Margareth Jantscher
Prozess gegen Margareth Jantscher
Am 5. und 6. April 1686 ist bei der löblichen Stifts und Landgerichts-Hoheit Rein eine verbrecherische weibliche Person namens
Margareth Jantscher
im Anklagepunkt "Zauberei" dem kaiserlichen steirischen
Banngericht zum vorgesehenen Verhör vorgeführt worden.
Sie hat im Beisein der Herrn Johann Adam Küssl (als
Landgerichtsverwalter), Johann Testalis, Michael Pauer und Jakob
Neukircher (Ratsbürger in Gratwein)
ohne und mit Anwendung der Folter folgendes ausgesagt:
Ihr Name sei Margareth Jantscher, vulgo Christandlerin, über 50 Jahre
alt, Untertanin von Rein, wohnhaft in Stübing. Sie habe nun den zweiten
Mann, insgesamt 5 Kinder, 3 Buben und 2 Mädchen. Der älteste Sohn sei
Pächter einer Wirtschaft des Stiftes Rein.
Sie gesteht und sagt aus: Vor ungefähr 15 Jahren hätten sich die Muralter
und sie (die Angeklagte) auf dem Plesch verabredet. Als sie miteinander
hingegangen seien, hätten sie dort folgende Hingerichtete angetroffen: die Lene, den
Hollerer, den Pieter und den Schupfer, dann auch noch den alten Amtmann
Sebastian Ringshalmer, den Huber, den Maister, den Graben Anderl und die
Christl, die beim Grussbauern wohnte. Der Böse Geist in
Gestalt eines großen wilden Mannes mit schwarzen Händen und auch mit
blauen Streifen, der Bartl geheißen habe, habe damals von ihr die Seele
verlangt und gesagt, sie solle ihm dienen, von der Heiligen Dreifaltigkeit
Abstand nehmen, keine Heiligen, sondern nur ihn, den Bösen lieben. Dafür
wolle er ihr geben, was sie verlange. Darauf habe sie dem Bösen ihre Seele
verheißen, und auch Gott und die Heiligen verleugnet. Auf das hinauf habe
er sie geliebt und dann - man verzeih die Ausdrucksweise - ihrer Scham
einen Kratzer gegeben und mit einem Mal gekennzeichnet.
Nach all dem sei sie vom erwähnten Plesch in der Gestalt eines Raben
weggeflogen, alle anderen seien auf schwarzen Böcken weggeritten. Die
einen seien nach St. Oswald, sie aber sei mit ihren Komplizinnen nach
Graz. Danach seien sie in einem schwarzen Nebel zum Wildoner Kogel
hingekommen. Dort hätten sie ein Fest-Essen gehabt. Es habe Suppe, Brein,
Kraut, Fleisch und Braten gegeben. Sie hätten auch Wein getrunken. Die
Muralter und die Kramer hätten bedient. Den Wein habe der Huber aus einem
großen Lindenbaum herausgelasen und aufgetragen. Der inzwischen
hingerichtete Schupfer habe auf der Geide und dessen Bruder, der Anderl, habe auf
der Pfeife gespielt. Die anderen hätten getanzt. Sie seien 3 Stunden
beisammen gewesen und hätten großen Spaß gehabt. Beim Zurückfliegen seien
sie wieder auf dem Plesch abgesessen und von dort seien sie wieder nach
Hause gegangen.
Seit 15 Jahren sei sie jedes Jahr 3 oder 4 mal bei der Hexengesellschaft
gewesen. Das letzte Mal sei es am Abend des St. Jakobi-Tags gewesen. Sie
seien immer vom Plesch aus ausgeflogen, manchmal bei Tag und manchmal in
der Nacht und mit unterschiedlichen Zielen: St. Oswald, Lankowitz,
Stallhofen, Übelbach. Manchmal auch nach Wildon, Gleichenberg und
Radkersburg. Bei diesen letzten 3 Orten seien sie auf deren Kogeln
abgesessen und hätten gegessen, getrunken und getanzt. Unter den
Berg-Kogeln hätten sie Schlösser und schöne Ebenen gesehen.
Beim Heimfliegen wären sie jedes mal auf dem Plesch abgesessen und von dort
nach Hause gegangen. Der alte Amtmann Sebastian Ringshalmer sei als
Anführer dabei gewesen und habe eine Ansprache gehalten. Sonst habe sie
niemand dabei gekannt.
Ebenso habe sie der Böse Geist alle Jahre 3 oder 4 mal beschlafen. Wenn
ihr Mann dabei gewesen sei, habe er sie öfters von hinten genommen. Bei
der Gesellschaft habe er sie auf die Seite genommen, damit es die anderen
nicht sehen. Er sei leicht und seine Natur kalt gewesen. Das letzte Mal
sei es hier während des Prozesses im Gefängnis geschehen.
Schließlich sagt sie, dass sie das Allerheiligste nie verunehrt habe. Aber die Brunnbäurin habe es zur Hexengesellschaft mitgebracht und zum Fliegen verwendet.
Die Namen der Herrn Beisitzer: |
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Johann Testalis |
Michael Pauer |
Haupturteil
Bezüglich der von der armen Sünderin Margareth Jantscher oben beschriebenen begangenen und bestandenen Verbrechen haben meine Herrn Beisitzer einstimmig beschlossen und zu Recht erkannt, dass sie dem Scharfrichter überantwortet werden soll. Er soll sie gut bewacht zur Hinrichtungsstätte hinaus führen und dort mit dem Strick hinrichten. Den Körper soll er zu Asche und Staub vernichten.
Gott sei der armen Seele gnädig.
So ist es auch exekutiert worden im Landgericht Rein am 8. April 1686
Dr. Johann Tillerich (eigenhändig)
Kaiserlicher steirischer Bannrichter
Anmerkung: Das handschriftliche Prozessprotokoll in Druckbuchstaben übertragen findet man in den Steiermärkischen Geschichtsblättern aus dem Jahr 1882 (S.165ff). Dieses Protokoll aus dem 17. Jahrhundert wurde von Siegfried
Kramer möglichst wortgetreu in unsere heutige
Sprache übertragen.
Bernhard Reismann sei für dir Korrektur gedankt.
Graz 2012
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