinterberg entfernt, in Geimpa, da habe er sich auch zur Zeit des Betläutens in der Kirche einsperren lassen und aus dem Opferstock gefischt und dabei 32 Kreuzer herausbekommen. Das Geld habe er verbraucht. 14. In Ratten, auf der Alm gelegen, habe er aus der Kirche in der Nacht bei 33 Kreuzer mit einem Holzspan herausgefischt. Davon habe er sich ein Paar Schuhe gekauft, die er noch trage. 15. Auf dem Weizer Berg habe er vor 6 Wochen aus dem Opferstock auf dem Friedhof 5 Kreuzer herausgefischt. Das Geld habe er verbraucht. 16. Er bekennt: 2 Meilen von Weiz, über dem Berg gelegen, habe er sich in einer Kirche unter einem Stuhl versteckt und sich einsperren lassen. Er sei danach zum Opferstock gegangen und habe mit dem Holzlöffel bei 30 Kreuzer und 3 Schilling herausgefischt. Danach sei er zum Hochaltar gegangen. Dort habe er das Sakramentshäuschen mit seinem Schlüssel geöffnet. Er habe 20 Hostien mitsamt dem Kelch herausgenommen. Die Hostien habe er den Juden um einen Taler und den Kelch ebenfalls den Juden um gar 5 Kronen verkauft. Er gibt an, sein Kamerad der Peter sei auch dabei gewesen. 17. In der Veitsch habe er sich vor einem Jahr zusammen mit seinem Kameraden Peter in der Kirche um die Zeit des Abendgebet-Läutens einsperren lassen und aus dem Opferstock mit einem Holzspan 4 Kronen herausgefischt. Davon habe er 2 Gulden behalten und einen Gulden davon seiner Mutter gegeben. Die anderen 2 Gulden habe er aber seinem Kameraden Peter gegeben. Seinen Geldanteil habe er aber verbraucht. 18. Er bekennt, dass es wirklich wahr sei, dass ihn heuer in der Fastenzeit seine Mutter Kunigunde in Mürzzuschlag bei einem Bauern, dessen Namen er nicht mehr nennen kann, in den Stall hinauf geführt habe und von ihm verlangt habe, mit ihm Unzucht zu begehen. Sie habe ihn gleichsam dazu genötigt und habe damals einmal mit ihm fleischliche Unzucht getrieben. 19. Er bekennt abermals, dass es wirklich wahr sei, dass er kurz darauf auch in besagter Fastenzeit beim Enten-Wagner in Neuberg in einem Stall in der Nacht auch einmal mit seiner Mutter fleischliche Unzucht getrieben habe. 20. Er bekennt weiters, dieses Jahr in Gloggnitz, auf dem Zwiebel-Kirchtag, habe er untertags in der kleinen Kirche am Markt aus dem Stock mit einem Scheitel 2 Gulden herausgefischt und diese verbraucht. ### Kapfenberg — In der Folterkammer im Beisein der strengen Herrn Andreas Lutschinger (Verwalter), Herrn Michael Monzello (Marktrichter), Herrn Thomas Lutschinger und Herrn Koloman Kronstoffer, beides hiesige Ratsbürger. 1. Er bekennt nach nachdrücklichem Zureden, dass er vor 2 Jahren in Heiligenkreuz eingesperrt gewesen sei, weil er und sein Kamerad Jörgl bei einem Dorf, dessen Name er nicht mehr wisse, bei einem Kreuz, zum Ölberg genannt, aus einem Kelch das Geld (er wisse nicht mehr, wie viel es gewesen sei) herausgenommen habe und sie seien dabei erwischt worden und das Geld ist ihnen im Kloster wieder weggenommen worden. Sie seien aufgrund dessen gefoltert und durch den Scharfrichter in Wien beim Heiligen Kreuz ausgestochen worden. 22. Er bekennt, zweimal den Juden Hostien, 2 Meilen von Hinterberg entfernt, verkauft zu haben. Die Kirche, er glaube, sie heiße bei St. Marx, da habe er 10 Hostien genommen und diese den Juden um einen Gulden und ein Viertel Wein verkauft. Das andere Mal sei es bei Weiz geschehen. 23. Vor 2 Jahren hätten er und sein Kamerad, der Jörgl, in St. Veit in Oberösterreich aus der Kirche um die Mittagszeit mit einem eigenen Schlüssel das Sakrament-Häuschen geöffnet und den Kelch herausgenommen. Den Kelch habe er in Wien in der Judenstadt um 6 Kronen und 24 Hostien um 1 Gulden 5 Groschen verkauft. 24. Vor 4 Jahren habe er sich im Land Salzburg in einer Kirche, er wisse nicht mehr wie sie geheißen habe, in der Nacht einsperren lassen und dort mit seinem Schlüssel das Sakrament-Häuschen aufgesperrt und die große Hostien herausgenommen. Er habe sie im Stroh verloren. 25. Wiederum im vergangenen Jahr, da habe er sich im Salzburger Land in einer Kirche einsperren lassen und aus dem Opferstock mit Holz-Spänen, die mit Leim bestrichen waren, einen Gulden 40 herausgefischt. 26. Wieder in einer kleinen Kirche, da habe er aus dem Opferstock 30 Kreuzer herausgefischt. Da hätten sie ihn, wie er das Sakrament-Häuschen öffnen wollte, ausgejagt. Er habe also das Sakrament-Häuschen offen stehen lassen. 27. In Niederösterreich, in Puchberg, habe er aus dem Opferstock mit einem Holzspan und Leim 30 Kreuzer und 6 Schilling gestohlen. Das Sakrament-Häuschen habe er geöffnet und aus der Monstranz habe er die große Oblate herausgenommen und einem Bauern nahe der Donau um 30 Kreuzer und ein Nachtmahl verkauft. 28. In Neuberg auf dem Friedhof habe er aus dem Opferstock 4 Kreuzer herausgefischt. 29. In der Kapelle dort habe er auch aus dem Opferstock 5 Kreuzer und einen Schilling herausbekommen. 30. Zu Turnau im Aflenztal habe er aus dem Opferstock 5 Groschen und 3 Schilling gefischt. 30. In Thörl habe er aus dem Opferstock 3 Kreuzer und einen Schilling herausgefischt. 32. Vor einem Jahr habe er in Mürzzuschlag aus dem Opferstock, der vor dem Spital steht, in der Nacht mit einem Holzstück und Pech 13 Groschen herausgefischt. 33. Ebenso in der gleichen Jahreszeit habe er in Mürzzuschlag in der Kirche, in der er sich einsperren habe lassen, mit einem Holzspan und Pech aus dem Opferstock 5 Gulden herausgefischt und von diesem Geld seiner Mutter auch etwas gegeben. Er habe ihr aber nicht gesagt, woher er es bekommen habe. 34. Heuer zu Mariageburt habe er unterhalb von Spital nachmittags aus dem Opferstock beim „Unsere-Liebe-Frau-Brunnen“ 30 Kreuzer herausgezogen. 35. In diesem Sommer, bald nach Pfingsten, habe er mit seinem Kameraden Peter in der Ober-Veitsch aus dem Opferstock, in der Kirche, in die er sich mit seinem Kameraden habe einsperren lassen, wiederum 2 Kronen herausgefischt. 36. Er bekennt, dass er die Absicht gehabt habe, den Opferstock in der Kirche in Spital auszurauben und sich mit seinem Kameraden abgesprochen habe und zu ihm gesagt habe, er wisse alle Schliche in der Kirche, wo der Opferstock stehe, wo man läutet und so sei ihr Plan gewesen, dass sie dann den Opferstock ausräumen. Zum Schluss habe er sich in der Kirche versteckt und darauf sei er ertappt und inhaftiert worden. In der Folge von allem sei er in das löbliche Landgericht von Kapfenberg überstellt und bis heute in Verhaftung gehalten worden.“ ### Kapfenberg — Urteil „Auf die hier und jetzt verlesenen Aussagen und Geständnisse mit und ohne Folter haben die hier anwesenden Herren Assessoren und Rechtsprechenden einhellig Urteil und Recht gesprochen und erkannt, dass diese verbrecherische Person mit Namen Sebastian Kügl wegen seiner großen begangenen Sünden und Verbrechen das Leben verwirkt und den Tod verschuldet hat. Er soll deswegen am heutigen Tag auf dem öffentlichen kaiserlichen Gerichtsplatz zum abschreckenden Beispiel dem Scharfrichter in seine Hände und Fesseln wohl verwahrt zur gewöhnlichen Hinrichtungsstätte gebracht werden, auf dem Scheiterhaufen vorher mit Seilen erdrosselt werden und dann der tote Körper zu Staub und Asche verbrannt werden. Dies ist entsprechend exekutiert und vollzogen worden am 8. November 1657.“ --- ## Hans Glaser „grindiger Hansl“ (1659) - **Ort:** Stadtgericht Rottenmann (47.5242, 14.3586) - **Beschuldigte:** Hans Glaser - **Anklage:** Diebstahl, Kirchenraub, Zauberei, Mord - **Ausgang:** freigelassen, 1659 - **Quelle:** Verhoere Februar bis Mai 1659 vor dem Stadtgericht Rottenmann; Transliteration von Helfried Valentinitsch. Auch bei Byloff, Kapitel 39. - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/glaser.html *Protokoll des Prozesses gegen Hans Glaser* ### Anmerkung Dieser Fall endet nicht mit einer Hinrichtung, sondern mit einem vollständigen Widerruf. Am Osterabend 1659 nimmt Hans Glaser alles zurück, was er unter der Folter gestanden hat — mit der Begründung, er könne diese durch sein Leugnen begangenen Sünden „in der heiligen Zeit“ nicht auf sich liegen lassen. Am 23. und 24. Mai bleibt er dabei, auch aufgehängt in der Folterkammer. Auf die Frage, warum er die Dinge vorher ausgesagt habe, antwortet er: „wegen der Schmerzen, die ihm auf der Folterbank zugefügt worden sind“. Er widerruft namentlich. Die Prantauerin kenne er gar nicht, er habe über sie gelogen; den „Steffl am Hoff“ — Stefan Zechner — kenne er nicht, er habe nur von einer Wirtin in Stübing davon gehört; am Schöckl sei er sein Lebtag nie gewesen; einen Mord habe er nicht begangen. Auch den Bauern Rumpel nimmt er ausdrücklich zurück. Was von seinem Zauberei-Wissen bleibt, benennt er selbst: Wenn Bettler zusammenkommen, reden sie von Zeit zu Zeit über solche Sachen. Der Kommissär gibt ihm recht — halb. Dr. Hieronymus Angelati hält in seinem Bericht an die Innerösterreichische Regierung fest, der Delinquent habe „so große Folterqualen ausgestanden“ und Monate in Eisenketten verbracht; er empfiehlt Auspeitschen mit Ruten und Landesverweis statt der Todesstrafe. Der Zauberei-Vorwurf spielt in seiner Begründung keine Rolle mehr — es geht nur noch um die Diebstähle. Die Folter hat funktioniert, und das Protokoll sagt es. Glaser ist damit einer von zwei Fällen dieser Sammlung, in denen jemand die Anklage übersteht; der andere ist Andreas Zechner, der 36 Stunden auf dem Hexenstuhl nichts gestand. Bei beiden zerbricht die Beweiskette nicht am Zweifel des Gerichts, sondern am Durchhalten des Beschuldigten. Byloff bringt denselben Fall. Kapitel 39 der Sammlung („Bettel-Amulette und Unverwundbar machen“, 1659) referiert dieses Verhör und hält fest, die Untersuchungskommissäre hätten hervorgehoben, dass mit der Folter „schwerer Mißbrauch getrieben worden sei“. "Hans Glaser ist etwa 22 Jahre alt und wird wegen seines grindigen Kopfes der „grindige Hansl“ genannt. Er ist mittelgroß, stößt mit der Zunge ein wenig an, ist mager und hat tief liegende Augen. Er hinkt ein wenig, weil sein rechter Fuß etwas kürzer ist als der linke. Er trägt eine weiße Haube wegen des Grinds ( Hautausschlag ). Darüber einen schwarzen Hut, der oben geflickt ist. Er trägt einen geflickten Rock und darunter einen guten Rock aus weißem Loden. Außerdem lederne Hosen und Strümpfe aus weißem Loden." Er wurde am 7. Februar 1659 in Rottenmann gefangen genomme n. ### Rottenmann — Erstes Verhör "Er gibt an, Hans Glaser zu heißen. Man nenne ihn aber im Allgemeinen wegen seines Grinds den „Grindigen Hansl“. Er stamme aus dem Windischen, wisse aber nicht, aus welchem Ort, denn er kenne seine Eltern nicht und sei schon als kleines Kind weggekommen. Soviel er aber wisse, seien seine Eltern auch Bettler gewesen. Er wisse nicht, wie alt er sei. Mit 7 Jahren habe er sich in Mureck bei einem Herrn Rainer als Ochsenhalter aufgehalten. Nach dessen Tod habe er sich in Graz 2 Jahre lang von Haus zu Haus mit Betteln durchgeschlagen. Dann sei er nach Lilienfeld in Niederösterreich gekommen. Da habe er sich 6 Jahre beim Stephan zu Stainhoffen aufgehalten und habe in den umliegenden Orten und bei Kirchtagen um Almosen gebettelt. Mit etwa 9 Jahren sei er mit einem jungen Buben zusammen gekommen mit Spitznamen „Närrischer Simmerl“, weil er närrisch getan und die Zunge zurückgezogen habe, um vorzutäuschen, dass ihm die Türken die Zunge abgeschnitten hätten, in Wundschuh, nördlich von Wildon. Dort habe dieser Simmerl aus dem Opferstock, der auf dem Friedhof steht, mit einem vorn dünn zugeschnittenen und umgebogenen Holz-Span, der mit etwas Leim-Ähnlichem angestrichen gewesen sei, Geld genommen. Ihm habe er davon zwei Dreier gegeben. Er habe auf der Lauer gelegen und wenn jemand gekommen wäre, hätte er sich geräuspert. Er wisse aus diesem Grund nicht, wie viele der Närrische Simmerl herausgenommen habe. Er bekenne, dass ihm der Gerichtsdiener von Gratwein vor zwei Jahren zu Fasching ein Stück von der Hirnschale eines armen Sünders gegeben habe, damit er mehr Glück beim Betteln habe. In St. Leonhard, außerhalb von Graz, habe er sich auch manchmal auf die Straße gestellt, wenn die Leute in die Kirche gingen und so getan, als sei er stumm. Er kenne auch einen Bettler mit dem Namen "Korporal Georgl". Der halte sich an der Donau und in Schwaben auf. Dem habe er geholfen, das Pech von Kirsch- und Weichselbäumen abzuklauben. Das sei zerstoßen worden, bis es sich wie ein zäher Leim habe ziehen lassen. Damit habe er dünn zugeschnittenen Holzspäne, die er ihm habe machen helfen, angestrichen. Er wisse aber nicht, wofür er das gebraucht habe. Er kenne auch den "Faisten Windisch", ebenso den "Krummen Däzl" und den "Fahnen Mathez". Er glaube, dieser sei jetzt der Anführer. Er kenne auch den "Rüpfigen Bärtl" und den "Schielenden Hauser", mit denen er vor eineinhalb Jahren in Übelbach an die 3 Wochen betteln gegangen sei. Damals habe der Rüpfige Bärtl eine Krücke getragen, als ob er gehbehindert wäre. Die Krücke habe er dann hinter einem Zaun stehen lassen und sei aufrecht und gerade davon gegangen. Er habe wohl gehört, dass diese die Opferstöcke ausrauben. Deswegen habe er sie dann auch verlassen. Sonst habe er mit denen keine Gemeinschaft gehabt. Er kenne den "Prugger Jäckl", mit dem er sich einmal zwischen Pernegg und Breitenau unterhalten habe. Auch den "Weinziertl", den "Kleinen Ambros", dem Georg seinen Kumpanen, ebenso den Käßbauer. Der Blasius Käßbauer, der so einen geflickten Rock trage. Er wisse aber nicht, ob er Geld darin vernäht habe. Sonst aber habe er viel Geld gehabt. Er habe ihm auch einmal geholfen, Geld zu zählen, das er in einer Büchse gehabt habe, in die ungefähr 5 Gulden hineingehen. Er habe mit ihm getrunken und gewusst, dass er ein Opferstock-Räuber sei. Er habe aber niemals etwas gemeinsam mit ihm gemacht. Er kenne auch den Stelzen Peter und den Lämpelschnick. Auch den Windischen Liperl, der ihm neben einem anderen mit dem Namen Blasl 5 oder 6 Groschen gegeben habe. Er sollte es ja nicht verraten, dass die zwei, der Liperl und der Blasl, die Opferstöcke ausrauben. Er habe ihnen einmal 8 Kreuzer, das andere Mal 9 und das dritte Mal 30 Kreuzer gestohlen. Dieses Geld aber habe er beim Stephan zu Stainhoffen mit ihnen zusammen wieder versoffen. Er kenne auch den Mathies Rathschedl und einen, der der "Krumme Georgl" genannt wird, dem der linke Fuß ausgedreht ist, sodass die Fußsohle nach oben steht. Der sei auch ein Opferstockräuber. Er selbst sei aber daran nicht interessiert. Er kenne auch den "Dalketen Gregor", der vor einem Jahr in Kapfenberg hingerichtet worden sei. Vor 3 Jahren, am Heiligen Weihnachtstag, habe er mit ihm in St. Ilgen - nicht weit von Aflenz - bei einem Bauern übernachtet. Davon abgesehen habe er mit ihm nichts zu tun gehabt. Ober Irdning habe er unlängst einem Bauern, bei dem er sich gewärmt habe, eine Hosen, die hinter der Bank gelegen sei, gestohlen. Er habe einmal, er wisse aber nicht, wie lange es her sei, in der Veitsch bei Aflenz einem Bauern, der Schuster genannt wird, ein Paar Handschuhe aus weiß gegerbtem Leder gestohlen. Er kenne einen Opferstock-Räuber mit dem Namen Gäräschin, der einer der wichtigsten sein soll. Der Wiener, der Fahnen Mathez, der Rathkopf und der Cärner halten sich zur Sommerzeit meistens in Mariazell auf, wo sie sich abends in die Kirche einsperren lassen. Sie verstecken sich dort unter dem Dach und kommen nachts herunter und mit dünnen Spänen holen sie Geld aus den Opferstöcken. Das habe ihm der Cärner erzählt und ihm die Gulden und Dukaten gezeigt, die er vergangenen Bartholomäus-Tag aus dem Opferstock herausgeholt habe Damals habe er ihm 6 Groschen gegeben und ihm verboten, sie zu verraten. Wenn er etwas gegen sie aussagen sollte, dann würden sie das gleiche über ihn sagen und dass er ein Opferstockräuber sei. Der besagte Cärner habe damals aus dem Opferstock in Mariazell 25 Gulden und der Rathkopf 17 Gulden herausgeholt. Das grobe Geld haben sie in Wien wechseln lassen. Er sei aber nie dabei gewesen. Man soll nur nach Mariazell schreiben, damit sie dort tagsüber die Tür gut verschließen, und man könne besonders um Bartholomä diese Opferstockräuber unter dem Dach oder in der Kirche finden. Er bitte aber, ihn ja nicht zu verraten, denn falls er hier herauskommen würde, wäre er dann nirgendwo mehr sicher. Dies alles hat er teils unter Anwendung der Daumenschrauben, wobei er einige Tränen vergoss, teilweise ohne Folter ausgesagt. Er wisse weiter nichts. Man soll mit ihm verfahren, wie man wolle. Er wolle alles geduldig erleiden. Er befehle sich unserem Herrgott. ### Rottenmann — Verhör auf der Streckbank Am 20. März ist er auf die eigentliche Folterstätte (Streckbank) geführt worden. Dort gestand er unter Folter: Er habe von den krummen David-Brüdern, mit denen er unterwegs gewesen sei, gehört, dass um Semriach herum ein Viertel der Bauern der ganzen Pfarre lauter Zauberer seien. Dass der Stephan am Hoff (Stephan Zechner), ein reicher Bauer in Semriach, ein Zauberer sei. Er habe auch gehört, dass ein anderer, dessen Namen ihm nicht einfalle, ebenfalls ein Zauberer sei. Gefragt, wie sie das anstellten, gab er an, dass ihm das nie jemand beigebracht habe. Er gesteht: Er habe unter Mureck einem Bauern ein kleines Paar Stiefel gestohlen. Sonst wisse er nichts mehr. Darauf hin ist er ganz ausgezogen worden und nur mit einem frischen Hemd bedeckt mit am Rücken gebundenen Händen ohne zusätzliches Gewicht ein wenig hochgezogen worden. Er schrie und bat beim Jüngsten Gericht, er wisse nun einmal nichts und wenn er etwas wisse, wolle er es auch ohne Folter sagen. Man solle seine Glieder zerreißen wie man wolle, er könne nichts sagen. Er habe nie mehr gestohlen, als einen Taler wert sei. Er schrie immer wieder vor Schmerzen. Er wiederholte oft, er wisse nichts und könne nicht etwas gestehen, was er nicht getan habe. Man foltere ihn ungerechter Weise und er müsse für andere büßen und er bitte davon abzulassen. 1. Er gab zu, dass er von anderen, deren Namen er nicht kenne, gerne die Zauberei lernen wollte. Das war außerhalb von Lilienfeld, auf freiem Feld, nicht weit von der Kuenburg. Die hätten ihm geantwortet, dass er es nur lernen könne, wenn er seine Seele dem Teufel verschreibe. Er habe dann kein Verlangen mehr gehabt, das zu lernen, denn die Seele wollte er nicht dem Teufel verschreiben. Daraufhin wurde ihm ein Stein, der ungefähr einen halben Zentner schwer war, an die Füße gehängt und er selbst ein Stück in die Höhe gezogen. Er schrie Auh-Weh und Oijoi. Er wisse sonst nichts und er bat beim Jüngsten Gericht, man soll ihn hinunterlassen und er wolle noch anschließend sagen, was geschehen sei. Er gesteht: Er habe mehr gelogen als getan. Nämlich dass er vorher gesagt habe, er habe das Zaubern lernen wollen, das sei gar nicht wahr, er wollte nur lernen, wie es ist, gefroren zu werden. Dazu sollen auch die Passauer Zettel gut sein. 2. Er gesteht, er habe vor 5 Jahren bei Mitterdorf ein altes Paar Schuhe weggenommen. Die habe er seinem Weggefährten Niggl gegeben. Unterhalb von Mooskirchen habe er einem Bauern ein Bett gestohlen. Dieses habe er aber wieder zurückgeben müssen. Vor eineinhalb Jahren habe er bei Heiligenkreuz in Niederösterreich einem Bauern ein Hemd gestohlen. Er ist daraufhin aber mitsamt dem Gewicht eine Spanne von der Erde hochgezogen worden. Er schrie, man soll ihn doch hinunterlassen. Damals hat sich sein linker Arm ausgerenkt. Er schrie "Auweh, jetzt ist mein Arm draußen." Er bat "Um Gottes und des Jüngsten Gerichtes Willen", man soll ihn doch hinablassen. Wenn er wieder am Boden sei, werde er weiteres bekennen, aber er könne oben vor Schmerzen nichts sagen. Heruntergelassen gestand er: An der Kainach, oberhalb von Voitsberg sei er in einem abgelegenen Haus, das einem Bauern namens Wolf gehöre, zu einem Bauernknecht mit Namen Georgl gekommen - um Pfingsten werde es 3 Jahre - der ihm folgendes gelehrt habe: Wenn er fliegen wolle, soll er ein Koch machen. Dazu soll er Mehl und Wasser ohne Salz nehmen und damit eine Ofengabel (großer Schürhaken ) oder einen Besen beschmieren, und beim Aufsitzen sagen: "Hiermit will ich in Teufels Namen zu dem Ort, den ich nennen werde, fahren." So ein Koch habe ihm dieser Bauernknecht damals selbst gemacht und er sei mit ihm in der Nacht zwischen 12 und 1 Uhr auf den Schöckl bei Graz gefahren. Er sei danach 4 oder 5-mal mit anderen dort hin geflogen. Einmal, er wisse nicht mehr, wann das war, habe er um die oben genannte Zeit auch noch andere getroffen, die er nicht alle gekannt habe: Den Steffl am Hoff (Stefan Zechner), den Dalkerten Gregor, den Georgen Gori, einen reichen Bauern aus Semriach, der ihr Anführer ist, eine reiche Wirtin aus Graz, die Prantauerin genannt wird, die damals ein schwarzes Kleid aus Taft angehabt hat. Sie hätten damals Brot und einen kalten Braten gegessen, den die Püllführerin, eine reiche Bäuerin aus Semriach, mitgebracht habe. Der Düpler, auch ein reicher Bauer aus Semriach habe damals mit zwei Katzen eine Startin (566 Liter) Wein hinaufgeführt. Der Niederhoffer, ein Sämer aus Passail habe ihnen den Tag ihres Treffens immer angekündigt, und habe dort auch getanzt. Der Teufel gebe manchen ein Zeichen, "Teufelsabbiss" genannt, den sie am Hals hängen hätten. Die alle wären neben ihm auch beim letzten Schauer in Graz gewesen und als Raben in einem schwarzen Nebel davongeflogen. In stark geschädigte Gebiete seien sie gar nicht hin gekommen. Der Teufel sei immer vorangeflogen. Im Allgemeinen hätten sie ihre Zusammenkünfte werktags gehabt. Der Teufel gäbe im Allgemeinen auch nur den Vornehmsten von denen, die ihm nachfahren, jedes Jahr 3 Pfennig zur Belohnung und ein Paar Schuhe, mit denen sie in die Hölle fahren. Den ersten der Schauer, die 3 Jahre hintereinander gewesen seien, habe eine Bäuerin aus Geistthal bei Übelbach mit dem Namen Gaugler gemacht. Den anderen habe eine mit dem Namen Maria Ender vom Georgler Hof in Anger gemacht. Den dritten Schauer habe die Ziegler gemacht, eine Bäuerin aus Hauenstein. Der Gregor sei dabei gewesen. Er selbst sei nicht dabei gewesen. Er habe das nur von anderen gehört. Er habe einmal das Häferl, in dem das besagte Koch gewesen sei, am Schöckl eingegraben und je tiefer man das eingräbt, desto tiefer fällt der Schauer auf die Erde. Man soll auch dann, wenn in so einem Hagel Haare gefunden werden, immer ein Büschel Hanf in das Häferl geben. Der vornehmste mit dem Namen Vizmann sei der Schwarz-Bauer von Ratten, von Kimberg hinüber; ein alter Bauer. Mathias Jury, ein alter Bauer aus St. Peter, am Ende der Berge bei Neumarkt sei auch ein Kämmerer des Teufels. Eugen Spiegel sei der Kochbauer, ein alter Mann aus St. Leonhard bei Obdach. Ebenso ein alter Bauer mit Namen Juriz, der in Geistthal bei Übelbach wohnt. Auch ein alter Bauer, Ludwig genannt, der wohnt in Pankrazenberg, von Gratwein auf die Höhe hinauf, der sei interessiert und der Au-Bauer, sonst Veith genannt, ein alter Mann, der in Köflach wohnt. Ebenso einer, der Simandl genannt wird, ein alter Bauer aus der Breitenau. Leonhart am Fritsch, ein junger Bauernsohn aus Salla bei Voitsberg. Meister Georg, ein alter Wagner aus Höllischreit, gegen die Pack zu. Hans Wallner, ein alter Bauer in Hirschegg Richtung Höllischreit. Jurinz, ein alter Bauer in Fürstenegg. Jackl, ein alter Bauer in St. Martin bei Voitsberg. Mörthl, ein alter Bauer in St. Peter bei Stainz. Mathias, ein alter Bauer in Pureiß bei Schwanberg. Leonhartl, ein alter Bauer in Freitschach bei Putschuch. Hinterpuchrißner, ein alter Bauer aus Rohr über dem Schwanberg, am Kogel droben gegen Kärnten zu. Veitsberger, ein alter Bauer, zusammen mit seiner Frau, die schon sehr alt ist und Dreindl heißt und die an der Kainach wohnen. Der Steffl am Hoff sei auch ein Kammerdiener des Teufels, der besitze 10 Güter. Dann noch ein Bauer aus Semriach, der Rumpl heißt. Damit hat er seine Aussage abgeschlossen. Es falle ihm jetzt nichts mehr ein. Er wolle nachdenken und am Nachmittag ohne Folter aussagen. Er wurde am Nachmittag befragt, was ihm inzwischen eingefallen sei. Er bekenne, es sei auch einer interessiert, der Georg am Niederhoff heiße. Ebenso die Lucia Gaugler an der Kainach. Er bekenne, dass er in St. Gothardt und in Türnitz (nicht weit von Tannberg) mit dem Schreuter Georg aus dem Opferstock 6 Gulden Münzen herausgeholt habe, und zwar mit dünnen Spänen, die mit Pech beschmiert waren. Der Teufel habe ihm früher einmal am Schöckl gesagt, wenn er es so gut haben möchte wie er, dann soll er mit ihm fliegen. Mehr wisse er nicht. Darauf sind ihm die Aussagen wiedergegeben worden, die er am Vormittag unter Folter gemacht hat, und er ist gefragt worden, ob er zu diesen Aussagen stehe. Er hat sie neuerlich bestätigt, gab jedoch an, dass er sich entgegen seiner Aussage bei den Namen vertan hätte und andere Personen genannt habe. Schließlich aber sagte er: E er sehe jetzt, dass er nicht hinter seinen Worten stehen könne. Er müsse bekennen und die Wahrheit sagen. Er bitte um Gottes Willen um Vergebung. Alles, was er jetzt und am Vormittag ausgesagt habe, sei alles nicht wahr. Er habe dergleichen nie begangen und was er in seinem Leben gestohlen habe, habe den Wert eines Talers nicht überschritten. Er habe das alles aus Furcht und wegen der Schmerzen der Folter getan. Er möchte das los werden, was er bekannt und ausgesagt habe. Aber das, was er jetzt bekenne, sei alles wahr. ### Rottenmann — Weiteres Verhör Am 26. März ist er abermals auf die Folterbank (Streckbank) geführt und gefragt worden, ob er bei seinem Leugnen bleibe und sonst nichts weiter wisse. Er antwortete, dass jene Leute, die er unter Folter am 20. dieses Monats genannt habe, das sei alles nichts. Es sei ihm da der Arm ausgerenkt worden und ein warmes Lüfterl ins Gesicht gekommen, worauf er gebeten habe, ihn hinunter zu lassen. Und er bekenne noch einmal dasselbe, dass das alles nicht geschehen sei und er wisse nichts Weiteres. Am Ende Vernehmung ohne Folter bekennt er, dass einer, der Henner Vogl, der Marxl genannt werde, vergangenen Sommer in St. Gotthart bei Scheibbs aus einem Opferstock 10 Gulden genommen habe und er habe ihm bei Lilienfeld hinter einem Gebüsch beim Zählen geholfen und dafür einen halben Gulden bekommen. Einen zweiten halben Gulden habe er ihm gestohlen. Im Allgemeinen halte sich der Genannte an der Donau auf. Vor 2 Jahren habe er andere, deren Namen er nicht kenne, gefragt, wie sie es machen, dass sie gefroren überleben können. Sie hätten geantwortet, dass sie geweihte Hostien in einem Tuch mitnehmen und sie auf ihrem Körper verteilen. So ein Mensch könne weder sterben noch verfaulen. Er habe so etwas aber nie tun wollen. In der Karlau bei Graz habe er auch noch einen Blinden herum geführt und kleinweis 8 Groschen weggenommen. Ebenfalls bei Graz habe er Blei klein und dünn geschlagen und Pfennige genommen und daraufgeschlagen. Andere Burschen haben mich gewarnt, wenn ich das öfter machen würde und erwischt werde, würde ich mein Leben lassen müssen. Daraufhin habe ich das unterlassen. Vergangenen Sommer habe er einem Bauern ein Hufeisen gestohlen und um einen Kreuzer verkauft. Er wisse weiter nichts. Daraufhin wurde er ausgezogen und man hat ihm ungefähr 50 Kilogramm an die Füße gehängt und ihn eine Spanne von der Erde hochgezogen. Er habe aber nichts gestanden sondern nur "Au weh" und "Gott erbarm!“ geschrieen. Er bat hinab gelassen zu werden. Er wolle reden. Heruntergelassen sagte er aus: Der Mathias Garaschiz habe zu ihm gesagt, warum er denn nicht solche Stückeln wie das Opferstock-Rauben lernen wolle und mit ihm gemeinsame Sache mache. Er habe darauf geantwortet, wenn man ihn dabei ertappe dann müsse er dafür büßen. Er habe darauf geantwortet, da müsse man schon etwas riskieren. Daraufhin ist er wieder hochgezogen worden und er schrie "Auweh" und "Unser Herrgott und unsere liebe Frau, verlasst mich nicht!" Er gestand, in Lilienfeld einen Menschen erschlagen zu haben. Man soll ihn hinablassen, dann wolle er es gestehen. Darauf wurde er ein wenig hinuntergelassen. Er bekannte, er versündige sich mehr durch seine Lügen als durch das was er getan habe. Es sei nicht so, dass er einen Menschen erschlagen habe. Er wisse nicht mehr als das und man soll ihn doch nicht so quälen. Damit ist er aus der Folter entlassen worden. Er sagte noch, jetzt sei er ein reiner Mensch. Er hat weder bei der ersten noch bei einer anderen Folterung viele Tränen vergossen, sondern nur ungeduldiges und zorniges Verhalten gezeigt. ### Rottenmann — Fortsetzung des Verhörs Am Tag darauf, am 27. März, hat er ohne Folter und freiwillig gestanden, dass er sich in Lilienfeld - zu Pfingsten werde es 3 Jahre - in einem Wirtshaus allein vollgetrunken habe und dann einen altern Bauern, dem er auf dem Weg begegnet sei, bei einem Felsen an der Gurgel gepackt und erwürgt habe. Die 4 Gulden, die dieser bei sich gehabt habe, habe er an sich genommen. Den Mann selbst habe er mitsamt seinen Kleidern bei einem nicht weit davon stehenden Kreuz in der Erde, die dort sandig und locker war, mit einem Stück Holz vergraben. Er sei ganz allein gewesen und es habe ihn schon öfter gereut. In Niederösterreich, in der Gegend von Melk, habe er in einer Bleiche an die 20 Ellen schöne Leinwand mitgenommen und danach die Elle um 8 Kreuzer und 10 Groschen verkauft, das Geld habe er vertan. In Kilb in Niederösterreich habe er einem Bauern Hosen und Rock entwendet und um 2 Gulden verkauft. Der Rüpfige Bärtl habe ihn vor 5 Jahren gemeinsam mit seinem Kameraden Nigl, der jetzt bei St. Florian in Diensten ist, erwürgen wollen. Der Grund war, dass sie ihn (den Bärtl) mit Kirschkernen beworfen hätten. Der Bärtl habe schon den Daumen an die Gurgle gesetzt gehabt und hineindrücken wollen, sodass er keine Luft mehr bekommen habe. ### Rottenmann — Fortsetzung des Verhörs Am 28. März hat er abermals ohne Folter-Anwendung gestanden, in Klein Zell bei Lilienfeld einem Bauern 5 Pfund Speck gestohlen und das Pfund um 3 Groschen verkauft zu haben. In der Schwarza bei Neuberg habe er einem Bauern ein neues Paar Schuhe gestohlen und um 12 Groschen verkauft. Bei Gloggnitz habe er in einem Bauernhaus einen Frauen-Rock gestohlen und um 10 Groschen verkauft. Bei Kirchberg habe er einen alten Frauen-Pelz gestohlen und um 10 Groschen verkauft. Bei Pinkafeld habe er einem Bauern 2 gute Hemden gestohlen und diese um 10 Groschen verkauft. In Vorau habe er eine alte Hose entwendet und auch um 10 Groschen verkauft. In Weiz habe er einem Bauern ein neues Paar Strümpfe aus Loden gestohlen und um 5 Groschen verkauft. In Anger habe er einem Bauern einen Hut gestohlen und um 3 Groschen verkauft. Bei St. Veit oberhalb von Graz habe er bei einem Bauern ein Maßel Zwetschken gestohlen und selbst gegessen. Bei Fernitz habe er 2 Pfund Flachs gestohlen, wobei ihn der Bauer erwischt und grob geschlagen habe. Das Bündel Flachs habe er zurückgeben müssen. In Gratwein habe er eine Hand voll Kerbel gestohlen und um 2 Groschen verkauft. Ober der Ramsau habe er 1/2 Pfund Speck gestohlen. Dabei sei er auch erwischt und grob geschlagen worden. Er sei eben ein Bettler, den man den Grindigen Hansl nenne, er trage eine weiße Lodenjacke und sei im Allgemeinen mit dem Mathez zusammen, dem Bruder des Feisten Windisch. Bei Stainz habe er einen Frauen-Kittel gestohlen und um 4 Groschen verkauft. Bei St. Stephan bei Stainz habe er einen groben Frauen-Unterrock mitgehen lassen und um 8 Groschen verkauft. In Geistthal habe er einem Bauern 2 Pfund Speck gestohlen und um 6 Groschen verkauft. In Übelbach habe er 3 Pfund Nüsse mitgehen lassen, mitsamt einem Sackl, zum Teil selbst gegessen zum Teil verkauft, 20 Stück um einen Pfennig. In St. Michael bei Leoben habe er einem Bauern ein altes Paar Strümpfe gestohlen. Da ist er auch ertappt und hart geschlagen worden. In Kraubath habe er ein rupfernes Hemd entwendet und um 5 Groschen verkauft. In Seckau habe er einem Bauern eine alte Hose gestohlen und selbst verwendet bis sie zerrissen war. In Pöls habe er ein halbes Pfund Speck gestohlen. Dabei sei er erwischt und geschlagen worden. ### Rottenmann — Geständnis ohne Folter Am 1. April gestand er abermals ohne Anwendung der Folter, er habe in Mureck einem Schneider einen Batzen ( Geld ) gestohlen, ihn aber wieder zurückgeben müssen. In einem Dorf oberhalb von Ehrenhausen habe er 2 Groschen gestohlen. Außerhalb von Weyer (bei Frohnleiten) habe er einem Bauern eine Hose aus weiß gegerbtem Leder gestohlen und sie um 45 Kreuzer einem Bettler verkauft. In Weiz habe er einem Bauern einen Loden-Janker gestohlen, nachdem er aber erwischt und grob geschlagen worden sei, habe er ihn wieder zurückgeben müssen. In Oisitz in Niederösterreich habe er einen Frauenrock gestohlen und um 8 Groschen verkauft. In Gresten in Niederösterreich habe er ein Paar Schuhe gestohlen und um 3 Groschen verkauft. In Steinakirchen habe er einem Bauern eine Jacke gestohlen. Der habe ihn aber erwischt und grob auf die Finger geschlagen habe, bis er versprochen habe, nie mehr zu stehlen. Das hat er auch gelobt und damit seine Aussage beendet. Mehr wisse er nun einmal nicht. Die am 26. März genau beschriebenen Fakten, besonders die beschriebene Erwürgung hat er zu unterschiedlichen Zeiten siebenmal bestätigt und bekräftigt. ### Rottenmann — Widerruf Am jüngst vergangenen Osterabend hat er aber alles und jedes (außer die vor der ersten Folterung gemachten Geständnisse) wieder geleugnet. Er ist bei diesem Leugnen bis dato geblieben, mit der Begründung, dass er jetzt in der heiligen Zeit diese, durch sein Leugnen begangenen Sünden, nicht auf ihm liegen lassen könne, sondern die Wahrheit bekennen müsse. Er bitte um Gottes Willen, ihm das zu verzeihen. Es sei nun einmal so, dass er nichts dergleichen je begangen habe. Er habe auch über die anderen (außer der vor der ersten Folter gemachten Aussage) nur gelogen. Er habe sein Leben lang nichts gestohlen, was über den Wert eines Talers hinausgegangen wäre. Er bat, man solle ihn doch frei lassen. Er wolle in Zukunft nicht mehr betteln gehen, sondern beim nächsten Bauern in Dienst treten. Er wisse weiter nichts mehr. Damit hat er seine Aussage endgültig beendet. ### Rottenmann — Neuerliche Prüfung Neuerliche Prüfung mit und ohne Folter Am 23. Mai 1659 fand in der Stadt Rottenmann ein Verhör des Hans Glaser, der auch der "grindraudige Hansl" genannt wird, ohne Folterung statt. Er hieße der "Grindraudige Hansl". Dieser Name sei sein Spitzname. Sein echter Name sei Hans Glaser. Er habe seine Eltern nicht gekannt, weil er schon als kleines Kind weggekommen sei. Er habe sich das erste Mal in Abstall und später bei anderen Bauern aufgehalten und zum Teil dort Dienste verrichtet. Bettlerbuben wie der Wiener und der Mathez, der Bruder vom Feisten Windisch hätten diesen Spitznamen aufgebracht. Er habe den Dalketen Gregor gekannt. Bei St. Ilgen bei Aflenz wären sie am heiligen Christtag beisammen gewesen. Er habe aber keine engere Beziehung zu ihm gehabt. Er habe den Schielenden Hauser, auch den Rüpfigen Bärtl und den Nikl gekannt und ist mit ihnen an verschiedenen Orten unterwegs gewesen. Letzten Sommer habe er erfahren, dass der Dalkerte Gregor hingerichtet worden sei. Das habe ihm der Bärtl gesagt, der bei Kienberg wohne. Er sei zu Weihnachten 1658 in Irdning gewesen und sei beim Ofner, einem Bauern, untergekommen. Zum ersten Mal habe er im Windischen bei einem Bauern, den er nicht kenne, gestohlen. Sein Kamerad, der Jakl, habe in Mureck drei Dreier gestohlen. Der Jakl, der Grindraudige Jakl, der Ripl und er hätten in der Pfarre Straden einem Bauern drei Gulden aus dem Sack gestohlen. Ihm habe man davon nur 5 Kreuzer gegeben. In Brunnsee, oberhalb von Mureck, hätten sie einem Schmied 4 Groschen gestohlen, während der Schmied geschlafen habe. Das habe sein Kamerad Jakl gestohlen und mit ihm verbraucht. In Wundschuh bei Wildon hätte der Simmerl, ein Bettelbub, aus dem Opferstock Geld genommen. Davon habe er ihm nur zwei Dreier gegeben, als Lohn, weil er aufgepasst und geschaut habe, dass ihn keiner sieht und ertappt. In Voitsberg hätte er in einem kleinen Häuschen einem Bauern ein Knäuel Zwirn gestohlen. Oberhalb von Maria Lankowitz habe er Strümpfe gestohlen. In der Veitsch bei Aflenz habe er auch ein altes Paar Schuhe bei einem Bauern gestohlen. Ein Paar weißlederne Handschuhe hätte er in der Veitsch bei einem Schuster gestohlen. In Mitterndorf bei Bad Aussee hätten er und der Nikl einem Bauern ein Paar Schuhe gestohlen. In Niederösterreich habe er einem Mann mit dem Namen Marlzel, der ein Opferstockräuber gewesen ist, einen halben Gulden gestohlen, dafür habe er ihm aber einen halben Gulden geschenkt. Der besagte Marlzel habe bei St. Gotthart aus dem Opferstock 10 Gulden gestohlen. Diese 10 Gulden habe er dem Marlzel zählen geholfen. Er sei aber bei der Tat selbst nicht dabei gewesen. Er habe zwar auf der Folterbank gestanden, dass er bei St. Gotthart bei Tirniz 6 Gulden gestohlen habe. Dies habe er aber nicht getan, sondern er habe die Unwahrheit gesagt. In der Karlau bei Graz habe er einem blinden Bettler, dem er geholfen habe, 8 Groschen gestohlen. Außerdem habe er in Steinhofen einem Mann namens Tobias 3 Groschen abgenommen, der auch ein Opferstockräuber gewesen sei. Es sei wahr, dass er auch einem Bauern ein Hufeisen gestohlen habe. Er nehme aber zurück, was er früher gestanden habe, nämlich dass er 20 Ellen schöner Leinwand gestohlen hätte. Er nehme auch zurück, dass er einem Bauern in Niederösterreich die Jacke und die Hose gestohlen habe. Er nehme auch zurück, dass er Speck gestohlen habe, wie er früher ausgesagt hätte. In Mureck habe er bei einem Schneider einen Batzen gestohlen, diesen aber wieder zurück geben müssen. Desgleichen habe er oberhalb von Ehrenhausen 2 Groschen gestohlen. Unter Mureck habe er einem Bauern ein Paar Stiefel gestohlen. Der Karner, wie auch der Wiener, der Mathez und der Rotkopf hätten in der Kirche von Mariazell in der Nacht um 11 Uhr 42 Gulden. Aus dem Opferstock gestohlen und es ihm gestanden. Er sei aber nicht mit ihnen gegangen. Sie hätten das mit langen Spänen gemacht, die sie mit Kirschbaum-Pech, das so zäh war wie Leim, getan und so das Geld aus dem Opferstock gezogen. Er habe dem Bettler, der Korporal genannt wird, geholfen, dass Pech und die Späne herzustellen. Der Krumme Tazel, ein Bettler, wie auch der Faiste Windisch und der Fahnen Mathez wären Kirchenräuber, außer der Faiste Windisch, von dem er diesbezüglich nichts gehört habe. Dem Bettler Blasi habe er 8 Kreuzer gestohlen, der habe ihm einmal 6 und einen halben Kreuzer geschenkt, er hätte aber nicht mitgetan. Der Blasi und der Lipperle seien Kirchendiebe und hielten sich in Ungarn auf. Er selbst habe Opferstöcke nie geöffnet. Bezüglich des Mordes: Er bestreite, dass er den Bauern bei Lilienfeld umgebracht habe. Er habe dies nur wegen der Schmerzen bei der Folter gestanden. Der Gerichtsdiener von Gratwein hätte ihm ein Stück Knochen gegeben, damit er dadurch mehr Glück beim Betteln haben solle. Dieses Knochenstück sei von der Hirnschale eines armen Sünders gewesen. Er hätte nichts dafür gegeben. Bezüglich der Zauberei sagt er, er habe alles nicht der Wahrheit entsprechend ausgesagt. Er habe nichts mit dem bösen Geist zu tun, noch habe dieser mit ihm zu tun gehabt. Was der böse Geist den Zauberern gebe und was er über die anderen bezüglich der Zauberei angegeben habe, sei nur vom Hörensagen gewesen. Wenn die Bettler zusammen kämen, so reden sie auch von Zeit zu Zeit über diese Sachen. Von denen habe er gehört, dass dieser oder jener ein Zauberer sein soll. Wegen des Steffl am Hoff (Stefan Zechner) wisse er auch nicht, ob er ein Zauberer sei, sondern er habe nur gehört, dass er ein Zauberer sei. Das habe er von einer Wirtin in Stübing oberhalb von Gratwein gehört. Er aber kenne den Steffl am Hoff nicht. Die Wirtin habe ihn gefragt, ob er auch ein Zauberer sei, darauf habe er Nein gesagt. Er wisse auch nicht, dass der „Großtalkete Gregor“ ein Zauberer sei. Ebenso kenne er den Georgen Gori nicht und wisse auch nicht, ob er ein Zauberer sei. Bezüglich der Prantauerin sagt er, er kenne sie gar nicht. Er sei zwar einmal in der Stadt Graz in ihrem Haus gewesen aber sie selbst hat er nicht gesehen, weder damals noch ein anderes Mal. Er habe früher über sie gelogen, denn er wisse nicht, dass die Prantauerin eine Zauberin sein soll. Er habe nur von anderen Bettlern gehört, dass sie eine Zauberin sein soll. Er will darauf leben und sterben, dass er früher über sie und die anderen Personen, die er genannt habe, falsch ausgesagt und über sie Lügen verbreitet habe. Er sei sein Lebtag nie am Schöckl gewesen. Er hat in allem widerrufen, was er bezüglich der Zauberei und all diejenigen, gegen die er ausgesagt habe, sowohl männliche als auch weibliche Personen. Im besondern hat er auch alles, was er über den Bauern Rumpel ausgesagt hat, zurückgenommen und widerrufen. Als er gefragt worden ist, warum er denn früher nacheinander diese Dinge ausgesagt habe, hat er geantwortet, wegen der Schmerzen, die ihm auf der Folterbank zugefügt worden sind." ### Rottenmann — Verhör mit Folter Am 24. Mai 1659: Verhör des Hans Glaser mit Folter - in Rottenmann in der Folterkammer "Er verneint, ohne hochgezogen worden zu sein, dass er zum Bauern Jergel gegangen sei oder sich dort aufgehalten habe, oder dass er gewünscht habe, die Zauberei zu lernen und auf den Schöckl zu fliegen oder dass er diesbezüglich geredet habe. Es sei alles erlogen was er diesbezüglich gesagt habe. Es sei auch nicht wahr, dass er auf den Schöckl geflogen sei, weder allein noch mit anderen. Er kenne den Steffl am Hoff gar nicht und auch nicht die anderen Bauern über die er ausgesagt habe. Er sagt, er kenne die Prantauerin nicht und wisse auch nicht dass sie eine Zauberin sei. Er wolle dafür sterben, dass er selbst kein Zauberer sei. Was er vorher über die Prantauerin und über die anderen ausgesagt habe bezüglich der Zauberei, habe er gelogen und er habe ihnen Unrecht getan. Er habe nie einen Passauer Zettel gesehen oder besessen. Er habe keinen Mord begangen, sondern früher diesbezüglich gelogen. Er wolle darauf leben und sterben. Er habe gehört, falls man zaubern wolle, so müssten die Zauberer ein Koch kochen. Er aber habe nichts dergleichen getan. Aufgehängt in der Folterkammer sagt er aus, er sei kein Zauberer. Die anderen, die er beschuldigt habe, seien auch keine Zauberer, weder die Prantauerin noch die anderen. Er hätte auch niemanden erschlagen. Er wolle darauf leben und sterben. Es sei hervorgehoben, dass er sich in seinen Aussagen nicht widersprochen hat, noch diese abgeändert hat. Weder mit Folter noch ohne Folter. Ohne Widerstand sind ihm auch in Essen und Trinken Weihwasser und geweihtes Salz hineingemischt worden und es wurden auch unterschiedliche Reliquien durch Ordensleute von den Jesuiten und den Kapuzinern um den Hals gehängt." Auszug aus dem Schreiben des Regierungs-Kommissärs Dr. Hieronymus Angelati an die Innerösterreichische Regierung nach Beendigung des Prozesses: ### Innerösterreichische Regierung · A.D. 1659 — Bericht des Bannrichters Hochlöbliche Innerösterreichische Regierung! .... "Zur Frage, was für eine Strafe wegen des gestandenen Diebstahls und des Kirchenraubes über den Verbrecher verhängt werden soll: Es ist zu beobachten, dass dieser Delinquent unterschiedliche Diebstähle in einer solchen Wiederholung begangen hat, dass man mehr den Geist des Diebstahls als die Quantität beachten muss. Obwohl nicht von einem unmittelbaren Sakrileg gesprochen werden kann, so doch mittelbar, und so hat er sich doch dieses Verbrechens schuldig gemacht und es wäre daher nur gut und billig, wenn dies mit der gleichen Strafe zu ahnden wäre. Auch deshalb, weil er sich bei solchen bösen Leuten lange Zeit aufgehalten hat. .... Unter Berücksichtigung, dass der Delinquent so große Folterqualen ausgestanden hat und etliche Monate im Sommer bei Folter in Eisenketten verbracht hat, wären wir der persönlichen Meinung, dass der Delinquent mit Ruten ausgepeitscht und aus dem Land ausgewiesen werden soll." Graz, 4. Juni 1659 Euer Gnaden und Gnaden untertänig gehorsamst Dr. Hieronimy Angelati --- ## Andreas Zechner I (1660) - **Ort:** St. Peter-Freienstein, Bezirk Leoben (47.3997, 15.0321) - **Beschuldigte:** Stefan Zechner - **Anklage:** Zauberei, Teufelsbund - **Ausgang:** hingerichtet, 15. April 1660 - **Bannrichter:** Johann Andreas Barth - **Quelle:** Gespraechsprotokoll vom 9. bis 15. April 1660 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/zechner-andreas-1.html *Der Prozess gegen Stefan Zechner (vulgo „Steffl am Hoff“)* ### Anmerkung Im September des Jahres 1659 sind in St. Peter Freienstein 3 „Verbrecher“ hingerichtet worden. Über den Prozess gegen sie ist nichts bekannt. Unterlagen existieren nicht mehr. Nur ihre Vornamen sind noch bekannt: Veit, Niggl und Bärtl. Unter Folter haben sie gestanden, dass sie Zauberei betrieben hätten. Und sie gaben auch zu, noch andere Zauberer zu kennen. Den Stefan Zechner (vulgo „Steffl am Hoff“) aus Semriach zum Beispiel. Es war nicht das erste Mal, dass dieser bei einem Zauberei-Prozess genannt worden ist. Schon 1657 war es Marx Rueprecht in Kapfenberg, der unter Folter angab, dass der Steffl am Hoff ein Zauberer sei und einen Bund mit dem Teufel eingegangen sei. Er hat seine „Anschuldigung“ aber wieder zurückgenommen. Zwei Jahre später hat ihn der „Grindige Hansl“ — Hans Glaser — in Rottenmann denunziert. Auch er nahm seine Anschuldigungen wieder zurück, ausdrücklich mit der Begründung, er habe sie nur wegen der Schmerzen auf der Folterbank erhoben. Es ist kein normaler Zauberei-Prozess, der hier gegen einen 80-jährigen Bauern geführt wird. Fünfmal ist dieser Bauer schwer gefoltert worden. Und kein einziges Mal hat er Schwäche gezeigt. Leider sind die Aufzeichnungen über diese vorangegangenen Prozesse verloren gegangen. Aber es ist etwas Besonderes erhalten geblieben: Das wörtliche Protokoll der Auseinandersetzung zwischen dem in diesem besonderen Fall eingesetzten Regierungskommissär Caluuci und dem „einfachen“ und unbeugsamen Bauern Stefan Zechner. Es ging nur mehr darum, neue Namen von „Komplizen“ zu erpressen. Lesen Sie selbst das Protokoll des Gesprächs zwischen dem Kommissar Caluuci und dem bereits zum Tod verurteilten Stefan Zechner. Im Anschluss daran finden Sie das Protokoll der Hinrichtung des Stefan Zechner. Ein Vierteljahrhundert später wurde in derselben Gegend erneut ein Zechner der Zauberei beschuldigt: Die Verfahren gegen Andreas Zechner (1686). Dort führt der Bannrichter ausdrücklich an, dass der Vater des Beschuldigten als Zauberer hingerichtet worden sei — die Hinrichtung wird dem Nachkommen selbst zum Belastungsmoment. *Protokoll des Gesprächs zwischen dem Kommissar Caluuci und dem zum Tode verurteilten Stefan Zechner (Steffl am Hoff) aus Semriach in der Steiermark* ### St. Peter am Freienstein — Erstes Gespräch Kommissar Caluuci: Es ist durch die Rechtsgelehrten und die innerösterreichische, kaiserliche Regierung das Urteil ergangen und bestätigt worden: Du bist des Todes schuldig. Sag also jetzt, wer deine Komplizen sind. Stefan Zechner: Ich weiß niemand. Ich bin mein Leben lang nie ein Zauberer gewesen. Ich bin rein wie ein kleines unschuldiges Kind und ich werde in den Himmel hinauf gehen. Kommissar Caluuci: Was willst du lang leugnen! Du musst sterben. Es hilft nichts. Nenne daher deine Mittäter, die mit dir entweder geflogen sind und Wetter gezaubert haben, mit dem Teufel Unzucht getrieben haben oder andere Untaten der Zauberei begangen haben. Stefan Zechner: Ich habe mein Leben lang nie irgendetwas in der Art begangen. Ich kenne auch niemanden, der zaubern kann. Wenn ich schon sterben muss so sterbe ich selig wie ein kleines Kind. Ich will sterben gehen. Es schauen dieselben zu, die diese Angaben gegen mich gemacht haben und derentwegen ich leiden muss. Sie werden es in der Hölle büßen müssen. Stefan Zechner (fügt von sich aus hinzu): Ich weiß, was ich getan habe. Kommissar Caluuci: Was hast du denn getan? Stefan Zechner: Alles war gut. Ich hab den Leuten geholfen, mit Geld, Getreide und vielem anderen. Kommissar Caluuci: Wo hast du diese Mittel herbekommen. Stefan Zechner: Ich habe es von meinem Grund genommen. Ich habe zwei Wirtschaften. Eine hab ich geerbt. Die andere hab ich erheiratet. Ich könnte diese 2 Wirtschaften für 3000 Gulden verkaufen. Kommissar Caluuci: Du sollst dich nicht entschuldigen. Das Urteil ist schon ergangen. Du musst sterben. Es geht zum Ende. Bekenne deine Komplizen. Stefan Zechner: Ich hab keine Komplizen. Ich hab mein Leben lang nie mit solchen Sachen zu tun gehabt. Kommissar Caluuci: Du weißt sehr gut, was man in St. Lambrecht und in Kapfenberg über dich ausgesagt hat. Und was schließlich die drei hier in St. Peter Verurteilten und Hingerichteten über dich ausgesagt haben. Stefan Zechner: In St. Lambrecht bin ich nie gewesen. Was der in Kapfenberg über mich ausgesagt hat, dafür hat er sich entschuldigt. Und die anderen 3 sind zu Unrecht gestorben. Sie sind zum Teufel gefahren. Ich aber werde sterben wie ein unschuldiges Kind. Ich habe das Leben nicht verwirkt. Kommissar Caluuci: Du weißt wohl, dass jeder, der zum Sterben kommt, die Wahrheit bekennt. Bekenn auch du die Wahrheit und denk an die ewige Seligkeit deiner Seele. Ich kenne es dir an deinen Augen an. Bekenn die Wahrheit. Stefan Zechner: Ich will gern sterben. Wenn ich es nur verschuldet hätte. Nein. Nein. Mein Herr Doktor. Das ist eine Unwahrheit. Wie kann das sein, dass man es mir an den Augen ankennt. Kommissar Caluuci: Willst du deine Komplizen nicht nennen. Willst Du sterben und so deine ewige Seligkeit verlieren. Stefan Zechner: Sterben schon, aber die ewige Seligkeit nicht verlieren. Kommissar Caluuci: Hast du nicht einen mit dem Namen Meden-Bauer gekannt, der vor 30 Jahren in deinem Haus gewesen ist und danach verbrannt worden ist? Und diejenigen, die vor 40 Jahren, wie du im vorigen Prozess bekannt hast? Stefan Zechner: Ich hab nie jemand gekannt, der so geheißen hat. Ich weiß auch nicht, wie diese Leute geheißen haben. Er ist abermals ermahnt worden, die Wahrheit zu sagen und seine Komplizen und Gefährten zu nennen. Er solle Gott fürchten und ihn vor Augen haben. Stefan Zechner: Ich kenne niemand. Ich weiß auch sonst nichts. Ich habe keine Komplizen. ### St. Peter am Freienstein — Zweites Gespräch Bevor man ihm das „Zeichen“ ausgeschnitten hat, hat der Scharfrichter mit einer ziemlich dicken und langen Nähnadel hineingestochen. Der Steffl hat damals gezuckt aber nicht geblutet. Als der Freimann aber in das Zeichen mit einem Schermesser sehr tief hineingeschnitten hat, ist schwarzes Blut herausgekommen. Kommissar Caluuci: Steffl, bekenne deine Komplizen! Jetzt hast du noch Zeit. Du musst doch sterben! Stefan Zechner: Ich will gern sterben. Ich weiß nichts. Ich kenne keine Komplizen. Ich hab keinen Komplizen. Ich will lieber sterben als eine Unwahrheit sagen. Kommissar Caluuci: Du bist ein Lügner! Stefan Zechner: Ja ich bin ein Lügner, ich weiß nichts. Kommissar Caluuci: Wenn du ein Lügner bist, dann sag die Wahrheit. Stefan Zechner: Ich weiß keine, ich weiß keine! Kommissar Caluuci: Willst du lieber sterben oder leben? Stefan Zechner: (Er spricht und hat dabei die Augen immer auf die Erde gerichtet.) Ich will lieber sterben. Nachdem der Steffl am Hoff ziemlich lang verhört worden ist und er schon etwas bleich, matt und schwach geworden war, ist er wieder in das Gefängnis geführt worden. ### St. Peter am Freienstein — Drittes Gespräch Als er ausgezogen war und das Zeichen, das Samstag früh ziemlich tief heraus geschnitten worden war, besichtigt worden ist, wurde festgestellt, dass der Schnitt am Montag darauf fast ganz heil gewesen ist, was dem Barbier, der auch dabei war, nicht natürlich vorgekommen ist. Inzwischen hat der Steffl am Hoff am Tag zuvor, also am Sonntag um 2 Uhr, gegen die Fenster gewandt, mit sich selbst geredet: Stefan Zechner (zu sich selbst): Hat der Grazer Scharfrichter mit mir nichts richten können, noch heraus bringen können, so wird er auch weiterhin mit mir nichts richten können. Das hat der Georg Schwaiger, ein Weber gehört, der mit ihm zusammen gleichfalls an beiden Füßen angekettet gewesen ist. Die Dienstmagd des Landgerichts-Dieners, mit Namen Magdalena, hat bei ihrem Gewissen auch dies ausgesagt. Als er (der Steffl am Hoff) dazu befragt und konfrontiert worden ist, hat er alles mit Nein beantwortet und bestritten. Kommissar Caluuci: Weißt Du nicht, dass der Marx Rueprecht in Kapfenberg über 14 Personen, die seine Komplizen waren, ausgesagt hat, um seine Seele zu retten. Stefan Zechner: Herr Jesus Christ! Ich weiß nichts. Er hat mir Abbitte geleistet. (Mit ziemlich starker Stimme.) Ich weiß wirklich niemand. Er wurde abermals ermahnt, dass er die Wahrheit zu sagen hat. Kommissar Caluuci: Bekenne, wer deine Komplizen waren. Willst du dich lange martern lassen? Stefan Zechner: Ich weiß niemand. Kommissar Caluuci: Denk an die ewige Seligkeit deiner Seele und an Gott den Allmächtigen. Stefan Zechner: O weh! Ich weiß nichts! Erbarms Gott im Himmel! (Dies hat er mit laut schreiender Stimme wiederholt.) Kommissar Caluuci: Besinn dich auf Gott und widersage dem Teufel! Stefan Zechner: Nein, Nein! Ich weiß nichts! Kommissar Caluuci: Der Teufel hat dich verlassen, Steffl. Stefan Zechner: Joda, joda! (Von sich aus fügt er noch hinzu:) Ich hab den Teufel nie gesehen. Ich weiß nichts. Mir geschieht Unrecht. Aufgrund der Tatsache, dass die Schwefelpflaster von selbst schon auslöschen wollten und das fast eine viertel Stunde fortgesetzt worden ist und auch ein Bündel Kerzen zur Folter angezündet worden sind, hat man ihn dann mit unterschiedlichen approbierten Heilmittel behängt. Auch solche heilige Dinge, wie Öl und Weihwasser hat man ihm eingegeben. Dadurch ist ihm ziemlich schwarz geworden und er wäre fast in Ohnmacht gefallen. Er ist durch Labungen wieder erfrischt worden und um 11 Uhr in der Luft gehangen. Er hat jedoch immer gesagt: Stefan Zechner: Man mache mit ihm, was man wolle. Man soll ihm das Herz herausbrennen, er wisse von keinem Komplizen. Danach ist er wieder in das Gefängnis geführt worden. ### St. Peter am Freienstein — Kundmachung zur Hinrichtung Es soll kundgetan werden, damit es bekannt ist und jeder weiß, dass hier beim Landgericht Freienstein am 23. September des vergangenen Jahres 1659 die 3 Delinquenten mit Namen Veith, Niggl und Bärtl wegen der von ihnen gestandenen und nachgewiesenen Zauberei zusammen mit anderen höchst strafbaren begangenen Taten durch das Feuer hingerichtet und eingeäschert worden sind. Außerdem haben sie auch sehr beständig insbesondere gestanden, dass der Steffl am Hoff ihr Komplize bei der Zauberei gewesen ist. Dem hat dieser aber immer, auch nach 5 schweren Folterungen, widersprochen. Aus diesem Grund ist auch dann von den wohlbedachten Landesgerichts-Herren entschieden worden, diesen Fall bei der hochlöblichen Inner-Österreichischen Regierung beraten zu lassen und auch unterschiedlichen Rechtsgelehrten zu übergeben und es ist befohlen worden, ein Urteil zu fällen. Nachdem dann diese Doktoren in 2 unterschiedlichen Zusammenkünften nach reiflicher Abwägung übereinstimmend erkannt und zu Recht gesprochen haben, dass dem Steffl am Hoff das Zeichen der Zauberei aus dem Körper geschnitten werden soll, dass er über seine Komplizen ohne Folter und je nach Sachlage auch mit Folter verhört werden soll, dass über den weiteren Verlauf berichtet und schlussendlich das Urteil wirklich vollzogen werden soll. Dementsprechend ist dies alles am 12. April gehorsam vorbereitet worden. Es wurde ein öffentlicher Gerichtstag für Kapitalverbrechen für den 15. dieses Monats festgesetzt. Wie üblich sind 10 Beisitzer eingesetzt worden. Diese haben dann auch einhellig für billig erkannt, dem Befehl der höchst bedachten Regierung mit der Exekution den schuldigen Gehorsam zu leisten, sodass ich demnach auch diese Exekution wie von Amts wegen befohlen und entsprechend der kaiserlichen Resolution mit gebührender Ordnung vollzogen und schuldigsten Vollzug geleistet habe. Es wurde also Stephan Zechner, allgemein Steffl am Hoff genannt, zur üblichen Hinrichtungsstätte geführt, dort mit dem Seil erwürgt und schließlich sein toter Körper wie bei anderen Zauberern auf dem Scheiterhaufen zu Asche und Staub verbrannt. Im Beisein der Genannten und insbesondere der Herrn Beisitzer mit den Namen: Rechte Seite Michael von Pilenstein Koloman Zäller Thomas Bärbälän Niklas Grill Bärtl Kastner Linke Seite Christoph Wagner Andreas Markonitsch Urban Lindtmayr Tobias Pfeilmayr Joachim Wagner #### Mit diesem ausdrücklichen Anhang Aufgrund der Arreststrafe des Steffl am Hoff, seiner Beharrlichkeit und seinem Widersprechen gegenüber dem löblichen Landgericht und aufgrund der vielen Versäumnisse und der besonders großen Unkosten, die er mutwillig verursacht hat, sollen seine Erben gemäß dem Artikel 42 der Steirischen Landgerichtsordnung dazu angehalten werden, von den hinterlassenen Gütern und der Erbschaft des Steffl am Hof alle verursachten Unkosten, Nahrung, Kosten der Bewachung, Unterkunft und Verpflegung, Aufwendungen, wie dies auch alle heißen mögen, so viel man rechtmäßig feststellen wird, vollkommen zu refundieren und zu erstatten. Gott sei seiner Seele gnädig und barmherzig! Johann Andreas Barth Bannrichter ### Johann Andreas Barth, Bannrichter — Nachtrag Dass aber dieser hier hingerichtete Steffl am Hoff ohne Zweifel mit dem Bösen Geist zu tun oder einen Pakt mit ihm gehabt hat, ist an den seltsamen Vorgängen vor seinem Tod zu erkennen. Am Tage vor seinem Tod, als man den Scheiterhaufen errichtete, hat während der Arbeit ein Bürger aus Leoben, Paul Egger, neben anderen Bauern und dem Scharfrichter selbst, gesehen, dass 7 Vögel mit schwarzen und weißen Flügeln, so groß wie Gänse, und ein kohlschwarzer Rabe in Form eines Tanzes wundersam um den Scheiterhaufen herum geflogen sind und wie 9 Kreise geflogen haben. Wie auch zusätzlich der Steffl einen Tag vorher seinen Herrn Pater öffentlich konfrontierend gefragt hat, ob auch nach diesem Leben ein anderes Leben sein sollte. Johann Andreas Barth Bannrichter --- ## Elenka Schauberg (1661) - **Ort:** Herrschaft Gutenhag (Hrastovec, Slowenien) (46.5645, 15.7868) - **Beschuldigte:** Elenka Schauberg - **Ausgang:** hingerichtet, 18. November 1661 - **Bannrichter:** Wolf Lorenz Lämpertitsch - **Quelle:** Protokoll vom 7.–18. November 1661 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/schauberg.html *Prozess gegen Elenka Schauberg wegen Zauberei und Wettermacherei* Eines von mehreren Verfahren der Herrschaft Gutenhag unter dem Bannrichter Wolf Lorenz Lämpertitsch — siehe auch Ursula Kollar, Gera Kopschitsch und Margaretha Keyditsch. ### Herrschaft Gutenhag — Erstes Verhör ohne Folter Heute am 7. November 1661 ist in des hoch- und wohlgeborenen Herrn Erasmus Friedrich Graf von Herberstein gräflichen Herrschaft Gutenhag Elenka Schauberg, 45 Jahre alt, nach durchgeführter Konfrontation mit den von Magdalena Ferk vorher mit und ohne Folter mit dem Tod bekräftigten Geständnissen ohne Folter geprüft und verhört worden. „Sie bestreitet und sagt, dass die Anklage der Magdalena in Sachen Zauberei in keinem Punkt wahr sei. Denn alles, wessen sie sie anklagt, komme von einer Feindschaft ihrerseits. ### Herrschaft Gutenhag — Verhöre unter Folter Am 10. November ist Elenka Schauberg abermals mit und ohne Folter verhört worden. Sie macht keinerlei Geständnis. Am 14. November ist Elenka Schauberg abermals ohne und mit Folter verhört worden. Sie gesteht nach der Hälfte der Folter, nach einigen wenigen Folterungen durch Streckungen und nach 6 Stunden am Hexenstuhl: Sie sehe nun ein, dass der Teufel, der sie verführt habe, voller Lügen sei, weil er ihr versprochen habe, ihr bei allen Schmerzen zu helfen, ihr aber in ihrem Leiden keinen Beistand geleistet habe. Sie bat, man möge sie bis morgen Früh verschonen. Sie möchte morgen die ganze Wahrheit sagen und verspreche es hundertprozentig. Darauf ist sie aus der Folter entlassen und ihr die Frist gewährt worden. ### Herrschaft Gutenhag — Geständnis Am 15. November ist Elenka Schauberg abermals ohne und mit Folter verhört worden. Sie gesteht, dass sie die Freundin der Ferk gewesen sei. Sie sagt, dass sie vor 8 Jahren im Herbst zu einer Schlachtung eingeladen worden sei. Damals habe sich die Ferk unter anderem ihr gegenüber gerühmt, dass es ihr in allem so gut gehe und auch, dass sie die verschiedensten Dinge ohne große Mühe und Anstrengung bekomme. Falls sie ihr folgen und ihre Lehre annehmen sollte, könnte sie so wie sie ohne große Sorgen schöne Tage und ein gutes Leben haben. Darauf habe sie geantwortet: Wenn einer wüsste, dass es wahr wäre, möchte ich wohl einwilligen. Aber es ist doch besser, einen Gott als zwei Götter vor Augen zu haben. Die Ferk habe aber auf sie eingeredet, sie möge es doch nur einmal versuchen und sich nicht fürchten. Sie werde schon sehen, wie es ihr gehen würde. Sie aber hätte sich anfangs gefürchtet und nicht gleich einwilligen wollen. Die Ferk aber habe gebeten, sie möge nur an einem Samstag Abend mit ihr zu einer Wegkreuzung kommen. Dort würde sie schon sehen, was für eine gute Unterhaltung und was für ein gutes Leben sie dort haben werde. Nach 14 Tagen am Samstag Abend sei die Ferk zu ihr gekommen und habe sie zum Gradisch-Kreuz geführt. Dort habe sie die Rotter, die Luzia, die Winzerin des Thesallan und die Ursula Kollar getroffen. Auch der Böse Feind (Teufel) sei abwechselnd einmal in Gestalt eines Hasen und das andere Mal in Gestalt eines Knaben in einem schwarzen Gewand dabei gewesen. Sie hätten zusammen gegessen und getrunken. Die Speisen seien reichlich gewesen, darunter auch Fisch. Sie wären aber nicht so gut und geschmackvoll gewesen wie unsere natürlichen Speisen. Den Wein habe der Böse aus dem Kreuz herausgelassen. Die Krüge, aus denen sie getrunken hätten, seien aus schwarzer Erde gewesen. Nach dem Essen hätten sie mit dem Besen um das Kreuz herum getanzt. Während des Tanzens hätten sie das übliche Geschrei gehabt. Der Böse Geist habe damals, als sie hingekommen sei, von ihr die Seele verlangt und ihr befohlen, dass sie Gott und unsere liebe Frau verleugnen soll. Das habe sie auch versprochen. Nachdem sie dort ihren Spaß gehabt hätten, seien sie zu Fuß vom Gradisch-Kreuz zu anderen Wegkreuzungen des Gradischbergs und des Lascheinsky-Bergs gegangen. Dort hätten sie wieder getanzt und Spaß gehabt. Der Böse Feind wäre nicht immer bei ihnen zu sehen gewesen. In dieser Gegend bei den genannten Bergen hätten sie immer an den großen Festtagen ihre Versammlungen gehabt. Die Ferk habe sie dazu immer eingeladen. Zweimal wäre sie mit der erwähnten Gesellschaft vom Gradischkreuz auf einem Kehrbesen für den Backofen, den die Ferk mit einer gelben Salbe eingeschmiert und auf eine Wacholderstauden gelegt habe, aufgesessen. Vorn sei der Böse, hinter ihr die Ferk und danach die anderen gesessen. Bald darauf seien sie auf dem Besen für den Backofen auf den Rohitschberg (Donačka gora) geflogen. Dort sei es ihnen gut gegangen wie bei einer Hochzeit. Es wären 3 Böse Geister in Gestalt von Kroaten bei ihnen gewesen. Einer von ihnen hat auf der Geige gespielt. Der Klang sei gleich zu hören gewesen wie Katzengeschrei. Vor ihrem Weggang hätten sie in einem Häfen Schauer-Wetter gekocht. Das hätten sie vom Rohitschberg bis hierher ins Pettauer Feld geleitet. Die Ferk als Anführerin und der Böse hätten am meisten Wetter gemacht und wo immer sie es hin haben wollten, hätten sie es hingelenkt. Am selben Tag ist die von Elenka Schauberg mitbeschuldigte Luzia, die Winzerin des Thesalan, sowie die Ursula Wagner ihr gegenübergestellt worden. Sie hat diesen beiden ihre mitbegangenen Verbrechen und Teufelsspäße ins Gesicht gesagt und sie als echte Komplizinnen angeredet.“ ### Herrschaft Gutenhag — Urteil Heute am 18. November 1661 ist über die Elenka Schauberg das Urteil gefällt worden. Bannrichter: Herr Wolf Lorenz Lämpertitsch Beisitzer: Herr Jakob Adert (Verwalter), Kaspar Weiss, Herr Marktrichter Philipp Korber, Bartlme Haiden, Herr Zacharias Nirnberger, Martin Jorgez, Simon Feichtinger, Bartlme Rissner, Georg Strasser. #### Urteil „Elenka Schauberg soll nach dem öffentlichen Recht für Schwerverbrechen zur üblichen Hinrichtungsstätte geführt werden. Dort soll sie auf dem Scheiterhaufen vom Scharfrichter erwürgt werden und der Körper zu Staub und Asche verbrannt werden. Dies ist auch tatsächlich vollzogen worden. Die Hingerichtete hat im geheimen Urteil ihre 2 angeklagten Mittäterinnen, nämlich Ursula Kollar und Lucia, die Winzerin des Thesalan, zwar widerrufen, im offenen Urteil aber wieder bestätigt und sie ist danach mit der Aussage gestorben, dass die zwei tatsächlich ihre Komplizinnen waren.“ ### In diesem Verhör genannte Personen - Magdalena Ferk — hat Schauberg denunziert; ihre eigenen Geständnisse gingen dem Verfahren voraus. Auch genannt bei Ursula Kollar und Gera Kopschitsch. - Ursula Kollar — von Schauberg als Komplizin benannt; eigener Prozess, hingerichtet am 10. Dezember 1661. - Lucia, die Winzerin des Thesalan — von Schauberg benannt und ihr gegenübergestellt. - die Rotter und Ursula Wagner — ebenfalls benannt; beide kommen auch bei Gera Kopschitsch vor. --- ## Gera Kopschitsch (1661) - **Ort:** Herrschaft Gutenhag (46.5645, 15.7868) - **Beschuldigte:** Gera Kopschitsch - **Anklage:** Zauberei, Teufelsbund, Wetterzauber, Hostienfrevel - **Ausgang:** hingerichtet, 10. Dezember 1661 - **Quelle:** Gestaendnis vom 29. November 1661, Bestaetigungen 1. und 2. Dezember, Widerruf 9. und 10. Dezember, Urteil 10. Dezember 1661 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/kopschitsch.html *Geständnis der Gera Kopschitsch, der Tochter der Wolwetki, ohne und mit Anwendung der Folter* ### Anmerkung Die Mutter hat die Tochter hineingezogen — so jedenfalls das Geständnis. Gera Kopschitsch ist 40 Jahre alt und sagt, ihre leibliche Mutter habe sie vor zehn Jahren mit einem Satz geworben, der wie eine Verheißung auf ein leichteres Leben klingt: Sie arbeite hart und erwirtschafte doch wenig, sie solle mitkommen, wo es ein gutes Leben ohne Mühe gebe. Beim ersten Mal weigert sie sich; beim zweiten geht sie mit. Sie bleibt auch in der Phantasie die Magd. Auf dem Rohitschberg kocht sie nicht, sie sitzt nicht bei Tisch — sie muss abwaschen. Dasselbe steht im Geständnis der Susanne Pindter 1689 am anderen Ende des Landes: Auch sie ist beim Hexenmahl die Abwäscherin und isst, was übrig bleibt. Die Rangordnung des Alltags wird in den Teufelsspuk hinein fortgeschrieben. Am Tag ihrer Hinrichtung bleibt sie bei einem Widerruf. Am 9. Dezember nimmt sie ihre Aussage gegen Jakob Mlineritsch zurück — sie habe nur von anderen gehört, dass er ein Hexenmeister sei — und bleibt am 10. Dezember vor dem geheimen und öffentlichen Recht dabei. Am selben 10. Dezember 1661 entlastet auch Ursula Kollar vor ihrer Hinrichtung den Gregor Diviak. Zwei Frauen, ein Gerichtstag, zwei zurückgenommene Beschuldigungen. Die Namen ihres Geständnisses sind fast alle schon bekannt. Am Gradisch-Kreuz nennt sie die Ferk, Ursula Wagner, die Roter, die Kollar und die Juliana — dieselben Personen, die in den übrigen Gutenhager Verfahren vorkommen: Elenka Schauberg, Ursula Kollar, Margaretha Keyditsch und Marina Wukinetz. Urteilssprecher ist Wolf Lorenz Lämpertitsch. Zwei Namensfragen bleiben offen. Belastet hat sie eine „Elenka Rotev“ — vermutlich jene „Rotter“, die auch Elenka Schauberg nennt; mit Elenka Schauberg selbst ist sie wegen des abweichenden Zunamens wohl nicht identisch. Und die Mutter, „die Wolwetki“, könnte jene Ursula Wolwek sein, die im Kollar-Protokoll als deren Verführerin auftritt. Beides ist in der Kartei als unsicher vermerkt. ### Gutenhag — Geständnis ohne und mit Folter „Heute am 29. November 1661 ist Gera Kopschitsch, 40 Jahre alt, die Tochter der Wolwetki, aufgrund der von der Elenka Rotev gegen sie mit und ohne Folterung gemachten Geständnisse und auch mit Eid bekräftigten Aussagen ohne und mit Folter überprüft und verhört worden. Sie bekennt, es habe sie ihre leibliche Mutter vor 10 Jahren verführt, als sie damals im Sommer am Tag vor der Kreuz-Auffindung zu ihr gekommen sei und gesagt habe: Die Mutter: Tochter, ich sehe, dass du hart arbeitest und dennoch wenig erwirtschaftest. Also komm und geh mit mir. Ich will dich wo hinführen, wo du ein gutes Leben und fröhliche Unterhaltung hast, ohne viele Mühe und harte Arbeit. Anfangs habe sie sich geweigert, ihrer Mutter zu folgen. Als aber die Mutter am selben Tag am Abend ein zweites Mal zu ihr gekommen sei, habe sie dem Wunsch der Mutter entsprochen, die sie zum Gradisch-Kreuz geführt habe. Dort habe sie ihr Bruder Gregor und ihre Schwester Urscha erwartet. Sie hätten dort die Ferk, die Ursula Wagner, die Gera, die Tochter der Juliana, die Roter, die Marina Treatsch, den Bösen Geist in Gestalt eines Geistlichen, mit einem schwarzen Gesicht und schwarzer Kleidung vorgefunden. Es habe verschiedene Speisen, gekochtes und gebratenes Rind- und Kalbfleisch, Hühner und Bratwürste und schön weißes Brot gegeben. Die Ferk und die Wagner hätten dabei das meiste getan, indem sie gekocht und aufgetragen hätten. Und auch ihr Bruder habe den Wein aus einem Baum gelassen. Die anderen seien aber alle bereits beim Essen gesessen. Von ihren Speisen hätten sie ihr ein Stück Rindfleisch und ein Stück von einem gebratenen Huhn gegeben. Teile desselben seien ihr gut, und andere Teile seien ihr schlimm und schlecht vorgekommen. Sie hätten dort ungefähr 2 Stunden verbracht. Gleich nach dem Essen habe ihre Mutter einen Ast von einem Kirschbaum, die Ferk den anderen Ast, den sie nicht kenne, mit einer schwarzen Salbe (sie wisse nicht, woraus diese gemacht worden sei) angeschmiert. Ein Teil der Leute sei bei der Mutter, der andere Teil bei der Ferk klein gemacht und in der Gestalt von Gänsen auf die Äste aufgesessen und auf den Rohitschberg geflogen. Vorne sei der Böse Geist, nach ihm die Mutter und die Wolwetki und dahinter seien die anderen gesessen. Ihrer Ansicht nach seien sie sehr rasch hingekommen. Dort habe sie unzählbar viele fremde Menschen, in kroatischen und deutschen Kleidern, wie auch viele schwarze Geister angetroffen. Unter denen habe sie bald einer angeredet, wie sie dorthin gekommen sei, ob sie auch eine Mitgefährtin habe und was sie ihm für seine Dienste geben wolle. Als sie nicht gewusst habe, was sie ihm antworten soll, habe er ihren Sohn namens Gregor, der damals 5 Jahre alt gewesen sei, verlangt. Als sie das dem Bösen Geist verweigert habe, wollte sie der Böse mit einem Eisendraht schlagen. Die Mutter aber habe für sie gebeten, mit dem Versprechen, dass sie ihm treu dienen und ihm eine Gefährtin bleiben werde. Darauf habe der Böse ihre Seele von ihr verlangt. Diese hat sie ihm auch versprochen. Ebenso, dass sie Gott und unsere liebe Frau verleugnen wolle. Als sie das nicht sofort getan hat, habe er sie mit dem erwähnten Eisendraht über die Schulter dermaßen hart geschlagen, dass sie die feste Meinung hatte, es doch zu können. Und als sie Gott verleugnet habe, habe ihr der Böse von fern ein Kruzifix gezeigt und sie gefragt, ob sie Gott kenne. Worauf sie geantwortet habe: Weil ich mich euch versprochen habe, will ich ihn nicht kennen. Der Böse Geist habe verlangt, dass sie auf das Kruzifix speien soll. Das habe sie auch getan. Danach habe er einige Tropfen Blut von ihr verlangt und ihr eine Nadel gegeben, um sich zu stechen. Sie habe sich in ihren Herzfinger der rechten Hand gestochen. Davon habe der Böse ein paar Tropfen Blut genommen, die er auf ein Stück Papier gestrichen und mit sich genommen habe. Er sagte dann: Jetzt gehörst du zu mir! Danach hätten sie wie in einer Küche Braten gekocht und eine stattliche Mahlzeit aus Kalbfleisch, Hasen, Hühnern, Bratwürsten, Fisch und Krebsen zubereitet. Sie aber habe wie eine Magd nur abwaschen müssen. Dort wären auch 2 Fässer Wein auf einem Wagen gelegen. Das alles hätten sie dort bereit gefunden. Bald nach Zubereitung der Speisen wären sie bei einer ebenen Stelle am Berg Essen gegangen. Ein schwarzer Geistlicher, als ob er geräuchert wäre, und ihr Bruder hätten den Wein aufgetragen. Ein schwarzer Geist habe während der Mahlzeit auf einer kleinen Geige aufgespielt. Und es habe geklungen, als ob sich Mäuse und Ratten gebissen hätten. Während des Essens hätten sie einander zugetrunken. 2 Böse Geister hätten ihnen aufgewartet. Sie wäre nicht zur Tafel gegangen, sondern habe in einer Küche abwaschen müssen. Damals habe sie vor dem Essen getanzt und der Böse Geist habe ihnen aufgespielt. Und weil sie sich etwas zu lang dort aufgehalten habe und der Tag rasch zu Ende gegangen sei, sei sie wieder mit ihrer Mutter zum Gradisch-Kreuz geflogen und von dort nach Hause gegangen. Als sie ein anderes Mal dorthin geflogen sei, hätten der Böse Geist, ihre Mutter, die Juliana, die Ferk, die Kollar und auch sie in einem schwarzen Topf Schauer-Wetter gekocht und in den Topf auch 3 Hochwürdige Sakramente (Hostien), Brot und Wein und darauf — man verzeih den Ausdruck — Kot und Urin gegeben. Das hätten sie zusammen gekocht. Darauf sei ein schwarzes Hagel-Wetter entstanden, das sie nach Graz gelenkt hätten und das dort großen Schaden angerichtet habe. Sie bekennt, auch wenn sie in der Nacht den Schauer koche, könne der Böse ihn bis zum Hellwerden erhalten und ihn nochmals wirksam werden lassen. ### Gutenhag — Bestätigung und Widerruf Am 1. Dezember ist die Gera abermals ohne Folter vernommen worden und sie hat bekannt, dass ihre früheren Geständnisse in allem richtig seien. Am 2. Dezember ist Gera Kopschitsch abermals ohne Folteranwendung verhört worden. Sie bekannte und bestätigte, dass alle ihre Aussagen, die sie am 29. November gemacht hat, in allen Punkten wahr seien. Heute am 9. Dezember hat Gera Kopschitsch ihre Aussage bezüglich Jakob Mlineritsch widerrufen, weil sie nur von anderen gehört habe, dass er ein Hexenmeister sei. Und sie ist auch am 10. Dezember vor dem geheimen und öffentlichen Recht bei ihrem Widerruf geblieben. ### Gutenhag — Gericht und Urteil Heute am 10. Dezember ist über Gera Kopschitsch das geheime und öffentliche Schwerverbrechens-Gericht abgehalten worden. Durch den Urteil-Sprecher Wolf Lorenz Lämpertitsch und die Beisitzer: Jakob Adherth Philipp Korber Kaspar Waiss Sebastian Tungez Peter Kauffmann Bartholomäus Rissner Matthias Maximilian Haikl Zacharias Niernberger Batholomäus Haiden Martin Tungez Simon Feichtinger Hans Schön #### Urteil Gera Kopschitsch soll nach dem öffentlichen Verbrechens-Recht dem Scharfrichter übergeben werden und zum üblichen Gerichts-Ort geführt werden. Dort soll sie am Scheiterhaufen vom Scharfrichter erwürgt und der Körper zu Staub und Asche verbrannt werden. So ist es auch tatsächlich vollzogen worden. Exekutiert am 10. Dezember 1661." Gutenhag, am 10. Dezember 1661 --- ## Margaretha Keyditsch & Apollonia (1661) - **Ort:** Herrschaft Gutenhag (Hrastovec, Slowenien) (46.5645, 15.7868) - **Beschuldigte:** Margaretha Keyditsch; Apollonia - **Ausgang:** hingerichtet, 22. und 27. Juni 1661 - **Bannrichter:** Johann Andreas Barth - **Quelle:** Protokoll vom 14. bis 27. Juni 1661 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/keyditsch.html *Prozess gegen Margaretha Keyditsch und eine gewisse Apollonia wegen Zauberei* Zwei Verfahren in einem Protokoll: gegen Margaretha Keyditsch und gegen eine Apollonia, deren Zunamen die Akten nicht kennen. Beide wurden im Juni 1661 an der Herrschaft Gutenhag verhandelt; als kaiserlicher Bannrichter zeichnet Johann Andre Barth. Wolf Lorenz Lämperditsch sitzt in beiden Verfahren zur „Rechten Hand“ unter den Beisitzern — an derselben Herrschaft führte er die Verfahren gegen Elenka Schauberg und Marina Wukinetz selbst als Bannrichter. Mehrfach genannt wird eine Juliana, die Keyditsch die Zaubermittel gegeben haben soll. Sie wurde am 18. Juni zur Gegenüberstellung gebracht, stellte sich aber schwach und krank. Nach den Aufzeichnungen zu den Bannrichtern starb eine Juliane noch 1661 im Kerker, vor einer Verurteilung. ### Herrschaft Gutenhag — Verhör der Margaretha Keyditsch Heute am 14. Juni 1661 ist die Margaretha Keyditsch im Beisein des Herrn Jakob Oderth, Landgerichtsverwalter der Herrschaft Gutenhag, und des Herrn Bartholomäus Rissner nach ihrer früher beim kaiserlichen Banngericht mit und ohne Anwendung der Folter getätigter Aussagen von neuem festgenommenen und bezüglich ihrer Verbrechen mit Nachdruck befragt und verhört worden. Sie gesteht folgendes: 1. Vor vielen Jahren habe die Roschker mit dem Georg Malenitsch wegen eines Grundstück-Streits gerauft und vorgehabt, ihm aus Zorn eine Krankheit durch Zauberei zuzufügen. Deswegen habe die Roschker sie (die Margaretha) gebeten, sie möge Haare vom Malenitsch bringen. Das habe sie auch durch eine Rauferei getan, zu der sie (die Margaretha) mit bösen Worten absichtlich Anlass gegeben habe. Dafür habe die Roschker der Margaretha eine "Halbe" Schmalz gegeben. Mit diesen Haaren seien beide zur Juliana gegangen und hätten sie gebeten, sie möge dem Malenitsch eine Krankheit machen. Das ist durch die Juliana auch geschehen und sie habe gesagt: "Lass ihn jetzt eine Weile leiden und vergeblich warten, weil er mich geschlagen hat." Und so hat der Malenitsch angefangen krank zu werden und anzuschwellen, fast ein Jahr, bis ihn die Seinigen zuhause wieder geheilt haben. 2. Sie gesteht: Vor einem Jahr sei sie von Philipp Gamilschek, einem Diener der Herrschaft, geschlagen worden. Damals sei gerade die Juliana zu ihr gekommen und sie habe die Juliana gebeten, dem Diener ein Fieber zu machen. Zu diesem Zweck habe die Juliana ein Stück Rinde von dem Holz, mit dem sie geschlagen worden ist, verlangt. Das habe sie ihr auch gebracht. Sie wisse aber nicht, was die Juliana damit gemacht habe. Aber nachdem die Juliana ihr die Rinde wieder gegeben habe und ihr befohlen habe, sie soll die Rinde dem Diener ins Bettstroh mischen, sei bald darauf der Diener erkrankt. Damit der aber wieder gesund werden könne, habe dieser die Margareth um Gottes und um der fünf Wunden Christi Willen gebeten, ihm auch zu helfen, denn sonst wolle er sich selbst mit einem Messer umbringen. Die Besagte sei auch wieder zur Juliana um Rat und nochmaliger Hilfe gegangen. Diese habe sie angewiesen, 9 Ruten aus Weidenholz, insbesondere aber das Vippern-Kraut und das 1000-Gulden-Kraut zu kochen, die Steine aber mit dem getrockneten Wacholder zu erhitzen. Damit habe sie ein Bad gemacht und den oben genannten Diener zwei Mal gebadet, der dadurch seine Gesundheit wieder erlangt habe. 3. Sie gesteht: Es habe sich der Gemeindevorsteher Simon Frass wegen eines Fasses Wein mit ihr vor ungefähr 3 Jahren lautstark gestritten und er habe sie auch schließlich mit einem Haselnuss-Stecken geschlagen. Und als sie, die Angeklagte, Wasser holen gegangen sei, habe sie die Juliana und die Winzerin des Jurschitsch (die schon tot ist) zusammen getroffen. Diese beiden hätten ihr in diesem Gespräch angeboten, sie wollten diese erlittene Schläge rächen und hätten ihr den Auftrag gegeben, sie soll ihnen einige Schiefer von dem Stecken, mit dem sie geschlagen worden sei, wie auch etliche Haare vom Kopf des Gemeindevorstehers bringen. Sie wollten machen, dass der Gemeindevorsteher daran erkranken werde. Sie habe eine Taglöhnerin namens Apollonia gebeten, sie möge ihnen einige Haare vom Gemeindevorsteher bringen. Die Apollonia habe die Haare gebracht, zusammen mit den Holzsplittern genommen und der Juliana und der Winzerin gegeben, die die beiden Dinge intensiv beschwört hätten. Dabei habe die Juliana dieser anvertraut, dass damit jedes Glied des Gemeindevorstehers verwünscht sei. Sie habe ihr ebenso den Auftrag gegeben, sie soll einen Bohrer, mit dem eine Bahre gemacht worden sei, nehmen, ein Loch in eine weiße Silberpappel hineinbohren und das Loch mit den Haaren und dem erwähnten Holz verschließen und den Leib des Gemeindevorstehers mit ihrem zauberischen Spruch beschwören, dann werde dieser dadurch erkranken. Das habe sie dann auch getan, die Haare mit dem Holz in das Loch gegeben und eines Abends verschlossen. Während des Schlagens habe sie einen zauberischen Spruch mit folgender Formulierung gesprochen: "Ich Margaretha, beschwöre das Haupt, die Glieder und die Eingeweide des getauften, gefirmten und gesegneten Menschen, des Simon Fräs, dass er erkranke, erlahme und schwach werden soll in den drei Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes Amen." Sie habe dies drei Mal über ihn, den Gemeindevorsteher, gesprochen. Es sei davon aber nur seine Frau krank geworden. Die Ursache dafür, dass ihm nichts geschehen sei, liege darin, dass die Apollonia irrtümlich nicht die Haare des Mannes sondern die Haare der Frau gebracht habe. Sie gesteht auch, sie habe einen Teil der beschwörten Sachen auf einen kleinen Steig geworfen, in der Meinung, es würde der Gemeindevorsteher als erster darüber gehen. Es sei aber nur seine Frau darüber gegangen und daher krank und fiebrig geworden. 4. Sie bekennt, die Juliana habe ihr ein graues und ein schwarzes Pulverl gegeben. Sie soll es in ein Wasser werfen und mit dem Wasser die Frau des Gemeindevorstehers abwaschen, dann werde sie ihre frühere Gesundheit wieder erlangen. Das habe sie auch getan. Darauf sei die Gesundheit der Frau des Gemeindevorstehers wieder hergestellt worden. 5. Am selben Tag am Nachmittag beim abgehaltenen Verhör ohne Folter bekennt sie: Die Juliana habe ihr beigebracht, die Kuh so zu beschwören, dass sie viel Milch gebe. Dies habe die Suppan getan, die von der beschwörten Kuh viel Milch gegeben und davon viel Rahm bekommen habe. 6. Sie gesteht bezüglich der Apollonia: Vor eineinhalb Jahren beklagte sich Apollonia bei Margaretha, dass man ihr gegenüber überall feindselig sei. Sie werde sehen, dass sie beim Maierhof von der Frau Jäger eine Hostie bekommen könnte, um sich dort damit zu räuchern. Darauf sagte Margaretha: Es helfe keine Hostie, wenn sie nicht geweiht sei. Sie (Apollonia) solle zusehen, dass sie eine geweihte bekomme. Damals zu Ostern sei die Apollonia zur Margaretha gekommen und habe zu ihr gesagt: "Jetzt habe ich eine geweihte Hostie bekommen." Und sie habe eine in einem Papierl auf den Tisch gelegt. Mit einem kleinen Stück davon habe sich die Apollonia im Keller von Margaretha geräuchert. Und während des Räucherns sei auch in einem Zettel Geld von der Apollonia gewesen. Sie (Margaretha) habe es aber nicht verwendet. Sie habe aber auch weiter nicht gefragt, woher sie die Hostie bekommen habe. 7. Sie gesteht bezüglich der Frau des Michael Kriavez aus Seriauzenberg, Untertanen der Burg von Marburg: Sie hätte von der Frau Koroschiz gehört, wenn man das heilige, hochwürdige Sakrament nehme und in Wasser lege, zerreibe und von dem Mehl eine Pogatschen (Gebäck) mache, und das denen zu essen gebe, die einander Feind sind, dann würden sie davon wieder Freunde. Auch wenn man einen Teil von dem heiligen Sakrament behalte und damit räuchere, soll das helfen. 8. Sie sagt weiter, die erwähnte Kriavez habe ihr (Margaretha) gegenüber gesagt, dass die Koroschiz ihr eine solche Pogatschen nach Hause gebracht habe. Davon habe sie ihrem Mann, der sie vorher angefeindet habe, zu essen gegeben. Danach habe er, weil er von der Pogatschen gegessen habe, ohne Streit mit ihr zusammen gelebt. 9. Sie bekennt, dass sie damals der Apollonia, als sich diese der Margaretha gegenüber über die Verfolgung beklagt habe, angeraten habe, eine heilige Hostie zu beschaffen, in der Meinung, der Keriauz wegen der Feindschaft ihres Mannes zu helfen, was sie (die Apollonia) auch getan habe. Davon habe sie ihr ein kleines Stückchen geben wollen. Weil aber ihre Gnaden überraschend herüber gekommen sei und dieses bei ihr gefunden habe, habe sie diese Hostie nicht verwenden können. 10. Sie (Margaretha) gesteht, dass die Juliana, mit der sie gut bekannt gewesen sei, sie vor 10 Jahren einmal zu ihr eingeladen habe. Es würden nette Leute bei ihr sein. Sie sei auch zu ihr gegangen, schon früh am Tag, und sie sei den ganzen Tag bei der Juliana geblieben. Am selben Tag habe die Juliana ihre Tochter Geriza und Stefan, einen Weber, der die verheiratete Geriza geliebt habe, zu sich geladen. Beide sind auch gekommen und sie hätten den ganzen Tag im Haus der Juliana getrunken. Gegen Abend habe die Juliana den Bösen Feind (Teufel) gerufen. Der sei auch in der Gestalt eines jungen Mannes zur besagten Gesellschaft gekommen. Er habe einen roten Pelz angehabt und ein schwarzes Kapperl. Er habe mit ihnen gegessen und getrunken. Er habe auch mit der Geriza und mit der Juliana gescherzt und Narretei getrieben. Sie sei danach nach Hause gegangen und habe zu dieser Gesellschaft nicht mehr kommen wollen. 11. Sie gesteht: Als sie bald darauf bei St. Leonhard im Haus des Lamberditsch getrunken habe und sie nach Hause gegangen sei, sei ihr der Böse Feind in schwarzer Gestalt und in schwarzer Bekleidung und Krallen an den Händen begegnet. Damals habe er ihr die Holz-Späne, die sie bei sich gehabt habe, aus den Händen gerissen. Er habe sie gleich darauf niedergerissen und es beim Armsdorferischen Kreuz unter einer Eiche mit ihr getrieben. Damals habe er auch die Seele von ihr begehrt. Die habe sie ihm auch versprochen. Dafür habe er ihr umgekehrt angeboten, das zu tun, was sie von ihm wolle. Am selben Abend habe es der Teufel drei Mal mit ihr getrieben. Sie habe seinen Körper in ihrem als kalt empfunden. Damals habe sie auf sein Begehren hin Gott, der heiligen Mutter Gottes und allen lieben Heiligen abgeschworen. Darauf habe er sie mit dem Krallen am Kopf gerissen, das Blut davon genommen und in seine Hand geschrieben. Sie wisse aber nicht, was er in seine Hand gehabt habe, worauf hin sie verschrieben worden sei. 12. Bald danach sei sie mit ihrem Mann zum Kreuz von St. Leonhard gegangen. Da sei ihr der Teufel abermals begegnet und zwar in Gestalt eines Gutenhagschen Dieners. Als sie zusammen gekommen seien, habe sie der Böse Feind von ihrem Mann abgejagt und er habe es mit ihr die ganze Nacht im Wald getrieben. Sie sei halb um den Verstand gekommen, sodass sie sich im Wald beim Kommeringer Teich erholt habe. Ihr Mann habe es nicht wahr genommen, wie sie entführt worden sei. Am anderen Tag habe er sie dafür gescholten, dass sie ausgeblieben sei und sie gefragt, wo sie gewesen sei. Das habe sie ihm auch gestanden. Er habe deswegen zu ihr nicht mehr schlafen gehen wollen. Er habe sie in allem Guten unterwiesen, mit Weihwasser besprengt und oft mit geweihten Sachen geräuchert. Ja sogar zur Beichte nach Marburg gebracht. Sie habe aber wegen der vielen schlimmen Gedanken nicht im Guten mit ihm leben können. 13. Sie gesteht: Drei Jahre danach sei die Juliana an einem heiligen Samstag wieder zu ihr (Margaretha) gekommen. Sie habe verärgert gefragt, warum sie sie meide. Sie habe sie (Margaretha) nochmals zur Winzerin des Prändtl namens Gera geführt. Dort habe sie drei schwarz gekleidete Spielleute vorgefunden. Einer von denen habe ein glattes Gesicht gehabt. Die anderen beiden aber hätten schwarze Bärte gehabt. Sie seien von Gestalt schwarz und ganz schrecklich anzusehen gewesen. Mit denselben hätten sie, die Margaretha, die Juliana und die verstorbene Gera an diesem heiligen Samstag Abend Kalbfleisch gegessen und Wein, den die Gera ausgeschenkt habe, getrunken. Auch habe der Geiger, der keinen Bart gehabt habe, mit den Frauen bis gegen Mitternacht getanzt. Von den beiden anderen, die aufgespielt haben, habe der eine geredet, dass es zum fürchten war; er sei von größerer Gestalt gewesen und habe ein schwarzes Gesicht gehabt. Der aber, mit dem sie getanzt habe, habe eine eiskalte Hand gehabt. Sie sagt auch aus, dass ihr die Gera gestanden und gesagt habe, dass diese drei Böse Feinde gewesen seien. Gegen Mitternacht sei sie nach Hause gegangen. Unterwegs habe sie der junge Spielmann, der ihr nachgelaufen sei, erwischt und er habe es mit Gewalt mit ihr getrieben. Sie habe ihn kalt wie Eis in ihrem Körper empfunden. Damals habe ihr der böse Feind geraten, ihren Mann mit einem Brotmesser umzubringen. Auch sonst habe er sie zu allen schlimmen Sachen angestiftet. 14. Sie gesteht auch: Es wären vor 10 Jahren an einem heiligen Samstag 6 geheimnisvolle kroatische Männer, rot gekleidet, mit einer feurigen Karosse, in der 6 schwarze gehörnte Pferde eingespannt waren, gekommen, um sie und die Juliana bei einer Kreuzung nach St. Leonhard mitzunehmen. Dort seien sie zusammen mit den bösen Feinden in die Karosse eingestiegen und nach Ungarn in ein Feld gefahren. Bei einem Kreuzung seien sie ausgestiegen. Dort hätten sie Fleisch und Brot gegessen und auch Wein getrunken. Die Speisen habe die Juliana gekocht. Es sei alles ohne Geschmack und ungesalzen gewesen. Von wo aber das Feuer und das Fleisch, das sie dort gegessen habe, dorthin gekommen sei, wisse sie nicht. Den Wein habe eine Furcht einflößender Mann, der der Teufel war, aus dem Kreuz durch einen Zapfhahn gelassen. Es sei ein roter Wein gewesen, den sie selbst getrunken habe. Dort habe die Juliana mit dem Bösen Feind getanzt. Beim Hahnenschrei seien sie wieder nach Hause gefahren. 15. Am Abend des darauffolgenden Samstags sei der Böse Feind zu ihr und Juliana gekommen. Sie seien beide miteinander zu einer Kreuzung gegangen. Danach seien sie mit dem Teufel zu "Unserer Frau in der Stauden" gegangen. Über das Wasser der Traa habe sie der Böse Feind in einem Schifferl geführt. Dort seien sie abermals in einem feurigen Wagen, in den 6 schwarze Pferde eingespannt waren, neben 4 Teufeln gesessen und mit der Juliana auf den Rohitsch-Berg gefahren. Dort hätten sie abermals gegessen und getrunken. Dorthin habe der böse Feind ein Fass Wein auf einem Strohhalm hinaufgeführt. Eine fremde alte Frau habe dort gekocht. Die Juliana und die andere Frau hätten dort in einem Topf Schauer gekocht. Was aber drinnen gewesen sei, wisse sie nicht. Als es vorbei war, habe es in Kroatien geschauert. Der Schauer sei sehr groß gewesen. Nach dem Unwetter seien sie in der Karosse wieder zu dem besagten Kreuz gefahren. Zurück über das Wasser habe sie wieder der Teufel mit einem Schifferl geführt und er sei mit ihnen bis nach Hause gegangen. 16. Sie gesteht: In das kleine Bündel hätten der Böse Feind und die Juliana den Samen, den sie gesammelt und beschwört hätten, hineinein gegeben und ihr gegeben. Sie hätten zu ihr gesagt, dass sie dies für die Kühe verwenden soll, damit diese viel Milch geben sollen. Davon habe sie der Nescha Suppan gegeben und auch der Frau Scherwer Stephan, die außerhalb von St. Leonhard leben. Ihre Kühe wären gut zu melken gewesen. Dagegen hätten die Kühe der Nachbarin die Milch verloren. Sie habe auch diejenigen Kühe, denen sie den Samen eingegeben habe, beschworen, dass alle anderen Tiere ihre Milch verlieren sollten und daraufhin bei diesen Tieren die Milch heraus kommen solle. Der Spruch hat folgenden Wortlaut: " Ich Margaretha, gebiete: Verbanne alle Milch und alle Kräfte der Kühe der Nachbarin aus den Füßen, aus den Eingeweiden, aus dem Kopf, aus den Hörnern, aus dem Euter und aus dem ganzen Leib, damit diese in die Kühe der Nescha kommen und diese Kühe beim Melken viel Milch geben und die Milch viel Rahm haben soll. Das geschehe der getauften, gefirmten und gesegneten Nescha durch die drei heiligen Namen, des großen Gott Vaters, Gott Sohnes, Gott heiligen Geistes; Amen. " Sie bekennt schließlich: Es sei ihr zweimal der Böse Feind unerwartet schwarz und furchterregend in ihrem Gefängnis erschienen. Er habe mit ihr zwar nicht geredet. Aber in ihrem Herzen sei ihr ernsthaft der Gedanke gekommen, sich umzubringen. Das habe sie auch tun wollen. Sie habe dazu aber kein Mittel gehabt. Damals habe sie nur eine Stecknadel gehabt. Mit dieser habe sie sich in eine Ader in der linken Hand gestochen, in der Meinung zu verbluten und zu sterben. Es sei aber aus der Ader kein Blut gekommen. ### Herrschaft Gutenhag — Gegenüberstellung mit Juliana Am 18. Juni ist die Juliana der Margaretha zur Konfrontation vorgestellt und bezüglich der Verbrechen befragt worden. Die Juliana aber hat sich schwach und krank gestellt und getan, als ob sie weder hören noch reden könne. Sie habe auch auf einige Fragen nicht antworten wollen. Daher habe ich der Margaretha befohlen, der Juliana ganz genau ins Gesicht zu sagen, wo, was und wie sie miteinander zu tun gehabt hätten. So hat schließlich, wie oben ausgeführt, die Margaretha der Juliana deutlich ihre Fehler vorgehalten und zugleich, damit sie sich bekehre, zugeredet. Sie hat aber darauf keine Antwort bekommen. Schließlich hat die Julia aber doch gesagt: "Was soll ich auf diese schlimmen Worte antworten." Das hat man kaum verstehen können. Nachdem man aber den Betrug erkannt habe, hat man sie mit einer erträglichen Folter dazu bewegen wollen, aber wieder kein Geständnis von ihr erhalten können. Wir haben danach gegen unseren Willen von ihr ablassen müssen und sie wieder ins Gefängnis geführt, wo sie danach, weil man sie zum Genießen von Speis und Trank nicht überreden konnte, verwunderlicher Weise um 11 Uhr Vormittag, den Geist aufgegeben hat. Man weiß nicht, ob sie auf natürliche Weise, wegen ihres hohen Alters, verstarb oder vom Bösen Geist erwürgt worden ist. Hierauf ist am 26. Juni 1661 vom kaiserlichen Banngericht der Steiermark bei der Landgerichtshoheit Gutenhag über die verbrecherische Person namens Margaretha Keyditsch im Beisein der unten genannten Beisitzer anstelle ihrer Hochgräflichen Gnaden, dem Hoch und wohlgeborenen Herrn Erasmus Friedrich Graf von Herberstein, Freiherr auf Neuberg, Lankowitz und Herrn zu Gutenhag, Erbkämmerer und Erbtruchsess in Kärnten, Römisch Kaiserlichen Majestät Innerösterreische Regierungs-Rat etc. durch mich Unterschriebenen das öffentliche Verbrechensrecht umgesetzt und nachfolgendes Urteil gebildet und veröffentlicht worden. Rechte Hand: Wolf Lorenz Lämperditsch, Philipp Korbula, Marktrichter, Zacharias Niernberger Linke Hand: Georg Strasser, Johannes Krauter, Kaspar Weiss, Bartholomäus Haiden, Martin Jurgetz, Simon Feichtinger #### Urteil ### Herrschaft Gutenhag — Urteil über Margaretha Keyditsch Weil anstelle ihrer gräflichen Gnaden des hoch- und wohlgeborenen Herrn Erasmus Friedrich Graf von Herberstein, Freiherr von Neuberg, Lankowitz und Herrn von Gutenhag, Erbkämmerer und Erbtruchsess in Kärnten, der Röm. Kaiserl. Majestät Inner- Österr. Regierungsrat, als der er mit Bann und Acht selbst in dieser Gestalt hoch privilegiert, doch hochgedachter Herr Graf in Kraft dieser Privilegien selbst verfügt hat, einen Bannrichter zu halten, aber derzeit aus besonderer Ursache als sonst in der Steiermark geschworenen Bannrichter an diesem Ort insbesonders zu diesem Urteil abordnen und verordnen hat lassen. So ist demnach neben den dazu gebetenen Herrn Beisitzern dieses Urteil eröffnet und veröffentlicht worden, und zwar wie folgt: Obwohl die höchst schuldige Sünderin wegen ihrer äußerst abscheulichen Laster der Zauberei und der Gottes-Lästerungen (in dem sie Gott dem Allmächtigen, ihrem Schöpfer, Heiland und Seligmacher widersagt, wie auch die allerheiligsten Mutter Gottes Maria zusammen mit allen Heiligen verstoßen und sich dagegen dem Teufel und seinem Anhang ausgeliefert und mit ihrem eigenen Blut denselben geweiht und geopfert hat, das heilige hochwürdige Sakrament auf höchst sträfliche Weise entehrt, indem sie mit ihrem Anhang in den Lüften geflogen ist) sehr wohl würdig wäre, dass man sie zur Hinrichtungsstätte schleifen und mit glühenden Zangen vor dem Tod reißen, ja sogar wegen des allzu sehr aufkommenden und allenthalben einreißenden Lasters lebendig verbrennen sollte, so hat doch ihre hochgräfliche Gnaden und Landgerichts-Herr die besondere Wirkung Gottes und Veränderung und Reue der begangenen höchsten Sünden und Untaten gnädigst angesehen und sie deswegen von der normalen Strafe für das abscheuliche Laster der Zauberei entlasten, und außerhalb der Norm aber dahin gehend ganz recht dazu verurteilt, dass sie nämlich am heutigen Tag dem Scharftrichter bei öffentlichen Gericht überantwortet werde. Der soll sie hinausführen zur gewöhnlichen Gerichtsstätte, dort auf dem Scheiterhaufen mit dem Strick erwürgen, den Körper aber zusammen mit dem Kopf zu Asche vernichten und mit dem Feuer verbrennen lassen. Gott sei ihrer armen Seele gnädig! Dies ist vollzogen worden in Gutenhag am 22. Juni 1661. ### Herrschaft Gutenhag — Verhör der Apollonia Am heutigen Tag, den 22. Juni 1661, ist dem kaiserlichen Banngericht in der Steiermark bei der löblichen und gräflichen Herrschaft und Landgerichtshoheit zu Gutenhag eine weibliche Verbrecherin namens Apollonia zum gewöhnlichen Verhör vorgestellt worden, welche im Beisein der Herrn Jakob Oderth, Wolf Lorenz Lämperditsch und Bartholomäus Rissner sowohl mit als auch ohne Folterung folgendes ausgesagt und gestanden hat: Sie sagt, sie heiße mit dem Taufnamen Apollonia. Ihren Zunamen kenne sie nicht. Sie sei zwar ledig, habe aber nichts desto weniger mit leichtfertigen Burschen zwei Mädchen gezeugt. Eines davon sei gestorben. Das andere aber lebe noch. Sie sei ungefähr 26 Jahre alt. Dass sie hier verhaftet worden sei, habe darin die Ursache, dass die Margaretha Keyditsch, die am 22. Juni wegen ihrer Zauberei und sodomistischen Taten bereits zu Asche verbrannt worden sei, gegen sie ausgesagt habe. Sie hätte ihr einstmals eine heilige Hostie gebracht. Was auch wahr sei. Diese ihre Aussage sei auch mit dem Tod bestätigt worden. Sie habe diese höchst strafbare Untat zugegeben, weil die Margaretha sie (die Apollonia) so oft und inständig darum gebeten habe, dass sie schließlich auf ihr unaufhörliches Drängen und Versprechen in der vergangenen Fastenzeit vor einem Jahr gegen Ostern in St. Georgen gebeichtet und zugleich die Kommunion empfangen und damals die heilige Hostie mit der bloßen Hand aus dem Mund genommen, diese in ein weißes Papierl eingewickelt und in der Folge der Margaretha gebracht habe. Nachdem sie ein kleines Stück von der Hostie genommen habe, habe die Margaretha sich selbst und auch die Magd Marina, die bei ihr im Dienst war, und die Apollonia zusammen mit Wurzeln und Kräutern geräuchert. Ein kleines Stückerl hätte sie in ein Wasser geworfen, dieses sieden lassen und die genannten Personen sich damit gewaschen. Den größten Teil der hl. Hostie hätten sie aber aufbehalten. Warum sie das getan habe, was die Margaretha verursacht habe, sei deshalb geschehen, weil sie ihrer Dirn damit zum Heiraten verhelfen wollte und versprochen habe, sich selbst (die Margaretha und die Apollonia) von verschiedenen Feindseligkeiten wegzubringen. Sie gesteht schließlich auch, dass sie wohl gewusst habe, dass die Margaretha sich solcher schlimmen Künste bediene, um die Leute mit Räuchern, Waschen und anderen bösen abergläubischen Arzneien zu heilen und von verschiedenen Krankheiten zu befreien. Dies habe sie (Apollonia) dann auch schließlich bei der ersten und dritten Folter freiwillig gestanden und nebenbei auch schon längst gebeichtet. Dazu habe sie niemand anderer als diese hoch straffällige Margaretha veranlasst und mit vielen Schmeicheleien dazu verführt. Es tue ihr herzlich Leid und sie wolle deswegen gerne sterben. So hat sie ihre Aussage beendet. ### Herrschaft Gutenhag — Urteil über Apollonia Hierauf ist am 27. Juni 1661 vom kaiserlichen Banngericht in der Steiermark bei der oben erwähnten Landgerichts-Hoheit Gutenhag über die erwähnte Verbrecherin namens Apollonia im Beisein der unten genannten Beisitzer, in Vertretung ihrer hochgräflichen Gnaden, des hoch- und wohlgeborenen Herrn Erasmus Friedrich Graf von Herberstein, Freiherr auf Neuberg und Lankowitz und Herr zu Gutenhag, Erbkämmerer und Erb-Truchsäss in Kärnten, Rat der Römisch Kaiserlichen Majestät der Innerösterreichischen Regierung, durch mich, den Unterschriebenen das öffentliche Verbrechens-Recht gesetzt und nachfolgendes Urteil beschlossen und veröffentlicht worden. Rechte Hand: Michael Rupl, Wolf Lorenz Lämperditsch, Philipp Korberg, Marktrichter, Mathias Jurgetz Linke Hand: Zacharias Niernberger, Kaspar Weiss, Bartholomäus Haiden, Simon Feichtinger #### Urteil Nach dem Inhalt des 172. Artikels von Karl V. wie auch der Landgerichtsordnung der Steiermark soll derjenige, der eine Monstranz aus einer Kirche stiehlt, in der das heilige Sakrament des Altars drinnen ist, mit dem Tod durch das Feuer bestraft werden. Diese arme Sünderin Apollonia hat aber nicht nur wegen des Hauptpunktes sondern auch wegen des Inhaltes selbst, das heißt weil sie das hochheiligste Sakrament aus des Priesters Händen und aus ihrem sündigen Mund mit ihren unsauberen Händen aus der Kirche in höchst sträflicher Weise gestohlen und einer Zauberin gebracht und ausgehändigt hat, wohl wissend, dass diese die heilige Hostie noch mehr verunehren, entweihen und schänden werde, mit ihr auch bei dieser höchst abscheulichen Sünde kooperiert und sich damit mitschuldig gemacht. Also sollte sie voll berechtigt mit einer höheren körperlichen Strafe belegt werden. Weil aber der Landgerichtsherr ihr, der Apollonia, Unverstand und Dummheit, wie auch das weibliche Geschlecht angesehen hat und zumal sie für sich selbst keine Zauberei verwendet hat, mit reiflicher Berücksichtigung aller Umstände ist sie schließlich dahin begnadigt worden, dass sie am heutigen Tag dem Scharfrichter überantwortet werde. Dieser soll sie hinaus führen zur gewöhnlichen Hinrichtungsstätte. Dort soll sie mit dem Schwert hingerichtet werden. Der Körper aber soll zusammen mit dem Kopf auf dem Scheiterhaufen zu Asche verbrannt werden. Gott sei der armen Seele gnädig. Dieses Urteil wurde auch vollzogen. Gutenhag, den 27. Juni 1661 Johann Andre Barth, kaiserlicher Bannrichter in der Steiermark --- ## Ursula Kollar (1661) - **Ort:** Herrschaft Gutenhag des Erasmus Friedrich Graf von Herberstein (46.5645, 15.7868) - **Beschuldigte:** Ursula Kollar - **Anklage:** Zauberei, Teufelsbund, Wetterzauber, Schadenzauber - **Ausgang:** hingerichtet, 10. Dezember 1661 - **Quelle:** Verhoere am 18., 19. und 20. August sowie 5. und 6. Dezember 1661, Urteil 10. Dezember 1661; abgedruckt in den Steiermaerkischen Geschichtsblaettern 1882, S. 148ff - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/kollar.html *Prozess gegen Ursula Kollar wegen Zauberei Gutenhag 1661* ### Die Geständnisse von Ursula Kollar, mit und ohne Anwendung der Folter ### Anmerkung Ursula Kollar ist 36 Jahre alt und gehört zur Verfolgungsreihe der Herrschaft Gutenhag, aus der auf dieser Website mehrere Verfahren dokumentiert sind — Elenka Schauberg, Margaretha Keyditsch, Gera Kopschitsch, Marina Wukinetz. Wie dort erscheinen auch hier das Gradisch-Kreuz und der Rohitschberg als Versammlungsorte. Zwei Tage lang hat sie alles bestritten. Am 18. und 19. August 1661 gesteht sie nichts. Erst am dritten Tag, nach der „scharfen Befragung“, kommt das Geständnis — und mit ihm eine lange Namensliste. Belastet hatten sie Ursula Wolwek — im Protokoll ausdrücklich als ihre „Verführerin“ geführt — und Magdalena Ferk. Zu keiner der beiden gibt es eine eigene Akte; sie kommen nur in den Verfahren gegen andere vor, Ferk auch bei Elenka Schauberg und Gera Kopschitsch. Ein Satz von ihr fällt auf. Am 6. Dezember, im letzten Verhör, erklärt sie, warum die Geständnisse der Beschuldigten nicht zusammenpassen: weil bei den Zusammenkünften nicht immer alle beieinander gewesen seien, nicht alle am selben Ort und nicht alle dasselbe getan hätten. Es ist eine Verteidigung gegen den Widerspruchsvorwurf — und zugleich die Beschreibung eines Systems, in dem die Aussagen gar nicht übereinstimmen können. Am Tag ihrer Hinrichtung nimmt sie eine Beschuldigung zurück. Der Protokollvermerk vom 10. Dezember 1661 hält fest, dass sie den Gregor Diviak „vollständig wieder entlastet“ hat. Wenige Stunden später wurde sie erwürgt und verbrannt. Urteilssprecher war Wolf Lorenz Lämpertitsch. Sie war an diesem Tag nicht die einzige. Am selben 10. Dezember 1661 wurde auch Gera Kopschitsch in Gutenhag hingerichtet — und auch sie blieb an diesem Tag bei einem Widerruf: Sie hatte ihre Aussage gegen Jakob Mlineritsch zurückgenommen, den zuvor Ursula Kollar genannt hatte. Zwei Frauen, ein Gerichtstag, zwei zurückgenommene Beschuldigungen. ### Herrschaft Gutenhag — Erste Verhöre Über sie ist heute, am 18. August, ebenso am 19. und 20. August, wie auch am 5. und 6. Dezember 1661 in des hoch- und wohlgeborenen Herrn Erasmus Friedrich Graf von Herberstein … Herrschaft Gutenhag mit und ohne Folterung folgender Prozess und folgende Exekution durchgeführt worden. Am 18. August 1661 ist die Ursula Kollar, 36 Jahre alt, aufgrund der von Ursula Wolwek gegen sie erhobenen und bestätigten Vorwürfe ohne Folterung vernommen und verhört worden. Sie bestritt alles, was gegen sie ausgesagt worden ist. Am 19. August ist die Ursula Kollar abermals ohne Folter verhört worden und bezüglich des Leugnens gegenüber den Aussagen der Ursula Wolwek und der Magdalena Ferk konfrontiert worden und mit scharfer Befragung zum Geständnis angehalten worden. An diesem Tag hat sie nichts gestanden. Am 20. August ist Ursula Kollar wieder vernommen und anfangs ohne Anwendung der Folter verhört worden. Sie gesteht, dass sie vor 3 Jahren im Juli, als sie an einem Samstag Abend von Marburg nach Hause gegangen und auf die Brücke bei St. Margarethen (heute Pernica ) oberhalb des Mutschen-Teichs gekommen sei, sei sie ungewollt in eine Schar von Hexen geraten, die dort gegessen, getrunken und getanzt hätten und gut aufgelegt gewesen seien. Von ihnen habe die Frau Wolwek bei dieser Zusammenkunft bald darauf etwas zu Trinken gebracht. Sobald sie von diesem Wein gekostet habe, sei in ihrem Kopf keine Vernunft mehr da gewesen. Sie habe von dieser Stunde an ihre Gedanken nicht mehr zu guten Vorhaben ordnen können. Bei dieser Versammlung seien gewesen: Die vorher genannte Ursula Wolwek, ihre Verführerin, Lukas Kreatsch und Marina, seine Frau, Marina, die frühere Winzerin des Gerlin, derzeit aber Kleinbäuerin des Herrn Stadtpfarrers von Graz, Gera, die Frau des Jensche Triplat in Gradisch, die einen Weingarten von der Burg Marburg besitzt, Katharina, die Frau des Blasius Kampfer, der Burg Schleinitz (heute Slivnice) zugehörig, Magdalena Ferk, die Frau des Martha Drosg. Dort seien sie bis Mitternacht beisammen geblieben. Sie hätten gegessen, getrunken und getanzt. Die Kreatsch habe dort gekocht und Brot gebacken. Den Ofen habe sie bereits vorbereitet vorgefunden. Sie sei neben der Brücke am Brachfeld gestanden. Ihre Speisen, die sie auf der Erde sitzend gegessen hätten, wären gekochtes und gebratenes Rindfleisch und auch frisches Obst gewesen. Sie wisse nicht, wer es hingebracht habe. Beides, Brot und Fleisch, hätte ihr gut geschmeckt. Den Wein habe sie in einem großen Krug dort stehen gesehen, aus dem man den Wein in kleinere Krüge zum Trinken gegossen habe. Der Lukas Kreatsch sei als Kellner unter ihnen gewesen. Er habe auch den Tanzenden mit der Geige aufgespielt. ### Herrschaft Gutenhag — Verhör ohne und mit Folter Am 5. Dezember ist die Ursula Koller abermals ohne und mit Folter verhört worden. Sie bekennt, dass alle Aussagen, die sie am 20. August gemacht habe, wahr seien und fügt hinzu, dass auch der Böse Geist an besagter Brücke in Gestalt eines mittelgroßen Knaben mit einem schwarzen und hageren Gesicht und in einem roten Gewand bei den Zauberinnen gewesen sei und er habe mit den Gefährtinnen auch getanzt. Nach dem Tanz hätten sie die übriggebliebenen Stückchen vom Obst in einem Gefäß, das der Böse Geist aus Pferdemist gemacht habe, gekocht und dort bei der Brücke unter einem Stein vergraben. Und sie hätten es beschwört im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und verboten, dass drei Jahren keine Früchte mehr wachsen sollen. Sie sagt aus, dass sie im ersten Jahr nur einmal und allein bei der besagten Gesellschaft gewesen sei und der Teufel damals von ihr nichts verlangt habe. Im darauffolgenden Jahr wäre sie mit der jetzt angegebenen Gesellschaft auch nur einmal in der gleichen teuflischen Hexerei an der Meininger Brücke im Jahringtal (Jareninski Dol) gewesen. Im dritten, also im heurigen Jahr, hätten sie die Frau Ferk am 1. Mai von zuhause abgeholt und zum Gradisch-Kreuz mitgenommen. Dort wäre neben der vorher genannten Gesellschaft auch Agatha, die Frau des Adam, des Winzers der St. Georgen Kirche gewesen. Dort hätten sie wieder ihre teuflischen Fressereien und Tänze ausgeübt. Diviak habe den Wein aus dem Kreuz gelassen. Die Speisen habe der Teufel hin gebracht. Er wäre auch in der vorher beschriebenen Gestalt bei ihnen gewesen. Nach dem Essen habe die alte Wolwek sie alle mit einer schwarzen Salbe unter der Achsel eingeschmiert. Daraufhin sei ihnen allen der Körper wie eine Feder geworden und bald darauf seien sie wie Störche zum Rohitschberg geflogen. Voran der Böse Geist, dahinter die alte Wolwek, danach die Ferk und schließlich die anderen. Darunter habe sie unzählige Leute gesehen, Leute aus Kroatien, Leute von geistlichem Stand und solche von weltlichem Stand. Unter anderem der Michael Tschok, der Gregor Diviak, auch der Jakob Mlineritsch und auch ein Mönch in seinem Ordensgewand mit einem Diener, der nach Aussage der Ferk und der Wolwek der Pater Suniz gewesen sei. Wie schon früher beim Kreuz und bei der Brücke hätten sie dann unten gekocht, gebraten, gegessen und getrunken. Sie selbst hätte den anderen geholfen die Speisen zu richten. Das Fleisch, das sie zubereitet habe, hätte wie Rindfleisch und das Brot wie Roggenbrot ausgesehen. Sie hätten auch Obst, Äpfel, Birnen und Zwetschken und dergleichen bei der Mahlzeit gehabt. Der böse Geist habe aus einem Fass den Wein gelassen und ihnen aufgewartet. Untereinander hätten sie sich mit der linken Hand zugeprostet. Der Mönch mit dem Knecht und eine feine Bäuerin wollten nicht zum Essen kommen. Er habe seinen Spass beim Tanzen mit dieser Bäuerin gehabt. Die habe sie aber nicht gekannt. Nach dem Fressen und Saufen hätten auch die anderen Männer mit den Frauen getanzt. Zwei Bauern, die sie nicht kenne, hätten aufgegeigt. Der Böse Geist habe auf einem Krummhorn geblasen, es wäre dem natürlichen Klang gleich gewesen. Es habe auch jeder einen Pfennig fürs Spielen gegeben. Auf demselben Berg habe der Böse von ihr auch ihr Blut, ihren Körper und ihre Seele verlangt, und auch, dass sie Gott und Unsere Liebe Frau und alle lieben Heiligen und die heilige Taufe verleugnen soll. Was sie ihm alles gegeben und versprochen habe. Das Blut habe er mit einer Nadel aus ihrem kleinen Finger ihrer rechten Hand genommen und in einen weißen irdenen Becher getan. Was er weiter damit gemacht habe, wisse sie nicht. Sie habe nicht viel Schmerz dabei empfunden. Als sie nach all ihren Teufelsspäßen nach Hause fliegen wollten, habe der Teufel sie alle gelehrt, Schauer-Wetter zu machen. Sie hätten es in einem Topf gekocht und sie hätten dabei eine schwarze Wurzel verwendet, die ihnen der Teufel dafür gegeben habe. Das gekochte Wasser hätten sie in ein Glas gegossen und sobald es übergegangen sei, seien schwarze Schauer-Wolken da gewesen, die im Pettauer Feld großen Schaden angerichtet hätten. Sie sagt aus, sie wäre nicht mehr als zweimal auf den Rohitschberg geflogen. Sie nennt den Grund, warum sie vorher nicht gestehen konnte: Der Böse (Teufel) sei ihr, als sie in diesem Jahr um Lorenzi von dem Kreatsch mit der Ferk aus dem Wirtshaus gegangen sei, in der Gestalt eines schwarzen Jünglings begegnet und habe beiden, also ihr und der Ferk verboten, sie sollen nichts weitersagen. Er wolle die Herrschaft Gutenhag, wenn sie festgenommen werden sollten, ganz zerstören und verwüsten und so ihnen heraushelfen. Sie gesteht außerdem, ihr Mann habe mit dem Bolosch Sorda gerauft. Der Sorda habe ihren Mann zu Boden geworfen und ihm die Hand gebrochen. Darauf habe ihr Mann die Megitsch gebeten, dass sie den Sorda mit Zauberei umbringen soll. Das habe sie ihm auch versprochen. Wenn sie ihn früher als er sie sehen könnte, dann würde das geschehen. Was die Megitsch aber für die Zauberei noch brauche, das könne sie nicht wissen. Sie bekennt auch, dass der Böse zu ihr in Gestalt eines schwarzen Knaben ins Gefängnis gekommen sei und sie angestiftet habe, dass sie nichts verraten soll. Er wolle ihr schon heraus helfen. ### Herrschaft Gutenhag — Letztes Verhör ohne Folter Am 6. Dezember ist die Ursula Kollar abermals ohne Folterung vernommen und verhört worden. Sie bekennt, ihre früheren Aussagen seien in allen Punkten wahr und richtig. Sie bekennt, dass es unmöglich sei, dass man in allen Punkten ein übereinstimmendes Geständnis abgeben kann, weil bei den Zusammenkünften nicht immer alle beieinander gewesen seien und nicht alle immer am selben Ort zusammen gekommen wären und wenn sie zusammen gewesen wären, nicht alle dasselbe getan hätten. ### Herrschaft Gutenhag — Widerruf, Gericht und Urteil Am heutigen Tag, den 10. Dezember 1661 hat die Ursula Kollar den Gregor Diviak, der hier neben den anderen Komplizen beschuldigt worden ist, vollständig wieder entlastet. Heute, am 10. Dezember 1661, ist über Ursula Kollar das geheime und öffentliche Gericht für Verbrechen der Zauberei abgehalten worden durch die Urteils-Sprecher: Wolf Lorenz Lämpertitsch und die Beisitzer: Jakob Aderth Matthias Max Hakl Philipp Korber Zacharias Nirnberger Kaspar Weiss Bartholomäus Haidten Sebastian Jurgez Martin Jurgez Peter Kaufmann Simon Feichtinger Bartholomäus Rissner Hans Schau #### Urteil Ursula Kollar soll nach dem allgemeinen Recht für Schwerverbrechen dem Scharfrichter überantwortet und zur gewöhnlichen Hinrichtungsstätte geführt werden. Dort soll sie auf dem Scheiterhaufen vom Scharfrichter erwürgt und der Körper zu Staub und Asche verbrannt werden. So ist es auch tatsächlich vollzogen worden. Gutenhag, am 10. Dezember 1661 --- ## Lorenz Pöllinger (1664) - **Ort:** Landgericht Murau (47.1116, 14.1692) - **Beschuldigte:** Lorenz Pöllinger - **Anklage:** Zauberei, Hostienfrevel, Unzucht - **Ausgang:** hingerichtet, 20. März 1664 - **Bannrichter:** Johann Andreas Barth - **Quelle:** Verhoere 10. September bis 10. Oktober 1663, Befehl der Regierung 11. Dezember 1663, Vernehmung des Denunzianten 10. Jaenner 1664, Urteil 20. Maerz 1664; Originale im Schwarzenbergischen Archiv, Schloss Murau - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/poellinger.html *Verhör des Lorenz Pöllinger Landgericht Murau 1663/64* ### Anmerkung Dieser Fall ist der einzige der Sammlung, in dem der Denunziant selbst verurteilt wird. Der Bauer Georg Pistrich hatte Lorenz Pöllinger auf offener Straße angehalten, ihm gesagt, er solle nur gestehen, dann geschehe ihm nichts — und ihm gedroht, ihn sonst zu erschießen. Er zahlte ihm zwei Maß Wein und stellte ihm in Aussicht, ihn danach als Viehhüter zu nehmen. Das Urteil vom 20. März 1664 hält fest, es sei „niemand erlaubt, seinen Nächsten mit Hinterlist und Täuschung, durch Lüge und das Versprechen, nicht bestraft zu werden, zum Geständnis zu zwingen“, und verurteilt Pistrich zur Rückerstattung der Prozesskosten. Die Juristen in Graz hielten die Sache von Anfang an für nichts. Schon der Landrichter war unsicher und holte Rat ein; die Antwort lautete, es handle sich „nur um Phantasie und Fabelei“. Später sprach der Geheime Rat Pöllinger sogar frei — er blieb trotzdem im Gefängnis. Die Innerösterreichische Regierung ordnete am 11. Dezember 1663 ausdrücklich an, den Denunzianten zu untersuchen, zu prüfen, ob Pöllinger „recht bei Sinnen oder verwirrt“ sei, und seine Herkunft zu ermitteln. Er hat viermal widerrufen — und wurde doch hingerichtet. Am 9. Oktober nimmt er alles zurück: Er habe nur gestanden, weil er glaubte, dadurch freizukommen; wenn er deswegen sterben müsse, geschehe ihm Unrecht. Nach einer Woche Folter bricht er zusammen und wiederholt das Geständnis, wird zum Tod verurteilt — und widerruft nach der Urteilsverkündung erneut. Verurteilt wurde er am Ende nicht wegen des Fliegens, sondern wegen Hostienfrevels und „widernatürlicher Unzucht“. Er war krank. Pistrich berichtet selbst, Pöllinger habe ihm unterwegs gesagt, er habe „das Hinfallende“ (Epilepsie), und sei kurz darauf auf einer Wiese niedergefallen. Pistrich versteckte sich im Gebüsch, beobachtete ihn — und schloss aus dem Anfall, „dass er ein rechter Lump und ein Zauberer sei“. Bannrichter ist Johann Andreas Barth. Das in Pistrichs Aussage erwähnte Gefängnis von Dürnstein kommt auch im Geständnis des Thomas Heiser vor. Lorenz Pöllinger Verhör des Lorenz Pöllinger Anfang September 1663 begegnete der singende Bettler Lorenz Pöllinger dem Bauern Georg Pistrich. Der Bauer brachte ihn mithilfe einiger Gläser Wein und der Drohung, ihn zu erschießen soweit, dass er gestand, ein Zauberer zu sein und mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Er nahm ihn auf seinen Hof mit und kettete ihn dort an. Dann wurde der Landrichter verständigt, der ihn im Wirtshaus von Seebach bei Ranten verhörte. Der Landrichter war sich unsicher, wie er sich in dieser Angelegenheit verhalten solle. Er wandte sich an einen Juristen in Graz. Der teilte ihm mit, dass er mit anderen Rechtsgelehrten Rücksprache gehalten habe und dass diese die Meinung vertreten würden, dass es sich nur um Phantasie und Fabelei handle. Man soll aber den Burschen noch einmal unter Androhung der Folter und Zeigen der Daumenschraube aber ohne Anwendung der Folter befragen. Der Stadtrichter von Murau übernahm die Angelegenheit. Lorenz Pöllinger wurde nach Murau in den Kerker gebracht. ### Schloss Murau — Erstes Verhör 1. Verhör: 10. September 1663 "Heute, am 10. September 1663, ist Lorenz Pöllinger, den der Georg Pistrich am Ocheling wegen vermuteter Zauberei verhaftet hat, auf die eingegebenen Aussagen im Beisein des Herrn Georg Diewalt (Stadtrichter), der Herrn Veit Gästl, Matthias Weyrer und Niklas Kolb (Ratsmitglieder) und des Herrn Paul Stainer (Stadtschreiber) nachdrücklich verhört worden. Man hat zunächst dem genannten Pöllinger die von Pistrich eingereichte Aussage Wort für Wort vorgelesen und an seine Einsicht nachdrücklich appelliert. Er aber hat alles vollkommen in Abrede gestellt und gesagt, der Pistrich habe ihn bei Ranten getroffen und gesagt, es seien in Neumarkt 3 junge Burschen hingerichtet worden, die gestanden und ausgesagt hätten: Es ginge ein singender Bursch herum, der ein Zauberer sei. Er habe ihm daher gesagt, er soll nur die Zauberei gestehen, dann werde ihm nichts geschehen. Wenn er aber nichts aussage, werde er ihn erschießen. Er habe ihm in Seebach 2 Maßel Wein bezahlt, nur mit der Absicht, dass er gestehe und ihm danach als Viehhüter dienen soll. Außerdem habe Pistrich gesagt, er sei auch selbst geflogen und habe ihn deshalb gefragt, ob er ihn nicht kenne. Ansonsten widerspricht besagter Pöllinger bei keinem einzigen Punkt den Aussagen des Pistrich. Er gestehe deshalb nicht, weil er alles nur gezwungenerweise dem Pistrich gegenüber auf dem Weg von Ranten nach Seebach habe tun müssen. Pistrich habe seine Aussagen in ein kleines Buch geschrieben. Zum Schluss sagt Pöllinger, man könne mit ihm machen, was man wolle, er sei sich keiner Verfehlung schuldig. ### Schloss Murau — Verhör mit Daumenschrauben Am 3. Oktober 1663 ist Lorenz Pöllinger abermals im Beisein des Herrn Martin Gall (Stadtrichter), des Herrn Niklas Kolb und des Stadtschreibers Paul Stainer mit Vorzeigen und Androhen der Daumenschrauben im Bezug auf die vom genannten Pistrich eingebrachte Aussage mit Nachdruck verhört worden und er bleibt in allem bei seinen früher beschriebenen Aussagen. Er sagt, er wisse sich keiner Übeltaten schuldig. Man möge mit ihm verfahren wie man wolle. Und was er früher gegenüber dem Pistrich ausgesagt habe, sei nur erzwungen geschehen und deshalb, weil dieser gedroht habe ihn zu erschießen. ### Schloss Murau — Gegenüberstellung und Geständnis Am 5. Oktober 1663 hat man den gefangenen Pöllinger mehrmals und im Beisein des Georg Pistrich, des Verursachers seines Erscheinens, nachdrücklich verhört und ihn gefragt, wie und in welcher Art und Weise der Pistrich ihn gezwungen habe, seine ersten Aussagen zu machen. Er gesteht, dass der Teufel vor 3 Jahren im Frühling zwischen Teufenbach und Niederwölz beim Blochhaus morgens in der Früh in Gestalt einer schwarzen Katze mit leuchtenden Augen zu ihm gekommen sei und gesagt habe, er solle ihr zu Willen sein. Er aber habe es nicht gewollt und sei vor Schrecken niedergefallen. Die Katze habe ihm mit der Pratzen auf die linke Hand geschlagen, dass das Blut herausgeronnen ist. Das Blut habe sie herausgesaugt. Das habe ziemlich weh getan. Danach sei diese Katze verschwunden. Drei Tage später sei sie aber bei Niederwölz wieder zu ihm gekommen und habe gesagt, er gehöre schon ihr. Obwohl er widersprochen habe, habe sie gesagt, es könne nicht anders sein. Damit sei sie verschwunden. Die Katze, die der Teufel gewesen sei und Spitzgaster geheißen habe, habe verlangt, dass er ihr 6 Jahre dienen soll. Er sei aber nur ein halbes Jahr dabei geblieben. Nachdem er das Beten gelernt habe, habe sie keine Kraft mehr über ihn gehabt. In dieser Zeit sei dieser Spitzgaster, der Teufel, immer jeden dritten Tag zu ihm und seinen 3 Komplizen (also den Veit, den Gregor und den Peter) gekommen und beim Betteln nachgegangen. Sie seien fünfmal durch die Luft geflogen und hätten schwere Regengüsse gemacht, die aber keinen Schaden angerichtet hätten. Sie seien in Oberwölz am Rabenpichl aufgesessen und nach Bruck geflogen, wo sie in ein leeres Schloss bei einem Berg linker Hand eingekehrt seien. Das Schloss sei unbewohnt gewesen und sie hätten Fleisch und Braten von einer Katze, die der Teufel gehäutet habe, gegessen. Und sie hätten Bier getrunken, das aus einer Lacke gekommen sei. Das Essen und das Trinken habe aber einen guten Geschmack gehabt. Der Teufel habe mit 2 Steinen ein Feuer gemacht. Danach hätten sie Holz angezündet und gekocht und gebraten. Die Bretteln, mit denen sie einzeln durch die Luft geflogen seien, hätten sie mit einer gelben Salbe, die der Teufel nur kleinweis hergegeben habe, auf der Unterseite angeschmiert. Wenn sie zu Mittag beim Rabenpichl aufgesessen seien, seien sie abends nach Leoben gekommen. Die Bretter habe immer der Teufel behalten und wieder mitgebracht. In Katzelsdorf in Niederösterreich habe er gebeichtet. Bei der Kommunion habe er aber die Hostie im Mund auf die Seite getan, damit diese ihm beim Weintrinken nicht zergehe. Nachdem er aus der Kirche gekommen sei, habe er alles aus dem Mund genommen, auf die Erde geworfen und mit den Füßen darauf getreten. Er habe die Hostie aber nicht völlig, sondern nur teilweise zertreten. Er sei dann weggegangen und habe den Rest liegen gelassen. Seine 3 Komplizen hätten es ebenso gemacht. Und sie hätten zuletzt darauf sogar uriniert. Das habe er aber nicht getan. Wenn sie durch die Luft geflogen seien, dann sei immer der Spitzgaster (der Teufel) in der Gestalt einer schwarzen Katze voraus geflogen und habe zwischendurch immer wieder geraunzt. Wenn sie aber gegessen hätten, dann habe er die Gestalt eines Menschen gehabt und er habe ihn einmal, als er nicht essen wollte, geschlagen. So habe er es auch mit seinen Komplizen gemacht. ### Schloss Murau — Bestätigung des Geständnisses Am 8. Oktober 1663 hat man den Lorenz Pöllinger im Beisein des Herrn Georg Diewalt (Stadtrichter), der Herrn Martin Gall, Matthias Weyrer und Niklas Kolb (Ratsmitglieder) und des Herrn Paul Stainer (Stadtschreiber) gefragt, ob er hinsichtlich der früher gemachten Aussagen noch geständig sei. Er hat alles neuerlich gestanden und bestätigt. Darüber hinaus hat er noch ausgesagt: Er sei, als er von seinen Eltern weg sei, in Niederösterreich betteln gegangen. Dort habe er die oben genannten Burschen getroffen. Die hätten ihn gefragt, woher er sei. Darauf habe er gesagt, er sei ein Steirer. Darauf hätten sie ihn gefragt, ob er nicht mit ihnen mit halten wolle. Sie würden ihm etwas Lustiges beibringen. Auf seine Frage, was das sei, hätten sie gesagt "Zaubern". Er aber habe dazu wenig Lust gehabt. Er habe gesagt, wenn man es erführe, würde man sie einsperren. Darauf hätten die Burschen gesagt, man würde sie nicht so bald entdecken. Danach hätten sie in Katzelsdorf in Niederösterreich gebeichtet und hätten das mit der Hostie gemacht, wie es oben beschrieben ist. Später hätten sie in der Gegend von Oberwölz gebettelt. Dort sei der Spitzgaster (Teufel) in Gestalt einer schwarzen Katze in der Nähe der Stadt abends auf der Straße zu ihnen gekommen und habe zu ihnen gesagt, sie sollen mit ihm gehen. Sie seien sodann auf den Rabenpichl gegangen und hätten dort übernachtet. Am anderen Tag am Nachmittag seien sie nach Bruck zu dem erwähnten öden und leeren Schloss geflogen und dabei auf Bretteln gesessen, die der Teufel gebracht habe. Er habe gesagt: Wir sitzen auf in Teufels Namen. Sie hätten nur Regenwetter gemacht und sie seien in dem unbewohnten Schloss eingekehrt. Einmal hätten sie getanzt. Der Teufel habe gesungen und auf einer Maulpfeife gespielt und auch mit den Füßen dazu gestampft. Es sei auch eine schwarze Frau dabei gewesen und habe nur mit dem Teufel getanzt. Die Burschen seien miteinander herumgesprungen. Die erwähnte Frau habe der Teufel Regina genannt. Sie habe ihnen das Essen gekocht und sei immer bei ihnen gewesen. Sie habe ein schwarzes Gesicht und helle Augen gehabt. Sie sei auch mit dem Teufel in eine andere Kammer schlafen gegangen. Sie, die Burschen, seien auf Stroh gelegen. Danach seien sie immer am Morgen von besagtem Schloss hinunter nach Oberwölz betteln gegangen. Sie seien 5-mal zu diesem Schloss geflogen. Der Teufel habe ihnen auch 5-mal Geld gegeben. Sie hätten damit weißes Brot, Wein, Met und Bier gekauft und selbst gegessen und getrunken. Der Teufel habe in einer Truhe viel davon gehabt. Er sei unterhalb von Teufenbach im öden und leeren Schloss in der Steinwand wohnhaft gewesen. Wenn sie Hochwasser gemacht hätten, habe ihnen der Spitzgaster während des Fliegens gelbe Blumen gegeben. Die hätten sie und er ausgeworfen. Wenn aber seine Komplizen Hagel gemacht hätten, hätten sie weiße Blumen ausgesät und zum Reif machen weiße Steinchen. Sonst hätte er nie Hagel oder Reif gemacht. Seine Komplizen hätten ihn angewiesen und gesagt, dass das Schauer- und Reifmachen nur im Salzburger Land (wo er sie auch zurückgelassen hat) geschehen soll. Jetzt habe er keine Anfechtungen mehr vom Bösen Feind (Teufel). Das letzte Mal sei er im vergangenen Sommer in Zederhaus bei einem Bauern, der Brugger genannt werde, bei dem er sich aufgehalten habe, in der Nacht in schwarzer Gestalt zu ihm gekommen. Er habe das Fenster aufgerissen und und hineingeblasen. Darauf habe er (Pöllinger) das Heilige Kreuz gemacht und gebetet. Darauf sei dann diese Katze wieder verschwunden. Seinen Namen habe er der Katze am Anfang falsch angegeben, damit ihm diese nichts anhaben könne. So habe er ihr dann gesagt, er hieße Bartholomäus Ebinger, obwohl sein richtiger Name Lorenz Pöllinger sei. Sonst sei beim Fliegen immer der Spitzgaster in Gestalt einer Katze der Erste gewesen, dann der Peter der Zweite. Er, Lorenz, der Dritte, der Gregor der Vierte und der Veitl der Letzte gewesen. Die Zunamen seiner Komplizen kenne er nicht. Er wisse auch nicht, woher sie seien und habe sie - wie gesagt - im Salzburger Land zurückgelassen. Wenn sie geflogen seien, hätten sie keine Erde, sehr wohl aber den Himmel gesehen. Sie seien über den Wolken gewesen. Er (Pöllinger) sei bei St. Veit in einem Dorf geboren und ungefähr 20 Jahre alt. Er beschließt damit seine Aussage. Schloss Murau, Jahr und Tag wie oben angegeben. ### Schloss Murau — Widerruf Am 9. Oktober 1663 hat der besagte Pöllinger seine früher gemachten Aussagen wieder vollkommen widerrufen. Er habe sie nur deshalb gemacht, weil er geglaubt habe, dadurch frei zu kommen. Er sagt ausdrücklich, dass er weder geflogen sei, noch Regen, Hagel oder Reif gemacht habe. Ansonsten gesteht er aber, dass er mit der heiligen Hostie, wie es oben beschrieben ist, umgegangen sei. Die anderen Burschen hätten ihn dazu angestiftet. Er habe es schon in St. Veit gebeichtet und dafür Buße getan. Darauf ist der besagte Pöllinger im Beisein der oben angeführten Herrn mit scharfer Androhung der Daumenschraube nachdrücklich verhört worden. Er ist aber abermals bei den am 9. Oktober gemachten Aussagen geblieben, nämlich dass er nie Zauberei betrieben habe, noch mit dem Teufel zu tun gehabt habe. Er habe sich ganz zu unrecht selbst beschuldigt. Er habe gedacht, dass er dadurch frei komme. Er sei durch Zureden zu dieser Meinung gekommen. Wenn er nun deswegen sterben müsse, dann geschehe ihm Unrecht. Dass er aber mit der Hostie, wie oben beschrieben, umgegangen sei, gestehe er noch einmal und er sagt, er habe das gebeichtet und dafür Buße getan. Nach all dem hat der verhaftete Lorenz Pöllinger im Beisein des Herrn Stadtschreibers und der anderen Herrn Beisitzer mehrmals ausdrücklich gesagt, dass der Pistrich ihn zur Aussage gezwungen habe, indem er ihm mit dem Erschießen gedroht habe. Auch habe dieser gesagt, er soll nur gestehen, es werde ihm nichts geschehen. Darauf habe er auch ausgesagt und es im Beisein mehrerer Herrn öfters bestätigt, wodurch er auch geglaubt habe, wieder frei zu kommen. Damit er aber nun die genannten Herrn, bei denen er dies mehrmals ausgesagt habe, nicht vor den Kopf stoße, müsse er das bekennen, auch wenn es unrecht sei. Dafür wolle er sterben, jedoch völlig unschuldig, weil er sich dann der vorher beschriebenen Taten nicht im geringsten schuldig wisse. Womit er diese Aussage beendet hat. " Am 10. Oktober 1663 wurde Lorenz Pöllinger unter Folter (Daumenschrauben) abermals verhört. Aber er blieb bei seiner Aussage. Der Bauer Pistrich habe ihn dazu gezwungen, weil er ihn mit dem Erschießen gedroht habe. Eine Woche später brach Lorenz Pöllinger unter den Folterqualen zusammen und wiederholte sein ursprüngliches Geständnis. Daraufhin wurde er am 18. Oktober zum Tode verurteilt. Er sollte am 22. Oktober hingerichtet werden. Nachdem ihm das Todesurteil mitgeteilt worden war, widerrief er aber noch einmal sein früheres Geständnis. Das Todesurteil wurde daraufhin ausgesetzt. Im "Geheimen Rat" wurde er sogar freigesprochen. Unverständlicherweise musste er aber weiter im Gefängnis bleiben. Mitte Dezember kamen von der "Innerösterreichischen Regierung" neue Anweisungen. Diesen entsprechend wurde der Prozess am 10. Jänner 1664 fortgesetzt. ### Graz — Brief der Innerösterreichischen Regierung "Leopold I. von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches. Getreue! Was uns Andreas Barth, Bannrichter in der Steiermark, wegen des in der Angelegenheit Lorenz Pöllinger unter dem Datum 22. Oktober 1663 gefällten Urteils berichtet und zu verfügen gebeten hat, soll in mehrere Richtungen untersucht werden: Erstens wollen wir euch gnädigst beauftragen und befehlen, den Denunzianten Georg Pistrich genauer dazu zu untersuchen, was ihn bewogen hat, den Lorenz Pöllinger anzureden. Ob es einen Grund gegeben habe, warum er von ihm verlangt habe, zu gestehen gezaubert zu haben, warum er gesagt habe, es würde ihm nichts geschehen, aber er würde ihn erschießen, wenn er nichts aussage. Und mit welcher Absicht er ihm 2 Maß Wein gezahlt habe und warum er gestehen und ihm danach als Viehhalter dienen soll. Und auch, warum er (Pistrich) gesagt habe, er sei selbst geflogen und er den Pöllinger gefragt habe, ob er ihn nicht kenne. Zweitens, ob der Pöllinger recht bei Sinnen oder verwirrt sei. Und auch, ob er ein Teufelsmal an seinem Körper habe. Drittens soll ausfindig gemacht werden, woher der Pöllinger sei, wer seine Eltern sind, wo er herumgezogen sei, bei wem er gedient habe, wie er sich verhalten habe und was er für ein Leben geführt habe und weitere Umstände, die in der Angelegenheit von Bedeutung sein mögen. Das alles sollen sie ausfindig machen und der Innerösterreichischen Regierung fristgerecht berichten. Dadurch geschehe unser gnädigster Wille und Meinung. Graz, 11. Dezember 1663 Johann Carl Würzburger, Kanzler" ### Schloss Murau — Vernehmung des Denunzianten Pistrich 10. Jänner 1664 Im Beisein der Herrn Adam Leitner, Verwalter der Herrschaft Murau, des Stadtrichters Hans Georg Diewalt, der Ratsbürger Matthias Weyrer und Niklas Kolbe, sowie des Stadtschreibers Paul Stainer. Aufgrund des vom Herrn Bannrichter Andreas Barth bezüglich des Lorenz Pöllinger wegen des Verdachtes der Zauberei bei der Innerösterreichischen Regierung eingereichten Berichtes und darauf an die Herrschaft Murau ergangenen Befehls ist Georg Pistrich am Ocheling als Denunziant folgendermaßen befragt und verhört worden. Georg Pistrich sagt folgendes aus: Lorenz Pöllinger sei in Neumarkt singend herumgezogen und man habe ihn verdächtigt, dass er ein Zauberer sei. Darauf habe er sich eine Zeitlang nicht blicken lassen. Dann hätten die Zauberer in Dürnstein ausgesagt, es ginge ein singender Bursch herum, der ein Zauberer sei. Davon habe er gehört. Und dass der Richter in Perchau den Burschen zusammen mit einem blinden Bettler, den er geführt habe und mit dem er befreundet gewesen sei, eine Zeitlang ins Gefängnis gesetzt habe und wieder habe laufen lassen. Als er danach mit dem Richter wieder zu reden gekommen sei, habe er ihm von diesem Burschen gesagt, er sei ein rechter Taugenichts und habe ihn wegen seiner Aussagen in das Gefängnis gebracht. Eine Zeit später sei ihm besagter Pöllinger in Ratschfeld unweit von Ranten bei der großen Silberpappel begegnet. Er habe ihn gefragt, woher er komme. Er habe geantwortet: Aus Salzburg und Bayern. Dann habe er gesagt: Viel Glück, mein Vater, mein Jäger. Darauf habe er ihn gefragt, ob er nicht singen könnt und ob er nicht in Neumarkt in Gasthäusern gesungen habe. Darauf hat er mit Ja geantwortet. Er habe zu ihm weiters gesagt, man rede schlechte Sachen über ihn. Es seien in Dürnstein Zauberer hingerichtet worden. Die hätten über einen singenden Burschen ausgesagt. Er solle nur dort hingehen, dann würde er es hören. Darauf habe der Pöllinger gesagt: Behüte mich Gott. Ich geh nicht hin. Die Leute dort wären so gottlos und falsch und würden mich ins Gefängnis stecken. Darauf habe er (Pistrich) geantwortet, warum er sich fürchte hinzugehen, wenn er keiner Zauberei schuldig sei. Darauf habe er geschwiegen. Weiters habe er zu ihm gesagt, er solle mit ihm gehen, er wolle ihn zum Landgericht führen. Während des Gehens habe der Pöllinger erzählt, er habe eine schwere Krankheit, das Hinfallende (Epilepsie). Er sei gleich darauf bei einer Wiese niedergefallen. Dann habe er sich bei einem Gebüsch versteckt und sehen wollen, wie es ausgeht. Er habe sich zweimal herumgewälzt. Als er nun wahrgenommen, dass niemand um ihn herum sei, habe er sich auf beide Hände aufgehoben, um sich herum geschaut und als er niemand gesehen habe, habe er sich aufgemacht, sein Pinkerl genommen und wollte davonlaufen. Als er aus dem Gebüsch hervorgekommen sei, habe er ihn angeredet: Jetzt sehe er, dass er ein rechter Lump und ein Zauberer sei. Er wisse aber nicht, ob er die Büchse, die er am Rücken getragen habe, abgenommen, ihn damit habe schlagen wollen oder ihm mit dem Erschießen gedroht habe. Er habe zu ihm gesagt, er soll mit ihm nach Seebach zum Landrichter gehen. So habe er ihm gestanden, dass er fliegen könne. Es sei aber nicht dazu gekommen. Als der Pöllinger eine Zeit lang nicht gebetet habe und vor 4 oder 5 Jahren zwischen Teufenbach und Niederwölz unterwegs gewesen sei, da sei eine schwarze Katze zu ihm gekommen und habe zu ihm gesagt: Du musst mein sein. Er habe der Katze geantwortet: Nein, ich will und mag nicht. Darauf habe ihm die Katze mit der Pratzen auf die linke Hand geschlagen und mit dem Maul das Blut herausgesaugt. Das habe ihm schrecklich weh getan. Wie sie nun aus Seebach gekommen seien, habe er es dem Zöllner erzählt. Der habe es nun für gut befunden, den Burschen weiter auszufragen. Sie seien mit ihm auf die Seite gegangen und er habe nicht nur das vorher Gesagte wiederholt, sondern auch noch weiters gesagt, dass er 5-mal durch die Luft geflogen sei. Beim Rantenpichl sei er aufgesessen und nach Katzelsdorf in Niederösterreich geflogen. Dort sei er beichten gegangen und habe die heilige Kommunion empfangen und im Mund beiseite geschoben, damit er sie mit dem Wein, den man ihm damals zu trinken gegeben habe, nicht hinunterschlucke. Dann seien er und seine Komplizen hinaus gegangen und hätten die Hostie auf den Boden geworfen. Der Komplize habe gesagt, er solle darauf urinieren. Er habe aber nur mit den Füßen darauf getreten. Er habe es aber nicht ganz zerstören können. Dann habe sie ihr Teufel wieder in die Steiermark nach Bruck geführt. Sodann hätten er und der Zöllner zusammen mit anderen Nachbarn einen Umtrunk in einem Wirtshaus gehalten und er habe ihm (dem Burschen) auch eine Maß Wein geben lassen und gesagt, er werde ihn als Viehhüter aufnehmen. Er solle mit ihm nach Hause gehen. Er habe das auch nur gesagt, damit er ihn bei Laune halte. Er wolle ihm Kleider geben und zu einem Soldaten machen. Das habe er nur zu dem Zweck getan, dass er den Burschen in guter Stimmung halten und seine Taten dem Landgericht anzeigen könne. Außerdem habe er zu dem Pöllinger gesagt, dass er auch geflogen sei und ob er ihn nicht kenne. Er hätte nicht sagen wollen, dass er auch ein Zauberer sei, sondern habe das nur gesagt, damit er das Geständnis vollende. Der Zöllner in Seebach wollte ihn auch auf die Probe stellen. Als er den Pöllinger gefragt habe, ob denn das, was er gesagt habe, so gewesen sei und ob er ihn auch habe fliegen gesehen. Er habe geantwortet, dass er ihn nicht gesehen habe. Außerdem sagt Pistrich aus, der Bursche habe ihm auch gesagt, woher er stamme und wer seine Eltern seien. Er könne sich aber nicht erinnern. Pöllinger sagt aus: Seine Mutter halte sich in der Nähe von Neumarkt beim Hans Singer am Singeregg auf. Sie sei eine Tagwerkerin und gehe nicht betteln. Sein Vater habe all ihre Habe verkauft. Als seine Mutter deswegen ganz böse gewesen sei, sei er mit der Tochter des Bauern (dieser Hure) weggezogen. Der Bauer Treml, bei dem seine Mutter lebe und in Dienst sei, gehöre zur Herrschaft Friesach. Wo er geboren worden sei, heiße St. Veit in der Gegend. Er sei auch dort getauft worden. Und es sei der Hans Singer sein Taufpate. Seine Mutter habe damals in Felden gewohnt und sein Vater sei ein Knecht gewesen. Als er etwas älter geworden sei, habe ihn seine Mutter zum Georg Lindt in Berg außerhalb von Neumarkt in Dienst gegeben. Das sei vor drei Jahren gewesen. Er sei aber nicht länger als 14 Tage dort gewesen. Der Knecht habe ihn geschlagen. Darauf sei er weggegangen, in das Land hinaus. Er sei dann nach Kirchberg in Niederösterreich zu einem blinden Viehhüter gekommen. Bei dem sei er zwei Jahre geblieben. Dieser habe ihn zum Betteln mitgenommen. Bei ihm habe er singen und beten gelernt. Nachdem er von ihm weggegangen sei, sei er nach Hafning zu einem Bauern und Salzträger gegangen - namens Peter Hoffinger. Dort habe er er sich vom Frühling bis zum Herbst aufgehalten. Nachdem ihn der Bauer nicht länger behalten wollte, sei er betteln gegangen. Aber nicht lang. Er sei dann wieder zu seinem vorigen Bauern Georg in Kirchberg gegangen. Er habe sich dort 14 Tage aufgehalten. Als es geschneit habe, sei er von ihm weggegangen. Eine Zeitlang sei er nach Neumarkt zum Singer gegangen. Dann sei er ins Salzburger Land gezogen. Dort sei er singen und betteln gegangen. Er sei aber nicht weiter gekommen als bis nach Werfen. Bezüglich des zweiten Punktes des Befehls können wir nicht erkennen, dass besagter Pöllinger nicht bei Vernunft sein soll. Nachdem man ihn zu unterschiedlichen Sachen befragt hat, habe er immer sehr vernünftig geantwortet hat. Und auch des Herrn Bannrichters Aussagen konnte er unaufgefordert Punkt für Punkt wiedergeben." ### Schloss Murau — Urteil des Bannrichters "Weil dieser arme Sünder widernatürliche Unzucht getrieben hat und dieser Abtrünnige des rechten Glaubens auch gegen die Natur des menschlichen Geschlechts, ja zusammen mit dem Erbfeind aller christgläubigen Menschen gotteslästerlich gesündigt hat und sich mit diesem nicht nur fleischlich vereinigt hat, sondern zuvor auch den Schöpfer des Himmels und der Erde, seine höchstglorwürdige Mutter und Jungfrau Maria gemeinsam mit allen Heiligen höchst verdammenswert abgeschworen und sich verpflichte hat, dem Teufel mit Leib und Seele verdammt zu dienen, dazu auch noch andere mit einem Meineid verführt hat, dem Teufel zu dienen, auch den Schöpfer des Himmels und der Erde so grausam verunehrt, mit Füßen getreten und so beschimpft hat, dass sogar die Juden, ja sogar der Teufel selbst das zu tun sich nicht unterstehen dürfen. So haben meine Herrn Beisitzer und Rechtsprecher einhellig beschlossen und zu Recht erkannt, dass er zum heutigen Tag im öffentlichen Gericht dem Scharfrichter überantwortet werden soll. Dieser soll ihn gut bewacht zur allgemeinen Richtsstätte hinausführen und dort mit dem Strick hinrichten. Den Körper aber soll er zu Asche und Staub verbrennen. Im übrigen, was den Georg Pistrich als ordnungswidrigen und Gebote übertretenden Denunzianten betrifft: Weil es nun einmal niemand erlaubt ist, seinen Nächsten mit Hinterlist und Täuschung, durch Lüge und das Versprechen, nicht bestraft zu werden, zum Geständnis zu zwingen, und er sich auch noch bis heute gegen die Obrigkeit widerspenstig und ungehorsam gezeigt hat, wodurch das Landgericht unnötige Unkosten gehabt hat, soll er später dazu verurteilt werden, zur Strafe die Prozesskosten rück zuerstatten." Im Schloss Murau, den 20. März 1664 Johann Andre Barth Bannrichter in der Steiermark --- ## Gera Scherb (1672) - **Ort:** Landgericht Luttenberg (Ljutomer) (46.5222, 16.1975) - **Beschuldigte:** Gera Scherb - **Anklage:** Zauberei - **Ausgang:** nicht überliefert - **Quelle:** Aktenbestand COP 1672-IV-59 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/scherb.html *Prozess gegen Gera Scherb* Der Prozess richtet sich zugleich gegen Gera Scherbs Schwester: Marina Hörk. Beide sind mit dem Sammelverhör von Katharina Türk und weiteren im selben Aktenbestand überliefert (COP 1672-IV-59). Ein halbes Jahr zuvor hatten die Schwestern gemeinsam mit Michael Hörk gegen ihre Verleumder geklagt — dieses Protokoll von 1671 hat Fritz Byloff ediert, siehe Kapitel 49, „Der glühende Schab“. ### Luttenberg — Die ersten Verhöre Heute, am 9. Jänner 1672 habe ich auf Anordnung der hochlöblichen Regierung den Kriminal-Prozess gegen Marina, die Ehefrau des Michael Hörk, und ihre Schwester Gera begonnen. Am 10. Jänner ist die Witwe Gera Scherb ohne Anwendung der Folter zum zweiten Mal verhört worden. Sie will abermals nichts gestehen. Am 11. Jänner 1672 Vormittag ist die Gera Scherb abermals, und zwar anfangs ohne Anwendung der Folter, verhört worden. Sie wollte sich aber nicht fügen. Daher ist sie zur Folterkammer geführt worden. Dort ist ihr weiter gut zugeredet worden. Sie hat aber in ihrer Verweigerung verharrt. Aus diesem Grund ist sie zum ersten Mal gefoltert worden. Sie hat aber nichts gestanden. ### Luttenberg — Geständnis in der Folterkammer Am 12. Jänner ist die Gera abermals in der Folterkammer verhört worden. Sie gesteht: Vor 6 Jahren im Sommer an einem Mittwoch Abend seien die Urscha Juritschetsch, die schon tot ist, und ihre Schwester Marina Hörk zu ihr nach Schützendorf (Stročja vas in Slowenien) ins Haus gekommen und hätten sie angeredet, sie solle mit ihnen gehen. Sie wollten lustig sein. Gera habe die Einladung entschieden abgelehnt. Auf weiteres Drängen aber sei sie mit ihnen zur Presicka zu einer kleinen Brücke gegangen. Dort hätten sie zu dritt ein wenig getanzt. Inzwischen sei Maria, die Frau des Müllers, zufällig zur kleinen Brücke gekommen und hätte sie dort angetroffen. Marina Hörk habe die Müllerin aufgefordert, sie solle bei ihnen bleiben und es sich gut gehen lassen. Die Müllerin lehnte aber ab. Worauf sie die Gera mit einem Messer mit dem Tod bedroht hat, falls sie etwas davon weitersagen würde. Vor ungefähr 6 Jahren am heiligen Osterabend sei die Schmied aus Schützendorf, die in die Insel auf Striga geflüchtet ist, zu ihrem Haus in Schützendorf gekommen und hat gesagt, sie (Gera) solle mit ihr mitgehen. Sie wollten auch die Urscha, die Tochter des Jackl mitnehmen. Sie hat sich zwar zunächst geweigert, dann aber doch überreden lassen und ist mit ihr zum Haus der erwähnten Urscha gegangen, aus dem die Schmied die Urscha herausgerufen hat. Die Urscha ist auch bald darauf herausgekommen. Darauf habe die Schmied die Urscha bei der Hand ergriffen und sie mit Gewalt zu dem unter des Toritsch von Luttenberg (Ljutomer, Slowenien) in Schützenberg liegenden Weingarten geführt. Dort ist schon ein leerer Stiel bereitgestanden, auf den die Schmied die Urscha geheißen habe aufzusitzen. Das habe sie aber abgelehnt. Die Schmied habe sie aber mit Gewalt gezwungen und zwischen sich und der Gera Scherb hineingesetzt, mit der Drohung, wenn sie nicht mitfahren wolle oder sie verraten würde, dann wolle sie mit dem Messer, das sie in der Hand habe, die Lunge und die Leber herausschneiden. Bald darauf habe die Schmied eine in Gestalt einer Natter geformte Rute in der Hand gehabt, mit der sie den Stiel begonnen habe zu schlagen. Der habe sich gleich darauf mit ihnen in die Höhe bewegt. Sie seien auf dem Stiel vom Graben unter dem Schloss Luttenberg in die Luft gefahren. Sie seien aber bald wieder umgekehrt und zurückgefahren. Sie seien zum erwähnten Schloss zurückgeflogen und niedergesunken. Die Schmied habe mit der erwähnten Rute den Stiel wieder begonnen zu schlagen. Darauf habe er sich wieder in die Höhe begeben und sei dann nach Schützendorf auf einen von der Koch gehörenden Berg oder Hügel geflogen. Dort seien sie abgesessen. Es seien schon an die 20 andere ihr aber unbekannte Männer und Frauen dort gewesen. Außerdem zwei Geigenspieler namens Juvan, der Sohn des Rosso, und Balasch, der Sohn des Schmied, beide aus Feistritz. Sie hätten dort getanzt, gegessen und getrunken. Nach dem Tanzen seien alle wieder nach Hause gegangen und hätten den Stiel dort liegen gelassen. Die Urscha sei unter dem Ofen ihres Vaters bewusstlos liegend gefunden worden. Sie gesteht, dass sie — Gera Scherb — vor 6 Jahren an einem Sonntag Abend bei ihrem Bruder Juvan Sitar, der bereits gestorben sei, zusammen mit ihrer Schwester Marina, der Urscha Juritschetsch, ihrem Bruder und dessen Frau Magdalena, die auch schon tot sei, auf einem mit 2 Ochsen und 1 Pferd bespannten Wagen, auf dem ein schwarz gekleideter kleiner Krainer gesessen sei, 2 Stunden in der Nacht, nachdem sie ein Nachtmahl bei ihrem Bruder eingenommen hätten, nach Raz Conisa auf die Wiesen gefahren seien. Dort seien sie abgesessen und hätten ein Lager aufgeschlagen und einen Kirchtag vorgefunden. Den hätten sie besichtigt, aber sie hätten nichts gekauft. Unter anderem sei auch ein Met-Händler dort gewesen, bei dem sie Met und um 3 Kreuzer Lebkuchen gekauft habe. Es habe aber ihr Bruder bezahlt. Bei diesem Kirchtag hätten sie getanzt und es hätten die zwei oben genannten Geiger zusammen mit 2 Pfeifern namens Stefan (der Sohn des Urbanitsch aus Raz Konisa) und Niklas (des Schmied Sohn in Urschitz) musiziert. Die Händler seien ungarisch, der, der das Met verkauft habe, sei deutsch gekleidet gewesen. Nach Beendigung des Tanzes, der an die 2 Stunden gedauert habe, seien sie wieder zum Haus ihres Bruders gefahren und von dort nach Hause gegangen. Im Jahre 1670, an einem Samstag vor Pfingsten in der ersten Stunde der Nacht, seien sie (Gera) und ihre Schwester Marina zur Gera Kirschneritsch in den Keller gekommen, wo die Gera und ihr Mann geschlafen hätten. Sie (die 2 Schwestern) hätten die Gera aufgefordert mit ihnen zu gehen, was sie aber abgelehnt habe. Darauf habe ihr die Marina mit einer Rute, die sie in der Hand hielt und die einer Schlange glich, über das Maul geschlagen, wodurch ihr der Mund voll Räuden geworden ist, die viele Tage zu sehen waren. Solche Schlangen hat ihr der Teufel namens Hanscheck, der beiden Schwestern zu Diensten war, gegeben. So seien sie unverrichteter Dinge von der Gera Kirschneritsch nach Hause gegangen. Am St. Johannes Abend desselben Jahres sei sie (Gera Scherb) mit ihrer Schwester 2 Stunden in der Nacht wieder zur Gera Kirschneritsch oder Tschuritsch gekommen und habe von ihr verlangt, sie soll mit ihnen zum Hl. Berg gehen. Sie habe sich entschuldigt, habe aber trotzdem bis zum Apfelbaum in ihrem Garten gehen müssen und dort eine Stunde getanzt. Und nachdem die Kirschneritsch nicht weiter mit ihnen gehen und tanzen wollte, habe sie der Spielmann Ballasch mit der flachen Seite von einem Säbel geschlagen. Dort seien die beiden erwähnten Geiger gewesen, nämlich der Ballasch und der Juvan. Und es hätten auch die Geiger getanzt. Ihr Hanscheck sei ungefähr 6 Schritt groß gewesen. Er sei mit einer schwarzen Jacke gekleidet gewesen und habe wie ein Deutscher ausgesehen. Er habe aber nicht getanzt. Nach Beendigung seien sie nach Hause gegangen. ### Luttenberg — Auf dem Hexenstuhl Am 18. Jänner 1672 ist die Gera Scherb wieder zur Folterkammer geführt worden. Anfangs wurde ihr ohne Anwendung der Folter zugeredet zu gestehen. Nachdem sie hartnäckig widersprochen hat, wurde sie in geringem Grad gefoltert. Sie leugnete aber wie vorher. Daraufhin ist sie auf den Hexenstuhl gesetzt worden. Nach 4 Stunden gesteht sie wie oben beschrieben und bestätigt dabei detailliert 7 Punkte. Sie gesteht weiters, dass vor 6 Jahren der Böse Feind, als er das zweite Mal zu ihr gekommen sei, von ihr das Kind verlangt habe, wenn sie als Witwe schwanger werden sollte. Versprochen, aber nicht gehalten. Sie gesteht auch, dass der Böse Geist ihre Seele verlangt habe. Die sei ihm aber erst nach ihrem Tod versprochen. Sie gesteht, dass sie dreimal mit dem bösen Geist gesündigt habe: Beim ersten Mal vor 5 Jahren mit ihm in Gestalt eines kroatischen Musikers, weiß gekleidet und mittleren Standes, in Schützendorf in einem Stadl, das zweite Mal ebendort in einer Stuben und das dritte Mal vor 2 Jahren in Zweng in einem Schuppen. Ebenso bekennt sie, der Böse Feind habe von ihr verlangt, Gott abzusagen. Das habe sie ihm aber nicht vollkommen zugesagt. Weiters gesteht sie, dass sie der Teufel vor 5 Jahren unter der rechten Brust gezeichnet habe. Was auch gefunden worden ist. Er habe das Blut von ihr in einem Topf weggetragen. Wo er ihn aber hingetragen habe, wisse sie nicht. ### Luttenberg — Urteil Die Gera Scherb soll wegen ihrer begangenen und gestandenen Übeltaten nach dem Kaiserlichen Recht mit dem Schwert vom Leben zum Tod gebracht werden. Der Körper aber soll mit dem Feuer zu Staub und Asche vernichtet werden. Gott sei ihrer Seele gnädig. Luttenberg, den 23. Jänner 1672 ### Verbindungen - Marina Hörk — ihre Schwester, im selben Verfahren angeklagt und am selben Tag verurteilt. Marina sagt aus, beide hätten geschworen, nichts zu gestehen. - Katharina Türk und weitere — im selben Aktenbestand überliefert. Marina Samoritsch nennt dort „die Scherb, die auch verbrannt worden ist“; das Verhör fand drei Monate nach diesem Urteil statt. - Gera Kirschneritsch, auch Tschuritsch genannt — von Scherb als Betroffene benannt; sie kommt auch im Geständnis ihrer Schwester vor. - Die Schmied aus Schützendorf und Urscha Juritschetsch — als Gefährtinnen benannt. --- ## Katharina Türk und weitere (1672) - **Ort:** Schloss Luttenberg (Ljutomer, Slowenien) (46.5187, 16.1967) - **Beschuldigte:** Katharina Türk; Marina Samoritsch; Urscha, Ehefrau des Jury Vidanitsch; Urscha, Witwe des Georg Obran; Margaretha, Frau des Hans Pillay - **Ausgang:** nicht überliefert - **Quelle:** Verhör vom 27. April 1672 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/tuerk.html *Verhör der im Schloss Luttenberg inhaftierten Frauen* Dieses Verhör gehört zum selben Aktenbestand wie die Prozesse gegen Gera Scherb und ihre Schwester Marina Hörk — alle drei Seiten geben als Quelle COP 1672-IV-59 an. Es handelt sich um eine zusammenhängende Verfolgungswelle des Landgerichts Luttenberg im Jahr 1672. Auffällig ist ein Muster, das sich durch fast alle elf Aussagen zieht: Die Frauen sind aufgrund der Aussage einer bereits Hingerichteten verhaftet worden, wurden ihr gegenübergestellt — und die Denunziantin ist inzwischen gestorben, also nicht mehr befragbar. ### Schloss Luttenberg — Verhör ohne Folter Am 27. April 1672: Im Schloss Luttenberg (Ljutomer, Slowenien) wegen Zauberei inhaftierte Personen. #### 1. Katharina Türk deren Eltern aus Schützendorf (Stročja vas, Slowenien) sind und die ungefähr 45 Jahre alt ist, sagt aus, die Margaretha Scherschen, die bereits verbrannt worden ist, habe auf sie bezogen ausgesagt, dass sie eine Zauberin sei. Deswegen sei sie verhaftet worden. Sie will aber nichts gestehen. Sie ist vorher konfrontiert worden. Die Denunziantin ist aber inzwischen gestorben. #### 2. Marina Samoritsch eine Witwe aus Zweng, ungefähr 30 Jahre alt. Sie gesteht, sie sei vor ungefähr 5 Jahren um die Mittagszeit Gras schneiden gegangen. Dort habe sie einige Zauberinnen, die schon an verschiedenen Orten verbrannt worden sind, angetroffen. Einige aber habe sie nicht gekannt. Die Frauen hätten getanzt. Ein Mann sei bei einem Fass gesessen und habe mit einem Pflug-Eisen aufgegeigt. Damals hat ihr die Scherb, die sie auch gekannt hat und die auch verbrannt worden ist, einen Korb voll Schlangen auf den Kopf gesetzt. Diesen habe sie eine Stunde auf dem Kopf halten müssen. Dort habe die Scherb die große Schlange herausgenommen und sie damit geschlagen. Wo sie getroffen worden sei, sei alles aufgeschwollen und davon die Haut abgegangen. Darauf habe der Geiger mit Steinen auf sie geworfen. Mehr wisse sie nicht. Auch nicht, wie sie von dort weg wieder nach Hause gekommen sei. Sie ist auch konfrontiert worden. Die Denunziantin aber ist inzwischen gestorben. #### 3. Urscha, die Frau des Paulitsch aus Schützendorf, an die 40 Jahre alt, sagt aus: Die Krainiz, die bei der letzten Exekution hingerichtet worden ist, habe in Bezug auf sie ausgesagt, dass sie eine Komplizin und Zauberin sein soll. Dies habe sie aber alles abgestritten. Es geschehe ihr vollkommen Unrecht. Sie ist mit der Denunziantin konfrontiert worden. Diese ist auch inzwischen gestorben. #### 4. Urscha, die Ehefrau des Jury Vidanitsch aus Schützendorf, an die 30 Jahre alt, gesteht, dass vor 3 Jahren in der Nacht folgende Personen in ihr Haus gekommen seien: Gera, die Schwester der verbrannten Barbara Lach, die noch auf dem Katisch Grund in Schützendorf zuhause ist; Arne, der Knecht der verbrannten Krainiz, auch aus Schützendorf; Magdalena Lubitsch, Witwe, ebenfalls aus Schützendorf; Anna Maritsch auch von dort; Barbara Petkovitsch aus Jessern; der Schmied aus Strigo namens Thamasch und seine Hellena, auch von dort; dann die frühere Winzerin von unserem Frauen-Altar in Luttenberg, zusammen mit ihrem Mann — alle noch nicht verhaftet. Die hätten sie mit Gewalt auf einen beschlagenen Wagen, der mit 4 feuer-farbenen Schimmeln bespannt gewesen ist, gesetzt — und der Arny, der Krainz ihr Knecht, sei damit gefahren und habe sie auf die Radkersburger Straße geführt. Dort hätten sie getanzt, gegessen und getrunken. Sie seien danach auf demselben eisernen Wagen wieder nach Hause gefahren. Sie will kein Hagel-Machen oder weiteres gestehen. Sie ist konfrontiert worden und die Denunziantin ist inzwischen gestorben. #### 5. Katharina, die Schwester des Sewatniz eine Witwe aus Zweng, die Ehefrau des Ivan Koprifa, etwa 56 Jahre alt, sagt: Sie sei gefangen genommen worden, sie wisse aber nicht warum. Sie sei nie einer Person vorgestellt worden. Sie ist nicht bereit, etwas im Punkt Zauberei zu gestehen. #### 6. Hellena Schutolvitz eine Witwe aus Urschendorf, an die 60 Jahre alt, sagt: Es habe die Margareth Scherschen, die verbrannt worden ist, im Bezug auf sie aus Feindschaft ausgesagt, dass sie eine Zauberin sei. Sie bestreitet das aber. Sie ist aber vorher ordnungsgemäß konfrontiert worden. Die Scherschen ist inzwischen gestorben. #### 7. Katharina, des Luratsch Prumezt Witwe aus Urschendorf, an die 40 Jahre alt, sagt: Die Scherschen habe auf sie bezogen falsch ausgesagt, dass sie eine Zauberin sei und Komplizinnen habe. Sie widerspricht dem allem. Sie ist aber konfrontiert worden. Die Scherschen ist auch inzwischen gestorben. #### 8. Dorothea Petick aus Hl. Kreuz, an die 60 Jahre alt, antwortet auf die Fragen: Die Scherschen habe auf sie bezogen ausgesagt, dass sie eine Zauberin und Komplizin gewesen sei. Sie widerspricht dem allem und will nichts gestehen. Sie ist aber dennoch konfrontiert worden. Die Denunziantin hat es auch mit dem Tod bestätigt. #### 9. Gera, die Witwe des Andreas Krall aus Schützendorf, an die 61 Jahre alt, sagt aus: Die Eva Krainz, ihre Nachbarin, die unlängst hier hingerichtet worden ist, habe im Bezug auf sie eine unrichtige Aussage gemacht — sie sei ihre Komplizin gewesen. Sie widerspricht dem aber entschieden und ist nicht bereit, etwas zu gestehen. Sie ist vorher mit der Krainz konfrontiert worden, die auch inzwischen gestorben ist. #### 10. Urscha, die Witwe des Georg Obran aus Jessern, an die 47 Jahre alt, gesteht: Es sei jetzt ein Jahr her, dass sie beim Haus des Wellez Jury am Steinberg, beim Kreuzweg, gewesen sei, als sie von ihrem Weinberg dort um die Jausenzeit heimgegangen sei. Sie habe dort den Winzer vom Weingarten Unserer lieben Frau zu Luttenberg zusammen mit seiner Frau angetroffen, deren Namen sie aber nicht kenne, oben am Nockdinack wohnhaft; dann Agatha, die Frau des Andre Kobat Pinter am Steinberg, eine Witwe, die geflüchtet ist; Barbara, die Frau des Hans Potokniz aus Jessern; Kunigunde, die Witwe des Adam Matscherl vom Steinberg, die bereits gestorben ist; und Ivan Schelesnack, Hafner in Jessern. Als sie hingekommen sei, hätte sie alle gegrüßt. Diese hätten ihr aber nicht gedankt. So seien die Barbara und der Ivan Hafner mit ihr nach Hause gegangen. Ein andermal, am Montag vor dem Johannestag, sei sie Salz holen gegangen. Da hätte sie die vorher genannte Gesellschaft beim Teichdamm des Andre Magaters sitzend vorgefunden. Es hätte die Barbara Gobanzen (Rahmstrudel) vor sich gehabt, die sie der Gesellschaft ausgeteilt habe. Die Gobanzen seien zwar schön weiß, aber ohne Geschmack gewesen. Dann habe ihr diese Barbara einen Krug Wasser zu holen gegeben. Danach hätten sie unter einem Apfelbaum Äpfel, die schon reif gewesen sind, abgebrockt, und sie hätten schöne, reife Weinbeeren gegessen. Woher diese gekommen seien, wisse sie nicht. Der Ivan aber sei in das Gesträuch des Magater gegangen. Von dort habe er einen Krug Wein herausgebracht. Aus dem habe sie aber nicht getrunken. Am Donnerstag nach dem Fest des Hl. Johannes sei sie zum dritten Mal um die Mittagszeit auf den Grund des Mörth Obran gekommen und habe dort wieder die vorherige Gesellschaft vorgefunden. Es seien auch 2 Dudelsackpfeifer dabei gewesen, in schwarzen Kleidern und in Menschen-Gestalt. Der größere aber habe eine Krainer Tracht getragen und sei — außer bei der Nase — ganz rau verwachsen gewesen. Dieser habe mit ihr getanzt, und nach dem Tanzen hätten sie auf dem Wellez-Grund einen schönen Tisch mit aufgetragenen Poganzen (ein Kuchen) vorgefunden. Die anderen hätten sich niedergesetzt. Sie aber habe der krainerische Teufel zum Tanz aufgefordert. Sie habe mit ihm getanzt. Wie sie aber nicht mehr wollen habe, habe er ihr mit einem Riemen geschlagen. Sie ist konfrontiert und gefoltert worden. #### 11. Margaretha, die Frau des Hans Pillay aus Braunegendorf, an die 48 Jahre alt: Vor 4 Jahren, die sie als Tagwerkerin verbracht habe, habe sie in ihrem Garten 2 Kälber gehalten. Die sind von dort aber in des Michael Stereischa abgeschnittenes Hirschfeld weggegangen. Denen ist sie nachgegangen und sie wollte sie zurücktreiben. Da habe sie die erwähnte Nescha Tschernischa aus Braunegendorf zusammen mit ihrem Mann Michael Tschernischa, dann ihre jüngere Tochter Gera, die Frau des Valentin N., und Urscha, die Frau des Hans Gobatsch, bei einem Zaun vorgefunden. Die hätten eine Heidenbrein (Buchweizenkörner) in einem Strumpf gekocht. Die Nescha habe ihr gleich mit der Herdschaufel auf den Kopf geschlagen. Davon sei sie ganz schwach geworden. Darauf habe ihr Mann den Heidenbrein siedend über sie gegossen und sie dabei verbrannt. Am anderen Tag sei die ältere Tochter dieser Nescha namens Urscha, die Frau des Hans Gabacks, zu ihr gekommen und habe ihr geraten, sie soll ein Buchweizenstroh verbrennen und damit eine Lauge machen und darin baden, dann würde schon alles vergehen. Zu Jakobi vor 3 Jahren sei ihr Mann wieder einmal betrunken nach Hause gekommen und sie habe ihn aus dem Haus hinausgetrieben. Sie sei in den Stadel liegen gegangen, habe geweint und gesagt, es soll Gott oder der Teufel kommen und sie endlich einmal von den Beschimpfungen erlösen. Bald darauf sei ein Kerl in windischem Gewand gekommen, habe laut zu ihr gesagt, sie solle mit ihm mitgehen, er wolle sie in ein Zimmer führen. Sie habe eingewilligt und sei einen Gewehrschuss weit mit ihm gegangen. Dann sei ein starker Wind aufgekommen, der sie von der Erde hochgehoben habe, und sie sei mit ihm fortgeflogen. Während des Flugs habe der Teufel sie gefragt, ob sie auf den Rohitschberg wolle. Sie habe aber abgelehnt. Während des Flugs sei eine Krähe dahergekommen, aber gleich im Buchenwald am Lapenberg wieder zurückgeblieben. Unweit davon habe sie ein Feuer angetroffen. Dabei habe sie eine unbekannte Frauenperson sitzend vorgefunden. Die habe in einem Topf etliche kleine Stücke Fleisch und in einem anderen Topf Wasser gekocht. Nachdem sie den Teufel gefragt habe, was sie kochen täten, habe er zornig geantwortet, was sie da zu fragen hätte. Darauf habe sie gleich darauf das Bewusstsein verloren und sie sei erst wieder bei Unserer Frau am Pollantschack zu sich gekommen. Von dort sei sie nach Hause gegangen. Im Übrigen hat sie auf Befragen nach Komplizen geantwortet, dass sie vergangene Pfingsten mit folgenden Personen in die Kirche gegangen sei: Anna, die beim Jakob Selke in Praunegen wohnt; die Tochter des Talisers, die beim Kuglmayerischen Weingarten beim Steinberg wohne, nicht weit vom Mallegger; die Frau des Madupen beim Nokodinak; und die Ehefrau des alten Pillay namens Gera. Weil sie noch nicht gefoltert worden ist, will sie diese nicht als Mittäterinnen bekennen. Akt Schloss Luttenberg ### Die elf Inhaftierten Bei dreien verwendet das Protokoll ausdrücklich das Wort „gesteht“ — Marina Samoritsch (2), Urscha Vidanitsch (4) und Urscha Obran (10). Margaretha Pillay (11) schildert eigene Begegnungen mit dem Teufel, ohne dass ein Geständnis vermerkt wird; sie war zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefoltert. Die übrigen sieben bestreiten durchweg. Der Ausgang des Verfahrens ist auf dieser Seite nicht überliefert. - Als Denunziantinnen genannt, alle zum Zeitpunkt des Verhörs bereits hingerichtet: Margaretha Scherschen (belastet Nr. 1, 6 und 7), Eva Krainz (Nr. 3 und 9) und die Scherb (Nr. 2). - Die Scherb dürfte Gera Scherb sein, über die am 23. Jänner 1672 in Luttenberg das Todesurteil erging — drei Monate vor diesem Verhör, im selben Aktenbestand überliefert. --- ## Marina Hörk (1672) - **Ort:** Landgericht Luttenberg (Ljutomer, Slowenien) (46.5187, 16.1967) - **Beschuldigte:** Marina Hörk - **Ausgang:** hingerichtet, 23. Jänner 1672 - **Quelle:** Protokoll vom 11. bis 23. Jaenner 1672 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/hoerk.html *Prozess gegen Marina Hörk* Marina Hörk und ihre Schwester Gera Scherb wurden gemeinsam angeklagt und am selben Tag verurteilt. Ihr Verfahren ist mit dem Sammelverhör von Katharina Türk und zehn weiteren Frauen im selben Aktenbestand überliefert (COP 1672-IV-59). Ein halbes Jahr zuvor standen sie auf der anderen Seite: Im Juni 1671 klagten Michael Hörk, seine Frau Marina und deren Schwester Gera vor einem Gericht in Radkersburg gegen Michael Gregoritsch und andere, weil diese sie der Zauberei bezichtigt hatten. Fritz Byloff hat dieses Protokoll ediert — nachzulesen in Kapitel 49, „Der glühende Schab“. Sieben Monate später wurden die Klägerinnen selbst verurteilt und hingerichtet. ### Luttenberg — Verhör und erste Folter Am 11. Jänner 1672 ist Marina, die Ehefrau des Michael Hörk, abermals und zwar zunächst ohne Anwendung der Folter verhört worden. Sie hat aber nichts gestanden. Daher ist sie zur Folterkammer geführt worden, wo ihr noch einmal eindringlich zugeredet worden ist. Sie aber hat ständig alles bestritten. Daher ist sie gefoltert worden, um dadurch ein Geständnis zu erzwingen. ### Luttenberg — Hexenstuhl Am 18. Jänner ist Marina, die Ehefrau des Michael Hörk, zuerst in die Folterkammer geführt worden. Dort ist sie ohne Anwendung der Folter verhört und nach intensivem Befragen aufgrund des Leugnens in Ketten gelegt worden. Nachdem sie auch bei dieser Folter nichts gestand, ist sie abends auf den Hexenstuhl gesetzt worden. ### Luttenberg — Geständnis Am 19. Jänner in der Früh gesteht sie: Vor 6 Jahren, am St. Barbara-Tag am Abend, seien der Martin Werluga, seiner Aussage nach wohnhaft in Leskovec, die Helena Skaponiz, jenseits der Mur an der mittleren Feistritz wohnhaft, Urscha Zuritschetsch und ihre Schwester Gera zu ihr ins Haus gekommen. Sie hätten ihr zugeredet mitzugehen. Weil sie aber ohne Kopfbedeckung gewesen sei und sich geweigert habe, mitzugehen, habe alsbald ein warmer Wind geweht und der Werluga habe sie mit Gewalt zur Mur zu einer Wiese hingeführt. Dort hätten sie ein Fass mit Met vorgefunden. Aus dem habe der Werluga Met in einen Krug gefüllt. Daraus hätten sie und die ganze Gesellschaft getrunken und dazu ungesalzenes Brot gegessen. Von dort seien alle zu Fuß nach Hause gegangen. Dort hätten der Werluga und die Helena Skaponiz aus dem Graben 2 weiße Fische von einer halben Elle Länge gefangen. Diese hätten sie dann wieder zur Wiese getragen. Einen davon habe die Skaponiz gesalzen, den anderen gebraten. Dann hätten sie die Fische gegessen. Sie selbst habe nichts vom Fisch, sondern nur vom ungesalzenen Brot gegessen. Das sei aber ohne Geschmack gewesen. Von dort seien sie wieder nach Hause gegangen. Sie gesteht: Bald danach, an einem heiligen Abend, sei die Gesellschaft zu ihr nach Hause gekommen. Von dort seien sie auf eine Wiese bei der Mur und weiter nach Pristav. Sie gesteht: Vor 2 Jahren zur Sommerzeit, sie könne den Tag nicht sagen, seien die Gesellschaft und sie nach Zweng zum Haus der Gera Tschuritsch gegangen. Diese hätten der Martin Werluga und die Skaponiz mit Gewalt aus dem Bett in ihrem Keller geholt und neben ihrem Garten unter einen Kirschbaum gebracht. Der Werluga habe dort mit der Geige aufgespielt. Der Klang sei aber nicht angenehm gewesen. Die Tschuritsch habe nicht tanzen wollen. Deswegen habe sie der Werluga mit dem Geigenbogen auf die Lenden geschlagen. Die Schwester der Täterin, die Gera, habe die Turischitsch mit einer Rute aufs Maul geschlagen. Nach dem Schlag sei die Tschuritsch wieder in ihr Bett gegangen und der Mund sei bei ihr daraufhin voll Blasen gewesen. Nach dieser so vollbrachten und beendeten Nacht seien alle wieder nach Hause gegangen. Drittens gesteht sie: An einem Heiligen Abend im Sommer vor 2 Jahren seien der Werluga, die Helena, die Juritschetsch und ihre Schwester Gera wieder zu ihr gekommen. Sie habe diese mit sich zur Tschuritsch nach Castel Zweng geführt. Sie hätten sie schlafend im Keller bei ihrem Kind angetroffen und aufgefordert, zum Heiligen Berg Kiersteten mitzugehen. Das habe sie aber abgelehnt und sie habe sich wieder niedergelegt. Von dort sei die Gesellschaft wieder zur erwähnten Wiese gegangen. Dort hätten sie das Met vorgefunden und wie früher in einen schwarzen Krug gefüllt, aus dem dann alle getrunken hätten. Alle hätten dann außer ihr, weil sie wunde Füße gehabt hätte, getanzt. Sie habe sich schlafen gelegt. Als es aber begonnen habe, Tag zu werden, hätten die anderen sie aufgeweckt. Danach seien alle nachhause gegangen. Viertens gesteht sie: Die vorher erwähnten Komplizen seien vor einem halben Jahr im Sommer an einem heiligen Abend wieder zu ihr (Marina) gekommen. Sie soll mit ihnen zu Unserer Liebe Frau nach Pollmickschek gehen. Das habe sie auch getan. Dort seien sie alle neben der Kirche bei einem Häuschen bei einem Kreuzweg stehen geblieben. Dort habe der Werluga, der der üble Satan gewesen sei, ein Fass Met auf zwei Pflug-Hölzern hingebracht und allen zu trinken gegeben. Von dort seien wieder alle nach Hause gegangen. Sie seien dann von zuhause wieder zur erwähnten Wiese gegangen. Die Helena aber sei - weil sie schon alt war - auf die Pflughölzer aufgesessen. Die habe der Teufel führen müssen. Auf der Wiese hätten sie den Met unter einer Weide aufbewahrt. Danach sei der Martin dort geblieben, die anderen Komplizen seien aber nach Hause gegangen. Fünftens gesteht sie, dass sie und ihre Schwester gemeinsam geschworen hätten nichts zu gestehen. Sechstens gesteht sie: Der Teufel habe Martin Werluga geheißen. Diesen Namen hätten er sich selbst und die Helena gegeben. Er habe sich in unterschiedliche Gestalten verwandelt. Siebentens gesteht sie: Sie habe dreimal mit dem Martin fleischlich zu tun gehabt. Erstens vor 6 Jahren bei der Mur, neben der Wiese, wo die Wachstation gewesen sei, bei einer Weide. Dann vor zwei Jahren unter der Wachstation neben der Mur. Die Hexengesellschaft sei damals bei der Weide beim Met-Trinken gewesen. Und drittens vor eineinhalb Jahren gegen Pfingsten wiederum bei der Wachstation. Die Gesellschaft sei wie vorher beim Met gewesen. Achtens gesteht sie: Vor eineinhalb Jahren habe sie dem Werluga bei der Mur bei der Wachtstation, wie sie zum dritten Mal mit ihm gesündigt habe, Ihre Seele versprochen. Damals habe er ihre rechte Schulter am Rücken mit einem kleinen Eisen aufgeschnitten und es sei ihr Blut herausgeronnen. Das habe er getrunken. #### Urteil ### Luttenberg — Urteil Die Marina Hörk soll wegen der von ihr begangenen und gestandenen Untaten nach kaiserlichem Recht mit dem Schwert vom Leben zum Tod gebracht, der Körper aber mit dem Feuer zu Staub und Asche vernichtet werden. Gott sei ihrer Seele gnädig. Luttenberg (Ljutomer, Slowenien), den 23 Jänner 1672 ### Verbindungen - Gera Scherb — ihre Schwester, im selben Verfahren angeklagt. Marina nennt sie in mehreren Geständnispunkten als Teilnehmerin; die fünfte Aussage lautet, beide hätten geschworen, nichts zu gestehen. - Martin Werluga — nach ihrer Aussage der Teufel selbst, unter diesem Namen aufgetreten. - Helena Skaponiz, Urscha Zuritschetsch und Gera Tschuritsch — als Mitglieder der „Gesellschaft“ benannt. Eine Gera Kirschneritsch oder Tschuritsch kommt auch im Geständnis ihrer Schwester vor. - Michael Gregoritsch — Beklagter im Verleumdungsverfahren von 1671, siehe Byloff, Kapitel 49. --- ## Marina Wukinetz (1673) - **Ort:** Herrschaft Gutenhag des Erasmus Friedrich Graf von Herberstein; Haft zuletzt in St. Leonhard (46.5645, 15.7868) - **Beschuldigte:** Marina Wukinetz - **Anklage:** Zauberei - **Ausgang:** in Haft gestorben, 19. Februar 1673 - **Bannrichter:** Wolf Lorenz Lämpertitsch - **Quelle:** Verhoere ab 1. Februar 1673, Akt geschlossen 20. Dezember 1673; abgedruckt in den Steiermaerkischen Geschichtsblaettern 1882, S. 158ff - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/wukinetz.html *Prozess gegen die Marina Wukinetz wegen Zauberei 1673, Gutenhag (Hrastovec in Slowenien)* ### Anmerkung Marina Wukinetz hat nichts gestanden. Nicht am ersten Tag, nicht unter der Folter, nicht nach zwölf Nächten auf dem Hexenstuhl, nicht als man ihr brennende Talgpflaster an die Fußsohlen legte. Der Bannrichter vermerkt es selbst: Sie sei „in reiner Leugnung verharrt“. Sie starb am 19. Februar 1673 in der Haft und wurde in derselben Nacht vom Scharfrichter in einem kleinen Grabloch verscharrt. Der Anlass lag zwölf Jahre zurück. Belastet hatte sie Urscha Tschernick — nach einem Streit um eine Kuh, die angeblich in deren Garten Schaden angerichtet hatte; nachgesehen fand man nur Spuren, „so als ob ein Reh durch gegangen wäre“. Man versöhnte sich vor dem Suppan. Zwei Jahre später wurde Urscha Tschernick selbst in Gutenhag gefangen und hingerichtet — und benannte bei der Gegenüberstellung die Wukinetz. Aufgegriffen wurde diese Aussage erst 1673. Zwei Zeuginnen entlasteten sie. Die Frau des Lorenz Schmalz, deren Kindern sie das Fieber gesenkt haben sollte, sagte aus, das sei gar nicht sie gewesen, sondern deren Schwester Gera — und sie habe von der Wukinetz nie eine Arznei verlangt. Gera bestätigte das. Es änderte nichts. Der zweite Teil des Protokolls ist ein Ich-Bericht. Ab dem 6. Februar schreibt der Bannrichter Wolf Lorenz Lämpertitsch selbst, Tag für Tag: abbinden, zureden, wieder anbinden, den Sitz „schärfen“, Talgpflaster brennen. Er nennt es „langmütige Güte“ und „nachsichtiges Ermahnen“. Was er beschreibt, ist zwölf Tage Schlafentzug und Verbrennung. Der Schluss ist der eigentliche Skandal des Textes. Weil die Sterbende von Teufeln heimgesucht worden sei, folgert der Bannrichter, sie müsse „gleichwohl eindeutig eine Hexe gewesen sein“ — Gott hätte einem frommen Menschen das nicht zugelassen. Das fehlende Geständnis wird zum Beweis umgedeutet. Wäre sie am Leben geblieben, hält er fest, hätte man einen neuen Prozess gegen sie führen müssen. Vier Jahre später dieselbe Denkfigur. 1677 stirbt in Friedau Dorothea Wed, 70 Jahre alt, ebenfalls in Haft und ebenfalls ohne Geständnis, nach drei Folterungen und vierundzwanzig Stunden Hexenstuhl. Auch dort schliesst der Bannrichter aus dem Ausbleiben des Geständnisses auf die Schuld: Die bösen Geister hätten „die Justiz ausgespielt“. Ihr Leichnam wurde verbrannt. Der Fall gehört zur Verfolgungsreihe der Herrschaft Gutenhag; siehe auch Elenka Schauberg, Ursula Kollar, Margaretha Keyditsch und Gera Kopschitsch. ### Herrschaft Gutenhag — Verhöre ohne Anwendung der Folter Heute, am 1. Februar 1673, ist in der Gerichtsbarkeit ihrer gräflichen Gnaden Erasmus Friedrich Graf von Herberstein und den Landgerichtsherrn der Herrschaft Gutenhag, in deren Gerichtsbarkeit ihre gräfliche Gnaden die Macht und die Gewalt hat, über Menschenblut zu urteilen, Marina Wukinetz, 57 Jahre alt, Weingartenbesitzerin am Gamsgassenberg (heute Navarda in Slowenien), der genannten Herrschaft untertan, wegen des Lasters der Zauberei gefangen genommen und eingeliefert, durch Georg Schosster, Landgerichtsverwalter der besagten Herrschaft, zuerst ohne Anwendung der Folter verhört worden. Gegen sie hat Urscha Tschernick wegen Komplizenschaft bei der Zauberei vorher ausgesagt und später ihre Aussage durch Konfrontation mit und ohne Folter und schließlich mit dem Tod bestätigt. Marina Wukinetz bekennt: Sie habe sich vor ungefähr 14 Jahren um Bartholomäus mit der Urscha Tschernick zerstritten, weil diese sie beschuldigt habe, dass sie mit ihrer Kuh in ihrem Garten Schaden angerichtet habe. Sie habe aber danach den Garten anschauen lassen und keinen Hinweis gefunden, dass eine Kuh darin herumgegangen sei. Es wären nur kleine Abdrücke gefunden worden, so als ob ein Reh durch gegangen wäre. Sie hätten sich vor dem inzwischen verstorbenen Suppan (Ortsverwalter) Lorenz Soretz wieder verglichen. Ungefähr 2 Jahre danach sei die genannte Urscha in Gutenhag gefangen genommen und hingerichtet worden. Vorher habe aber die Urscha bei der Gegenüberstellung angegeben, dass ihr Mann und sie beim Grädisch Kreuz bei einer teuflischen Zusammenkunft gewesen seien und dort gegessen und getrunken hätten. Sie bekennt auch, dass besagte Urscha im Schloss in der Gesindestube ihr gegenübergestellt worden sei und die Frage, ob diese Wukinetz auch tatsächlich die Komplizin sei, bejaht habe. Sie wäre dann am Nachmittag mit der Zusicherung des Wiedererscheinens nach Hause entlassen worden. Am selben Tag am Nachmittag ist sie abermals ohne Anwendung der Folter einvernommen und verhört worden. Sie bekennt, dass sie und ihr Mann bei der genannten Urscha beim Sautanz gewesen seien und zwar im selben Jahr, wie sie von Lendorf herüber gezogen wären. Es seien auch die Polonia Kunätsch und ihr Mann Jansche dabei gewesen. ### Herrschaft Gutenhag — Verhöre ohne und mit Anwendung der Folter Am 2. Februar wird Marina Wukinetz mehrmals ohne Anwendung der Folter vernommen. Sie gesteht weiter nichts, außer dass ihre gestrigen Aussagen alle wahr seien. Sie wird am Vormittag dieses Tages unter Anwendung der Folter vernommen. Sie bekennt, dass das gewiss wahr sei, dass sie und ihr Mann bei der Urscha Tschernick beim Sautanz neben der Apollonia Kunätsch und ihrem Mann Jänsche dabei gewesen seien, und dass auch alles andere, was sie früher gesagt habe, der Wahrheit entspreche. Ferner sagt sie, dass ihr Mann öfters voll betrunken nach Hause gekommen sei. Und es könne schon sein dass er vielleicht unter Leuten war, die mit Zauberei zu tun gehabt hätten. Weiteres hat sie nicht gestehen wollen. ### Herrschaft Gutenhag — Der Inhalt ihrer Truhe Am 4. Februar ist sie wieder mit und ohne Anwendung der Folter verhört worden. Damals sind in ihrer Truhe gefunden worden: Verdächtige zusammengebundene Bündel mit starken Wurzeln, altes Brot und altes Schmier-Fett. Dies ist ihr neben anderen Dingen vorgezeigt worden und sie ist daraufhin befragt worden. Sie gesteht: Den Sack Brot habe ihr eine alte Frau, die sich beim Simon Pregant aufhalte, zur Aufbewahrung gegeben, nachdem sie es am St. Peter und St. Margarethen Tag erbettelt habe. Die Häferln mit Salben seien Kreuzschmalz von Bartholome-Butter und das Fett sei vom Krapfen Backen am Faschingtag übriggeblieben. Und das Mark aus den Beinen, das brauche sie, um die Frauen, die Kinder kriegen, einzuschmieren. Die zwei, ihrer Aussage nach weißen Reliquien habe ihr vor 2 Jahren eine vorüberziehende Ordens-Schwester gegeben. Das wäre gut im Haus zu behalten, damit kein Feuer ausbricht. Das gefundene Stück Brot sei ein Feiertags-Brot. Das habe sie als erstes gebacken, wie sie vor ungefähr 15 Monaten ihren Ofen habe machen lassen. Früher schon, als sie an die 13 Jahre alt gewesen sei und zu Schildtern bei der alten Senekowitsch gedient habe, habe sie von ihr gehört, dass es gut sei, um es bei den Leuten gegen Fieber zu verwenden. Sie habe damit den zwei Kindern des Lorenz Schmalz im vergangenen Herbst geholfen. Auch ihrer Tochter Lucia und ihrem Enkelkind, die noch bei ihr zuhause seien, habe sie zweimal das Fieber gesenkt. Die gefundene schwarze und angebrannte Wachskerze habe sie verwendet, als sie ihre Tochter Lucia zur Taufe getragen habe und danach immer zu Lichtmess wieder zur Weihe mitgenommen. Es sei dafür gut, wenn ein Mensch zum Sterben sei, diesem die Kerze in die Hände zu geben. Zu den gefundenen und in eigene kleine Bündel eingebundenen alten dürren Weichselzweigen wisse sie nicht, wie die in die Truhe gekommen sein könnten. Vielleicht hätte sie wer von den Untermietern hineingelegt. Sie bekennt: Die Salben in den kleinen Häferln hätte die Mutter des Mannes ihrer Tochter, die auf der anderen Seite der Traag bei Zwentendorf wohne, gebracht, um eine Geschwulst ihrer Tochter damit zu behandeln. Sie bekennt, das Kräutl, Depich genannt, habe ihr eine alte Frau, die in Rosswein wohne, vor ungefähr 4 oder 5 Jahren aus St. Wolfgang mitgebracht. Es wäre gut gegen das Schrecken bei den Kindern. Die 3 Pfennig, die in einem Bündel zusammengebunden gewesen seien, habe sie von der selben Bettlerin, die ihr das Brot zum Aufbewahren gegeben habe, bekommen. Nachdem aber die Bettlerin deswegen festgenommen und mit ihr konfrontiert worden sei, habe sie das zuerst geleugnet, danach aber gestanden. Am 4. Februar um halb 5 Uhr Nachmittag ist die Täterin auf den Hexenstuhl gesetzt worden. ### Herrschaft Gutenhag — Gegenüberstellungen und Untersuchung durch den Scharfrichter Am 5. des Monats ist ihr die Frau des Lorenz Schmalz, deren Kinder sie das Fieber gesenkt habe, gegenübergestellt worden. Diese hat ausgesagt, dass sie nicht die richtige sei, sondern nur ihre Schwester, die Gera, habe ihren Kindern das Fieber gesenkt. Besagte Frau Schmalz sagte auch, dass sie von der Wukinetz niemals eine Arznei verlangt habe. Am 6. Februar ist die vorher genannte Gera, die Schwester der Frau des Lorenz Schmalz, ihr (der Täterin) gegenübergestellt worden und hat in gleicher Weise der Täterin widersprochen, dass sie ihr etwas gegeben habe. Aber ihrem Mann habe sie wohl ein wenig Brot gegeben. Der habe es aber von der Tafel den Hunden vorgeworfen. Die Täterin antwortet weiters, es wäre eben von diesem Berg eine andere Frau gekommen, der sie so ein Brot gegeben hätte. Sie wisse also nicht, wer diese Frau wäre. Am selben Tag wird der Täterin der Thomas Ferlitsch gegenübergestellt, weil er von ihr gehört habe, dass sie in seinem Haus davon geredet habe, dass die Schwiegertochter des Adam Kotzbeck einmal, als sie auf einem Misthaufen ihre Notdurft verrichten ging und bald danach erkrankt und gestorben sei, unter die Hexenweiber gekommen sei. Und es müsse die Frau des Jenschen, die damals krank gewesen sei, nun auch unter diese Hexenfrauen gekommen sein. Das hat die Täterin aber leugnen wollen. Sie habe nur gesagt, die „wilden Weiber“, doch danach hat sie es gestanden. Sie bekennt ferner, dass es in Trafeld allgemein heiße, dass die Leute von dort Hexenweiber seien. Sie will aber nicht gestehen, welche Frauen das seien. Am selben Tag ist die Täterin vom Scharfrichter untersucht worden und es sind an ihrem Körper zwei Zeichen, und zwar eines auf der linken Seite, das andere an der rechten Achsel gefunden worden. In beide ist mit einer Nadel ziemlich tief hineingestochen worden. Dabei hat sie nicht gezuckt, als ob sie unempfindlich wäre. Vom Stich an der Achsel war nur eine Nadelspitze Blut zu sehen, an der linken Seite aber ist gar nichts zu sehen gewesen. Nach einer Weile dazu befragt, ob sie das Stechen gespürt habe, antwortete sie: Wenn der Körper gesündigt habe, dann könne er auch büßen, deshalb habe sie nichts sagen wollen. ### Herrschaft Gutenhag — Der Bannrichter übernimmt — sein eigener Bericht Nachdem danach der hoch- und wohlgeborene Graf und Herr Erasmus Friedrich Graf von Herberstein sein gnädiges Vertrauen in mich gesetzt hat und mich zum Bannrichter ernannt hat, bin ich am 6. Februar 1673 zur Fortführung dieses Hexerei-Prozesses nach Gutenhag gekommen und habe am selben Abend Marina Wukinetz vom Hexenstuhl abbinden und zur Ruhe legen lassen. … Bannrichter Wolf Lorenz Lämpertitsch ließ die Angeklagte am Abend des 7. Februar am Hexenstuhl festbinden. Am 8. desselben Monats um 8 Uhr früh habe ich die Täterin wieder vom Hexenstuhl abbinden lassen, gefolgt von nachdrücklichem Zureden, in der Meinung, von ihr ein Geständnis durch lang dauerndes Nachsetzen zu erreichen. Weil aber die Täterin hartnäckig rein negativ verharrte, habe ich sie um 8 Uhr abends von neuem auf den Folterstuhl setzen lassen. Am darauffolgenden 9. ist die Täterin um 7 Uhr früh vom Hexenstuhl wieder losgebunden worden. Daraufhin habe ich ihr abermals aufs eindringlichste zugeredet, dass sie als Bekehrte ein Geständnis machen soll und sich von weiteren Qualen bewahren soll. Weil aber mein nachsichtiges Ermahnen bei ihr nicht verfangen wollte, habe ich befohlen, sie am zuletzt genannten Datum über Nacht am Hexenstuhl anzubinden und den Sitz des Hexenstuhls zu schärfen. Am 10. Februar in der Früh um 7 Uhr habe ich die Täterin wieder abbinden lassen und sie darauf im Guten ausführlichst zum Geständnis ermahnt. Weil sie aber in ihrem Widerstand verstockt geblieben ist, habe ich um 7 Uhr abends den Befehl gegeben, das Hexenstuhl-Sitzen zu wiederholen und an den Schuhsohlen ein brennendes Pflaster aus Talg aufzulegen. Am 11. Februar um 7 Uhr habe ich sie wieder von ihrem nächtlichem Sitz erlösen lassen. Am darauffolgenden Nachmittag habe ich ihr so viel wie möglich zugeredet, dass sie sich endlich zum Geständnis bequemen solle. Nachdem ich mit langmütiger Güte nichts ausgerichtet habe, ist die Täterin abends um 7 Uhr mehrmals auf den Hexenstuhl gesetzt worden, um das Geständnis von ihr zu erreichen und sie ist abermals mit 2 Talg-Pflastern auf den Schuhsohlen gebrannt worden. Am 12. Februar um 7 Uhr früh, bevor die Täterin vom Hexenstuhl losgebunden worden ist, ist sie mit Talg-Pflastern an der Sohle und am Vorderfuß, jedoch bei angezogenen Stiefeln, gebrannt worden, aber vergeblich und ohne ein Geständnis zuwege zu bringen. Danach ist sie am Abend um 6 Uhr wieder auf den Hexenstuhl gesetzt worden, auf dem sie bis zum 13. am Abend sitzen geblieben ist, da nur mittels aller vorgesehenen und entsprechenden Foltern von der Täterin einige Geständnisse zu erreichen sind, sie ist dann dennoch zur Ruhe zurückgebracht worden. ### St. Leonhard — Die letzten beiden Nächte 5 Tage danach, am 18. Februar in der Früh, hat sie in ihrem Ruhe-Lager zu den Türstehern der Herrschaft gesagt, die Teufel hätten ihr in der letzten Nacht keine Ruhe gelassen, sondern neben anderen unangenehmen Dingen aus ihren Füßen Blut in ein Schaffel gelassen und dasselbe davon getragen. Zur Erkundigung der Sachlage, ob vielleicht die Frau bei dem Gesagten phantasiert habe, bin ich gleich nach 1 Uhr Nachmittag mit Primus Risner, dem Spitalverwalter der Herrschaft Gutenhag in St. Leonhard persönlich zu ihr gegangen und mich mit der Täterin ausführlich unterhalten. Sie hat dabei nicht nur vernünftig und keineswegs verwirrt geantwortet, sondern hat um 7 Uhr abends desselben Tages zu ihrer Wärterin gesagt, sie werde heute in der Nacht um 12 Uhr sterben, denn ihre Zeit sei nun aus. Aus diesem Grund ist Herr Georg Schosser, der Verwalter der Herrschaft, zusammen mit dem genannten Primus Risner nach 9 Uhr abends abermals am selben Tag abgeordnet worden, die Täterin zu besuchen. Sie hat zu den Besuchern gesagt, dass sie viele weiße Frauen auf den Dächern sehe. Sie hoffe, dass sie bald bei ihnen sein werde. Nachdem beide ihr mit geistlichen Ermahnungen gut zugeredet haben und sie solle sich das aus dem Sinn schlagen und nachdem sie sie mit Weihwasser und dem Kreuzzeichen gesegnet haben und ihr auch Taufwasser zu trinken gegeben haben, haben sie sie in Ruhe verlassen. Eine Stunde später war wieder wildes Schreien von ihr zu hören. Deswegen gingen der erwähnte Herr Schosser mit dem Primus Risner nach 10 Uhr in der Nacht abermals zu ihr, nach denen die Verhaftete verlangte, weil in ihrer Kammer alles voll Teufel sei wie Laub und Gras, darunter befänden sich große, abscheuliche mit hellen Augen, die sie quälten und herumgingen. Je mehr die beiden Herren ihr dies auszureden versuchten, desto mehr bekräftigte sie ihre Worte mit Schwüren. Beiden Herren stiegen die Haare zu Berge. Sie haben sich selbst und die Sünderin immer wieder bekreuzigt, mit geweihtem Wasser besprengt und sie mit klugen tröstenden Worten beschwichtigt und schließlich die Verhaftete gefragt, ob sie sich vor den bösen Geistern jetzt nicht mehr fürchte. Sie hat mit Nein geantwortet und die Herren sollen sich nur zur Ruhe begeben. Sie fürchte sich gar nicht vor den Gespenstern. Um 12 Uhr Mitternacht war ihr Geschrei noch lauter zu hören als vorher. Deswegen haben die genannten Herren sie wieder aufgesucht. Sie hat zu ihnen gesagt, dass sie von den Teufeln keine Ruhe hätte. Vier von ihnen würden sie peinigen, mit Stricken zusammenbinden, das Blut aus den Füßen herausziehen, die anderen plagten sie auf andere Weise. Beide Herren trösteten sie von Neuem und so gut wie möglich nach christlichem Brauch. Sie hielten die Täterin an, doch ein „Vater unser“ und ein „Ave Maria“ nachzusprechen. Nach verrichtetem Gebet sagte sie, das Beten helfe auch nichts mehr. Es seien zu viele Teufel. Die Mutter der Teufel halte sie bei den Haaren fest, ihre Kinder gingen um sie herum. Die Täterin bat die Herren, sie sollten den abscheulichen Satan, der mit einem Stecken da stünde und sie erschlagen wolle, erstechen. Sie hat oft wiederholt: „Da ist er, stechts ihn, erstechts ihn …“ Beide Herren versuchten, ihr das auszureden, aber es wollte bei ihr nicht verfangen, denn sie beteuerte mit Schwüren bei ihrer Seele, dass alles wirklich sei. Als nun das Grausen bei beiden Herren zugenommen und sie von der Täterin weggehen wollten, bat diese, die Herren mögen noch bei ihr bleiben, sonst würde sie von den bösen Geistern noch größere Angriffe erleiden müssen. Hierauf ist sie mit einer Wächterin, die noch bis 3 Uhr früh bei ihr gewacht hat, und außerdem mit brennenden Kerzen versorgt worden, ohne zu schlafen ruhig geblieben. Am 19. des Monats um 8 Uhr früh ist die Täterin wieder besucht und gefragt worden, ob sie nicht etwa eine Suppe essen wolle. Obwohl ihr die Wärterin 3 Löffel Suppe und einen Becher Wein vermischt mit Weihwasser gegeben hat, sagte sie, sie hätte weder gegessen noch getrunken und möchte gerne beichten. Sie wurde gefragt, wie die Nacht gewesen sei und wie sie geschlafen habe. Sie beantwortete die Frage mit „Gar nicht, denn die Angriffe des Bösen Feindes hätten nicht aufgehört. Ihr sei unter anderem das Blut aus den Händen und den Füßen in ein Häferl gesogen worden und sie hätten es untereinander ausgetrunken und sie hätten ihr Wüten erst nach dem ersten Hahnen-Schrei beendet.“ Beide Herren redeten ihr zu und fragten sie, woher das komme, dass sie so viele der bösen Anfechtungen erleiden müsse. Vielleicht sei es deshalb, weil sie sich mit ihnen verbunden habe. Sie solle doch gestehen. Jetzt wäre noch Zeit, ihr in geistlicher Weise zu helfen. „Nein“, sagte sie, „ich habe mit ihnen nichts zu tun, außer damals, als ich vor 8 Tagen aufs Blut gequält worden bin, da standen 4 Teufel neben mir. Vielleicht, dass ich damals einen erzürnt habe.“ Der Herr Verwalter tröstete sie nach christlicher Lehre, betete neben ihr und machte über ihr das Kreuzzeichen. Und als die Herren sie weiter über die Umstände ihrer schrecklichen Erzählungen befragten und ihr noch mehr ins Gewissen reden wollten, hat sie ein so verrücktes Gesicht und einen so verzerrten Mund gemacht, dass die beiden Visitatoren ganz erschrocken und entsetzt waren. So sehr, dass der Primus Spital-Verwalter nach mir (Wolf Lämpertitsch) geschickt hat, um das anzusehen. Obwohl der Herr Verwalter dort bleiben wollte, ist ihm ein solches Grausen gekommen, dass er auch hinausgegangen ist. Und obwohl ich mich ohne Verzug zur Täterin begeben habe, ist sie doch inzwischen, jedoch bis zu ihrem letzten Augenblick mit klarem Verstand und ohne die Sprache verloren zu haben, urplötzlich verschieden, sodass es nicht möglich war, ihr mit einem Beichtvater oder anderen geistlichen Mitteln zur Hilfe zu kommen. Aus diesem Verlauf kann man ableiten, dass der böse Geist alle ihr angetanen Qualen nicht nur ertragen geholfen hat, sondern dass auch durch ihre eigenen Geständnisse (dass sie nämlich von den bösen Geistern geängstigt worden ist) klar wird, dass sie, obwohl nach den ausgestandenen Torturen die Täterin stets in reiner Leugnung verharrt ist, gleichwohl eindeutig eine Hexe gewesen sein muss. Es ist auch zu bedenken, dass von keiner göttlichen Vorsehung jemals zu hören war, dass Gott der Allmächtige bei einem frommen Christen-Menschen in seiner letzten Stunde dem Teufel so übermäßige Gewalt zugelassen hätte und jemand so offensichtlich an Leib und Seele anzugreifen und zu versuchen. Wenn daher die Verstorbene am Leben geblieben wäre, hätte gegen sie neuerlich ein Prozess gemacht werden müssen. So aber muss es mit dem Prozess für diesmal sein Bewenden haben und er ist damit abgeschlossen. Ihr Körper ist am 19. des Monats vom Scharfrichter in einem in der Nähe gelegenen kleinen Grabloch zu nächtlicher Stunde begraben worden. ### Gutenhag — Aktenschluss Akt Gutenhag, den 20. Dezember 1673 Wolf Lorenz Lämpertitsch --- ## Michael Lipp (1675) - **Ort:** Erhebungen an der Riegersburg, Verfahren an das Landgericht Feldbach verwiesen (47.0008, 15.9360) - **Beschuldigte:** Michael Lipp - **Anklage:** Zauberei - **Ausgang:** nicht überliefert - **Quelle:** Aussage Abraham Hartmanns, Riegersburg 28. Mai 1675, und undatiertes Begleitschreiben; abgedruckt bei Hammer-Purgstall, Die Gallerin auf der Riegersburg (Wien 1849) - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/lipp.html *Erhebungen zum Fall Michael Lipp* ### Anmerkung Michael Lipp ist nicht unter der Folter benannt worden — er ist durch eine eigene Wirtshausrede in die Akten geraten. Beim Kirchtag in Fehring im Sommer 1674 machte er den Riegersburger Grafen für ein schweres Hagelunwetter verantwortlich: der lasse die Zauberer weder einfangen noch verbrennen. Der Steinmetz Abraham Hartmann drehte den Vorwurf um — wer solche Reden führe, müsse wohl selbst ein Zauberer sein. Zehn Monate später wurde die Wortmeldung zu Protokoll genommen und samt einem Begleitschreiben an den Richter und Rat von Feldbach weitergegeben, mit der Anweisung, Lipp „mit und ohne Anwendung der Folter hinsichtlich Zauberei“ zu verhören. Der Wirt „Feiertag“, in dessen Haus die Szene sich abspielte, war nach der Aussage des Georg Kraiß ein Vetter des Bauern; er hat alles gehört und gesehen, weigert sich aber auszusagen. Überliefert sind nur diese beiden Schriftstücke — die Zeugenaussage und das Begleitschreiben. Ob es zu einem Verhör kam und wie es ausging, ist nicht bekannt. ### Riegersburg — Aussage des Steinmetz Abraham Hartmann Abraham Hartman erzählt, dass er sich mit dem Schmied des jüngeren Herrn von Lengheim und mit dem Diener Sattler im vergangenen Jahr 1674 um den Jakobitag herum in Fehring beim Kirchtag aufgehalten habe und dort beim Gasthaus „Feiertag“ gefrühstückt habe. Er habe dort zusammen mit den oben genannten Bekannten im Wirtshaus einen Bauern mit 2 oder 3 Frauen getroffen, den der Kraiß, ein Bürger aus Riegersdorf, der ebenfalls anwesend war, gekannt habe. Während nun die Teilnehmer der Gesellschaft wegen des schweren Hagelwetters, das bei Riegersburg niedergegangen war, mit Schrecken und Verwunderung geredet hätten, habe sich dieser Bauer erfrecht, ganz grimmig und so, dass es alle hören konnten, zu sagen: Michael Lipp: Wer ist denn anders schuld an so einem Schauspiel als der Riegersburger Graf. Abraham Hartmann: Warum er das meine. Michael Lipp: Der Graf veranstalte Festessen, aber lasse die Zauberer nicht einfangen und verbrennen. Abraham Hartmann: Wen er denn kenne, den der Graf verschone. Außerdem sei der Herr Graf nicht für das Landgericht zuständig. Darauf hat aber der Bauer nichts mehr antworten wollen. Abraham Hartmann (will ihn zu einer Antwort zwingen): Gute Leute würden oft durch schlechte Leute geächtet. Er solle sagen, warum er anfange zu reden und dann nichts sage, dann müsse er wohl selbst ein schlechter Mensch und Zauberer sein. Das hat er (Hartman) mehrmals dem Bauern ins Gesicht gesagt und ihn wiederholt gescholten. Der Bauer aber habe alles über sich ergehen lassen und darauf keine Antwort mehr gegeben. Wie aber der Bauer gesehen hat, dass so heftig auf ihn eingeredet wird, ist er aus dem Zimmer und ganz weggegangen. Das hat auch der Feiertags-Wirt dort gehört und gesehen. Er weigert sich aber, das zu bezeugen. Georg Kraiß sagt in gleicher Weise aus, wie es oben beschrieben ist, und bekennt, dass der Wirt „Feiertag“ in Fehring dem Bauern einen ernsten Verweis gegeben habe und er soll sich unterstehen, solche Reden zu halten. Es habe dem Bauern kein Mensch eine Ursache und Anlass zu solchen bedenklichen Reden gegeben. Doch habe der Bauer auf den Verweis seines Vettern, des Wirtes Feiertag in Fehring, gesagt, es sei ihm halt gleich so herausgerutscht. ### Riegersburg — Begleitschreiben des Regierungskommissärs Graf von Purgstall über die beiden vorhergehenden Aussagen an den Richter und Rat von Feldbach Mit Eintreffen der Beilage A ist zu entnehmen, dass sich Abraham Hartman am Jakobitag des vergangenen Jahres 1674 mit einigen Bekannten in Fehring zum Kirchtag eingefunden hat und dort im Wirtshaus des Feiertag in der Früh beim Frühstück einen Bauern namens Michael Lipp, der dem Herrn Prälaten von Pöllau dienstbar ist, angetroffen hat. Während sich der erwähnte Hartman und seine Bekannten verwundert über das große Hagelunwetter, das damals niedergegangen war, unterhielten, hat der Bauer zu ihnen gesagt, es sei kein Wunder, dass es das Hagelwetter gegeben habe, denn der Riegersburger Graf verhafte die Zauberer nicht, noch lasse er die in Feldbach inhaftierten verbrennen. Wenn nun ich, wie die Herren ja wissen, kein Landgericht besitze und daher solche Leute, die sich unter meiner Jurisdiktion befinden, (nicht aushändigen darf — Satz unvollständig), so glaube ich, dass anderen über diesen Lipp noch das eine oder andere mehr bekannt sein wird. So werden die Herren den erwähnten Michael Lipp entsprechend der Landgerichtsordnung zu sich vorzuladen oder festzunehmen haben und sodann mit und ohne Anwendung der Folter hinsichtlich Zauberei verhören. Ich selbst aber will mir eine eigene Untersuchung vorbehalten. Im Übrigen mögen wir alle Gott befohlen sein. --- ## Dorothea Wed (1677) - **Ort:** Landgerichtsherrschaft Friedau (Ormož) (46.4393, 16.1225) - **Beschuldigte:** Dorothea Wed - **Anklage:** Zauberei - **Ausgang:** in Haft gestorben, 2. Mai 1677 - **Bannrichter:** Johann Georg Franz von Will - **Quelle:** Verhoere vom 15. Maerz bis 28. April 1677, Bericht des Bannrichters vom 2. Mai 1677 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/wed.html *Kriminalprozess gegen Dorothea Wed Landgerichtsherrschaft Friedau (Ormož, Slowenien)* ### Anmerkung Dorothea Wed war 70 Jahre alt und hat nichts gestanden. Drei verschärfte Folterungen, dazu vierundzwanzig Stunden auf dem Hexenstuhl — das Protokoll hält fest, dass „kein einziges Zeichen von Schmerzempfinden“ festzustellen war. Danach musste man weitere Folterungen unterlassen, „außer wenn andere Indizien hinzukommen würden“. Am 2. Mai wurde sie tot aufgefunden — nachdem sie am selben Tag „frisch und gesund gegessen und getrunken“ hatte und keine Lebensgefahr zu erkennen war. Der Scharfrichter fand an ihrem Hals blaue und schwarze Zeichen. Das Protokoll erwähnt diesen Befund und lässt ihn stehen; erklärt wird der Tod nicht damit, sondern mit einem nächtlichen Hundelärm im Schloss und einem Sturm, die der Bannrichter als Frohlocken der bösen Geister deutet. Ihr Leichnam wurde am 3. Mai verbrannt. Derselbe Schluss wie vier Jahre zuvor in Gutenhag. Bei Marina Wukinetz hatte der Bannrichter aus dem Ausbleiben des Geständnisses und den Erscheinungen der letzten Nächte gefolgert, sie müsse „eindeutig eine Hexe gewesen sein“. Hier ist es dieselbe Denkfigur: Weil sie nicht gestand, hätten die Geister „die Justiz ausgespielt“ — und weil sie den Prozess damit gewonnen hätten, sei die Schuld erwiesen. Beide Frauen starben in Haft, ohne Urteil, beide ohne Geständnis. Bannrichter ist Johann Georg Franz von Will. ### Schloss Friedau — Verhör ohne Folter Am 15. März 1677 ist Dorothea Wed, Bürgerin von Polsterau (Središče), 70 Jahre alt, aufgrund einer Meldung an die innerösterreichische Regierung und einer von mir (dem Unterzeichnenden) durchgeführten Untersuchung und aufgrund mehrerer Indizien nach erfolgter Festnahme ohne Anwendung der Folter bei der Landgerichtsherrschaft verhört worden. Anwesende: Johann Georg Franz von Will als eingesetzter Bannrichter, Jakob Kinck, hiesiger Stadtrichter, Martin Habitsch, Georg Dopusch, beide Räte, Martin Koleritsch. Bannrichter: Warum sie in das Schloss und in das Landgericht gebracht worden sei? Dorothea Wed: Sie wisse den Grund nicht. Sie habe auch niemand etwas zuleide getan. Bannrichter: Sie soll ihr Gewissen erforschen. Vielleicht werde es ihr den Grund zeigen. Dorothea Wed: Sie wisse nun einmal keinen Grund. Sie wisse auch niemanden, dem sie etwas Übles antun sollte. Bannrichter: Ob sie von niemand einen Grund gehört habe, als sie gefangen genommen worden sei. Dorothea Wed: Von niemandem. Bannrichter: Ob es denn nicht war sei, dass sie, wie der Marktrichter von Polstrau und seine Leute sie ins Gefängnis gebracht hätten, zu diesen gesagt habe: "Der Martin Samoda ist krank und wenn einem nur ein wenig der Kopf weh tue, dann muss ich es gleich getan haben." Dorothea Wed: Ja. Sie bestätige, dies gesagt zu haben. Bannrichter: Vorher habe sie gesagt, sie wisse keinen Grund für ihre Verhaftung. Warum sie sich dann beim Samoda den Grund eingebildet habe? Dorothea Wed: Weil sie bezichtigt worden sei, dass sie dem Martin Samoda die Krankheit gemacht habe. Deshalb habe sie das dem Richter rechtzeitig erklärt. Sie habe dadurch zu verstehen geben wollen, dass sie gegen denjenigen, der sie dessen bezichtige, gerichtlich vorgehen wolle. Sie sagt in diesem Zusammenhang, der Samoda sei durch höhere Macht und aufgrund einer Strafe Gottes krank geworden. Er werde aber wieder gesund werden. Sie aber sei keine Verursacherin seiner Krankheit. Bannrichter: Wie sie das denn wissen könne, dass der Samoda auf Anordnung und aufgrund einer Strafe Gottes krank geworden sei und wieder gesund werde? Dorothea Wed: Sie gibt darauf keine einzige richtige Antwort sondern wechselt zwischen den Aussagen hin und her. Bannrichter: Wer denn die Leute seien, die sie beschuldigen, dass sie dem Samoda die Krankheit gemacht habe? Dorothea Wed: Der Martin Samoda habe vor der Giegl, der Moscheck und anderen Frauen, wie der Frau vom Jakob Kedovetz und der Walaph Samoda so geredet, als ob sie ihm die Krankheit gemacht hätte. Bannrichter: Ob sie die Margareta Wogonitsch kenne? Dorothea Wed: Ja. Bannrichter: Wo sie sich derzeit aufhalte? Dorothea Wed: Sie sei gestorben. Bannrichter: Wie lange es her sei, dass sie gestorben sei? Dorothea Wed: Sie wisse es eigentlich nicht. Bannrichter: Ob sie nicht wisse, an welcher Krankheit sie gestorben sei? Dorothea Wed: Sie habe nichts über ihre Krankheit gehört. Bannrichter: Ob sie, wie die Wogonitsch krank darniedergelegen sei, nicht einmal zusammen mit anderen Frauen um Mitternacht an ihr Bett gekommen sei? Dorothea Wed: Sie wäre ihr Leben lang nie in deren Haus gewesen. Bannrichter: Ob sie nicht zusammen mit anderen Frauen, die sie bei sich gehabt habe, die Wogonitsch mit eisernen Ruten und lebenden Schlangen ausgepeitscht und geschlagen habe? Dorothea Wed: Sie bestreitet es. Bannrichter: Ob sie nicht vor ungefähr 3 Jahren bei der Keuschen des Adam Repscha einen Ausguss von einer schwarzen Malerei, die wie Tinte ausgesehen habe, ausgeschüttet habe? Dorothea Wed: Sie bestreitet es. Bannrichter: Wo ihre Tochter Gera sei? Dorothea Wed: Sie sei gestorben. Bannrichter: An was für einer Krankheit? Dorothea Wed: An der verfluchten Schwindsucht. Bannrichter: Wo sie gewohnt habe? Dorothea Wed: In Pulstrau in Richtung des Hauses der Schamschitz. Bannrichter: Wie weit das weg sei vom Haus des Repscha? Dorothea Wed: Es sei ganz nah bei seiner Keuschn, ungefähr 10 Schritte weit. Bannrichter: Ob ihre Tochter Gera wegen der Krankheit jemand verdächtigt habe? Dorothea Wed: Sie habe niemand anderen als ihre Schwägerin Margareta, die Frau des Marco Weda, verdächtigt. Bannrichter: Warum gleich ihre Schwägerin? Dorothea Wed: Sie gibt darauf keine richtige Antwort. Bannrichter: Ob sie die Barbara Repesch kenne? Dorothea Wed: Die kenne sie sehr wohl. Es sei ihre nächste Nachbarin. Bannrichter: Wenn sie die nächste Nachbarin ist, wird sie zweifelsohne gewusst haben, dass die Repscha wegen einer sonderbaren Krankheit darniedergelegen ist. Dorothea Wed: Sie habe von ihrer Krankheit weder etwas gehört noch gewusst. Bannrichter: Wie das möglich sein könne, dass sie als nächste Nachbarin nichts dergleichen gehört habe, wo es doch alle Friedauer und Pulstrauer gewusst hätten? Dorothea Wed: Sie wisse nichts und habe nun einmal nichts gehört. Bannrichter: Warum sie mit der Unwahrheit Umgang pflege und sage, dass sie von der Krankheit dieser Barbara nichts gehört habe, wo doch die Barbara die Anna Schuster zu ihr (der Wed) geschickt habe und sie bitten habe lassen, ihr zu helfen, falls sie ihr die Krankheit gemacht habe. Dorothea Wed: Sie bestreitet das vollkommen. Anmerkung: Die Anna Schuster wird der Wed vorgestellt und die Schuster sagt es ihr ins Gesicht. Die Wed aber bestreitet weiterhin. Bannrichter: Ob sie nicht mit anderen Frauen bei der erwähnten Barbara in der Nacht (für die Leute unsichtbar) vor ihrem Bett gestanden sei und ihr ein Getränk eingeflößt habe, das die Barbara aber nicht habe annehmen wollen und gesagt habe: "Du mögst mir vergeben!" Dorothea Wed: Sie bestreitet es. Bannrichter: Ob sie in ihrem Haus keine Salben, Pulver oder andere seltsame Kräuter habe? Dorothea Wed: In ihrem Haus werde man nichts dergleichen finden. Bannrichter: Wann man ihr das Gegenteil zeigen soll und sie überführen werde? Dorothea Wed: Man könne sie nicht überführen, weil sie nicht das Geringste, auch wenn es nur eine Nadelspitze groß wäre, in ihrem Haus habe. Anmerkung: Die Salben und Dinge, die man in ihrem Haus gefunden hat, werden ihr gezeigt und weitere Fragen gestellt. Bannrichter: Was in den zwei Scherben für Salben wären? Dorothea Wed: Nachdem diese nie in ihrem Haus gewesen seien, kenne sie die Salben nicht und wisse nichts von ihnen. Bannrichter: Was das in der Schachtel für eine blaue Kugel mit zwei kleinen Kohlestückchen sei? Dorothea Wed: Sie kenne die Dinge nicht und wisse nichts darüber. Sie wären auch nie in ihrem Haus gewesen Bannrichter: Was in dem kleinen Binkerl (kleines Bündel) für Korallen wären? Dorothea Wed: Sie kenne es nicht und wisse nichts darüber. Es sei nicht aus ihrem Haus. Bannrichter: Was das für ein Stofffetzen sei und was darin der durchgesteckte Nagel bedeute? Dorothea Wed: Sie kenne es nicht und wisse es nicht. Es sei auch nicht aus ihrem Haus. Bannrichter: Was das für eine Salbe in dem anderen kleinen Binkerl sei? Dorothea Wed: Es sei der Magen eines Hasen. Es sei aber nicht aus ihrem Haus. Bannrichter: Weil die Sachen alle aus ihrem Haus genommen und dort gefunden worden sind. Und eben auch diese Salben, die sie den Magen eines Hasen nennt. Die seien auch bei den anderen Sachen dabei gewesen. Warum sie leugnet und sich nicht dazu bekennen will? Dorothea Wed: Sie bestreitet weiterhin. Bannrichter: Was das für ein seltsames Gebäck sei und ob sie sich dazu bekenne? Dorothea Wed: Ja, das habe ihr der Marco Lagusch, der vor 7 oder 8 Jahren gestorben sei, gegeben. Bannrichter: Nachdem sie sich dazu bekennt, dass dieses seltsame Gebäck aus ihrem Haus neben den anderen genannten Dingen gefunden worden ist, warum sie dann die anderen Sachen verleugnet? Dorothea Wed: Sie gibt darauf keine richtige Antwort. Bannrichter: Wozu ihr der Marco Lagusch dieses Gebäck gegeben habe? Dorothea Wed: Wegen der Augenschmerzen. Wenn ihr die Augen weh getan hätten, dann habe sie davon etwas abgeschabt und das Pulver in die Augen gestreut. Bannrichter: Wie das sein könne, dass sie davon etwas abgeschabt und für die Augen gebraucht habe, wo doch alles ganz sei und nichts davon zu sehen sei, dass etwas abgeschabt worden sei? Dorothea Wed: Sie gibt darauf keine richtige Antwort, sondern wechselt in ihren Antworten hin und her. Bannrichter: Was in dem Leinwand-Kranz eingenäht sei? Dorothea Wed: Sie will darauf keine richtige Antwort geben sondern ist verstockt geblieben. Bannrichter: Ob sie sich zu diesem Kranz bekenne? Dorothea Wed: Nachdem es bei den anderen Sachen gefunden worden ist, muss es ja mir gehören. Anmerkung: Sie verlangt nach Wasser zum trinken, was ihr auch gereicht und mit Heiligen-Drei-Königwasser vermischt worden ist. Nachdem sie getrunken hat, hat sie sofort wieder abgesetzt und gesagt: "Das ist ein wunder-seltsames Wasser". Darauf hat sie das, was sie noch im Mund gehabt hat, sofort wieder ausgespuckt. Bannrichter: Ob der große und der kleine Laib Brot ihr gehören. Dorothea Wed: Ja. Anmerkung: Das Brot wird entzwei gebrochen. Es sind innen verschiedene Sorten Getreide eingebacken gefunden worden. Als man sie gefragt hat, was sie damit getan habe, gab sie an, sie habe es gegen tollwütige Hundebisse gebraucht. Bannrichter: Was der Bindfaden mit den vielen Knöpfen bedeute? Dorothea Wed: Sie wechselt in den Antworten hin und her. Bannrichter: Ob sie katholisch sei? Dorothea Wed: Ja, sie sei eine wahrhaft katholische Gläubige. Bannrichter: Warum sie das umgehängte Skapulier (Stoffstücke zum Umhängen mit religiösen Motiven) vom Leib gerissen, weggeworfen und daraufgespuckt habe? Dorothea Wed: Sie bestreitet es. Anmerkung: Das Skapulier mit dem noch darauf befindlichen Holzstück wird der Wed gezeigt. Es wird ihr auch der Gerichtsdiener vorgestellt und ihr ins Gesicht gesagt, wie sie damit umgegangen sei. Sie aber hat alles geleugnet und alles bestritten. ### Schloss Friedau — Zweites Verhör Am 16. April 1677 ist bei der Landgerichts-Herrschaft Friedau Dorothea Wed nach der vorher durchgeführten Untersuchung ohne Anwendung der Folter und den Konfrontationen nach Einlangen des angeforderten Berichtes und Gutachtens schließlich aufgrund des gnädigen Befehls der hochlöblichen innerösterreichischen Regierung zur Folterung verurteilt und abermals noch einmal ohne Anwendung der Folter zum Geständnis der Wahrheit ermahnt worden. Sie erklärt, sie wolle auf alle Fragen, so weit sie eine Antwort weiß, aufrichtig antworten und die Wahrheit sagen. Bannrichter: Sie sei in vorigen Verhören gefragt worden, ob sie den Grund wisse und ob ihr Gewissen ihr das nicht sage, warum sie hier inhaftiert worden sei. Sie soll die Wahrheit gestehen. Dorothea Wed: Sie habe es vor der Festnahme nicht gewusst und sie wisse auch tatsächlich den Grund nicht. Bannrichter: Ob sie nicht eine Zauberin sei und ob sie den Leuten nicht verschiedene schlimme Krankheiten machen könne? Dorothea Wed: Sie sei keine Zauberin und sie könne auch mit solchen üblen Dingen nicht umgehen. Bannrichter: Warum sie dann solche verdächtigen Dinge aufbehalten und bei sich gehabt habe? Dorothea Wed: Sie habe dergleichen Dinge nicht mit üblen Absichten aufbewahrt und bei sich gehabt. Bannrichter: Ob dann diese Dinge (die ihr noch einmal vorgezeigt werden) aus ihrem Haus kommen und aus ihrem Haus gewesen sind? Dorothea Wed: Sie bekennt sich zu allem und gibt an, sie habe es von jemand in Ungarn in Kerment gekauft. Die Sachen hätten an die 40 Taler gekostet. Die Sachen habe sie alle gegen das Augenweh gebraucht. Bannrichter: Sie habe doch keine solche Augenschmerzen, also habe sie es doch nicht von Nöten gehabt. Dorothea Wed: Sie habe es für den Fall einer Notsituation und um anderen helfen zu können. Bannrichter: Wozu habe sie denn das Haarbüschel mit dem durchgestochenen Nagel gebraucht? Dorothea Wed: Dieser Nagel sei zufällig in die Stofffetzen gekommen und sie habe es zu nichts Schlimmem gebraucht. Bannrichter: Wozu habe sie denn die Salben in den zwei Töpfen gebraucht? Dorothea Wed: Sie habe es zu nichts Schlechtem gebraucht, sondern das sei vom Kasten, den sie in ihrer Kammer gehabt habe, in die Häfen getropft. Bannrichter: Die Töpfe mit den Salben seien nicht unter dem Kasten oder in der Kammer, sondern in einer Truhe neben den anderen Sachen gefunden worden. Dorothea Wed: Sie gibt darauf keine Antwort. Bannrichter: Warum sie dann in der Nacht die Dinge geleugnet und sich dazu nicht bekannt habe? Dorothea Wed: Sie habe es zu dem Zeitpunkt nicht recht verstanden und es sei alles zu verwirrend gewesen. Anmerkung: Sie wird ermahnt, die Wahrheit zu gestehen und nicht zu warten, bis schärfere Maßnahmen ergriffen werden. Sie will nicht mit der Wahrheit heraus, sondern wechselt in den Aussagen hin und her. Sie wird gefesselt. Sie gesteht nichts. Sie wird hochgezogen. Sie bittet gleich heruntergelassen zu werden. Sie wolle ohne Folter gestehen. Sie wird heruntergelassen und ermahnt, das Gericht nicht zu quälen, sondern die Wahrheit zu sagen. Sie bekennt, dass die Frau des jetzigen und die Frau des vorigen Richters, die Repesch und die Gera Plavetz und zwei oder drei Zigeunerinnen einen Menschenkopf gekocht hätten. Sie sei zwar nicht dabei gewesen, sondern wie sie die Kocherei gesehen habe, sei sie vorbeigegangen. Das Dienstmädchen der Repesch habe ihr das berichtet. Wo sie sich derzeit aufhalte, wisse sie nicht. Als man sie aber gefragt hat, was diese Frauen mit dem Menschenkopf weiter getan hätten, hat die Wed lauter falsche Antworten gegeben. Dadurch wird, nachdem diese Frauen durch die ihnen zugefügte Krankheiten einerseits tot, andererseits zwar teilweise wieder hergestellt aber nicht vollständig kuriert sind, angenommen und der Verdacht gehegt, dass die Wed die Denunziationen in der durchgeführten Untersuchung aus dem Affekt heraus und aus Bosheit gemacht hat. Sie wird wieder hinaufgezogen. Sie gesteht nichts. Nachdem sie 3/4 Stunden lang an den Händen hochgezogen gehangen hat und von ihr weiter nichts zu erpressen war, ist sie heruntergelassen worden. Anmerkung: 1. Folterung ### Schloss Friedau — Verhör in der Folterkammer Am 27. April ist sie abermals zur Folterkammer geführt worden. Es ist ihr nachdrücklich zugeredet worden, sie soll doch an ihren alten Körper und an ihre Seele denken und nicht so verstockt sein, sondern die Wahrheit bekennen. Sie will nichts gestehen. Sie wird gefesselt. Sie gesteht nichts. Sie wird hochgezogen. Sie gesteht, sie habe den Bindfaden mit den Knöpfen und den Kranz aus Stoff bei sich getragen, wenn sie unter die Leute oder zur Beichte gegangen sei. Bannrichter: Warum sie diese Sachen, wenn sie zur Beichte oder unter die Leute gegangen sei, bei sich getragen habe, wo sie doch auch ohne solche Dinge unter die Leute oder zur Beichte hätte gehen können? Dorothea Wed: Das habe den Zweck gehabt, dass die Leute nichts Böses über sie denken können oder sie verdächtigen und auch, dass die Leute nicht schlecht über sie reden können. Bannrichter: Wer ihr denn diese Sachen für diesen Zweck gegeben habe? Dorothea Wed: Der Ivan Kosetz, auch Schreb genannt. Er sei schon seit einigen Jahren tot. Bannrichter: Wozu den die Knöpfe im Bindfaden seien? Dorothea Wed: Zu dem Zweck, dass man dem, der es bei sich trage, nichts antun oder nicht schlecht über ihn reden oder ihm etwas Feindseliges tun könne. Bannrichter: Wenn sie niemals etwas Böses getan habe, wie sie früher gesagt hat, warum trage sie dann solche Dinge bei sich? Damit die Leute nicht schlecht über sie reden oder sie verdächtigen? Eine die fromm ist, die muss sich doch nicht vor übler Nachrede oder Verdächtigungen fürchten. Sie sagt nichts. Es ist von ihr kein einziges Wort herauszubringen. Auch nach weiterem scharfem Zureden gesteht sie nichts. Nachdem nichts aus ihr herauszubringen ist und sie schon ¾ Stunden aufgehängt war, ist sie hinuntergelassen worden. Anmerkung: 2. Folter Nachdem sie hinuntergelassen worden ist, ist folgende Befragung durchgeführt worden: Bannrichter: Es geht um das allgemeine Gerede, wonach sie ihre Gnaden, den Herrn Regimentskanzler im Affekt an der Hand verletzt hätte, nachdem derselbe den Getreide-Zehent von ihr gefordert habe und nach ihrer Weigerung und Nichtablieferung des Zehents einen Getreide-Schober hat auseinanderreißen lassen und seine Abgabe hat wegführen lassen. Dorothea Wed: Der gnädige Herr Kanzler ist gesünder als ich. Bannrichter: Wie sie das sagen könne, dass er gesund sei, wo doch sein rechter Arm völlig unbrauchbar sei und er ihn nicht verwenden könne. Dorothea Wed: Es hätten ihr die Leute gesagt, dass er nichts habe. Bannrichter: Welche Leute ihr das gesagt hätten? Dorothea Wed: Sie habe den Juri Lacusch und die Barbara Lestiack gefragt, ob Ihre Gnaden der Herr Kanzler gesund sei. Und sie hätten mit Ja geantwortet. Bannrichter: Was gehe sie denn Ihre Gnaden an und warum habe sie sich denn nach seiner Gesundheit erkundigt? Dorothea Wed: Sie wechselt in ihren Aussagen und gibt keine richtige Antwort darauf. ### Schloss Friedau — Hexenstuhl — dritte Folter Anmerkung: Sie wird am 28. April um 9 Uhr Vormittag auf den Hexenstuhl gesetzt. 3. Folter. Sie ist auf dem Hexenstuhl bis um 9 Uhr des nächsten Tages - also 24 Stunden - gesessen. Es ist bei ihr kein einziges Zeichen von Schmerzempfinden, unabhängig von verschiedenen geistlichen Mitteln, die ihr zur Vertreibung des Satans verabreicht wurden, festgestellt worden, sondern sie hat sich die ganze Zeit wie von Sinnen gezeigt. Daraus kann geschlossen werden, dass der Böse Geist (Teufel) ihre Sinne durch die Phantasie und die Zerstörung der Sinne entzogen hat und so gegen sich verändert hat, damit das Opfer geschützt werde. Am nächsten Tag, also am 29.4., als sie vom Hexenstuhl befreit worden ist, ist sie hingefallen, als ob die Seele gleich aus ihr hinausfahren wollte. 3 Stunden später ist sie wieder so frisch und gesund gewesen, als ob sie nie eine Folter ausgestanden hätte. Nachdem sie nun bereits 3 verschärfte Foltern überstanden hat und trotz der angewandten geistlichen und zulässigen rechtlichen Mittel nichts gestehen wollte, hat man notwendigerweise weitere Folterungen unterlassen müssen, außer wenn andere Indizien hinzukommen würden. ### Schloss Friedau — Abschluss und Bericht des Bannrichters Am 2. Mai, nachdem die Wed frisch und gesund gegessen und getrunken hatte und an ihr keine Gefahr für ihr Leben zu merken war, wurde sie gegen Abend tot aufgefunden. Als sie vom Scharfrichter besichtigt worden ist, hat man an ihrem Hals blaue und schwarze Zeichen gefunden. Anmerkung: In derselben Nacht gegen 11 oder 12 Uhr (als im Schloss noch ein paar Hunde da waren, das Schloss aber schon versperrt war, sodass kein Hund in das mittlere Schloss kommen konnte) ist vor dem Ort, wo die Tote gelegen ist, ein solcher Tumult von den Hunden entstanden, als ob es 200 oder 300 gewesen wären. Sie haben sich gegenseitig gebissen, als ob sie um einen Knochen oder um ein Stück Fleisch raufen würden. Weil die Landgerichtsfrau ihren Leuten befohlen hat, die Hunde zu vertreiben, haben ihre Leute und Bediensteten wegen des unerhörten Tumultes und dem Beißen der Hunde Angst bekommen. Sie haben sich aber dann doch ein Herz gefasst und mit Anwendung geweihter Mittel die Hunde auseinandergetrieben und vertrieben. Wie sie zu dem Ort hin gekommen sind, haben sie nichts anderes als einen schwarzen und einen scheckigen Hund vorgefunden, die sie gleich aus ihren Augen verloren hätten und daraufhin sei es wieder still geworden. Nach einer halben Stunde hat sich ein solcher Wind erhoben, als ob er das Schloss und alles mit sich in die Luft tragen wolle. Darauf habe ich (der Unterfertigte) dieselbe Annahme gemacht wie die Hunde, dass dieses Weib mit den bösen Geistern einen schrecklichen und für sie nützlichen Packt gemacht haben muss, wodurch die Geister das wahre Geständnis verhindert haben. Das Beißen und Raufen der Hund kann nichts anderes bedeuten, als dass die bösen Geister sich ihrer Zusammenarbeit gerühmt haben und das Lob, das soll mit gesundem Geist verstanden werden, unter Berücksichtigung des Teufelsfürsten Luzifer haben wollten. Der plötzlich entstandene große Wind hat die Frohlockungen der Bösen Geister in der Luft angezeigt und dass diese durch die Verstocktheit der Wed und durch das Nichtgestehen ihrer und der Komplizen Verbrechen einen Sieg errungen und so die Justiz ausgespielt haben. Meine obigen Überlegungen und auch die starken Indizien, das Hin und Her in ihren Aussagen und die entdeckten Instrumente der Zauberei (denn dergleichen Bindfäden und Ringe sind auch bei den früheren Zauberinnen in den abgehaltenen Hexenprozessen gefunden worden und sie sind viel weniger mit dem Ziel, damit die Leute nichts Böses über sie reden oder Argwohn hegen, als viel mehr mit der Absicht, dass ihnen die Justiz nicht schaden kann, getragen worden) haben bei mir den Anlass gegeben, den Körper der Wed, weil dieser im Leben mit starken Merkmale, die halbvollständige Beweise nach sich gezogen haben, belastet war, zum Scheiterhaufen zu verurteilen und zu Staub und Asche verbrennen zu lassen. Dieses ist am 3. Mai geschehen Johann Georg Franz von Will eingesetzter Bannrichter in Friedau --- ## Marx Heen (1683) - **Ort:** Landgericht Oberkapfenberg (47.4400, 15.2934) - **Beschuldigte:** Marx Heen - **Anklage:** Zauberei, Diebstahl und raub - **Ausgang:** hingerichtet, Mai 1683 - **Bannrichter:** Dr. Johann Jakob Guisinger - **Quelle:** Protokoll vom 13. bis 15. Mai 1683 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/heen.html *Protokoll des Prozesses gegen Marx Heen* Verhandelt am Landgericht Oberkapfenberg unter dem Bannrichter Dr. Johann Jakob Guisinger. Die Anklage lautete auf zwei Punkte zugleich — Zauberei und Diebstahl mit Raub —, und das Urteil nennt beide als Grund. An derselben Gerichtsstätte wurden ein Vierteljahrhundert zuvor die Verfahren gegen Sebastian Kügl und Marx Rueprecht geführt. ### Landgericht Oberkapfenberg — Verhör wegen Zauberei Am 13., 14. und 15. Mai des Jahres 1683 ist bei der Herrschaft und mit großen Privilegien versehenen Landgerichtshoheit Oberkapfenberg ein männlicher Verbrecher namens Marx Heen in der Angelegenheit Zauberei und Raub dem kaiserlichen Banngericht der Steiermark zum gewöhnlichen Verhör vorgeführt worden. Er hat im Beisein des Herrn Verwalters Franz Karl Sumper, den 4 Ratsbürgern aus dem Markt Kapfenberg: Herr Wolf Fraidt, Herr Johann Lutschinger, Herr Sebastian Nievoll und Herr Matthias Thün ohne und mit Anwendung der Folter folgendes ausgesagt: Sein Name sei Marx Heen und er sei zwischen 26 und 28 Jahre alt, ledig und beim Kollbauern in Neuberg geboren. Sein Vater sei Jakob Heen und seine Mutter Gertraud. Beide sind schon verstorben. Er habe noch 3 Brüder und eine Schwester. Ein Bruder arbeite in Mitterdorf. Die anderen 2 in Neuberg. Die Schwester lebe im Elternhaus in Neuberg. Er gesteht und sagt aus: Vor ungefähr 11 Jahren, als er bei seinem Schwager Matthias Koller in Neuberg gewesen sei, sei der Böse Geist in Gestalt eines schwarzen Mannes, dessen Bekleidung ebenfalls schwarz gewesen sei und der einen kleinen schwarzen Kopf und kurze schwarze Hände gehabt habe, abends um die Zeit des Betleutens in den Ochsenstall zu seinem Bett gekommen und habe zu ihm gesagt, er könne nimmer selig werden, er gehöre schon ihm, weil seine Mutter Gertraud eine Pfäffin gewesen sei. Sie habe ihn (den Marx) mit einem Pfaffen gezeugt. Der Böse Geist habe ihn mit sich nehmen wollen. Deswegen sei er sehr erschrocken gewesen und habe angefangen zu beten. Darauf sei der Böse Geist verschwunden. 3 Wochen danach sei der Böse Geist abermals zu 3 verschiedenen Zeiten, an einem Dienstag, einem Donnerstag und einem Samstag in der Nacht dort im Ochsenstall in der oben beschriebenen Gestalt zu ihm gekommen. Er habe jedes mal gesagt, er dürfe nie mehr beten. Er gehöre schon ihm. Und er habe damals sonst nichts anderes von ihm verlangt und sei darauf verschwunden. Vor ungefähr 3 Jahren an einem Frauentag, vor der Kirchgehzeit, als er (Marx) in Mürzzuschlag beim Bader getrunken habe, da sei mehrmals der Böse Geist zu ihm gekommen in Gestalt eines schwarzen Mannes mit kurzen rauhen Händen, auch dunklen kurzen Füßen und er habe ihn mit sich in eine Höhle, die “Ganzstein” genannt werde, geführt. Drinnen seien lauter Kerzenlichter herumgestanden. Und es war dort ein großer Kessel mit Geld. In der Mitte seien 2 Geißböcke (auf beiden Seiten je einer) gestanden, die so hart aufeinander gestossen seien, dass alles laut gehallert habe. Es seien auch viele Leute drinnen gewesen. Er habe aber niemand gekannt. Ein anderer Böser Geist sei bei einem Tisch gesessen. Zu dem habe sein (Marxens) Böser Geist gesagt, er solle ihn schreiben lassen. Sodann habe er von ihm (Marx) verlangt, er soll seine Seele verschreiben lassen. Dafür wolle er ihm reichlich Geld geben. Darauf habe der Böse Geist ihn (Marx) bei der Nase gezwickt. Darauf seien gleich 3 Tropfen Blut herausgekommen. Damit habe der Böse Geist, der beim Tisch gesessen sei, seinen (Marx) Namen, auf einen großen Brief geschrieben. Danach habe er ihm (Marx) diesen vorgelegt und habe gesagt, es seien schon andere darauf verzeichnet, die auch ihre Seele hätten verschreiben lassen. Er soll sich auch verschreiben lassen. Sodann habe er (Marx) auf diesem Brief mit 3 Strichen unterschreiben müssen. In der Folge habe der Böse Geist ihm 6 Gulden gegeben. Aber wie er aus dem Loch im Felsen herausgekommen sei, da sei ihm auch das Geld in den Händen verschwunden. Zu Pfingsten im vergangenen Jahr 1682 um 10 Uhr vormittags sei der Böse Geist in Dimsdorf oberhalb von Labang auf der Straße wieder zu ihm gekommen. Er habe gesagt, nachdem er schon ihm gehöre, wolle er ihm das Zaubern beibringen und habe verlangt, er solle die Hl. Dreifaltigkeit verleugnen. Darauf habe er sich vor dem Bösen Geist niedergekniet und dreimal die Hl. Dreifaltigkeit verleugnet und gesagt, er verlange die Hl. Dreifaltigkeit nicht mehr. Er wolle auch nicht mehr an Gott glauben. Er habe auch Unserer Lieben Frau und allen Heiligen abgeschworen und versprochen, er wolle nur ihn, den Bösen Geist anbeten. Darauf hätten sie einander die Hand gegeben. Später habe er auf eine Ofenschüssel (mit der das Brot in den Ofen geschoben wird), die der Böse Geist gebracht habe, sitzen müssen und sie seien in einer weißen Wolken durch die Luft auf einen hohen Berg geflogen, von dem er aber den Namen nicht wisse. Dort seien sie abgesessen. Oben hätten sie Wein und Brot gehabt. Dabei habe er gesehen und erkannt: die alte Frau Ruess (eine alte Bäurin), einen langen alten Weber, die Untermieterin des Simon Gruber, wie auch die alte Untermieterin des Urban Praschls, die alle in Niederösterreich, in der Prein wohnen, und deren Namen er nicht kenne. Es seien dort auch Untertanen der Herrschaft Gutenstein gewesen, die er aber nicht kenne. Er wisse nicht, wie der Hagel gemacht worden sei. Der Böse Geist habe ihm den Hagel in die Büchse geben, den er im Hinabfliegen aussähen habe müssen. Sie wären dann in Fressnitz im Feld wieder abgesessen. 8 Tage später sei der Böse Geist abermals in Oberhoff auf der Straße zu ihm gekommen und habe ihn wieder auf einer Ofenschüssel in der Luft auf den Schneeberg in Niederösterreich geführt, wo über 20 Bauern zusammengekommen seien. Er habe aber niemand gekannt, außer die 4 Personen, die er schon vorhin genannt habe. Und das sei jenes Wetter gewesen, wo der Hagel in der Naas in Niederösterreich gewesen sei. Außerdem habe ihm der Böse Feind beigebracht, mit einem gewissen Spruch die Schlösser aufzusperren und auch, wie man es macht, dass ein Fuhrmann in einer Wasserlacke stecken bleibt. Vergangenen Palmsonntag um 12 Uhr mittags sei der Böse Geist als schwarzer Mann zu ihm hier in das Gefängnis gekommen und habe gesagt, er wolle ihn losbinden, aber er soll ihm seinen Körper und seine Seele übertragen. Wenn er dann auskomme und heiraten sollte, dann soll er ihm seinen ersten Sohn versprechen. Darauf habe er vor ihm niederknien und 3 Finger hochstrecken müssen und 3 Eide schwören, dass dies alles so sein soll. Dann habe der Böse Geist ihm befohlen, das Kettenglied umzudrehen. Nachdem er es getan habe, sei das Kettenglied sofort auseinander gegangen. Danach habe der Böse gesagt, jetzt schau nur, wie du hinauskommst und sei danach verschwunden. Am 27. April um die Zeit des Betleutens sei der Böse Geist in der früher beschriebenen Gestalt wieder zu ihm ins Gefängnis gekommen und habe gesagt: Er leide ihn nicht da. Er werde ihn befreien. Und er habe ihm ein Messer gebracht. Damit habe er das Schloss aufgemacht und sich befreit. Dann habe er mit dem Fuß eine Ofenkachel eintreten müssen. Dann hätte er durch den Ofen hinaus kriechen sollen. Er sei aber wegen des Gitters nicht durchgekommen. Um Mitternacht habe ihm der Böse befohlen, er solle die Bettdecke zerreißen und daraus einen Strang und eine Schlinge machen. Er wolle ihn aufhängen. Das habe er - Marx - auch gemacht. Dann sei er mit einem Stuhl, den er im Gefängnis gehabt habe, zum Fenstergitter gestiegen und habe den Strang angebunden. Dann habe ihm der Böse Geist die Schlinge angelegt und ihn vom Stuhl gestoßen und auch beim Hals zusammengedrückt. Danach sei der aus der Wolldecke gemachte Strang beim Gitter abgerissen. Er sei auf den Boden gefallen und dort eine halbe Stunde bewusstlos gelegen. Der Böse Geist habe ihn eine Weile auf dem Boden herumgezogen. In der Früh um die Zeit des Betleutens sei der Böse Geist verschwunden. Er aber habe sich, als er wieder zu sich selbst gekommen sei, in das Bett gelegt und habe angefangen zu beten. Am Tag darauf habe ihm der Herr Verwalter etwas Geweihtes in einem weißen Brot eingegeben. Bald darauf sei der Böse Geist wieder zu ihm gekommen und habe gesagt: Wenn du einen Saudreck anstatt des weißen Brotes gegessen hättest, wäre es besser für dich gewesen. Dann sei er wieder verschwunden. Im unteren Gefängnis bei dem Tor sei vergangenen Mittwoch vor 8 Tag der Böse Geist um die Mittagszeit mit einem breiten blutroten Maul zu ihm gekommen und habe gesagt, er lasse ihn nicht da. Er wolle ihn schon befreien. Darauf sei er wieder verschwunden. ### Landgericht Oberkapfenberg — Zum Anklagepunkt Diebstahl und Raub Er gesteht und sagt aus: 1. In Niederösterreich beim Jakob Stoyer in der Prein, wo er 3 Tage gearbeitet habe, habe er einem Burschen aus einer Truhe, an der ein Anhäng-Schloß hing und das er mit einem Haken aufgemacht habe, 7 Kreuzer herausgenommen. 2. Am Hochegg in der Prein beim Adam Pingg, Untertan der Herrschaft Neuberg, habe er einige Wochen gedient. Der genannte Bauer habe ihm eine grüne Hose und 2 Gulden als seinen Lohn gegeben. Der Bauer sei ihm 1 Gulden schuldig geblieben. Darauf sei er ihm heimlich durchgegangen. 3. Darauf sei ihm in den Sinn gekommen, auf den Semmering zu gehen, um dort einen, von dem er annahm, dass er Geld oder Sachen habe, tot zu schlagen und ihm seine Sachen wegzunehmen. Dann habe er gleich darauf den Philipp Singer, einen Untertan der Herrschaft Oberkapfenberg, getroffen. Der habe 3 Stück gebleichtes, 1 Stück ungebleichtes Leintuch, 2 Tücher aus Flachs und 2 grobe Leintücher mit sich gehabt und nach Niederösterreich getragen, um es dort zu verkaufen. Dem sei er bis zum Mörthgraben nachgegangen. Dort habe er dem Singer mit einem von der Brandrodung übriggebliebenen Stock von hinten so auf den Kopf geschlagen, dass er gleich mit dem ersten Streich zu Boden gegangen sei. Danach habe er dem auf dem Boden liegenden Singer noch 8 Schläge versetzt. Dann habe der Singer ihn um 1000 Gottes Willen gebeten, er soll ihn nicht erschlagen. Und er hat gesagt: Mein Bruder nimm meine Sachen, aber lass mir nur das Leben. Trotzdem habe er ihm wieder ein paar Schläge versetzt und ihn tot schlagen wollen. Als er den Eindruck hatte, dass er tot sei, habe er ihn vom Weg hinunter auf die Seite gezogen und die Leinwand-Tücher an sich genommen und verkauft. 4 Ellen und 6 Spannen habe er der Frau des Hans Pollross in Niederösterreich für 8 Kreuzer verkauft. Das Geld habe er mit dem Pulvermacher in der Prein vertrunken. 9 Ellen grobe Leinwand habe er einem Bauern oberhalb vom Sagbauern in der Prein um 12 Kreuzer, 4 Ellen Aporsten dem Schmidhofer in Kilb um 2 Gulden und Dörrobst verkauft. Dem Mörth Perger habe er 38 Ellen 4 Spannen ungebleichte Leinwand gegeben, wofür er ihm 30 Kreuzer gegeben habe und einen Lodenrock, der auch bei der gestohlenen Leinwand gewesen sei. Auch die oben erwähnte Leinwand habe er einem Mayer und dem Gesinde vom Mayer bei St. Christoph in Niederösterreich und sonst noch verschiedenen Bauern dort herum verkauft, für Geld und Obst. Der Sack, in dem die Leinwand gewesen ist, sei noch bei bei dem oben genannten Terzer. Alles zusammen mache das Bargeld von diesem Straßenraub 7 Gulden und 20 Kreuzer aus. 4. Dem Bärtl Bauer habe er 2 Jochriemen gestohlen, und diese dem Lurg-Bauern um 2 Gulden und eine Schnitte Brot verkauft. 5. Vergangenen Sommer habe er auf dem Semmering beim Kreuz einem Bauern auch mit einem Stock einen Schlag versetzt. Weil er aber um Gottes Willen gebeten habe, habe er ihm 6 Gulden Geld genommen und gehen lassen. 6. Seiner Schwester habe er aus der Truhe, die er mit einem Haken geöffnet habe, 12 Kreuzer weggenommen. 7. Dem Pudl und dem Stainbauer in Neuberg habe er je eine Scheiterhacken gestohlen und beide dem Lugbauern in der Prein in Niederösterreich für 12 Kreuzer und ein Stück Brot gegeben. Dieser Lugbauer habe ihm den Auftrag gegeben, er soll ihm kleine Haken und Radschienen bringen. 8. Weiters habe er auf dem Semmering, in Mörthgraben einen alten Mann am Hals an eine Steinwand gedrückt und ihm 2 Gulden weggenommen. 9. In Neunkirchen habe er mit einem Dietrich, den er in Schottwien von einem Schlosser um 5 Kreuzer gekauft habe, eine Truhe geöffnet und daraus 4 Gulden entwendet. 10. Schließlich sagt er aus und gesteht, dass er auf dem Semmering zwei Komplizen in seinem Alter gehabt habe, die auch bei Bauern aufgewachsenen seien. Der eine habe Veit und der andere habe Mörth geheißen. Mit ihnen habe er aber nur einmal gemeinsame Sache gemacht. Später habe er noch 5 andere Komplizen getroffen. Ihre Namen wisse er nicht. Er wisse auch nicht, wo sie zuhause seien, denn sie hätten es ihm nicht gesagt. Mit diesen habe er bei verschiedenen Gelegenheiten nach und nach an die 10 Personen ausgeplündert und ihnen insgesamt 10 Gulden weggenommen. Es folgen der Herrn Beisitzer Namen: Wolf Fraidt, Georg Kalchegger, Georg Wizinger, Sebastian Nievoll, Johann Lutschinger, Valentin Adenberg, Martin Kotzöger, Andreas Wagner, Matthias Hobisch, Matthias Schümi #### Haupturteil ### Landgericht Oberkapfenberg — Haupturteil Aufgrund der oben beschriebenen begangenen und gestandenen Aussagen der Hexerei als auch wegen der Diebstähle dieses armen Sünders Marx Heen haben meine Herrn Beisitzer einstimmig beschlossen und zu Recht erkannt, dass er dem Scharfrichter in dessen Hand und Band übergeben werde. Er soll ihn übernehmen und gut verwahrt zur allgemeinen Hinrichtungsstätte hinaus führen und dort auf einem besonderen auf dem Scheiterhaufen errichteten Galgen mit einem Strick hinrichten und den Körper zu Staub und Asche verbrennen. Gott sei der armen Seele gnädig. Exekutiert worden im Landgericht Oberkapfenberg am 17. Mai 1683 Dr. Johann Jakob Guisinger Kaiserlicher Bannrichter --- ## Andreas Zechner II (1686) - **Ort:** Landgericht Waldstein, Verfahren fortgesetzt in Stübing und Thannhausen bei Weiz (47.2224, 15.2913) - **Beschuldigte:** Andreas Zechner - **Anklage:** Zauberei - **Ausgang:** freigelassen, 1686 - **Bannrichter:** Dr. Johann Tillerich - **Quelle:** Banngerichtsprotokoll vom 24. Juli 1686, Verlaufsbericht und Begleitschreiben des Bannrichters; Original im Steiermaerkischen Landesarchiv, GBI4346 und Ea-1686-VII-4 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/zechner-andreas-2.html *Die Verfahren gegen Andreas Zechner* ### Zusammenhang mit dem Prozess gegen Stefan Zechner Dieser Fall ist anders überliefert als der Prozess gegen Stefan Zechner von 1660. Es gibt kein durchgehendes Verhörprotokoll, sondern eine Reihe einzelner Aktenstücke: einen Auszug aus dem Banngerichtsprotokoll, einen Bericht über den Verfahrensverlauf und ein Begleitschreiben des Bannrichters. Der Bannrichter Tillerich führt gegen Andreas Zechner ausdrücklich ins Feld, dass dessen Vater als überzeugter Zauberer hingerichtet worden sei. Die Hinrichtung des Vaters wird dem Sohn damit selbst zum Belastungsmoment — dahinter steht die Vorstellung, der Teufel verlange von den Eltern, ihre Kinder in die „Hexengesellschaft“ einzuführen. Bemerkenswert ist der Ausgang: Andreas Zechner hat rund 36 Stunden auf dem „Hexen-Stuhl“ überstanden, ohne zu gestehen, und ist freigelassen worden. Stefan Zechner dagegen wurde 1660 nach fünf Folterungen hingerichtet. Beide Belastungszeugen wurden hingerichtet, bevor ihre Aussage geprüft war. Als die Regierung das fehlende Verhörprotokoll beanstandete, liess der Bannrichter die Zeugin — Maria Hornegger — „ohne Aufschub hinrichten“, statt die Anordnung abzuwarten. Vierzehn Tage später sagte Koloman Paur aus, blieb bei seiner Aussage „und ist auch dafür gestorben“. Erst danach wurde Zechner in Eisen gelegt. Dass jemand die Folter durchsteht und davonkommt, ist in dieser Sammlung selten. Das zweite Mal ist es Hans Glaser, der seine unter der Folter gemachten Angaben widerrief und freigesprochen, aber mit Ruten gestrichen und des Landes verwiesen wurde. Auch bei ihm ist der Schöckl der angebliche Versammlungsort — die Seite dazu sammelt weitere Verfahren: Der Schöckl als Versammlungsort. Das Muster, dass die Hinrichtung eines Elternteils dem Kind zum Belastungsmoment wird, kehrt in dieser Sammlung noch einmal wieder — vier Jahrzehnte früher bei Ursula Neubauer, deren Nachbarin ihr die Hinrichtung der Eltern vorhielt. Der Bannrichter hier ist Dr. Johann Tillerich. ### Landgericht Waldstein — Kaiserliches Banngerichtsprotokoll Maria Hornegger hat im geheimen Recht im Beisein der unten unterschriebenen Herren Beisitzer nochmals standhaft bekannt und ausgesagt, dass sie den sogenannten Zechner Anderl zweimal bei der Hexengesellschaft gesehen habe. Das erste Mal im vorigen Jahr, am Nachmittag um 3 oder 4 Uhr auf dem Plesch, wo er damals gleichzeitig mit ihr hingekommen sei. Sie habe ihn zu dieser Zeit noch nicht gekannt. Am darauffolgenden Bartholomä-Abend um Mitternacht habe der Böse sie auf den Schöckl hinaufgetragen, wo alles so hell war wie am Tag. Dort habe sie der Böse neben dem Anderl Zechner (der sei neben 2 höheren schwarz gekleideten Männern gestanden) ungefähr 3 Schritt von ihm entfernt abgesetzt. Die 2 schwarzen Männer hätten dem Zechner Anderl auf diese Art und Weise zugeprostet: Die zwei schwarz gekleideten Männer: Für Dich, Zechner Anderl. Andreas Zechner: Es segne dir es Gott! Er hab aus einem Krug getrunken. Die Angeklagte habe alle diese Reden gehört, und dann aufgeräumt. Außerdem hat sie sich auch erinnert, dass sie ihn, den Zechner Anderl, auch schon früher am St. Jakobi Abend auf dem Plesch gesehen habe. Dieser Zechner Anderl wäre wohl dick und gedrungen vom Körper her, nicht besonders groß, im Gesicht nicht sehr feist aber auch nicht sehr mager. Er habe des weiteren eine nicht zu grobe, aber auch nicht zu feine Stimme. Den Bart könne sie nicht wirklich beschreiben, weil sie diesen nicht besonders beachtet habe. In gleicher Weise antwortet die Angeklagte im offenen Recht vor jedermann auf die Frage, ob sie dem Zechner Anderl mit ihrer Aussage kein Unrecht tue, mit „Nein“. Als die Angeklagte weiters befragt worden ist, ob sie es auf ihr Gewissen nehme und das vor Gott verantworten und dafür leben und sterben wolle, hat sie alles mit Ja bestätigt. Sie ist auch tatsächlich dafür gestorben. ### A.D. 1686 — Bericht über den Verlauf des Verfahrens Am Margarethentag 1686 ist ein Schreiben vom Bannrichter von Stübing gegen den Andreas Zechner in Zauberei-Angelegenheiten heraufgeschickt worden. Weil aber vom Bannrichter das Verhör-Protokoll nicht wie üblich beigelegt worden ist, hat man den Andreas Zechner nicht verhaftet und sich bei der löblichen Regierung beklagt. Der Bannrichter aber hat die Anordnung nicht abgewartet, sondern die betreffende Person ohne Aufschub hinrichten lassen. 14 Tage darauf hat ein gewisser Koloman Paur abermals gegen den erwähnten Zechner ausgesagt. Also hat der Bannrichter abermals hingeschrieben und das Protokoll der Aussage beigelegt. Daher ist er zur Konfrontation nach Stübing überstellt worden. Und weil der Koloman Paur bei seiner Aussage geblieben ist und auch dafür gestorben ist, ist der Andreas Zechner als Verbrecher erkannt und sicher in Eisen gelegt worden. Dagegen ist von seiner Herrschaft aus protestiert worden. Die hat aber weiter nichts ausrichten können, als dass er nach Thannhausen bei Weiz überliefert werden soll, weil er ohnedies dieser Herrschaft zugehörig ist. ### Bannrichter Tillerich — Begleitschreiben Darum ist gegen diesen Zechner Anderl nicht nur von der Horneggerin, sondern auch von den Bruckerischen und wie ich auch vernommen habe, noch von zwei anderen Personen aus Voitsberg denunziert worden. Es ist ebenso ein Indiz, dass sein Vater als überzeugter Zauberer hingerichtet worden ist. Denn der Teufel pflegt im allgemeinen von den Eltern zu verlangen, dass sie die Kinder zu der Gesellschaft der Zauberer bringen. Vor 2 Jahren haben die hingerichtete Winterin und die Schadin alle ihre Kinder zur Hexengesellschaft gebracht. Tillerich Bannrichter ### ab 13. November A.D. 1686 — Fortsetzung des Berichts Als er dann am 13. November auf die Taschen (Übergang von Peggau nach Semriach in der Steiermark) zum Kreuz, wo die Grenze ist, hinaufgeführt worden ist, geschah das im Beisein des Landgerichts-Verwalters der Herrschaft Eggenberg, der aber nur aus Gutwilligkeit und nicht aus Gerechtigkeit dazu gelassen worden ist. Damit aber dies für die Herrschaft Peggau kein Präjudiz sein soll, hat der Richter von Semriach als dazu gebetener Zeuge eine Bestätigung abgegeben. Dieser Zechner ist dann nach Thannhausen geführt und dort gefesselt worden und an die 36 Stunden zweimal auf dem Hexen-Stuhl gesessen. Weil er aber nichts gestanden hat, ist er wieder losgelassen worden. Er war aber ganz elend beieinander, weil die Strick die ganze Haut abgelöst haben und er hat 19 Wochen nichts tun können und im Haus bleiben müssen. Danach ist in Bruck abermals eine Person mit dem Vorwurf der Zauberei vorstellig geworden und hat wieder gegen den Andreas Zechner ausgesagt; dass er ihn nämlich auf dem Schöckl bei der Hexengesellschaft gesehen hätte, wo gegessen und getrunken worden sei. Nachdem man aber diesen Andreas Zechner bei der Gegenüberstellung neben zwei anderen hingestellt hat, die ihm in der Gestalt etwas ähnlich gesehen haben, hat der Ankläger in der Aussage etwas gewankt und bald auf den Zechner und bald auf den anderen gezeigt. Zechner ist daher wieder frei gelassen worden. --- ## Christina Posch (1686) - **Ort:** Landgericht Rein, verhört in Gratwein (47.1231, 15.3305) - **Beschuldigte:** Christina Posch - **Ausgang:** hingerichtet, 27. April 1686 - **Bannrichter:** Dr. Johann Tillerich - **Quelle:** Geständnis vom 23.–25. April 1686 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/posch.html *Strafprozess gegen Christina Posch wegen Zauberei* Einer von vier Prozessen des Jahres 1686 im Raum Gratwein und Stübing unter dem Bannrichter Dr. Johann Tillerich — siehe auch Margareth Jantscher, Peter Paar und Andreas Zechner II. ### Gratwein — Verhör ohne Folter Am 23., 24. und 25. April 1686 wird Christina Posch vom Bannrichter Dr. Johann Tillerich im Beisein von vier Ratsherren aus Gratwein (Steiermark) ohne Folterung befragt und gibt folgendes an: Sie heiße Christina Posch, sei bei 35 Jahre alt, seit 17 Jahren verheiratet, habe 3 Kinder, von denen nur noch eines am Leben sei, und wohne beim Kainrath in Stübing. Vor ungefähr 15 Jahren zwischen Ostern und Pfingsten sei auf ihrem Heimweg von der Kirche in Geistthal die hingerichtete „Brunnbäurin“ zu ihr gekommen und habe gesagt: Sie (Posch) könne die Sachen wohl leichter haben und brauche nicht so hart zu arbeiten. Darauf habe sich die Brunnbäurin entfernt. Acht Tage später zur Mittagszeit sei sie auf einmal wie im Schlaf auf den Plesch-Kogel gekommen, wo sie die Brunnbäurin, die hingerichtete Christanderl und den Teufel in der Gestalt, wie man ihn male, kohlschwarz, in einem zerfetzten zottigen Kleid, angetroffen habe. Der Böse habe von ihr die Seele begehrt und gesagt, sie solle nicht mehr an Gott glauben. Er wolle ihr bringen, was sie wolle. Sie habe ihm darauf die Seele verheißen und versprochen, nicht mehr an Gott, sondern an ihn zu glauben. Darauf habe der Böse ein schwarzes Tuch über sie gehüllt und sie seien alle zusammen in Rabengestalt im Nebel mit einem Schauer, der in der Zwischenzeit entstanden sei und den der Nebel aufgehoben und hergetragen habe, auf den Wildonerkogel geflogen und dort im Wald, auf einer schönen Ebene abgestiegen. Worauf sie ihre natürliche Gestalt wieder bekommen hätten. Dort hätten sie bei zwei Tischen Mahlzeit gehalten und allerlei Speisen, wie Brot, Würste und Fleisch gegessen und Wein getrunken. Der sei ihr aber gar nicht gut vorgekommen. Es seien Bürger und Bauersleute versammelt gewesen. Sie habe aber damals nur die Brunnbäurin, welche Köchin und Wirtin gewesen sei, und die Christanderl erkannt. Fünf böse Geister hätten nach dem Essen gegeigt und einer habe mit dem Tanz begonnen, worauf alle durcheinander getanzt hätten. Es wäre aber nicht besonders fröhlich gewesen. Die Geigen hätten keine rechte „Stimm“ gehabt. Am Ende seien sie wieder auf den Pleschkogel zurückgeflogen, dort abgesessen und heimgegangen. Seither sei sie alle Jahre dreimal bei der Hexengesellschaft gewesen. Sie seien immer am Pleschkogel zusammengekommen und hätten von dort aus einmal im Jahr Regen, die übrigen zwei Male Schauerwetter hinab auf den Wildonerkogel geführt, wo sie immer ein Fest gehabt hätten. Mit dem Unwetter hätten sie auf dem Pleschkogel, in Krienz und Hirschegg Schaden angerichtet. Im Zurückfliegen seien sie immer auf dem Pleschkogel abgesessen und heimgegangen. Hiebei habe sie die hingerichtete Brunnbäurin und die Christanderl, dann die Jörgbäurin, die Pongrätzbäurin, die Muralterin, den Heyger und den Reitermahr Jodl, die alle noch am Leben seien, gesehen und erkannt. Durch die ganzen 15 Jahre habe sie der Böse Geist alle Jahre einmal beschlafen. Er sei dazu gar schön, wie ein hoher Herr, und schwarz gekleidet zu ihr gekommen. Es sei jedes Mal bei Tage, das erste Mal bei der steilen Wiesen vom Pieter, dann aber bei jener vom Griesbauer geschehen. Der Böse habe das Werk eine Stunde lang getrieben und sie habe hiebei dieselbe Lust wie bei ihrem Mann verspürt. Schließlich bekennt sie, der Böse sei kurz vor ihrer Einlieferung, als sie bei der steilen Wiesen vom Griesbauern Schafe gehalten habe, zu ihr gekommen und habe zu ihr gesagt, die anderen seien schon hinunter nach Gratwein gekommen und sie werde nachfolgen. Sie solle nur nichts sagen. ### Landgericht Rein — Haupt-Urteil In Anwesenheit von acht Beisitzern ergeht folgendes Haupt-Urteil: Zu den hier oben beschriebenen und begangenen und gestandenen Verbrechen dieser armen Sünderin Christina Posch haben meine Herrn Beisitzer einstimmig beschlossen und zu Recht erkannt, dass sie dem Scharfrichter in seine Hand und Band übergeben werden soll. Der soll sie nehmen und wohlverwahrt zur Gerichtsstätte hinausführen und dort mit dem Schwert vom Leben zum Tod hinrichten, den Körper aber mit dem Kopf zu Staub und Asche vertilgen. Gott sei der armen Seele gnädig. So ist es auch exekutiert worden im Landgericht Rein am 27. April 1686. Dr. Joh. Tillerich Kaiserl. steir. Bannrichter ### In diesem Verhör genannte Personen Christina Posch nennt sieben Personen, die sie bei der „Hexengesellschaft“ gesehen haben will. Eigene Prozessseiten gibt es zu keiner von ihnen; drei kommen aber in weiteren Verfahren desselben Jahres vor. - die Brunnbäurin — bereits hingerichtet; sie soll Posch verführt haben. Auch genannt bei Margareth Jantscher und Peter Paar. - die Christanderl — bereits hingerichtet. Auch genannt bei Peter Paar. - die Muralterin — zur Zeit des Verhörs am Leben. Auch genannt bei Peter Paar. - die Jörgbäurin, die Pongrätzbäurin, der Heyger und der Reitermahr Jodl — zur Zeit des Verhörs am Leben, sonst nicht weiter belegt. --- ## Margareth Jantscher (1686) - **Ort:** Stifts- und Landgerichts-Hoheit Rein, verhoert in Gratwein (47.1351, 15.2860) - **Beschuldigte:** Margareth Jantscher - **Ausgang:** hingerichtet, 8. April 1686 - **Bannrichter:** Dr. Johann Tillerich - **Quelle:** Verhoer vom 5. und 6. April 1686 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/jantscher.html *Prozess gegen Margareth Jantscher, vulgo Christandlerin* Eines von vier Verfahren des Jahres 1686 am Landgericht Rein unter dem Bannrichter Dr. Johann Tillerich. Sie greifen unmittelbar ineinander: Peter Paar wurde am 4. April hingerichtet, Jantscher am 8. April, Christina Posch am 27. April. Dazu kommt das Verfahren gegen Andreas Zechner, das mit einer Freilassung endete. ### Stifts- und Landgerichts-Hoheit Rein — Verhör ohne und mit Folter Am 5. und 6. April 1686 ist bei der löblichen Stifts- und Landgerichts-Hoheit Rein eine verbrecherische weibliche Person namens Margareth Jantscher im Anklagepunkt „Zauberei“ dem kaiserlichen steirischen Banngericht zum vorgesehenen Verhör vorgeführt worden. Sie hat im Beisein der Herrn Johann Adam Küssl (als Landgerichtsverwalter), Johann Testalis, Michael Pauer und Jakob Neukircher (Ratsbürger in Gratwein) ohne und mit Anwendung der Folter folgendes ausgesagt: Ihr Name sei Margareth Jantscher, vulgo Christandlerin, über 50 Jahre alt, Untertanin von Rein, wohnhaft in Stübing. Sie habe nun den zweiten Mann, insgesamt 5 Kinder, 3 Buben und 2 Mädchen. Der älteste Sohn sei Pächter einer Wirtschaft des Stiftes Rein. Sie gesteht und sagt aus: Vor ungefähr 15 Jahren hätten sich die Muralter und sie (die Angeklagte) auf dem Plesch verabredet. Als sie miteinander hingegangen seien, hätten sie dort folgende Hingerichtete angetroffen: die Lene, den Hollerer, den Pieter und den Schupfer, dann auch noch den alten Amtmann Sebastian Ringshalmer, den Huber, den Maister, den Graben Anderl und die Christl, die beim Grussbauern wohnte. Der Böse Geist in Gestalt eines großen wilden Mannes mit schwarzen Händen und auch mit blauen Streifen, der Bartl geheißen habe, habe damals von ihr die Seele verlangt und gesagt, sie solle ihm dienen, von der Heiligen Dreifaltigkeit Abstand nehmen, keine Heiligen, sondern nur ihn, den Bösen lieben. Dafür wolle er ihr geben, was sie verlange. Darauf habe sie dem Bösen ihre Seele verheißen und auch Gott und die Heiligen verleugnet. Auf das hinauf habe er sie geliebt und dann — man verzeih die Ausdrucksweise — ihrer Scham einen Kratzer gegeben und mit einem Mal gekennzeichnet. Nach all dem sei sie vom erwähnten Plesch in der Gestalt eines Raben weggeflogen, alle anderen seien auf schwarzen Böcken weggeritten. Die einen seien nach St. Oswald, sie aber sei mit ihren Komplizinnen nach Graz. Danach seien sie in einem schwarzen Nebel zum Wildoner Kogel hingekommen. Dort hätten sie ein Fest-Essen gehabt. Es habe Suppe, Brein, Kraut, Fleisch und Braten gegeben. Sie hätten auch Wein getrunken. Die Muralter und die Kramer hätten bedient. Den Wein habe der Huber aus einem großen Lindenbaum herausgelassen und aufgetragen. Der inzwischen hingerichtete Schupfer habe auf der Geige und dessen Bruder, der Anderl, habe auf der Pfeife gespielt. Die anderen hätten getanzt. Sie seien 3 Stunden beisammen gewesen und hätten großen Spaß gehabt. Beim Zurückfliegen seien sie wieder auf dem Plesch abgesessen und von dort seien sie wieder nach Hause gegangen. Seit 15 Jahren sei sie jedes Jahr 3 oder 4 mal bei der Hexengesellschaft gewesen. Das letzte Mal sei es am Abend des St. Jakobi-Tags gewesen. Sie seien immer vom Plesch aus ausgeflogen, manchmal bei Tag und manchmal in der Nacht und mit unterschiedlichen Zielen: St. Oswald, Lankowitz, Stallhofen, Übelbach. Manchmal auch nach Wildon, Gleichenberg und Radkersburg. Bei diesen letzten 3 Orten seien sie auf deren Kogeln abgesessen und hätten gegessen, getrunken und getanzt. Unter den Berg-Kogeln hätten sie Schlösser und schöne Ebenen gesehen. Beim Heimfliegen wären sie jedes Mal auf dem Plesch abgesessen und von dort nach Hause gegangen. Der alte Amtmann Sebastian Ringshalmer sei als Anführer dabei gewesen und habe eine Ansprache gehalten. Sonst habe sie niemand dabei gekannt. Ebenso habe sie der Böse Geist alle Jahre 3 oder 4 mal beschlafen. Wenn ihr Mann dabei gewesen sei, habe er sie öfters von hinten genommen. Bei der Gesellschaft habe er sie auf die Seite genommen, damit es die anderen nicht sehen. Er sei leicht und seine Natur kalt gewesen. Das letzte Mal sei es hier während des Prozesses im Gefängnis geschehen. Schließlich sagt sie, dass sie das Allerheiligste nie verunehrt habe. Aber die Brunnbäurin habe es zur Hexengesellschaft mitgebracht und zum Fliegen verwendet. Die Namen der Herrn Beisitzer: Johann Testalis Jakob Neukircher Nikolaus Epp Gregor Pokstaller Michael Pauer Abraham Ketterer Matthias Zeiller Blasius Schratt ### Landgericht Rein — Haupturteil Bezüglich der von der armen Sünderin Margareth Jantscher oben beschriebenen begangenen und bestandenen Verbrechen haben meine Herrn Beisitzer einstimmig beschlossen und zu Recht erkannt, dass sie dem Scharfrichter überantwortet werden soll. Er soll sie gut bewacht zur Hinrichtungsstätte hinausführen und dort mit dem Strick hinrichten. Den Körper soll er zu Asche und Staub vernichten. Gott sei der armen Seele gnädig. So ist es auch exekutiert worden im Landgericht Rein am 8. April 1686. Dr. Johann Tillerich (eigenhändig) Kaiserlicher steirischer Bannrichter ### In diesem Verhör genannte Personen Jantscher nennt neun Personen, die sie vor rund 15 Jahren auf dem Plesch angetroffen haben will — zum Zeitpunkt ihres Verhörs allesamt bereits hingerichtet. Drei davon lassen sich mit anderen Seiten verbinden: - der Schupfer — Peter Paar, vulgo Schupfer, hingerichtet am 4. April 1686, also einen Tag vor Beginn dieses Verhörs. Jantscher nennt ihn ausdrücklich „der inzwischen hingerichtete Schupfer“. - die Brunnbäurin — sie soll das Allerheiligste zur „Hexengesellschaft“ mitgebracht und zum Fliegen verwendet haben. Auch genannt bei Christina Posch und Peter Paar. - die Muralter — soll sie verführt haben. Als „Muralterin“ auch bei Christina Posch genannt. - Dazu Sebastian Ringshalmer, ehemaliger Amtmann, als Anführer bezeichnet, sowie die Lene, der Hollerer, der Pieter, der Huber, der Maister, der Graben Anderl und die Christl. Umgekehrt wird Jantscher selbst im Verfahren gegen Peter Paar genannt — dort ausdrücklich als „Margret Jantscher vulgo Christanderl“. Damit ist sie sehr wahrscheinlich auch jene „hingerichtete Christanderl“, die Christina Posch drei Wochen später in ihrem Geständnis nennt. --- ## Peter Paar (1686) - **Ort:** Stifts- und Landgerichts-Hoheit Rein (47.1231, 15.3305) - **Beschuldigte:** Peter Paar - **Anklage:** Zauberei, Teufelsbund, Wetterzauber - **Ausgang:** hingerichtet, 4. April 1686 - **Bannrichter:** Dr. Johann Tillerich - **Quelle:** Prozess Peter Paar nach Fritz Byloff, Graz 1902; die uebrigen fuenf Protokolle im Archiv des Stiftes Rein - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/peter-paar.html *Strafprozess gegen Peter Paar, vulgo Schupfer, wegen Zauberei Landgericht Rein 1686* ### Anmerkung Der Schöckl ist hier nicht der einzige Fall. Diese Seite trug früher fünf weitere Verfahren des Landgerichts Rein mit, die Siegfried Kramer unter der Überschrift „Hexenprozesse, in denen der Schöckl als Treffpunkt von Hexen und Zauberern angegeben wird“ gesammelt hatte. Sie stehen jetzt als eigenes Thema: Der Schöckl, zusammen mit allen anderen Verfahren dieser Sammlung, in denen der Berg genannt wird. Der Bannrichter ist Dr. Johann Tillerich, derselbe, der 1686 auch die Verfahren gegen Margareth Jantscher, Christina Posch und Andreas Zechner führte. Die beiden Abrechnungen unter b) und c) sind der eigentliche Fund dieser Seite. Die Banngerichts-Taxe nennt acht Personen namentlich, die Scharfrichter-Taxe verrechnet fünf Hinrichtungen mit dem Schwert und drei mit dem Strang — also acht — und das Verbrennen von acht Personen zu Asche. Damit sind für Tillerichs Verfolgungswelle von 1686 acht Hingerichtete belegt, nicht wie zuvor auf der Bannrichter-Seite vermerkt drei. Christina Posch, die auf dieser Rechnung nicht steht, kommt als neunte dazu. ### Landgericht Rein — a) Verhör des Peter Paar mit und ohne Folter Am 30. März, 1. und 2. April 1686 wird Peter Paar, vulgo Schupfer, von dem Bannrichter Dr. Johann Tillerich im Beisein von 4 Ratsbürgern von Gratwein im Anklagepunkt Zauberei mit und ohne Folterung befragt und gibt folgendes an: Er heiße Peter Paar, vulgo Schupfer, sei 44 Jahre alt, wohnhaft in Stübing, seit 27 (!) Jahren verheiratet, habe 4 Kinder, von denen 3 noch unmündig seien. Vor 4 Jahren am St. Jakobstag sei er mittags auf der Eichhörnchenjagd auf den Gasslerkogel gekommen. Dort habe er die schon hingerichtete Lena und die Khöpin, sowie auch den Bösen Geist in Gestalt eines zerschlissenen alten Weibes getroffen. Dieser habe ihn gefragt, wo er hingehe; er solle ihm folgen, dann brauche er nicht so hart zu arbeiten. Er (Teufel) wolle ihm alles geben, was er brauche, denn er habe genug. Nur müsse er (Paar) dem Bösen einen Tropfen seines Blutes geben. Darauf habe der Böse ihn mit einem Messer in den linken Oberschenkel gestochen; mit dem herausrinnenden Blut habe der Teufel in seine, des Teufels, Hand geschrieben. Dazu ist angemerkt: „Das Zeichen ist bei ihm auch tatsächlich an dem linken Oberschenkel gefunden worden.“ Dann habe der Böse von ihm seine Seele, sowie auch die Verleugnung der heiligen Dreifaltigkeit verlangt; er habe ihm zwar die Seele versprochen, jedoch die Dreifaltigkeit nicht verleugnet. Die Lena und die Khöplin hätten ihm dann Wein zu trinken gegeben und gesagt, sie hätten den Wein von der „Wegscheidt“ hergetragen. Dies sei jedoch nicht wahr. Auch der Wein, da er zu sehr „geältelt“ habe, sei nicht gut gewesen. Nach dem Trunk sei er im Kopf wirr geworden und sie seien darauf durch Luft und Wolken seiner Meinung nach auf den Schöckl geflogen. Während des Fluges habe ihm der Böse tief unten ein großes Wasser gezeigt und ihm gesagt, wenn er (Paar) an Gott denke, so lasse er ihn in dieses Wasser fallen. Er habe daher notgedrungenerweise Gott verleugnen müssen. Vom Schöckl seien sie wieder zum Gasslerkogel zurückgeflogen, dort abgesessen und um ein Uhr nachmittags wieder nachhause gekommen. Diese vier Jahre hindurch sei er viermal und jedes mal um Jakobi bei der Hexengesellschaft gewesen, die immer am Ram-Kogl zusammen gekommen sei. Wenn sie Schauer „geführt“ hätten, dann wäre derselbe unter ihnen in den Wolken gewesen. Sie hätten mit demselben Schauer in St. Pankrazen, in Geistthal, auf der Kher, das letzte Mal aber in Krienz Schaden angerichtet. In der Gesellschaft seien viele Bürgers- und Bauersleute gewesen. Er habe aber niemand außer den hingerichteten Pieter, den Hollerer, die Lena und die Khöpin gekannt. Schließlich bekennt Paar, dass er vor 30 Jahren noch vor seiner Heirat zuerst mit einem Schaf und einer Geiß, dann mit einer Kuh Unzucht getrieben habe. Dies sei so oft geschehen, dass er die Zahl nicht wisse. ### Landgericht Rein — End-Urteil In Anwesenheit von 8 Beisitzern ergeht folgendes End-Urteil: Aufgrund der vorher beschriebenen von diesem armen Sünder begangenen und gestandenen Verbrechen haben meine Herrn Beisitzer einhellig beschlossen und zurecht erkannt, dass er dem Scharfrichter in seine Hand und Band übergeben werden soll. Er soll ihn wohlverwahrt zur Hinrichtungsstätte hinausführen und dort mit dem Strick vom Leben zum Tod hinrichten. Gott sei seiner armen Seele gnädig. So ist es auch exekutiert worden beim Landgericht Rein am 4. April 1686. Dr. Johann Tillerich Kaiserlicher Bannrichter in der Steiermark ### Landgericht Rein — b) und c) Banngerichts-Taxe und Scharfrichter-Taxe b) Banngerichts-Taxe mit unten angesetzter Quittung des Bannrichters Dr. Johann Tillerich über einen Betrag von 179 Gulden und 37 Kreuzer, welcher an „Liefergeld“ (Unterhalt), Essen, Übernachtung und Ausgaben des Bannrichters für acht wegen Zauberei rechtlich behandelter Personen angefallen ist, nämlich: Die acht in der Banngerichts-Taxe namentlich abgerechneten Personen - Mathes Stullpacher - Adam Zötl - Lena Klobner vulgo Pieter - Margareth Weiss vulgo Pair - die Prunbäurin - Peter Schupfer = Peter Paar — 4. April 1686 - Margret Jantscher vulgo Christanderl — 8. April 1686 - Andre Paar vulgo Grabenanderl - Personen auf der Rechnung — 8 c) Scharfrichter-Taxe mit unten angesetzter Quittung des Andre Paanhäpp, steirischer Scharfrichter, über den Betrag von 50 Gulden 7 Kreuzer, welcher an „Liefergeld“ (Unterhalt), Essen und Entlohnung des Scharfrichters anlässlich des unter a) angedeuteten Zaubereiprozesses angewachsen ist. Verrechnet ist unter anderem: Auszug aus der Scharfrichter-Taxe. Die Beträge in den beiden rechten Spalten sind aus den „je“-Angaben der Quelle errechnet. - Für 5 Personen das „Zeichen“ (Hexenmal) zu untersuchen, je 1 Gulden — 5 fl. — — — - Für eine Person das Haar abschneiden — 1 fl. — — — - Für 7 Folterungen — 3 fl. — 30 kr. — - Für 8 Personen Scheiterhaufen zurichten, je 45 Kreuzer — 6 fl. — — — - Für 5 Personen mit dem Schwert und 3 mit dem Strang hinrichten, je 15 Kreuzer — 2 fl. — — — - Für 8 Personen zu Asche verbrennen — — — 45 kr. — - Summe der hier aufgezählten Posten — 18 fl. — 15 kr. — - Gesamtbetrag der Taxe laut Quittung — 50 fl. — 7 kr. — Rechenprobe. Die aufgezählten Posten ergeben 18 fl. 15 kr. Der quittierte Gesamtbetrag lautet auf 50 fl. 7 kr.; es fehlen also 31 fl. 52 kr. Das ist kein Widerspruch — der Text sagt ausdrücklich „verrechnet ist unter anderem “, und der Rest entfällt laut Kopfzeile auf Liefergeld, Essen und Entlohnung. Entscheidend ist die zweite Zeile von unten: fünf Hinrichtungen mit dem Schwert und drei mit dem Strang, dazu acht Scheiterhaufen und acht Verbrennungen. Die Zahl acht steht dreimal unabhängig voneinander in dieser Rechnung und deckt sich mit den acht Namen der Banngerichts-Taxe. ### Der Schöckl in weiteren Verfahren Der Schöckl als Berg der Hexen und Zauberer spielt in mehreren Prozessen dieser Sammlung eine Rolle — bei Hans Glaser, Thomas Heiser, Marx Rueprecht, Andreas Zechner und noch 1689 bei Veronika Rauch, gut sechzig Kilometer entfernt. Alle sind auf der Themenseite Der Schöckl zusammengestellt. ### Quellen --- ## Susanne Pindter (1689) - **Ort:** Graefliche Herrschaft Trautmannsdorf, Landgerichtshoheit Gleichenberg (46.8722, 15.8839) - **Beschuldigte:** Susanne Pindter - **Anklage:** Zauberei, Teufelsbund, Wetterzauber - **Ausgang:** hingerichtet, 31. März 1689 - **Quelle:** Verhoer am 26., 28. und 29. Maerz 1689 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/pindter.html *Protokoll des Verhörs der Susanne Pindter* ### Anmerkung Susanne Pindter ist 24 Jahre alt, hat zwei kleine Kinder und wird am letzten Märztag 1689 hingerichtet. Zwei Monate später steht am selben Landgericht, vor demselben Landgerichtsverwalter, Veronika Rauch — ebenfalls aus Merkendorf, ebenfalls Untertanin von Gleichenberg. Beide Protokolle beschreiben dieselben Versammlungsorte, den Gleichenberger und den Stradner Kogel, und teils dieselben Personen. Es sind die einzigen zwei Verhöre, die von der ganzen Gleichenberger Verfolgungswelle erhalten geblieben sind. Auffällig an diesem Geständnis ist die Rangordnung: Selbst in der erzwungenen Phantasie vom Hexenmahl bleibt Susanne Pindter unten. Der Grandl aus Sulz ist Kellner, seine Frau und die Eva kochen, die Gollabitsch tanzt und macht Spaß — sie selbst ist Abwäscherin und isst nur, was die anderen übrig lassen. Die Standesverhältnisse des Dorfes werden in den Teufelsspuk hinein fortgeschrieben. Am Schluss der Seite steht die Opferliste, die im selben Zusammenhang überliefert ist: 37 Namen. ### Gräfliche Herrschaft Trautmannsdorf — Verhör ohne und mit Folter Am 26., 28. und 29. März des Jahres 1689 ist bei der Gräflichen Herrschaft Trautmannstorf und der Landgerichtshoheit Gleichenberg dem Kaiserlichen Banngericht in der Steiermark eine weibliche verbrecherische Person namens Susanne Pindter im Anklagepunkt Zauberei zum vorgesehenen Verhör vorgeführt worden. Sie hat im Beisein des Herrn Landgerichtsverwalters Jakob Summer und des Peter Staudacher, Ratsbürger in Gnas, ohne und mit Anwendung der Folter folgendes ausgesagt: Susanne Pindter, allgemein Raidly genannt, 24 Jahre alt, Untertanin von Gleichenberg und wohnhaft in Merkendorf gesteht und sagt aus: Voriges Jahr, im Sommer um Jakobi sei es ein Jahr gewesen, da wollte sie nachmittags vom Getreide-Schneiden von ihrem großen Feld nach Hause gehen, als der Böse (Teufel) unterwegs in einem schwarzen Bürgergewand und mit einem schwarzen breiten Hut zu ihr gekommen sei. Er habe beim Reden genäselt und zu ihr gesagt, sie soll ihm dienen und anbeten und sie soll die Hl. Dreifaltigkeit verleugnen und ihm die Seele versprechen. Er werde ihr dafür Geld und Gut geben. Sie habe in alle Wünsche des Teufels eingewilligt, ihm die Seele versprochen, die Hl. Dreifaltigkeit verleugnet und versprochen, ihm zu dienen. Daraufhin habe sie der Böse in einer gedeckten Kutsche, in die 2 rotbraune Rösser eingespannt waren, auf den Gleichenberger Kogel geführt. Dort habe sie schon andere Leute angetroffen. Sie hätten eine Mahlzeit gehabt mit gebratenen Hühnern und Würsten und dergleichen, wobei sie aus Schüsseln aus Zinn gegessen hätten. Den Wein hätten sie aus silbernen Bechern getrunken. Sie hätten auch einen Trompeter und einen Pfeifer dort gehabt. Sie habe sie aber nicht gekannt. Der Grandl aus Sulz sei Kellner gewesen. Er habe den Wein aus einer Eiche herausgelassen. Seine Frau aber und die Eva, die Tochter des Schwarzen Peter, hätten bei einer dort errichteten Küche gekocht. Sie selbst sei Abwäscherin gewesen und habe nur das, was die anderen übrig gelassen hätten, gegessen. Die Gollabitsch habe getanzt und Spaß gemacht. Die anderen habe sie nicht gekannt. Es wären Bürgers-Leut gewesen. Später seien sie mit einem Hagel-Wetter, das aber unterwegs zu Regen geworden sei, zum Stradner Kogel hinuntergefahren. Dort sei sie dann abgesessen und nach Hause gegangen. Sie sei zur Jausenzeit am Nachmittag nach Hause gekommen. Im vorigen Jahr, in der Woche nach dem St. Jakobstag, sei der Böse noch einmal in der vorigen Gestalt (sie habe ihn Schwarzen Kasperl geheißen) nachmittags auf der Tenne zu ihr gekommen. Er habe sie wieder in der gedeckten Kutsche zuerst auf den Stradner-Kogel, wo sie ungefähr 20 Personen angetroffen habe, und danach von dort auf den Gleichenberger Kogel geführt. Sie hätten in der oben beschriebenen Weise auf beiden Kogeln gegessen, getrunken und getanzt. Dabei habe sie aber niemand von den vorher genannten erkannt. Sie hätten sich bei beiden Orten etwa 2 Stunden aufgehalten. Vom Gleichenberger-Kogel sei sie dann in Nebel und Wolken mit einem Regenguss nach Trautmannsdorf gefahren. Dort sei sie bei einem Kreuz bei der Sulz abgesessen. Im Vergangenen Jahr, an einem Feiertag am Nachmittag, 14 Tage vor Weihnachten, als sie in der Stuben auf dem Herd gelegen sei, sei abermals der Böse zu ihr gekommen. Er habe sie in einer Kutsche zur Eiche, die in der Gemeinde Merkendorf steht, geführt. Sie hätten dort kein Essen gehabt, sie hätten nur aus silbernen Bechern getrunken, wobei sie (die Pindter) eins auf die Gesundheit der Hl. Dreifaltigkeit getrunken habe. Daraufhin sei alles verschwunden und sie habe anstelle des silbernen Bechers einen Pferdehuf in der Hand gehabt. Auf das hinauf sei sie nach Hause gegangen. Schließlich gesteht sie und sagt aus, dass der Böse in der Woche vor der vergangenen Weihnachtsnacht, in der ihre 2 Kinder allein bei ihr in der Stube gewesen seien, auch zu ihr gekommen sei und sie wieder habe ausführen wollen. Sie aber habe gesagt, dass es gar zu kalt sei. Darauf sei er wieder weg gegangen. ### Landgericht Gleichenberg — Urteil und Hinrichtung Daher ist die erwähnte Pindter oder Raidly aufgrund der verübten und gestandenen Verbrechen dahingehend verurteilt worden, dass sie mit dem Schwert hingerichtet werden soll. Der Körper soll zusammen mit dem Kopf zu Staub und Asche vernichtet werden. So ist es ausgeführt worden im Landgericht Gleichenberg am letzten Tag des März im Jahr 1689. ### Landgericht Gleichenberg — Die Opferliste von Gleichenberg Überliefert ohne Daten; die Herkunftsorte stehen so in der Quelle. - Susanna Pindter vulgo Raidly — Merkendorf - Maria Ladler vulgo Gollabitsch — Haager Greitdorn - Ursula Gindl vulgo Grandl — Sulz - Hans Gindl vulgo Grandl — Sulz - Peter Fossolt vulgo Tarkner — Merkendorf - Susanna Repp — Haager Greitdorn - Ursula Fossolt — Merkendorf - Veronika Rauch — Merkendorf - Matthias Schwanz — Waldsberg - Eva Legenstein — Haag - Hans Kropf — Waldsberg - Afra Schwanz — Wilhelmsdorf - Veronika Schwanz — Waldsberg - Eva List — Haag - Gertraud Hoffer — Plödenbach - Rosina Schwanz vulgo Holzapfl — Waldsberg - Veronika Takner - Andre Hirschmann vulgo Schlosser Anderl — Bairisch Kölldorf - Katharina Lackner Amtmännin — Waldsberg - Jakob Furtmüller — Waldsberg - Hans Scheer — Wilhelmsdorf - Franz Schwanz — Wilhelmsdorf - Jakob Sommer — Waldsberg - Barbara Hakl — Merkendorf - Maria Friz — Waldsberg - Maria Keinz — Waldsberg - Eva Stürk — Haargreith - Adam Großschedl — Karbach - Katharina Kumer — Haarbergen - Michael Reiber — Grub - Magdalena Kindler vulgo Gollabitsch — Dirnbach - Margaretha Scher — Krusdorf - Michael Hauer — Grabergergen - Mathias Stradner vulgo Oswaldhiasl — Kuhgraben - Barbara Playhießl vulgo Gutscheber — Dirnbach - Kunigunde Matholt vulgo Rabl — Karbach - Maria Neuwirth vulgo Flaschker — Dirnbach - Namen auf der Liste — 37 ### Was die Liste zeigt Vierundzwanzig Frauen, dreizehn Männer. Damit liegt der Frauenanteil bei knapp zwei Dritteln — hoch, aber nicht so eindeutig, wie das Schlagwort von der Hexenverfolgung erwarten ließe. Jeder dritte Mensch auf dieser Liste ist ein Mann. Neun der siebenunddreißig kommen aus Waldsberg, fünf aus Merkendorf, je drei aus Wilhelmsdorf und Dirnbach. Waldsberg ist heute eine Katastralgemeinde von Bad Gleichenberg mit wenigen hundert Einwohnern; Haag, aus dem zwei weitere stammen, gehört dazu. Alle nachprüfbaren Orte der Liste liegen im Umkreis von rund sieben Kilometern um Gleichenberg — Bairisch Kölldorf 1,7 km, Waldsberg 2,8 km, Karbach 7,2 km. Die Verfolgung hat sich nicht über das Land verteilt, sie hat ein paar Dörfer leergeräumt. Fünfmal steht der Familienname Schwanz auf der Liste, dazu zweimal Gindl und zweimal Fossolt. Bei den Gindl steht ein Ehepaar nebeneinander, Ursula und Hans, beide „vulgo Grandl“ aus Sulz. Die Anschuldigungen sind offenbar von Haushalt zu Haushalt weitergewandert — wer benannt wurde, benannte die eigene Verwandtschaft. Von 37 Menschen sind zwei Verhöre erhalten, das der Susanne Pindter und das der Veronika Rauch. Von den übrigen 35 bleiben Name, Vulgoname und Herkunftsort. Ein Bannrichter wird in keinem der beiden Protokolle genannt, Daten trägt die Liste keine — sie lässt sich deshalb weder einem Richter noch einem genauen Zeitraum zuordnen. --- ## Veronika Rauch (1689) - **Ort:** Hochgraefliche Herrschaft Trautmannsdorf, Landgerichtshoheit Gleichenberg (46.8722, 15.8839) - **Beschuldigte:** Veronika Rauch - **Anklage:** Zauberei, Hagelmachen, Teufelsbund, Hostienfrevel - **Ausgang:** hingerichtet, 25. Mai 1689 - **Quelle:** Verhoer am 20., 21. und 23. Mai 1689; abgedruckt bei Hammer-Purgstall, Die Gallerin auf der Riegersburg (Wien 1849) - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/rauch.html *Protokoll des Verhörs der Veronika Rauch* ### Anmerkung Der Fall gehört zu einer ganzen Verfolgungswelle: Am Landgericht Gleichenberg wurden im Frühjahr 1689 nacheinander Dutzende Menschen verurteilt. Zwei Verhörprotokolle daraus sind hier erhalten — dieses und das der Susanne Pindter, die zwei Monate früher, am letzten Märztag 1689, hingerichtet wurde. Beide Frauen stammen aus Merkendorf, beide sind Untertaninnen von Gleichenberg, beide wurden vom selben Landgerichtsverwalter Jakob Summer verhört, und beide beschreiben dieselben Versammlungsorte: den Gleichenberger und den Stradner Kogel. Auf der Opferliste von Gleichenberg, die im Pindter-Protokoll überliefert ist, steht Veronika Rauch aus Merkendorf an achter Stelle. Die Namen, die Veronika Rauch im Geständnis nennt, stehen fast alle auf dieser Liste: die Grandl und der Grandl (Ursula und Hans Gindl aus Sulz), der Takner (Peter Fossolt aus Merkendorf), die Gollabitsch (Maria Ladler), dazu der Sohn des Schwarz in Waldsberg. Sie benennt also keine Fremden, sondern die Nachbarschaft — und zum Teil bereits Hingerichtete. Als dritten Versammlungsort nennt sie den Schöckl, gut 60 Kilometer entfernt bei Graz — derselbe Berg, der auch in mehreren weststeirischen Prozessen als Treffpunkt angegeben wird. Umgekehrt sagt Margareth Jantscher 1686 in Gratwein aus, man sei „manchmal auch nach Wildon, Gleichenberg und Radkersburg“ geflogen und dort auf den Kogeln abgesessen. Die Vorstellungswelt ist also über die ganze Steiermark hinweg dieselbe. ### Herrschaft Trautmannsdorf — Verhör ohne und mit Folter Am 20., 21. und 23. Mai des Jahres 1689 ist bei der hochgräflichen Herrschaft Trautmannsdorf, bei der Landgerichtshoheit Gleichenberg dem Banngericht in der Steiermark eine weibliche verbrecherische Person namens Veronika Rauch im Anklagepunkt Zauberei zum üblichen Verhör vorgeführt worden. Sie hat im Beisein des Herrn Landgerichtsverwalters Jakob Summer, der beiden Ratsbürger von Gnas Matthias Weissinger und Georg Rinner, sowie des Marktrichters von Gnas Christoph Pamrorth ohne und mit Anwendung der Folter folgendes gestanden: Ihr Name sei Veronika Rauch, sie sei an die 50 Jahre alt. Sie sei seit 28 Jahren verheiratet, Untertanin von Gleichenberg und in Merkendorf wohnhaft. Sie habe mit ihrem Mann 7 Kinder, wovon 1 gestorben ist. Drei Buben und drei Mädchen seien noch am Leben. Das Jüngste sei ein Bub und 9 Jahre alt. Sie gesteht und sagt aus: Vor ungefähr 16 Jahren, als sie vor Pfingsten auf die andere Seite von der Sulz Gras holen gegangen sei, da sei der Böse (der Teufel) wie der schönste junge Bauern-Bursch in einem braunen Gewand mit einem schwarzen Pferd zu ihr gekommen. Beim Reden habe er ein wenig genäselt und er habe von ihr die Seele verlangt und auch, dass sie die Hl. Dreifaltigkeit verleugne. Dafür habe er ihr Getreide und viele andere Sachen versprochen. Darauf habe sie ihm auch die Seele versprochen und die Hl. Dreifaltigkeit verleugnet. Danach habe er ihr befohlen mit ihm zu gehen, und er habe ihr die Sinne genommen. Sie seien auf das schwarze Pferd aufgesessen und auf den Gleichenberger-Kogel geritten. Dort hätten sie bei 3 Tischen ungefähr 20 Personen bei einem Essen angetroffen. Es habe Fisch, Krebse, Rindfleisch, Kälbernes, Hühner und verschiedene andere Speisen gegeben. Auch guten Wein habe man gehabt. Sie hätten aus Schüsseln aus Zinn gegessen und die Becher, aus denen sie getrunken hätten, hätten wie aus Silber und Gold ausgesehen. Der hingerichtete Grandl habe den Wein aus einer Eiche herausgelassen. Die alte Teschl, die vor 6 Jahren gestorben ist, habe gekocht. Sie hätten keine Musikanten gehabt, sondern nach dem Essen mit den Schüsseln und Pfannen geschlagen und geklimpert. Dazu hätten sie auch getanzt und sie seien 1 bis 2 Stunden beisammen gewesen. Darauf hätten sie sich zusammen in einen schönen Wagen gesetzt und seien vom Gleichenberger-Kogel auf den Schöckl gefahren. Dort hätten sie weiter gegessen und getrunken. Danach hätten sie in einem Bottich Wasser und Schnee gerührt. Daraus sei Hagel geworden, den sie in Säcke gefüllt hätten. Beim Hinunterfahren hätten sie ihn bei Frauenberg, Jamm und dergleichen Orten ausgeschüttet. Sie selbst sei unter dem Gleichenberger-Kogel bei der Faulen Sulz abgesessen. Sie seien einen halben Tag beisammen gewesen. Seither sei sie alle Jahre an die zweimal, und voriges Jahr vor dem Getreideschneiden bei dem kleinen Hagel das letzte Mal in der Hexengesellschaft gewesen. Es habe sie jedes Mal der Böse, den sie immer „kleines Mandl“ genannt habe, abgeholt. Er sei mit dem schwarzen Pferd entweder im Weingarten, daheim bei der Sulz, oder auf dem Feld zu ihr gekommen. Sie seien dann gemeinsam auf das Pferd aufgesessen und dann auf den Stradner-Kogel, den Gleichenberger-Kogel oder auf den Schöckl geritten, wo sie immer ein Essen gehabt hätten. Danach hätten sie jedes Jahr ein oder zweimal Hagel gemacht, den sie auf die oben beschriebene Weise aus Wasser und Schnee in einem Bottich zusammengerührt hätten. Damit hätten sie in der Gegend von Steintal in Richtung Neuhaus Schaden angerichtet. Sie, die Vroni, sei dann meistens am Wiperkogel auf ihrer Wiese oder unter dem Gleichenberger-Kogel abgesessen, wobei sie viele Leute gesehen habe. Sie kenne die Grandl, den Takner, die Teschl, die Gollabitsch, die schon hingerichtet worden sind, dann auch die Hoschhansl, die Takner und den Hiasl, den Sohn vom Schwarz in Waldsberg, der noch am Leben ist. Desgleichen gesteht sie, dass sie der Böse jedes Jahr zweimal entweder zuhause, im Weingarten, bei der faulen Sulz oder wo er halt zu ihr gekommen sei, und das letzte Mal im vorigen Jahr vor dem Getreideschneiden auf dem Stradner-Kogel geliebt und mit ihr geschlafen habe. Sein Glied sei wie ein Gänsedarm und seine Natur kalt wie kaltes Wasser gewesen. Es habe etwa eine halbe Stunde gedauert und so lang, bis ihr die Lust vergangen sei. Zum Schluss sagt sie aus und gesteht, dass sie auch dreimal nach der Kommunion die Hostie aus ihrem Mund genommen habe, einmal in Trautmannsdorf, einmal in St. Anna und das letzte Mal in Straden. Sie habe diese zur Hexengesellschaft gebracht, wo sie darauf gespien hätten und dann zum Hagelmachen verwendet hätten. ### Landgericht Gleichenberg — Urteil und Hinrichtung Die Namen der Herrn Beisitzer: Leopold Schlecht Georg Rinner Matthias Weißinger Peter Staudacher Christoph Paamrarth Michael Burg Florian Crainer Christoph Tommer Demnach ist nach einhelliger Erkenntnis der Herrn Beisitzer aufgrund der verübten und gestandenen Verbrechen der armen Sünderin Veronika Rauch öffentlich bekannt gemacht worden, dass sie auf der allgemeinen Hinrichtungsstätte auf dem Scheiterhaufen mit dem Strang hingerichtet werde, und dann der Körper zu Staub und Asche verbrannt werden soll. So ist es auch durchgeführt worden beim Landgericht Gleichenberg am 25. Mai 1689. --- ## Gera Gregoritsch (1694) - **Ort:** Landgerichtliche Herrschaft Freyenthurn (46.6257, 14.2572) - **Beschuldigte:** Gera Gregoritsch; Anna Sittiher; Kathra Valetko; Agnes oder Nescha Schuschiz; Bora, die alte Suppan - **Anklage:** Zauberei, Giftmord, Wetterzauber, Hostienfrevel, Kindstoetung - **Ausgang:** hingerichtet, 4. Dezember 1694 - **Quelle:** Auszug aus dem Banngerichtsprotokoll vom 4. Dezember 1694; abgedruckt bei Hammer-Purgstall, Die Gallerin auf der Riegersburg (Wien 1849) - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/freyenthurn.html *Auszug aus dem Protokoll des kaiserlichen Banngerichts Herrschaft Freyenthurn 1694* ### Anmerkung Fünf Frauen wurden an einem Tag hingerichtet, am 4. Dezember 1694: Gera Gregoritsch, Anna Sittiher (auch Logkaiz oder „Schneiders Frau“), Kathra Valetko, Agnes oder Nescha, die Frau des Anthans, und Bora, die alte Suppan und Verwalterin. Die Namensschreibungen wechseln im Protokoll von Absatz zu Absatz; sie stehen hier unverändert so, wie sie überliefert sind. Bora hat bis zuletzt geschwiegen. Der Schlussabsatz vermerkt, sie habe sich „bis zu ihrer letzten Stunde stumm gestellt und kein Wort sprechen noch gestehen wollen“. Hingerichtet wurde sie trotzdem. Im Protokoll steht eine Mordanklage gegen eine Adelige. Anna sagt aus, die Gräfin von Wazenberg habe sie über ein Zimmermädchen bitten lassen, den Grafen von Purgstall zu vergiften, und ihr dafür eine Krone geschickt; später habe dieselbe Gräfin der Gräfin von Purgstall ein vergiftetes Pulver eingeben lassen. Das Motiv nennt sie ebenfalls: Der Graf habe sie nicht heiraten wollen, und sie habe ihn geliebt. Was aus dieser Aussage wurde, ist nicht überliefert — verbrannt wurden die fünf Frauen. Die Angeklagten nennen selbst ein weltliches Motiv. Auf die Frage, warum sie der Herrschaft nach dem Leben getrachtet hätten, antwortet Kathra Valetko: weil diese die Hälfte des Landgerichts Mattling übernommen habe und sie deshalb fürchteten, mit der Zeit von eben dieser Herrschaft hingerichtet zu werden. Das Protokoll gibt diesen Satz wieder, ohne ihn zu kommentieren. Der Hagel wurde beschossen. Kathra Valetko gesteht, beim Schloss habe der Hagel keinen Schaden anrichten können, „weil man fest mit geweihtem Pulver dagegen geschossen habe“. Dieselbe Abwehr setzt schon das älteste Protokoll dieser Sammlung voraus — Hans aus der Metnitz 1604 — und eine Grazer Sagenaufzeichnung beschreibt sie 1866 noch als lebenden Brauch: siehe Der Schöckl. Der Prozessort ist nicht gesichert. Die Seite folgt der Zuordnung Siegfried Kramers zum Schloss Freyenthurn bei Klagenfurt, von dem auch die Bilder stammen. Der Text selbst weist aber nach Süden: Der Schreiber unterzeichnet als „Banngerichtsschreiber in Krain“, es geht um das Landgericht Mattling (Möttling, heute Metlika in Bela krajina), der Versammlungsberg ist der Klek bei Ogulin in Kroatien, und die Namen der Angeklagten sind durchwegs slawisch. Von Metlika sind es 45 Kilometer zum Klek, von Klagenfurt 172. Ob es eine gleichnamige Herrschaft in Krain gab, wäre am Original zu klären. Am 4. Dezember 1694 hingerichtet - Gera Gregoritsch — 4. Dezember 1694 - Anna Sittiher auch Logkaiz, Lagkaiza, Lokaiz — 4. Dezember 1694 - Kathra Valetko auch Cathra Voletki — 4. Dezember 1694 - Agnes oder Nescha Schuschiz Frau des Anthans — 4. Dezember 1694 - Bora, die alte Suppan Verwalterin; hat bis zuletzt geschwiegen — 4. Dezember 1694 - Vollstreckte Todesurteile — 5 „in dem zu sehen ist, wie die in der Herrschaft Freyenthurn (Kärnten) am 4. Dezember 1694 hingerichteten Zauberinnen die gnädige Frau Gräfin mit ihren teuflischen Zaubereien vor einem Jahr ums Leben und unter die Erde und den gnädigen Herrn Grafen offensichtlich in einen sehr üblen Zustand gebracht haben. ### Herrschaft Freyenthurn — Gera Gregoritsch gesteht, dass sie eine Zauberin ist, mit einer Vielzahl von Eigenschaften dieses grausamen und höchst schädlichen Lasters des Zauberns, wie es der Prozess sehr ausführlich zeigt. Auf die Frage, was die Ursache gewesen sei, dass weder die Doktoren noch die Medikamente der verstorbenen Frau Gräfin helfen hätten können, antwortet sie: Sie und die nachfolgend angegebenen Komplizinnen, nämlich Anna Logkaiz, Bora Adleschitsch (Verwalterin), Nescha Schuschiz (die Frau des Anthans) und Cathra Valetko hätten es getan. Auf nochmaliges Nachfragen, wie sie das gemacht hätten, antwortet sie: Erstens hätten sie dem gnädigen Herrn Grafen auf Laubblätter von einem Nussbaum und der gnädigen Frau Gräfin auf Blätter vom Apfelbaum ihre teuflischen Salben hinaufgeschmiert und ins Bett gelegt. Nachdem man aber diese Aussage nicht annahm und ihr vorwarf zu lügen und dass noch etwas anderes dabei gewesen sein müsse, rückte sie erst mit der Wahrheit heraus und antwortete: Dass sie nämlich mit der erwähnten Hexen-Vereinigung die Federn und Knochen von allerlei Geflügel, die Köpfe von Schlangen und giftigen Nattern und dergleichen Zauber-Dinge verwendet hätten, wie man sie auch, als der verstorbene Herr Pfarrer von Zirknitz dort war, im Bett des gnädigen Herrn Grafen und der Frau Gräfin gefunden hat und die dann später verbrannt worden sind. Außerdem gesteht sie, dass die in ihrer Truhe gefundenen Dinge, die Haare vom Herrn Grafen und der Frau Gräfin, Hexensalben, Pulverln und dergleichen, lauter Hexerei-Utensilien gewesen seien, womit sie der gnädigen Herrschaft viel Übles zugefügt habe. Das Wetter- und Hagel-Machen, die Herstellung von Salben, die Verunehrung des Allerheiligsten und die Kindertötung ist im Prozess ausführlicher beschrieben und dort zu finden. ### Herrschaft Freyenthurn — Anna Sittiher sonst Logkaiz oder Schneiders Frau genannt. Sie hat bezüglich des von den Zauberinnen verursachten Todes der Frau Gräfin und der jetzt noch immer schweren Krankheiten des gnädigen Herrn Grafen gestanden. Zuerst bestätigt sie die Aussagen der oben genannten Gera Gregoritsch und auch, dass sie bewusst und absichtlich geholfen habe, die oben erwähnten schädlichen teuflischen Mixturen vorzubereiten, mit denen sie der gnädigen Herrschaft Schaden zugefügt haben. Sie bestätigt in gleicher Weise, dass die Cathra Valetko, Nescha, die Frau des Anthans, und die Bora, die alte Suppan, ihre Komplizinnen bei der Zauberei gewesen seien, und sie hat über nachfolgende schreckliche Laster und Taten der Zauberei ausgesagt. Erstens gesteht sie: Nachdem der gnädige Herr Graf von Purgstall die Frau Gräfin geheiratet hat, habe die Frau Gräfin von Wazenberg sie (die Anna) durch ihr damaliges, damals ihr noch unbekanntes Zimmermädchen in ihrem Schloss in Mottling, zu essen und zu trinken gegeben und daneben auch bitten lassen, sie möge den oben erwähnten Herrn Grafen von Purgstall vergiften. Sie wolle ihr einen Kronen schenken, den die Frau Gräfin der Anna auch bald darauf geschickt hat. Außerdem gesteht die Gefangene, später habe die Frau Gräfin von Wazenberg abermals durch die verstorbene Suppan aus dem Dorf Waiden, die auch eine Hexe war, ein vergiftetes Pulverl der verstorbenen Frau Gräfin heimlich eingegeben. Als man aber die Anna nach der Ursache fragte, warum die Frau Gräfin von Wazenberg der verstorbenen Frau Gräfin von Purgstall so nach dem Leben getrachtet habe, gab sie die Antwort, dass der gnädige Herr Graf von Purgstall die Frau Gräfin von Wazenberg nicht habe heiraten wollen und weil sie den Grafen geliebt habe. Außerdem gesteht sie, dass sie mit der Teufels-Salbe, die sie auf dem Berg Klek gemacht und zum Fliegen verwendet habe, auch die Betten des gnädigen Herrn Grafen und der Frau Gräfin eingeschmiert habe und diese auch mit ihrem Urin besprengt habe. Auf weitere Nachfrage gesteht Anna, dass sie mit der verstorbenen Verwalterin von Weiden und anderen oben erwähnten Komplizinnen gegen den erstgeborenen jungen Herrn Grafen selig kleine Knochen, über die sie teuflische Worte gesprochen und verwendet hätten, bei der Kirche St. Nikolai, die in der Nähe von Schloss Freyenthurn steht, mit der Absicht eingegraben hätten, dass der gnädige Herr Graf oder die Frau Gräfin, wenn sie zum ersten Mal darübergingen, nicht nur krank werden sollen, sondern sogar sterben müssen. Aber siehe, es sei als erstes ein schwarzes Wachtel-Huhn darübergegangen, das dann bald darauf nicht nur erkrankt, sondern sogar gestorben sei. ### Herrschaft Freyenthurn — Kathra Valetko Sie gesteht, dass sie eine Zauberin und eine Anführerin der oben beschriebenen Komplizinnen sei und dass sie bereits 30 Jahre das Leben einer Zauberin führe. Sie gesteht, dass sie auf dem Kreuzweg beim Berg Klek mit allen ihren Komplizinnen gegessen, getrunken und getanzt habe und gesprungen sei, auch mit ihrem Liebsten, der Hansl geheißen habe und mit dem sie geschlafen habe, sooft sie zusammengekommen seien. Und sie gesteht, wie sie Hagel gemacht hätten und wo sie damit überall Schaden angerichtet hätten. Außerdem ist in dem Prozess auch ganz genau beschrieben, wann, wo und woraus sie diese Teufels-Salben gemacht hätten. Sie gesteht frei und von sich aus vor, während und nach der Folter, dass sie mit folgenden Komplizinnen, nämlich Anna Lagkaiza, Gera Gregoritsch und Bora der alten Suppan, verschiedene Federn, Knochen, Teufelsschweif, Krallen, Ottern und Schlangen-Köpfe genommen hätten und auch Haare des gnädigen Herrn Grafen und der Frau Gräfin, die die Gera dem gnädigen Herrn Grafen in der Nacht, während sie geschlafen haben, ohne bemerkt zu werden, ausgerupft habe. Diese Dinge hätten sie mit teuflischen Künsten zusammengemischt, beschworen und damit gezaubert. Außerdem hätten sie mit den Teufelssalben ein Blatt von einem Nussbaum für den Herrn Grafen, für die Frau Gräfin aber ein Blatt von einem Apfelbaum angeschmiert. All diese Dinge hätten sie im Namen ihres jeweiligen Lieblings-Teufels beschworen — die Gera Gregoritsch, Cathra Valetko, Anna Logkaiz, Nescha Anthans und Bora, die alte Verwalterin — und dem gnädigen Herrn Grafen und der Frau Gräfin ins Bett gelegt. Sie sind dort auch vom verstorbenen Herrn Pfarrer von Zirknitz gefunden und dann verbrannt worden. Sie gesteht: Über die teuflischen Mixturen hätten sie die üblichen Sprüche gesprochen: Nur dann, wenn dieser Schlangenkopf weiter beißen sollte, soll der Herr Graf gesund werden. Vorher aber nicht. Und nur dann, wenn diese Haare auf dem Kopf der Gräfin wachsen sollten, soll sie gesund werden und vom Bett aufstehen, vorher aber nicht. Sie gesteht weiters, dass sie mit dem Hagel beim Schloss herum keinen Schaden hätten anrichten können, weil man fest mit geweihtem Pulver dagegen geschossen habe. Auf die Frage, warum und weswegen sie dieser so frommen Herrschaft so sehr nach dem Leben getrachtet hätten, antwortete sie, die Zauberinnen hätten die Bösen Geister deshalb so sehr angestiftet, die Herrschaft aus dem Weg zu räumen, weil diese die Hälfte der Herrschaft des Landgerichts Mattling übernommen hätten und dadurch sie (die Zauberinnen) mit der Zeit durch diese Herrschaft hingerichtet worden wären. Sie sagt weiters aus, dass sich der Böse Feind, ihr liebster Hansl, des Öfteren, besonders ihrer Person angenommen hätte. Und anstatt ihre Arbeit zuhause und auf dem Feld zu verrichten, sei sie (Cathra persönlich) sowohl auf den Berg Klek als auch in die Wolken geflogen. In der Nacht habe sie ein Bündel Stroh neben ihrem Mann ins Bett gelegt. Der arme Mann habe gemeint, dass seine Frau neben ihm liege, obwohl dort nur Stroh gelegen sei. ### Herrschaft Freyenthurn — Agnes oder Nescha, die Frau des Anthans gesteht, dass sie ebenfalls eine Zauberin sei und von den vorher genannten Komplizinnen vor eineinhalb oder zwei Jahren zum Leben als Zauberin verführt worden sei. Sie bestätigt in gleicher Weise wie die vorher Verhörten die Zusammentreffen beim Kreuzweg und auf dem Klek und sie bestätigt auch, andere abscheuliche Taten gleich wie die anderen Frauen begangen zu haben. Bezüglich der Frau Gräfin aber sagt sie folgendes: Sie gesteht, dass die Komplizinnen Cathra Voletki, Anna Lokaiz, Bora, die alte Verwalterin, und sie selbst ein weißes Pulver vorbereitet und zusammengemischt haben. Dieses Pulver haben sie durch das Zimmermädchen Gera zur herrschaftlichen Köchin ins Schloss und in die Küche gebracht, mit dem Auftrag, sie soll dieses Pulver heimlich der gnädigen Frau Gräfin in die Suppe geben. Was sie auch gemacht hat. Deswegen hat sie (Nescha) dem Herrn Grafen beim öffentlichen Banngericht wegen der begangenen Untaten um Verzeihung gebeten. Weiters haben diese Zauberinnen auf Befragen vieler Leute geantwortet, dass sie der böse Feind einmal in der Gestalt ihrer Komplizinnen, das andere Mal in einer anderen Gestalt aufgefordert hat, das zu leugnen, und ihnen auch gedroht haben, ja nichts auszusagen oder zu gestehen, und dass sie von den bösen Geistern fortwährend dazu angetrieben worden seien, dieser frommen und gnädigen Herrschaft zu schaden und durch die Zauberei übel zuzusetzen. Das haben sie ohne irgendeinen Zwang, sondern ganz freiwillig öffentlich und oft ohne dazu gefragt worden zu sein, vor den dort tätigen Bediensteten ausgesagt und berichtet. Sie haben auch auf andere Art und Weise dieser gnädigen Herrschaft Übles angetan und andere abscheuliche Handlungen durch Zauberei vollbracht. Weil aber solche beim kaiserlichen Bannrecht nicht alle vorkommen, sind sie nicht erwähnt worden. Etwa dieses, dass sich die Bora, die alte Suppan, bis zu ihrer letzten Stunde stumm gestellt hat und kein Wort sprechen noch gestehen wollte und dass sie durch die Gera eine mit Gift gemachte Pogatschen (eine Art Kuchen) über die Küche und die Köchin auf die herrschaftliche Tafel geschickt hat, wovon die Frau Gräfin gegessen, der gnädige Herr Graf aber nicht kosten wollte, sondern die Frau Gräfin davon abhalten wollte. Es hat jedoch alles nichts geholfen." Landgerichtliche Herrschaft Freyenthurn, am 4. Dezember 1694 Joh. Bapt. Remigk Vereidigter Banngerichtsschreiber in Krain --- ## Marina Schepp (1695) - **Ort:** Landgericht der Dominikaner-Patres, Hl. Dreifaltigkeit unter Lichtenegg (46.3345, 15.8673) - **Beschuldigte:** Marina Schepp - **Ausgang:** hingerichtet, 1695 - **Bannrichter:** Dr. Peter Lucrety von Apostelen - **Quelle:** Protokoll vom 28. Juni 1695 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/schepp.html *Prozess gegen Marina Schepp wegen Zauberei* Verhandelt am Landgericht der Dominikaner-Patres von Pettau bei der Hl. Dreifaltigkeit unter der Herrschaft Lichtenegg (Podlehnik, Slowenien). Bannrichter war Dr. Peter Lucrety von Apostelen, der sechs Jahre später an derselben Stelle auch das Verfahren gegen Helena Glanitschnigg führte. Von beiden Verfahren ist die Kostenaufstellung des Bannrichters erhalten — hier über 37 fl. 45 kr., bei Glanitschnigg über 25 fl. 45 kr. ### Hl. Dreifaltigkeit unter Lichtenegg — Verhör Beim Landgericht der Dominikaner in Pettau (Ptuj in Slowenien) bei der Hl. Dreifaltigkeit unter der Herrschaft Lichtenegg. Am 28. Juni 1695 ist dem kaiserlichen Banngericht eine weibliche Person namens Marina Schepp, Witwe, an die 50 Jahre alt, wegen Zauberei zum Verhör vorgeführt worden. Kläger Martius Löwen bringt die Überprüfung durch das Landgericht ein. Am 26. Mai 1695 ist die Marina, die Ehefrau des verstorbenen Jansche Wessiak, die am 10. Mai von der Herrschaft Turnisch hieher überstellt worden ist, durch das Landgericht der Herrn Dominikaner-Patres bei der Heiligen Dreifaltigkeit ohne Folter verhört worden. Sie setzt ihre früher gemachten Aussagen fort und bestätigt, dass die 2 Binkerln mit der Absicht gegeben worden sind, dass sie ein wenig Kleinkram zum Lebensunterhalt, wie sie ihr versprochen hat, bekommen möge. Es sei aber nichts Schlechtes oder Zauber-Utensilien dabei gewesen. Sie wüsste mit so etwas auch nicht umzugehen. Die Rosen habe sie im vergangenen Fasching bekommen. Sie wollte aber nicht sagen, wo sie diese bekommen oder genommen habe. Später habe sie sie unter das Dach gesteckt. Am selben Tag am Nachmittag hat sie beim Verhör ohne Folter bekannt, dass sie vor 3 Jahren, als ihre Tochter Marinka, die sich in dieser Zeit beim Philipp Parpenek in Gradischenberg (Gradisca) aufgehalten habe, den Joseph, der in Ankenstein (Borl bei Ptuj in Slowenien) Torwächter gewesen sei, geheiratet habe, aus der Truhe ihrer Tochter ein Jungfrauen-Kranzl herausgenommen habe. Damals sei die Truhe offen gestanden, weil der Schlüssel abgebrochen gewesen sei und der Wirt selbst geholfen habe, sie aufzumachen. Daraus habe sie diesen Rosenkranz, den sie der Mautner gegeben hat, gemacht. Für diesen habe sie auch den Segenbaum, der zuhause gewesen sei, genommen. Das alles habe ihr ihr verrückter Verstand geraten. Auch habe sie zu sich selbst gesagt: Schweig, schweig! Ich will etwas machen, damit ich etwas zum Essen bekomme. Unter der Daumenschraube gesteht sie weiter nichts. Sie bittet bis morgen um Geduld. Sie sollen sie nur auf die Richtstätte bringen. Sie wolle sagen, was sie wisse. Sie verlangt nur, dass man ihr das Leben nehme. Bei der zweiten Anwendung der Daumenschraube gesteht sie, dass sie vor 2 Jahren betrunken gewesen sei und nicht gern gebetet habe. Es sei der Böse Engel (Teufel) in der Gestalt eines Mannes aus der Krain in einem schwarzen Gewand zu ihr gekommen. Und zwar bei St. Barbara, als sie von einem Wirtshaus am Kirchweih-Tag zu nächtlicher Stunde nach Hause gegangen sei. Er habe ihr bald darauf geraten, nicht an Gott zu glauben. Von der Zeit an sei sie wie um den Verstand gebracht gewesen und habe lauter unvernünftige Dinge gemacht. Der Böse Feind habe ihr versprochen, genügend Essen zu verschaffen. Sie aber sei nur eine Bettlerin geblieben. Und sie habe auch bisher den rechten Glauben und die Andacht zu Gott gehabt. Vor einem Jahr habe der Böse in der Fastenzeit mit ihr in der Gestalt eines Menschen zur Abendzeit bei einem Kreuzweg fleischlich gesündigt. Damals habe er ihr ein Zeichen unter den rechten Arm gegeben. Er habe ihr auch verboten, an Gott und die heilige Dreifaltigkeit zu glauben. Sie aber habe gleichwohl den rechten Glauben an die Heilige Dreifaltigkeit gehabt. Die Angeklagte schwankt in ihren ersten Geständnissen. Einmal sagt sie aus, dass sie aufgrund der früher erlittenen Martern nicht gewusst habe, was sie geredet habe. Das andere Mal aber sagt sie, dass dem so sei, dass der Böse ihr erschienen sei. Sie wollte aber nicht gestehen, dass er zu ihr etwas gesagt oder ihr etwas geraten habe, sondern lediglich, dass er ihr den Verstand verrückt gemacht habe. Ebenso bestreitet sie, dass der Böse ihr versprochen habe, ihr Lebensmittel zu verschaffen. EAuch bestreitet sie die Vereinigung mit dem Bösen. Ebenso bestreitet sie, das Zeichen des Teufels am Körper zu haben und dass sie jemals von so etwas gesprochen habe. Es wird ihr ein Termin für den Nachmittag gegeben, damit sie Zeit hat nachzudenken. ### Hl. Dreifaltigkeit unter Lichtenegg — Nach dem Mittagessen Am selben Tag um 5 Uhr Nachmittag wird die Täterin vorgeladen und gefragt, wessen sie sich inzwischen besonnen habe. Die Angeklagte bleibt zunächst wie am Vormittag beim Verweigern. Desgleichen bestreitet sie die Vereinigung mit dem Bösen Geist. Ebenso bestreitet sie den Punkt mit dem Teufels-Mal. Schließlich gesteht sie, dass sie das, was sie beim Verhör beim Landgericht gesagt habe, wegen der Folter gesagt habe, in der Hoffnung, dann freizukommen. Es sei aber nicht der Fall gewesen, dass der Teufel ihr angeraten hätte, nicht an Gott zu glauben. Noch habe sie sich mit ihm fleischlich vereinigt oder ein körperliches Zeichen (Teufels-Mal) bekommen. Am 29. Juni um 5 Uhr Nachmittag hat der Bannrichter das von der Täterin beim landgerichtlichen Verhör eingestandene Teufels-Zeichen durch den Scharfrichter untersuchen lassen. Es wurde nicht unter dem rechten Arm, sondern an der linken Schulter gefunden und wurde durch den erwähnten Fachmann entsprechend gestochen, und zwar so, dass die Untersuchungs-Nadel 2 ½ Finger tief eindrang, ohne dass irgendwelche Blutstropfen wahrzunehmen waren, noch dass die Täterin Zeichen von Schmerzen gezeigt hat. Daraus ist erkannt und nachgewiesen worden, dass es sich um ein Teufels-Mal handelt. Am 30. Juni um 6 Uhr früh wurde die Täterin in die Folterkammer geführt. Ihr wurde eindringlich zugeredet, die Wahrheit ohne Folter zu gestehen, zumal ja schon längst das Zeichen des Teufels gefunden worden ist, wie es oben beschrieben ist, und sie deswegen angeklagt worden ist. Nachdem sie nichts gestehen will, werden ihr die Fesseln angelegt. Die Angeklagte will nichts gestehen. Sie sagt sie sei unschuldig. Daher wurden die Fesseln gelöst und die Folter auf ein erträglicheres Maß zurückgenommen. Am selben Tag um 6 Uhr Nachmittag wurde die Täterin auf die Vorrichtung zum Hochziehen gebracht und ermahnt, die Wahrheit zu sagen. Darauf hat die Täterin abermals nichts gestanden und feierlich beschworen, dass sie unschuldig sei. Dabei hat sie ihren verrückten Verstand verflucht. Aber als der Herr Bannrichter hinzufügte, woher denn dann das Teufels-Mal käme, hat sie die Frage nicht wirklich beantworten können. Nachdem sie ¼ Stunde gehangen war, ist sie wieder heruntergelassen worden. Am 1. Juli um 4 Uhr früh wird die Täterin, nachdem ihr vorher die Haare abgeschnitten worden sind, auf den Hexenstuhl gesetzt. Nachdem sie 6 ½ Stunden auf dem Hexenstuhl gesessen ist, schickte sie nach dem Herr Bannrichter und gestand, dass es so sei, wie sie vorher ausgesagt habe, dass sie sich nämlich mit dem Bösen Geist vereinigt habe. Dieser habe ein kaltes Geschlecht gehabt und habe ihr das bei ihr gefundene Teufels-Mal gegeben. Diese fleischliche Tat sei vor 2 Jahren um Philippi Jakobi (25.7.) bei einer Wegkreuzung geschehen. Der Böse Geist sei ihr in einer abscheulichen Gestalt und in schwarzen Kleidern zweimal erschienen. Das erste Mal habe er ihr befohlen, Gott dem Allmächtigen und Unserer lieben Frau abzuschwören und in keine Kirche zu gehen. Darauf habe sie auch nach dem Befehl des Bösen Geistes allem abgeschworen und in der Folge habe sie ihm auch ihre Seele gegeben. Der Böse Geist habe ihr wiederum versprochen, Lebensmittel zu verschaffen. Die Täterin habe aber gleichwohl betteln müssen. Sie schwört hoch und heilig, dass sie mit keiner anderen Zauberei zu tun gehabt hab. Noch weniger habe sie Menschen, Vieh und anderen Lebewesen mit Zauberei geschadet. Auch wisse sie von keinen Komplizen und Gesinnungs-Genossinnen und sie weise es beim Heil ihrer Seele zurück, dass andere Arten von Zauberei gefunden werden können. Sie habe nur dem Bösen Geist angehangen und könne daher von keinen Komplizen wissen. So hat der Herr Bannrichter sie wegen der Komplizen nicht weiter bedrängt. Am 2. Juli wird die Täterin um 12 Uhr mittags zur Gerichts-Bank geführt und es werden ihr die unter Folter gegebenen Geständnisse Stück für Stück wider gegeben und gefragt, ob sie diese auch jetzt bestätige. Die Angeklagte bestätigt ihre begangenen Verbrechen. Darauf wird ihr der Tod angekündigt und sie wird zu wahrer Reue und Buße ermahnt, ein Geistlicher empfohlen und am 3. Juli mit der Beichte und der Heiligen Kommunion versehen. Hierauf ist sie am 4. Juli dem Banngericht zur endgültigen Verurteilung vorgeführt worden. Beisitzer: Friedrich Staiber, Sebastian Schriffkorn, Andreas Mahr, Andreas Weispucher, Gregor Wassermann, Kaspar Struzl, Johann Ludwig Mörthl, Andreas Pisoritz, Heinrich Keller, Urban Zasputa, Lukas Siniza, Joseph Hrustey #### Urteil ### Hl. Dreifaltigkeit unter Lichtenegg — Urteil Nach Anklage, Antwort und gerichtlicher Darlegung und auch Wahrheitsfindung, alles nach dem Inhalt der Landgerichtsordnung der Steiermark geschehen, haben die Herrn Beisitzer und Urteiler dieses Gerichtes dahingehend erkannt, dass die derzeit vor Gericht stehende Marina Schepp wegen ihrer Verbrechen, die sie nach dem vorgelesenen Geständnis verübt hat, am heutigen Tag in die Verantwortung des kaiserlichen Scharfrichters übergeben werden soll. Dieser soll sie zur allgemeinen Hinrichtungsstätte führen und dort mit dem kaiserlichen Schwert hinrichten. Darauf soll er den Körper mit dem abgehackten Kopf auf dem Scheiterhaufen zu Asche verbrennen und die Asche in der Erde vergraben. Gott sei der armen Seele gnädig und barmherzig. Amen. Hl. Dreifaltigkeit, am 4. Juli 1695 Dr. P.L. Apostelen kaiserlicher Bannrichter im Viertel Cilli (Celj) #### b. ### Hl. Dreifaltigkeit unter Lichtenegg — Bannrichterliche Taxe und Unterhalt - Erstens für den Herrn Bannrichter für die Reise von und nach Hause 2 Tage und für den Aufenthalt vor Ort 7 Tage, also zusammen 9 Tage zu je 6 ß — 6 fl. — 45 kr. - 1695, am 28. Juni für 2 Verhöre der Marina Schepp ohne Folter zu je 6 ß — 1 fl. — 30 kr. — - 29. Juni für die Untersuchung der Male des Teufels — 45 kr. - 30. Juni für ein Verhör der Täterin (gefesselt) ohne Folter — 45 kr. - am selben Tag für ein Verhör der Täterin (hochgezogen) mit Folter — 45 kr. - 1. Juli für ein Verhör auf dem Hexenstuhl — 45 kr. - für ein Verhör bei der Gerichtsbank — 45 kr. - für zwei Geständnisse (je 1 fl. 4 ß ff) — 3 fl. — 45 kr. - für die Organisation des Prozesses — 1 fl. — 30 kr. — - Summe — 16 fl. — 30 kr. - Für den Banngerichts-Schreiber - ebenfalls für 9 Tage zu je 4 ß ff — 4 fl. — 30 kr. - für die Anklage — 1 fl. — 15 kr. - für die Milderung der Strafe — 30 kr. - für sicheres Geleit — 15 kr. - Summe — 6 fl. — 30 kr. - Für den Scharfrichter zusammen mit seinem Knecht, - ebenfalls 9 Tage zu je 6 ß ff — 6 fl. — 45 kr. - für die Aufrichtung des Zugs (zur Folterung) — 15 kr. - für die Untersuchung des Teufels-Mals — 1 fl. - für das Abschneiden der Haare — 2 fl. - für 2 Verhöre mit Folter durch Festbinden und Hochziehen — 1 fl. - für das Errichten und Aufsetzen auf den Hexenstuhl — 45 kr. - für die Hinrichtung der Täterin — 15 kr. - für die Vernichtung des Körpers — 45 kr. - Entlohnung für die Errichtung des Scheiterhaufens — 45 kr. - für Feuerhaken — 30 kr. - für Asche eingraben — 1 fl. - für das Gerichts-Essen — 45 kr. - Summe — 14 fl. — 45 kr. - Summa summarum — 37 fl. — 45 kr. Dass die oben stehende Summe von 37 fl. 45 kr. vom Landgericht bei der heiligen Dreifaltigkeit unter Lichtenegg mir dem Unterfertigten heute bar ausbezahlt und entschädigt worden ist, bezeuge ich durch meine eigenhändige Unterschrift. Heilige Dreifaltigkeit unter Lichtenegg, am 4.7.1695 Dr. P. L. von Apostelen kaiserlicher Bannrichter im Viertel Cilli --- ## Matthias und Eva Hacker (1695) - **Ort:** Herrschaft und Landgerichts-Hoheit Admontbichl (47.0683, 14.6954) - **Beschuldigte:** Matthias Hacker; Eva Hacker - **Anklage:** Wolfsbannerei - **Ausgang:** hingerichtet, 22. Jänner 1695 - **Bannrichter:** Gottfried Jeremias Pistory - **Quelle:** Protokoll vom 13. bis 19. Jaenner 1695 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/hacker.html *Prozess gegen Matthias Hacker wegen Wolfsbannerei* Verhandelt an der Herrschaft Admontbichl unter dem Bannrichter Gottfried Jeremias Pistory. Zwei Menschen wurden hier hingerichtet, überliefert ist das Verhör nur eines von beiden. Das Unkosten-Verzeichnis nennt „Matthias Hacker (auch blauer Hiesele) und seine Frau Eva “, beide am 10. Dezember 1694 gefangen genommen und am 22. Jänner 1695 hingerichtet; es rechnet durchgehend für zwei Personen ab — „zwei Personen mit dem Schwert hinrichten“, „zwei Personen einäschern“, „zwei Feuerhaken“. Im Protokoll selbst kommt Eva Hacker kein einziges Mal vor. Sie erscheint in den Akten nur als Posten einer Abrechnung. ### Landgericht Admontbichl — Verhör ohne und mit Folter Am 13., 14., 15., 17., 18. und 19. Jänner des Jahres 1695 ist bei der löblichen Herrschaft und Landgerichts-Hoheit Admontbichl dem kaiserlichen Banngericht in der Steiermark eine verbrecherische männliche Person, namens #### Matthias Hacker wegen Wolfsbannerei zum üblichen Verhör vorgestellt worden, der im Beisein des Herrn Landgerichts-Verwalters Andreas Grillitsch und Herrn Sebastian Widman ohne und mit Anwendung der Folter folgendes ausgesagt hat: Matthias Hacker sei sein Name. Im allgemeinen werde er Hacker-Hieselle und blauer Hieselle genannt. Er sei zwischen 43 und 44 Jahre alt. Er stamme von oberhalb der Laken auf der Reisstrasse. Seine Eltern wären dort Mieter gewesen und vor 20 Jahren gestorben. Er sei seit ungefähr 13 Jahren verheiratet und halte sich schon seit 10 Jahren beim Pflug in der Kathal als Mieter auf. Nachdem seine Eltern gestorben seien, sei er in den Dienst gekommen. Nachdem er geheiratet habe, habe er in der Sommerzeit auf den Almen (so etwa in Langtal, auf der Plan, Kar, Hiterrigl, Langeggerfelt, auf der Mayr-Alm bei St. Johann in Kärnten, in Sothl, Seetal und anderen Orten) Ochsen gehütet. In der Winterzeit habe er mit Obst, Salz, Honig und Branntwein gehandelt. Er gesteht und sagt: Ungefähr 3 Jahre nach seiner Heirat, als er für seinen Bauern, den Pflug in Kathal, auf dem Sattl Ochsen gehalten habe, sei der Böse (Teufel) in Gestalt eines mittelgroßen Viehhüters zu ihm gekommen, habe beim Reden näselnd geredet und gefragt, ob er nicht Hunde haben wolle. Nachdem er mit Ja geantwortet habe, habe der Böse von ihm seine Seele, und dass er ihm dienen wolle, verlangt. Und er habe nicht nachgegeben, bis er ihm die Seele (aber ungern) versprochen habe. Danach habe ihn der Böse mit seinen langen Krallen, die er an den Fingern gehabt habe, am Kopf gekratzt und mit dem herausgeronnenen Blut seinen Namen auf ein Stück Papier geschrieben. Darauf sei auch ein weißes Zeichen zu sehen gewesen, wonach der Böse zu den beiden Wölfen, die er bei sich gehabt habe und von denen der eine Ram, der andere Pez geheißen habe, gesagt habe, sie sollen ihm (dem Hacker) dienen und gehorchen. Seither seien ihm die 2 Wölfe, so oft er es verlangt und er sie bei ihrem Namen gerufen habe, sofort gekommen und hätten ihm geholfen, das Vieh zu bewachen und zusammenzutreiben. Er sei auch auf ihnen geritten, wohin er er gern wollte. Er habe beim Vieh auch Schaden angerichtet und zwar in folgender Weise: Erstens: Sobald er die Wölfe bekommen habe, habe er durch sie dem Viehhalter in Hierzegg ein Schaf, das dem Schmidbauern gehört habe, totbeißen lassen, weil er über den Viehhalter verärgert gewesen sei, nachdem er in seiner Weide das Vieh gehütet habe. Weiters habe er sie einige Wochen später nach Hierzegg getrieben, wo der Schriebl das Vieh gehütet habe, um ein Kalb zu töten. Der Viehhirte habe es aber so wenden können, dass sein Vieh keinen Schaden erlitten habe. Er sei über den Viehirten verärgert gewesen, weil dieser seine Tiere zu nahe bei ihm gehalten habe und er habe deshalb seine Wölfe auf seine Weide geschickt. Vor 9 oder 10 Jahren, als er beim Stiebler in Langthal Vieh gehütet und eine schlechte Kost bekommen habe, habe er ihm vom Almhaus aus hinunter auf der Weide 5 Ochsen mit den Krallen verletzen lassen, wobei 4 Ochsen geheilt worden seien und sie einen hätten schlachten müssen. Vor 7 oder 8 Jahren habe er dem Winklmayer in Kothgraben ein Kalb totbeißen lassen, weil der ihm weder zuhause noch auf der Hütte etwas zu essen bekommen habe. Im selben Jahr habe er ebenfalls in Kothgraben einem Keuschler, Jagd heiße er, ein Schaf totbeißen lassen, weil dieser ihm Brot schuldig geblieben sei und nicht bezahlt habe. Ebenfalls um diese Zeit habe er dem Zechner in Warbach bei Obdach ein Kalb zerkratzen lassen weil er für ihn das Vieh gehütet und er dafür nichts gegeben habe. Es bleibt die Aussage des Zechner, der sagt, es sei ein dreivierteljähriges Jungrind gewesen. Vor sieben Jahren habe er dem Massendorfer in Kothgraben ein Kalb zerkrallen lassen, weil die Sennerin auf ihn los gegangen sei, als er um eine milde Gabe gebeten habe. Vor 6 Jahren habe er einem Mieter auf der Minthuben im Kothgraben einen Frischling totbeißen lassen, weil jener ihm Faulheit vorgeworfen habe. Dem Schnell in der Sommerau habe er ein Kalb zerkratzen lassen, weil sein Vieh fortwährend in seine Weide gegangen wäre. Dem Viehhüter in der Misslgmain habe er auch ein ein Kalb zerreißen lassen, weil dieser sich mit ihm zerstritten habe. Dem Prugger Hans in der Sommerau habe er ein Schaf totbeißen lassen, weil sein Vieh in seine Weide gegangen sei und er es habe wegtreiben müssen. Vor 5 Jahren habe er unter dem Buntschuh beim Zöhraugerl 2 Schafe totbeißen lassen, weil dieser Bauer seinen Obst- und Salzhandel geschädigt habe. Dem Viehhüter Bauch Jagl habe er vor 4 Jahren in der Hofalm ein Kalb totbeißen lassen, weil dieser sehr bös gewesen sei, ihn auf seiner Viehweide festgehalten und geschlagen habe. (Dies stimmt mit der eidesstattlichen Aussage des Jakob Bauch überein). In Kar bei Kothgraben habe er dem Schäfer, der mit ihm geschimpft habe, dass er das Vieh nicht gut gehütet habe, ein Kalb zerreißen lassen. Vor 3 oder 4 Jahren habe er dem Rafler in Hierzegg ebenfalls 2 Schafe totbeißen lassen, weil die Bäuerin mit ihm wegen der Bezahlung geschimpft habe. Dem Pankraz Pirker auf dem Adachegg habe er vor 3 oder 4 Jahren ein junges Rind zerfetzen lassen, weil er sich mit der Bäuerin wegen der Bezahlung zerstritten habe. Dies stimmt mit der Aussage des Pirker überein. Beim Muhrn in Adachegg habe er vor 3 Jahren 3 Säue zugrunde gehen lassen, weil er sich mit der Bäuerin wegen der Bezahlung zerkriegt habe. Das stimmt mit der Aussage der Muhrn überein. Dem Lex in Piberegg habe er vor 2 Jahren zwei Schafe totbeißen lassen, weil er niemand etwas gebe. In Tregest an der kleinen Kainach habe er auch vor 2 Jahren einem Bauern ein Schaf totbeißen lassen, weil dieser ihm ebenfalls nichts gegeben habe. Dem Purssing an der Kainach habe er ebenfalls ein Schaf totbeißen lassen, weil er nichts hergebe. Dem Maesser auf dem Prethal habe er vor 2 Jahren eine Kuh zerreißen lassen, weil er sich mit der Bäuerin wegen der Gabe zerstritten habe. Dem Niklas Tragutt habe er voriges Jahr im Frühling 3 oder 4 Schafe totbeißen lassen, weil man ihm beim Haus nie etwas Ordentliches gegeben hätten. Was auch mit den Aussagen des Tragut und seiner Frau übereinstimmt. Dem Stocken in Prethal habe er vor einem Jahr ein Schaf totbeißen lassen, weil er so neidig sei. Das stimmt mit dessen Aussage überein, dass 2 Schafe totgebissen worden sind. Dem Hubmann in Prethal habe er ebenfalls ein Schaf totbeißen lassen, weil dieser auch neidig sei. Das stimmt mit der Aussage des Hubmann überein. Vergangenen Sommer habe er in der Rachä einer Sennerin ein Kalb zerfetzen lassen, weil er sich mit ihr wegen der Gabe zerstritten habe. Ebenfalls damals habe er auf der Gleinalpe eine Kuh zerfetzen lassen, weil ihn dort der Viehhüter für einen Dieb und Spion gehalten habe. Vergangenen Herbst habe er dem Hiebler in Teufenbach ein Kalb totbeißen lassen, weil dieser gar so neidig gewesen sei. Schließlich sagt er aus und gesteht, dass er vor 15 oder 16 Jahren von einem Landstreicher ein Schloss, das an einem ersten Freitag nach dem Neumond gemacht worden sei, um dem Vieh das Maul zu verschließen, für 2 Gulden gekauft habe. Er sei damit zur Sennhütte des alten Leyerer gegangen und weil ihm die Sennerin keine Ruhe gegeben habe, habe er zwei Kühen auf der Weide das Maul zugesperrt, sodass sie nichts mehr essen konnten und eingegangen seien. Das stimmt auch mit der eidesstattlich Aussage des Peter Leyerer überein, der ein Untertan der Herrschaft Spielberg ist. Er sagt, dies sei noch bei seinem Vater, wie der kalte Sommer war, geschehen. Am darauffolgenden und am dritten Tag, nachdem der Hacker von der Hütte weggegangen sei, hätten die Kühe nichts mehr gegessen. Am 4. Tag seien sie verendet. Sie hätten die Kühe aufgemacht, aber nichts gefunden, außer dass sie im Innern ein wenig wässrig gewesen seien. In gleicher Weise habe er vor 2 Jahren mit diesem Schloss auf die beschriebene Art und Weise beim Luckner in Prethal einer Kuh das Maul versperrt, sodass diese verendet sei." #### Urteil ### Landgericht Admontbichl — Urteil Die Namen der Herrn Beisitzer: Johann Sigl, Jakob Lerchegger, Matthias Mayr, Sebastian Widman, Michael Gimpl, Simon Santner, Georg Sorger, Paul Gimpl "Aufgrund der von diesem armen Sünder Matthias Hacker hier beschriebenen, begangenen und gestandenen Verbrechen haben meine Beisitzer einstimmig beschlossen und zu Recht erkannt, dass er dem Scharfrichter übergeben werden soll. Dieser soll ihn übernehmen und gut bewacht zur allgemeinen Hinrichtungsstätte hinausführen und dort mit dem Schwert hinrichten. Der Körper soll zusammen mit dem Kopf zu Staub und Asche verbrannt werden und die Asche in das nebenan fließende Wasser gestreut werden. Gott sei seiner armen Seele gnädig. So ist es auch durchgeführt worden am 22. Jänner 1695" Gottfried Jeremias Pistory Kaiserlicher Bannrichter in der Steiermark #### Unkosten für Matthias Hacker Verzeichnis der einzelnen Posten ### Landgericht Admontbichl — Unkosten-Verzeichnis Angefallene Unkosten für Matthias Hacker (auch blauer Hiesele) und seine Frau Eva, frühere Bewohner der Kathal Taz Hube, die wegen Wolfsbannerei am 10. Dezember 1694 gefangen genommen und heute, am 22. Jänner 1695 hingerichtet worden sind: (fl. = Gulden, ß = Schilling, d = Pfennig) - Erstens für den Herrn Andreas Grillitsch als derzeit eingesetzten Landgerichtsverwalter für sechsmaliges Verhör des Matthias Hacker und seiner Frau und für 3 weitere Herren aus Obdach, als Beisitzer dazu gebeten und dazu genommen, denen jedes mal Essen und Trinken gegeben wurde. Für diese 4 Personen für eine Mahlzeit 1 fl. 4 ß — 9 fl. — — — - Ebenso habe ich ihretwegen zweimal Boten nach Admont geschickt, ihnen Essen und Übernachtung — 2 fl. — - — - — - und jedem auch 1 ½ Liter Wein gegeben — - — 2 ß — 4 d — - Dann habe ich auch wegen der beiden aufgrund verschiedener Aussagen 4-mal Boten nach St. Leonhard geschickt und ihnen für 10 Kreuzer Essen — - — 5 ß — 10 d — - und jedem 1 ½ Liter Wein gegeben — - — 4 ß — 8 d — - Weiters habe ich zweimal Boten zum Herrn Graf in Than geschickt und für Essen je 10 Kreuzer — - — 2 ß — 20 d — - sowie jedem 1 ½ Liter Wein gegeben — - — 2 ß — 4 d — - Außerdem habe ich dort selbst zweimal Boten zu Bauern schicken müssen, die durch die Wölfe Schade erlitten haben, damit sie zur Zeugenaussage kommen. Denen habe ich je 12 Kreuzer gegeben — - — 3 ß — 6 d — - und jedem auch 1 ½ Liter Wein. — - — 3 ß — 4 d — - Außerdem habe ich wegen des Geständnisses der 2 Delinquenten jemand zur hochlöblichen Regierung nach Graz geschickt. Diesem Essen — 1 fl. — 4 ß — — - und 1 ½ Liter Wein gegeben. — - — 1 ß — 2 d — - Dann habe ich wieder wegen der Beiden einen Boten um den Herrn Bannrichter geschickt. Diesem Essen — 1 fl. — 4 ß — - — - und 1 ½ Liter Wein gegeben. — - — 1 ß — 2 d — - Am 12. Jänner 1695 ist der Herr Bannrichter zusammen mit dem Banngerichtsschreiber, einem Knecht und 2 Rossen hierher gekommen. Vom 13 bis zum 23. dieses Monats, also 12 Tage. Für diese, also für ihn und den Schreiber pro Tag 3 fl. für Essen und Trinken — 36 fl. — - — - — - Dann aber auch für den Knecht des Herrn Bannrichters 12 Tage, pro Tag 1 ½ Liter Wein und das Essen für 21 Kreuzer. — 4 fl. — 1 ß — 18 d — - Gesamtsumme — 44 fl. — 5 ß — 26 d — - Außerdem sind auf Verlangen des Herrn Bannrichters und auch des Herrn Landgerichtsverwalters die 2 Delinquenten 7-mal verhört worden. Dazu kommen 3 Beisitzer, die immer zusammen mit dem Herrn Bannrichter ihre Speisen bekommen haben, somit 4 Personen, für die jede Mahlzeit auf 1 fl. 4 ß kommt. — 10 fl. — 4 ß — - — - Wegen der 2 Delinquenten musste auf Verlangen des Bannrichters der Scharfrichter zusammen mit seinen 2 Knechten bei der Folter 2 Tage und Nächte bei ihnen wachen und wohnen und auch der eigene Landgerichtsdiener dabei sein. Für die 4 Personen Essen und Trinken ergeben pro Tag 1 fl. 4 ß. — 3 fl. — - — - — - Auf Verlangen des Bannrichters, zwei Geistliche zu stellen, als er den Delinquenten ihren Tod angekündigt hat, ist der Herr Pfarrer von Obdach und ein Jesuiten-Pater aus Judenburg 3 Tage bei ihnen gewesen. Sie haben mit dem Herrn Bannrichter gespeist. Dafür setze ich pro Tag für beide 2 fl. — 6 fl. — - — - — - Außerdem sind da 8 Personen, die diese 2 Delinquenten drei Tage und Nächte bewacht haben, denen Essen und Trinken gegeben wurde. Für die Aufwendungen setze ich ein. — 3 fl. — - — - — - Gesamtsumme — 22 fl. — 4 ß — - — - Außerdem sind nach dem Urteil des Banngerichts, wonach beide Delinquenten hingerichtet worden sind, neben dem Herrn Landgerichts-Verwalter 12 weitere Herrn Beisitzer beim Urteil gewesen, denen eine Gerichts-Mahlzeit gegeben worden ist. Für diese sind aufgewendet worden und verrechne ich — 18 fl. — - — - — - Dann sind für 12 Wächter, die die 2 Delinquenten zur allgemeinen Hinrichtungsstätte hinaus begleitet haben und für die Trinken ausgegeben wurde, aufgewendet worden. — 2 fl. — 4 ß — - — - Dann stelle ich in Rechnung für die 2 Delinquenten, die beide vom 10. Dezember bis zum 22. Jänner im Gefängnis gewesen sind, also 44 Tage, pro Tag für beide an Verpflegung 12 Kreuzer. — 8 fl. — 6 ß — - — - Außerdem bezahle ich den Landgerichts-Diener, dass er die 2 Delinquenten beaufsichtigt und bewacht hat, an 44 Tagen, pro Tag 6 Kreuzer. — 4 fl. — 3 ß — 6 d — - Gesamtsumme — 33 fl. — 5 ß — 18 d — Die Gesamtsumme aller Aufwendungen beträgt alles in allem 113 fl. 3 ß 6 d Admontbichl, am 22. Jänner 1695. P. Modestus Preuenhueber Verwalter Scharfrichter Taxe - Unterhalt für den Scharfrichter von der Anreise bis zur Abreise, pro Tag 45 kr., herauf 3 Tage und hinunter 3 Tage, das macht — 4 fl. — 30 kr. — - 10 Tage Wartegeld vor Ort, auch der Tag zu 45 kr. — 7 fl. — 30 kr. — - Zwei Befragungen mit Folter, für eine Befragung 30 kr. — 1 fl. — - — - Ein Scheiterhaufen, für 2 Personen gemacht — 1 fl. — 30 kr. — - Zwei Personen einäschern beträgt auch — 1 fl. — 30 kr. — - Zwei Feuerhaken, für jede 30 kr. macht — 1 fl. — - — - Entfernen der Asche — 1 fl. — - — - Gerichts-Mahlzeit — - — 48 kr. — - Haare abschneiden — 1 fl. — - — - 10 Tage Kostgeld, der Tag 2 fl. — 20 fl. — - — - Für den Knecht — 1 fl. — 30 kr. — - Zwei Personen mit dem Schwert hinrichten — - — 30 kr. — - Das macht — 41 fl. — 48 kr. — Andreas Rainhabt Scharfrichter im Land Steiermark Dies ist mir vom hochwürdigen Landgerichtsverwalter von Admontbichl korrekt bezahlt worden, wie auch die Anstellung vom Landgericht Admontbichl im Jahr 1694 mit 10 fl. ordnungsgemäß bezahlt worden ist. --- ## Helena Glanitschnigg (1701) - **Ort:** Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt (Gorca) (46.3344, 15.8669) - **Beschuldigte:** Helena Glanitschnigg - **Anklage:** Zauberei, Teufelsbund, Hostienfrevel, Wetterzauber, Wahrsagerei - **Ausgang:** hingerichtet, 10. Dezember 1701 - **Bannrichter:** Dr. Peter Lucrety von Apostelen - **Quelle:** Verhoere 30. September bis 8. Oktober 1701, Urteil 6. Oktober, Hinrichtung 10. Dezember 1701 - **Seite:** https://hexenprozesse.at/pages/prozesse/glanitschnigg.html *Prozess gegen Helena Glanitschnigg wegen Zauberei Hl. Dreifaltigkeit bei Lichtenegg (Gorca, Slowenien) 1701* ### Anmerkung Auch sie ist in der erzwungenen Phantasie nur die Magd. Punkt 5 ihres Geständnisses: Sie habe sonst nichts Schädliches getan und nicht gezaubert, sie sei „bloß als Dienstmagd in der Hexen- und Zauberer-Gemeinschaft verwendet worden“. Dieselbe Selbstbeschreibung steht bei Gera Kopschitsch 1661 und bei Susanne Pindter 1689 — drei Frauen, vierzig Jahre und zwei Landgerichte auseinander, und alle drei waschen ab, während die anderen bei Tisch sitzen. Das Urteil wurde nicht sofort vollstreckt. Der Spruch vom 6. Oktober 1701 endet mit dem Vermerk, die Exekution pausiere „bis zum Einlangen der gnädigen Bestätigung“. Zwei Tage später verhörte sie eine eigens eingesetzte Kommission der Innerösterreichischen Regierung erneut und ließ sie ihre Geständnisse Punkt für Punkt bestätigen. Hingerichtet wurde sie erst am 10. Dezember. Eine der Denunzierten kam frei — und der Grund dafür ist aufgeschrieben. Marina Sirez, von Glanitschnigg belastet und ihr gegenübergestellt, musste ein „Gelöbnis“ ablegen und wurde entlassen. Die Begründung im Text: Weil es „aufgrund einer singulären Denunziation ohne zusätzliche Bestätigung einen Prozess anzufangen, nicht schätzenswert ist, bis nicht andere Indizien auftauchen“. Es gab also eine Schwelle, und sie wurde angewandt — von demselben Bannrichter, der Helena Glanitschnigg hinrichten ließ. Die Abrechnung geht auf. Alle drei Teilsummen der bannrichterlichen Taxen und die Endsumme von 25 fl. 45 kr. stimmen nachgerechnet. Ein Posten passt allerdings nicht zum Urteil: Der Scharfrichter verrechnet „die Hinrichtung mit dem Schwert“, während der Urteilsspruch das Erdrosseln mit dem Strick anordnet. Welche der beiden Angaben zutrifft, lässt sich aus dem Protokoll nicht entscheiden. Bannrichter ist Dr. Peter Lucrety von Apostelen, Bannrichter im Viertel Cilli. Zum selben Landgericht gehört das Verfahren gegen Marx Heen. Landgericht der Dominikaner-Patres von Pettau, Unteres Amt bei der Heiligen Dreifaltigkeit — Dreifaltigkeit bei Lichtenegg (Gorca, Slowenien), 1701. Kriminal Prozess der im Landgericht der ehrwürdigen Herrn Dominikaner-Patres von Pettau im Unteramt bei der Heiligen Dreifaltigkeit abgehaltenen worden ist. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Erstes Verhör und Geständnis Am 30. September 1701 ist von der Herrschaft Turnisch eine verheiratete Frau namens Helena Glanitschnigg, 44 Jahre alt, die der Zauberei bezichtigt worden ist, in dieses Landgericht überstellt worden. 1. Sie gibt zu, dass vor 8 Jahren, als sie auf der Viehweide die Kühe gehütet habe, die Ursula, die Frau des Andre Klenoschäck, des Försters der Minoriten-Patres, zu ihr in Gestalt einer Schlange gekommen sei. Sie habe sich aber gleich in eine Menschen-Gestalt verwandelt und angefangen mit ihr zu reden und sie habe ihr auch eine Gobanze ( Rahmstrude l) gegeben. Dazu sei auch Spella, die Frau des Michael Wesiak, Untertan der Minoriten, gekommen. Nachdem sie von selbiger Gobanze gegessen hätten, hätten die zwei Frauen die Täterin angesprochen und gedrängt, mit ihnen zu kommen. Dort seien sie gleich darauf in die Luft abgehoben und miteinander auf den Rohitschberg (Donačka gora) geflogen. Dort hätten sie Sterz und Kirschen in der Blütezeit gegessen, damit diese nicht reif werden. Vom Sterz habe die Täterin nur einen kleines Stück bekommen. Sie hätten dort auch getrunken und getanzt und seien dann wieder nach Hause geflogen. 2. Sie gesteht, dass sie sich mit ihrem Bösen Feind, namens Schimeck, der in einem schwarzen Bauern-Gewand gekleidet war, nicht öfter als einmal fleischlich versündigt habe. Er habe ein kaltes Geschlecht gehabt und habe auf der rechten Fuß-Schaufel hineingezwickt. Das hat der Scharfrichter gesehen und als echtes Teufels-Mal eingeschätzt. 3. Sie gesteht, dass ihr der Böse Feind aufgetragen habe, unseren lieben Herrgott, die Heilige Dreifaltigkeit, die heilige Mutter Gottes und alle Heiligen Gottes zu verleugnen und diese nicht mehr anzurufen, sondern an ihn, den Bösen Geist, zu glauben. Was die Untersuchte auch getan habe. Sie habe ihm auch die Seele versprochen und weil die Angeklagte damals auch schwanger war, habe sie ihm die Seele dieses Kindes versprochen. 4. Sie gesteht, dass sie ihm auf Verlangen des Bösen Feindes die heilige Hostie habe bringen wollen und als sie diese im Mund gehabt habe, habe sie diese nicht vom Mund in den Körper bringen können, sondern sie ist ihr am Gaumen kleben geblieben. Darauf habe der Böse Feind mit seinen Krallen ihren Hals ergriffen und die Hostie heraus und an sich genommen habe. 5. Sie gesteht, dass sie Kräuter geweiht und mit der Macht Gottes und Unserer Lieben Frau gebeten habe, dass die Krankheit beenden werden soll. Sonst habe sie nichts Schädliches getan, auch nicht gezaubert. Sie sei bloß als Dienstmagd in der Hexen und Zauberer-Gemeinschaft verwendet worden. 6. Außerdem bekennt sie, dass sie Kristalle verwendet habe, um für die Leute wahrzusagen. Diese Kristalle habe sie in der Truhe ihres Onkels gefunden. Sie denunziert folgende Komplizen: Den Michael Wesiak aus Staraschinskidorf und seine Frau Spella oder Elisabeth. Ebenso Ursula, die Frau des Försters Andre Klanetschneck, wohnhaft unter den Minoriten-Patres in Vermikiberg. Weiters Marina, die Frau des Juri Sirez aus Staraschinskidorf, Untertan der Minoriten-Patres. Auch die Marina, die Frau des Vide Glanetschnigg vom Paulusberg (wohnhaft in einer Weinberghube der Minoriten Patres). Weiters den Jerne Drnovscheck unter der Herrschaft Ankenstein, der die Täterin beim großen Hagelwetter neben den oben denunzierten Frauen aus dem Gefängnis holen wollte und mit der Hand durch das Fenster hineingegriffen hat. Sie aber hat nach der Wache geschrien. Dieser sei auch mit der Täterin vor 3 Jahren nach Lichtenegg geflogen, wo sie aus einem Keller Wein getrunken hätten. Er habe auch bei der Zauberer-Gesellschaft als Trompeter gespielt. Auch die Schwester der Frau des Klanouschack, namens Jera Mischka, wohnhaft unter den Minoriten-Patres von Pettau in Stauauschinskidorf. Desgleichen denunziert sie den Anton Schmierz, einen herumziehender Schlosser-Gesell der oben erwähnten Irene Drnovscheck. Hierauf wird der Täterin für Nachmittag einen Termin gegeben, um sich besser zu besinnen und die Wahrheit zu bekennen. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Bestätigung nach dem Essen Am selben Tag um 2 Uhr Nachmittag ist die Täterin abermals vorgeführt und gefragt worden, wessen sie sich besonnen habe. Die Angeklagte antwortet und bestätigt Punkt für Punkt und vollkommen die Aussagen vom Vormittag, sowohl bezüglich ihres eigenen Verbrechens als auch der Denunziationen. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Befragung zur Schwangerschaft Am 1. Oktober 1701 um ½ 8 Uhr Vormittag hat der Herr Bannrichter die Untersuchte bringen lassen (für die beim Verhör am gestrigen Tag angegebenen Schwangerschaft, ungeachtet dessen, dass inzwischen von Seiten dieses Landgerichtes bestimmte Frauen vorgeladen worden sind, die sie diesbezüglich genau untersucht haben und das Gegenteil gefunden haben) und mit folgenden Fragen befragt: 1. Ob es wahr sei, dass sie wirklich schwanger sei? Sie antwortet mit Ja. 2. Wann sie glaubt, das Kind empfangen zu haben? Sie antwortet, dass sie heuer Ende Jänner schwanger worden sei. 3. Ob sie wisse, wie lange und wieviele Monate eine Frau im allgemeinen die Frucht bis zur Geburt trage? Sie sagt, 9 Monate. Die Untersuchte und ihre Mutter hätten aber immer 14 Tage früher geboren. 4. Ob sie inzwischen ihre monatliche Regel gehabt habe und wie oft? Sie antwortet, nach St. Fabian und Sebastian habe sie sie nicht mehr gehabt. 5. Ob sie weitere Kinder gehabt habe? Sie antwortet, sie habe 7 Kinder geboren. 6. Ob sie das Kind im Mutterleib wirklich gespürt habe und wie oft und wann sie es das letzte Mal gemerkt habe? Sie antwortete, oft und zuletzt erst gestern. Am selben Vormittag ist die Begutachtung durch die nachfolgenden Zeugen, die auf Veranlassung des Landgerichts die Täterin vor 3 Wochen bezüglich der angeblichen Schwangerschaft geprüft haben, abermals angeordnet, im Beisein des Bannrichters und des Gerichtsschreibers durchgeführt und so auf die frühere beschworene Aussage geprüft und deren Aussagen aufgezeichnet worden. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Zeuginnen zur Schwangerschaft Helena Sottlerza, 56 Jahre alt, beantwortet die gestellten Fragen wohlüberlegt und unter Eid. Nachdem die Zeugin die Angeklagte vor 3 Wochen auf Befehl der Landgerichts-Obrigkeit begutachtet hat, habe die Untersuchte zur Zeugin gesagt, dass sie schwanger sei und in 14 Tagen, längstens in 3 Wochen gebären werde. Die Zeugin habe aber an der Untersuchten keinerlei Zeichen einer Schwangerschaft erkennen können, weder am Körper noch an den Brüsten. In gleicher Weise hat sie auch heute im Beisein der Herrn Bannrichter und Gerichtsschreiber die Untersuchte abermals überprüft und an allen Stellen ihres Körpers abgetastet. Gleich wie beim ersten Mal hat sie auch diemal kein Zeichen einer Schwangerschaft finden können, weil auch die Brüste ganz klein, schlaff und keine Muttermilch zu spüren war. Sie fügt hinzu, dass die Untersuchte vor ungefähr 4 Jahren im Landgericht des Unteren Amtes der Minoriten-Patres wegen Zauberei gefangen genommen worden sei. Sie habe sich aber auch mit der Schwangerschaft herausgeredet, sodass sie damals entlassen worden ist. Als aber die Untersuchte danach nach Ankenstein zur Konfrontation zitiert worden und deswegen geflüchtet sei, habe ihr der Frater Joseph von den genannten Minoriten-Patres das ganze Vieh und alle Kleider weggenommen und einen Teil der Kleider dem Verwalter-Gesinde gegeben. #### Zweite Zeugin Annza Ferenz, Witwe, 60 Jahre alt, beantwortet die gestellten Fragen durchgehend wohlüberlegt und unter Eid. Gleich wie die erste Zeugin gibt sie an, dass die Untersuchte schon einige Jahre kein Kind mehr ausgetragen hat. Sie habe auch damals vor 4 Jahren, als sie im Landesgericht des Unteren Amtes der Minoriten wegen Zauberei gefangen genommen worden sei, die Schwangerschaft nur vorgegeben habe. In Wahrheit sei sie aber nicht schwanger gewesen, habe das nur zu ihrem Vorteil getan und sei entkommen. Zweitens habe die Zeugin gehört, dass die Untersuchte damals, als sie vom Jury Letina, dem Turnischen Untertanen, gefangen genommen worden ist, die Regel gehabt habe. Das sollen der Juri Lettina und seine Frau gesehen haben. Am selben Tag sind der Untersuchten die Aussagen der oben genannten Zeugin präsentiert worden, um ihr die Möglichkeit für allfällige Einwände zu geben. Auf die Aussagen der ersten Zeugin antwortet sie, dass es wahr sei, dass sie von der ersten und der zweiten Zeugin vor 3 Wochen untersucht worden sei und dass sie in 14 Tagen oder 3 Wochen gebären werde. Sie widerspricht aber, dass sie nicht schwanger sei. Dass sie kleine und schlaffe Brüste und keine Muttermilch habe, habe seine Ursache darin, dass sie wenig esse. Weiters sei es war, dass sie unter den Herrn Minoriten-Patres von Pettau inhaftiert gewesen sei. Es sei aber nur wegen einer Mast-Gans geschehen und sie sei nicht länger als eine Nacht im Arrest gewesen. Sie bestreitet, dass sie damals schwanger gewesen sei, denn die Angeklagte habe damals ein Kind gehabt, das sie noch gesäugt habe. Auf die Aussagen der 2. Zeugin antwortet sie gleich wie vorher, außer dass ihr jüngstes Kind nicht älter als 4 Jahre sei. Bezüglich des anderen Punktes, dass sie ihre Monatsblutung gehabt habe, als sie festgenommen worden sei, antwortet sie mit Leugnen. Sie räumt aber ein, dass sie etwas blutig gewesen sei, aber nur, weil sie sich gegen den Gerichtsdiener zur Wehr gesetzt habe und mit Gewalt auf dem Fußboden herumgezogen worden sei und sie sich dabei die Knie aufgeschlagen und deshalb geblutet habe. Darauf hat der Herr Bannrichter verlangt die Wunden zu sehen. Sie habe aber nichts zu zeigen gehabt. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Zeugen und Gegenüberstellungen Am 3. des Monats sind nachfolgende zwei Zeugen bezüglich der bei der Gefangennahme der Täterin bemerkten Monatsblutung vernommen und überprüft worden ist. #### Dritter Zeuge Jury Letina, 34 Jahre alt, beantwortet die gestellten Fragen wohlüberlegt und unter Eid und sagt aus, dass er heuer im Juli die Täterin öfters gesehen habe, wie sie seine Nachbarin die Witwe Kunigunde Kauz heimlich und des Nachts aufgesucht und heimlich wieder weggegangen und herumgegangen sei. Der Zeuge habe aber gehört, dass die Gräfin Draschkovitsch vor dreieinhalb Jahren gegen ihren Vater und ihren Bruder wegen Zauberei rechtlich vorgegangen sei und auch die Täterin habe verfolgen lassen. Diesbezüglich habe der Verwalter der Herrn Minoriten-Patres, Anton Stecklaz, den Zeugen gefragt, warum er die Täterin nicht gefangen nehme, obwohl sie schon 4 Jahre vorher bei den erwähnten Herrn Minoriten-Patres gefangen gewesen aber wieder entkommen sei. Dem erwähnten Verwalter habe er geantwortet, warum soll er seiner Obrigkeit unnötige Probleme machen. Daher habe der Zeuge sich 12 seiner Nachbarn zu sich geholt, um die Täterin an einem Sonntag abends bei der Kunigunde Kauz, wo er sie wieder gesehen hat, festzunehmen und in sein Haus zu bringen, wo er sie in Ketten gelegt hat um sie am anderen Tag bei seiner Herrschaft Turnisch anzuzeigen. Während sie in Ketten gelegt wurde, habe er bemerkt, dass die Täterin um die Mitte auf bloßer Haut einen Stofffetzen umgebunden hatte, der völlig blutig war und von dem ihr ein Zipfel hinten hinunter gehangen ist. Die Täterin habe aber den Zeugen gebeten, dass er ihr ihre Sachen mitnehmen lassen soll, weil sie zur Zeit etwas Unsauberes an ihr hätte, damit man nicht merke, dass sie ein blutiges Hemd anhabe. #### Vierte Zeugin Ursula, die Frau des Letina, 36 Jahre alt, beantwortet die gestellten Fragen durchgehend wohlüberlegt und unter Eid. Der Mann der Zeugin habe die Angeklagte heuer im Juli an einem Sonntag Abend bei ihrer Nachbarin Kunigunde Kauz festgenommen, in sein Haus gebracht und an eine Kette gebunden und am nächsten Tag seiner Herrschaft nach Turnisch angezeigt. Die Täterin habe die Zeugin immer wieder gebeten, sie frei zu lassen oder ein kleines Eisen zu geben, damit sie sich von den Ketten losmachen könne. Sie habe gesagt, dass sie nicht mehr frei kommen werde, wenn sie in das Landgericht gebracht werde. Dann habe die Täterin auch ihren Knecht Gregor N. gebeten und ein gutes Tuch für einen Männerrock versprochen, wenn er sie frei lassen würde. Während dieser Zeit hat die Zeugin wahrgenommen, dass die Täterin ein blutiges Hemd angehabt habe, das sie immer wieder an der weißen Wand gerieben habe, damit man nicht viel erkennen könne. Die Zeugin hat auch angenommen, dass die Angeklagte die Tage gehabt habe. Am selben Tag sind der Täterin die oben beschriebenen Aussagen der Zeugin wegen etwaiger Einwände vorgehalten worden. Bezüglich der Aussagen des dritten Zeugen reagiert die Angeklagte mit Zustimmung, außer dass sie keine blutigen Lumpen am bloßen Leib gehabt habe. Sie gibt aber zu, dass sie ihre Tage immer um den Vollmond habe. In gleicher Weise bestätigt sie die Aussagen der vierten Zeugin. Sie bestreitet aber, dass sie damals ihre Monatsblutung gehabt habe. Dass aber ihr Hemd blutig gewesen sei, sei von den Leuten vom Gericht verursacht worden. Dies bestritt der Herr Hofrichter der Herrn Patres vom Kloster in Pettau, Carl Corty, nachdem er selbst mit eigenen Augen gesehen habe, dass die Angeklagte damals, als man sie sie verhaftetet hat, ihre Tage gehabt habe. Dies ist der Angeklagten vorgehalten worden. Darauf bekennt die Angeklagte, dass sie nicht schwanger sei und sagt, dass sie gedacht habe, dass sie schwanger sei, zumal ihr Mann damals mit ihr geschlafen habe. Am selben Tag sind die folgenden Konfrontationen mit der Täterin durchgeführt worden: Und zwar mit Michael Wesiak, dem die Täterin ins Gesicht sagte, dass er neben ihr in einer Gesellschaft von Zauberern auf den Rohitsch-Berg und auf den Bachern geflogen sei. Auch dass er damals beim großen Hagelwetter beim Kerker gewesen sei und sie aus dem Kerker befreien wollte. Michael Wesiak widerspricht allem vollkommen und gibt an, dass er als Verwalter von seiner Obrigkeit vor 3 Jahren geschickt worden sei, zwei gewisse Frauen, die wegen Wahrsagerei bei der Angeklagten gewesen seien, einzusperren. Deswegen habe man ihn aus Feindschaft denunziert. Die Angeklagte dagegen bestätigt und schwört bei ihrer Seele, dass alles so gewesen sei, wie sie es gesagt habe. Michael Wesiak dagegen widerspricht allem und will beweisen, dass er damals im Weingarten zusammen mit 3 anderen Personen Reben gebunden hat. Er hat aber keine Zeugen namhaft gemacht. Hierauf ist Spella Wesiak konfrontiert worden. Dieser hat die Täterin ins Gesicht gesagt, dass sie mit ihr am Rohitschberg und am Bachern in einer Gesellschaft von Zauberern und bei einem Hagelwetter gewesen sei. Spella Wesiak widerspricht dem aber völlig und will den Eid ablegen, dass sie in all dem unschuldig sei. Darauf hat die Angeklagte Spella Wesiak abermals ins Gesicht gesagt, dass das alles wahr sei. Auch dass die Konfrontierte die Angeklagte zuerst verführt und auf der Viehweide als eine Schlange dahergekrochen gekommen ist, sich dann aber in Menschengestalt verwandelt habe und dass sie der Angeklagten Gobanzen (Rahmstrudel) zu essen gegeben habe. Sie habe dann die Angeklagte eingeschmiert und sei auf den Rohitschberg geflogen. Das hat die Angeklagte bei ihrer Seele ausgesagt. Spella Wesiak hat dagegen alles abgestritten. Ebenso wird Ursula Klanetschnek mit der Angeklagten konfrontiert, wobei die Angeklagte der Konfrontierten ins Gesicht sagt, wie diese auf dem Rohitschberg Kellnerin gewesen sei und dann Sterz gekocht habe. Die Konfrontierte bestreitet aber alles und sagt, dass den Sterz nur die in Ankenstein hingerichtete Katharina Schneider gekocht und gegessen habe. Sie gibt an, dass sie das von anderen gehört habe. Die Angeklagte bekräftigt bei ihrer Seele, dass alles wahr sei. Danach hat die Konfrontierte das noch einmal bestritten. Dann ist Marina Klanetschnek mit der Angeklagten konfrontiert worden. Die Angeklagte hat ihr ins Gesicht gesagt, dass sie sie in der Zauberei-Gemeinschaft gesehen habe und sie sich beim Hagelwetter beim Gefängnis befunden habe, als sie sie herausholen wollten. Marina Klanetschnek widerspricht allem und nachdem die Angeklagte sie genauer angeschaut hat, zweifelt sie, ob sie es gewesen ist. Sie habe wohl jemand gesehen, die ihr ähnlich geschaut habe. Marina Klanetschnek bestreitet aber abermals alles. Dann ist Jera Mischecka mit der Täterin konfrontiert worden. Ihr hat die Angeklagte ins Gesicht gesagt, dass sie sie in einer Gemeinschaft von Zauberern gesehen hat, als das große Hagelwetter war und sie sie (die Täterin) aus dem Gefängnis hohlen wollte. Jera Mischecka bestreitet aber alles. Als die Angeklagte sie wieder genau angesehen hat, beginnt sie zu zweifeln und sagt, dass sie einer ähnlich gesehen habe. Sonst wäre die Konfrontierte mit der Angeklagten in keiner Zauberei-Gemeinschaft gewesen. Jera Mischecka bleibt bei ihrem Widersprechen. Weiters ist Jerne Drnovscheck mit der Angeklagten konfrontiert worden. Dem hat sie ins Gesicht gesagt, dass er mit ihr mit ihr in einer Zauberei-Gemeinschaft am Rohitschberg, am Bachern und unter Lichtenegg und auch beim großen Hagelwetter im heurigen Sommer beim Gefängnis gewesen sei und die Angeklagte herausholen wollte. Und auch, dass er bei der Zauberei-Gemeinschaft als Trompeter mitgemacht habe. Jerne Drnovscheck hat aber alles bestritten. Die Angeklagte aber hat ihre Denunziation bei ihrer Seele beteuert. Jerne Drnovscheck aber bleibt weiterhin beim Bestreiten. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Weitere Gegenüberstellungen Weiters ist Marina, die Frau des Jury Sirez, mit der Täterin konfrontiert worden. Dieser hat die Täterin ins Gesicht gesagt, dass die Konfrontierte beim großen Hagel-Wetter zusammen mit anderen hier beim Gefängnis gewesen sei und sie helfen wollte, die Täterin aus dem Gefängnis herauszuholen. Marina Sirez bestreitet alles. Die Angeklagte beteuerte ihre Beschuldigungen bei ihrer Seele. Marina Sirez aber bleibt beim Bestreiten. Die Angeklagte denunziert den Dvorsky zu Trackenstain von der Gräfin Draschkovitsch, namens Tomas N., der mit der Angeklagten am heiligen Pfingstabend im Jahr 1698 und im Jahr darauf am Abend vor dem Fest des Heiligen Johannes des Täufers zum Wresovski-Berg und von dort auf den Rohitschberg geflogen sei, wo sie Hagel aus Brunnenwasser gemacht hätten und den sie über Schitall und bei Hl. Drei König ausgeschüttet hätten. Nachdem man aber aus Kroatien keine Personen zur Konfrontation zu überstellen pflegt, wurde das auch nicht beantragt, wohl aber sollte aus dem Prozess eine Zusammenfassung erstellt werden. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Bestätigung und Ankündigung des Todes Am 4. Tag des Monats Oktober ist die Täterin vors Gericht beordert worden und es sind ihr sowohl die oben beschriebenen eigenen Verbrechen als auch die von ihr vorgebrachten Denunziationen vorgehalten worden. Sie ist gefragt worden, ob sie diese abermals bestätige. Die Angeklagte bestätigt sowohl ihre eigenen Verbrechen als auch ihre Denunziationen, wie sie oben beschrieben sind, voll inhaltlich. Sie gesteht auch, dass sie nicht schwanger sei. Darauf ist der Täterin vom Bannrichter der Tod angekündigt worden und sie ist ermahnt worden, sich zu wahrer Buße zu bekehren. Übermorgen werde das geheime Gericht gesetzt und das gefasste Urteil der hochlöblichen Innerösterreichischen Regierung zur endgültigen Bestätigung übersendet werden wird. Das habe sie abzuwarten und inzwischen solle sie sich Gott zuwenden und ihre Sünden bereuen. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Geheimes Gericht und Urteil Am 6. dieses Monats Oktober ist die Täterin vor das geheime Gericht beordert worden, wo ihr die eigenen Verbrechen und die Denunziationen abermals vorgehalten worden sind. Beisitzer: Die Herren Johann Ludwig Märchl, Hans Mittermayer, Balthasar Sälatinger, Andreas Seidl, Fabian Sckack, Matthias Tkauzavitsch, Johannes Dreschinger, Melchior Späner, Gregor Wassermann, Andreas Windisch, Anton Säcklscheck, Lukas Senica #### Urteil Nach der Klage, den Antworten und allen gerichtlichen Darlegungen, auch nach wahrhafter Rechtsfindung, wobei alles entsprechend unserem allergnädigsten Herrn und Landesfürsten und der peinlichen Landgerichtsordnung des Fürstentums Steiermark geschehen ist, ist durch die Herrn Richter und Beisitzer dieses Gerichts dahingehend zu Recht erkannt worden, dass Helena Glanitschnigg, die gegenwärtig vor Gericht steht, wegen der von ihr verübten Verbrechen, deren Inhalt sie gestanden hat, am heutigen Tag dem kaiserlichen Scharfrichter übergeben wird, der sie gut bewacht zur allgemeinen Hinrichtungsstätte bringt, dort mit dem Strick erdrosseln, dann den toten Körper zu Staub und Asche verbrennen und darauf die Asche tief in der Erde vergraben soll. Gott sei der armen Seele gnädig und barmherzig. Amen. Geschehen im Unteren Amt bei der Heiligen Dreifaltigkeit in Kollos am 6. Oktober 1701. Die Exekution dieses Urteils pausiert bis zum Einlangen der gnädigen Bestätigung wie oben. Dr. P.L. v. Apostelen kaiserlicher Bannrichter im Viertel Cilli ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Gelöbnis der Marina Sirez Ich Marina, des Jury Sirez Frau, gestehe hiermit vor jedermann und öffentlich: Nachdem mich Helena Glanitschnigg denunziert hat, dass ich mich mit ihr mit Zauberei beschäftigt habe und zwar in der Form, wie sie dem Inhalt nach dem durchgeführten Kriminal-Prozess entspricht, wobei diese Konfrontation nicht nur in der Konfrontation mit mir bei Gericht, sondern auch nach geheimem Recht bestätigt worden ist, wonach also mir wegen dieser Beschuldigung der Inzucht der Prozess zu machen und ich entsprechend der Bewertung der Sache zu bestrafen wäre. Nachdem aber aufgrund einer singulären Denunziation ohne zusätzliche Bestätigung einen Prozess anzufangen, nicht schätzenswert ist, bis nicht andere Indizien auftauchen, bin ich für diesmal bei diesem meinem Gelöbnis des Arrestes entlassen worden, jedoch in der Weise, dass im Falle weiterer Bestätigungen und Indizien gegen mich, ich sofort und jederzeit festgenommen werde, ich mich aber sonst verdächtiger Handlungen enthalten wolle. Hierauf gelobe und verspreche ich an Eides statt, dass ich allem mit fester Absicht und zuverlässig nachkommen werde. Beim "Landschaden Bund der Steiermark" und seiner zu wahrenden Urkunde habe ich dieses Gelöbnis unter dem edlen und gestrengen, auch hochgelehrten Herrn Peter Lucrety von Apostelen, Doktor der Rechte mit eigener Fertigung (jedoch ohne Nachteil und Schaden für ihren Herrn und die Seinigen) eingereicht. Unteres Amt des Landgerichts am 6. Oktober 1701 Dr. P.L. v. Apostelen kaiserlicher Bannrichter im Viertel Cilli ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Verhör vor der Regierungskommission Fortsetzung des Prozesses Das nachfolgende Verhör der Helena Glanitschnigg ist durch die hochlöblichen von der innerösterreichische Regierung gnädigst eingesetzte Mitglieder der Kommission vorgenommen worden. Am 8. Oktober1701 ist bei der Heiligen Dreifaltigkeit in der Callas bei den Herrn Dominikaner Patres im Unteren Amt Helena Glanitschnigg vor die hochlöbl. Regierungs-Kommission zitiert worden. Sie ist nachdrücklich befragt worden, ob sie ihre früher gegenüber dem Bannrichter gemachten Geständnisse und Denunziationen nochmals bestätige. Die Angeklagte antwortet und bestätigt Punkt für Punkt alle ihre früheren Geständnisse und Denunziationen. Sie wird weiters genauer befragt und zwar erstens, wie lang es her sei, dass sie damit begonnen habe. Sie antwortet: Vor 12 Jahren, einige Tage vor dem Georgitag, sei die Spella Wesiak in Gestalt einer Schlange gegen Abend zu ihr gekommen. Sie habe sich umgedreht und so bald sie wieder zum früheren Ort zurückgeschaut habe, sei dort die Spella Wesiak gewesen, die sich inzwischen in Menschgestalt verwandelt habe und sie habe ihr ein Stück Brot zum Essen gegeben. Sobald aber die Angeklagte das Brot gegessen habe, sei sie im Kopf ganz verwirrt worden und vor den Augen sei es finster geworden. Zugleich aber sei ein Wind aufgekommen, sie seien beide in die Luft gehoben worden und auf den Rohitschberg geflogen. Dort habe sie die Ursula Klanetschneck und viele Geister vorgefunden. Sie habe dort auch viele Kohlen gesehen. Das Feuer habe nicht normal rot sondern nur bläulich gebrannt. Dann wären dort 9 Brunnen gewesen und bei jedem seien 3 bis 4 Tische gestanden. Auf diesen seien Lichter gestanden, die aber auch nicht natürlich rot sondern nur bläulich gebrannt hätten. Die Angeklagte habe sich aber nur bei einem der Tische aufgehalten und auf die anderen nicht besonders geachtet. Dort seien aber ihr Bruder Urban Offzar, der in Klanoneck in Kroatien lebe, wie auch 2 andere kroatische Frauen gewesen; eine namens Jera, die andere mit dem Namen Magdalena, ihren Zunamen kenne sie nicht. Die wären auch beide neben dem erwähnten Offzar in Klanoneck verurteilt worden. Dann habe sie auch den Drnovscheck und den Anton Scholz, der bei der Gesellschaft der Zauberer der Anführer gewesen sei, gesehen. Dann die Ursula Klanetschek, die damals am Rohitschberg den Sterz gekocht habe. Ebenso die Lucia Fleischmann und die Katharina Christophitsch, die bei der Herrschaft Ankenstein auch wegen Zauberei hingerichtet worden ist. Außerdem den Michael Wesiak und seine Frau Spella, die auch heuer hier beim großen Hagel-Unwetter im Gefängnis waren. Als aber die Angeklagte zum erwähnten Ort hingekommen sei, sei ihr der Böse Geist in der Bekleidung eines deutschen Bürgers entgegengekommen und habe sie empfangen. (Er habe Pferdefüße gehabt und dennoch Schuhe getragen und an den Fingern Krallen gehabt). Er habe gleich zu ihr gesagt: Du gehörst mir! Er habe aber keine wirklich klare Stimme gehabt, sondern vorwiegend näselnd geredet. Er habe von ihr verlangt, dass sie Gott und Unsere Liebe Frau (Gottesmutter Maria) verleugnen soll und auch an sie nicht mehr glauben soll. Sie habe eingewilligt und dann Sterz gegessen und Wein getrunken. Den Wein habe der Offzar aufgetragen und aus einer Weißbuche herausgelassen. Es habe dort auch niemand das Kreuz machen, noch Gott dienen dürfen. Wenn sich jemand vertan habe, dann habe ihn der Böse Feind mit einer eisernen Geisel geschlagen. Die Angeklagte habe zwar öfters beichten wollen, doch habe das der Böse Feind nicht zugelassen. Sie habe unter anderem auch einmal bei einem Pater aus Pettau gebeichtet. Der habe ihr aber die Absolution nicht geben wollen. Darauf aber habe sie es dem früheren Pfarrer von Rahs gebeichtet, der sie ermahnt habe, von diesem Laster abzulassen. Der Böse Feind habe ihr aber keine Ruhe gelassen und bei dieser Zauberei-Gesellschaft mit ihr öffentlich fleischlich gesündigt. Er habe - man verzeih den Ausdruck - ein Geschlecht wie ein Eiszapfen gehabt. Er sei aber so schnell wie ein Hahn fertig gewesen. Zuvor habe er von ihr auch verlangt, dass sie ihm ihre Seele geben soll, was sie ihm auch versprochen habe, weil er ihr dafür angeboten habe, alles zu tun, was sie von ihm verlange. So habe sie von ihm verlangt, schlechtes Wetter zu machen. Das sei auch zweimal geschehen. Das eine Mal vor 6 Jahren um Ostern, das andere Mal vor 5 Jahren zwischen den Frauentagen. Bei diesen Unwettern sei sie selbst mitgeflogen und habe den Hagel vom Rohitschberg über Spital und um Hl. Drei König in Kroatien niedergehen lassen. Sie gab auch glaubhaft an, dass in dem selben Gebiet der Hagel schon viele Jahre großen Schaden verursacht habe. Die Angeklagte gesteht, dass sie in diesen Jahren jährlich mindestens 3 bis 4 mal in der Zauberei-Gemeinschaft auf den Pirckberg, den Rohitschberg und den Bachern geflogen seien, wo sie in der Blütezeit frische Kirschen, Äpfel und Zwetschken gegessen hätten. Ebenso sei die Angeklagte vor 4 Jahren am Vorabend des St. Johannes der Täufers-Tags mit der Katharina Christophitsch und der Lucia Fleischmann auf den Pirckberg und von dort auf den Rohitschberg geflogen. ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Hinrichtung Hierauf ist der Angeklagten der Tod angekündigt worden und sie wurde zu wahrer Reue und Buße ermahnt und gleich darauf ein Geistlicher bestellt. Und so ist sie am 9. Dezember mit der Beichte und der heiligen Kommunion versehen worden und am 10. Dezember zur letzten und endgültigen Verurteilung und Hinrichtung dem kaiserlichen Banngericht vorgeführt worden. Beisitzer: Die Herren Johann Ludwig Märchl, Balthasar Sälatinger, Andreas Seidl, Fabian Sckack, Lukas Senica, Joh. Karl Curty (ist zunächst nicht anwesend gewesen), Gregor Wassermann, Andreas Windisch, Anton Sackoscheck Anmerkung: Das unlängst am 6. Oktober 1701 gefällte Urteil ist aufgrund des Umstandes, dass die Täterin bereits ein halbes Jahr im Arrest war und aufgrund der von ihr in außerordentlichem Maß gezeigten Reue vom Strang zum Schwert abgemildert und so auch am heutigen Tag exekutiert worden. Geschehen bei der Hl. Dreifaltigkeit in Kollos im unteren Amt der Herrn Dominikaner-Patres, am 10. Dezember 1701 #### Dr. P. L. v. Apostelen kaiserlicher Bannrichter im Viertel Cilli ### Hl. Dreifaltigkeit im Unteren Amt — Bannrichterliche Taxen und Aufwendungen Die bannrichterlichen Taxen und Aufwendungen für den fortgeführten Prozess gegen Helena Glanitschnigg, stattgefunden im Monat Dezember 1701. - Erstens hat der Herr Bannrichter für den Weg von zuhause und zurück (in diesen kurzen Tagen) 4 und vor Ort (beziehungsweise für die Durchführung der bannrichterlichen Handlungen) nämlich den 8., 9. und 10. Dezember, zusammen also 7 Tage zu je 45 kr. aufgewendet — 5 fl. — 15 kr. - Für das Verhör beim Gericht und die Ankündigung des Todes — 45 kr. - Für 2 Geständnisse zu je 1 fl. 30 kr. — 3 fl. - Für die Durchführung und Organisation des Prozesses — 1 fl. — 30 kr. - Summe — 10 fl. — 30 kr. - Der Banngerichts-Schreiber hat ebenfalls 7 Tage zu je 30 kr. aufgewendet — 3 fl. — 30 kr. - Für die Anklage — 1 fl. — 15 kr. - Für die Linderung des Urteils — 30 kr. - Für sicheres Geleit — 15 kr. - Summe — 5 fl. — 30 kr. - Der Scharfrichter hat zusammen mit seinem Knecht in gleicher Weise 7 Tage zu je 45 kr. aufgewendet — 5 fl. — 15 kr. — - Für die Errichten des Scheiterhaufens — 45 kr. - Für das Eingraben der Seile — 1 fl. - Für die Hinrichtung mit dem Schwert und die Vernichtung des Körpers — 1 fl. - Für das Eingraben der Asche — 1 fl. - Für das Gerichts-Essen — 45 kr. - Summe — 9 fl. — 45 kr. - Summa summarum: — 25 fl. — 45 kr Die oben stehende Summe von 25 fl. (Gulden) 48 kr. (Kreuzer) ist mir aus den Händen des ehrwürdigen Bruders Alano, Prokurator, bar beglichen worden. Hl. Dreifaltigkeit in der Kollos, am 10. Dezember 1701. Dr. P. L. v. Apostelen kaiserlicher Bannrichter im Viertel Cilli