Die Bannrichter
Wer die Prozesse führte
Der Bannrichter war der reisende Sonderrichter für Kapitalverbrechen. Er kam von außen, führte das Verhör, ordnete die Folter an und verließ den Ort nach dem Urteil wieder — bezahlt nach Tagen und Handlungen.
Weil derselbe Bannrichter über Jahre hinweg viele Landgerichte bereiste, laufen die Fäden vieler Verfahren bei wenigen Personen zusammen. Die folgenden Listen führen zu jedem Bannrichter die Verfahren auf, die auf dieser Seite dokumentiert sind. Sie sind aus den Protokollen selbst zusammengetragen und wachsen mit jeder aufgearbeiteten Seite.
Zur Zählung: Nicht jeder Tod war eine Hinrichtung. Wer in der Haft starb — an den Folgen der Folter oder vor dem Urteil —, steht kursiv und wird nicht mitgezählt. Die Summe nennt ausschließlich vollstreckte Todesurteile.
Landgericht Gutenhag · 1661–1673 Wolf Lorenz Lämpertitsch
1673 von Radkersburger Bürgern zum Stadtrichter gemacht. Bannrichter der Herrschaft Gutenhag (heute Hrastovec, Slowenien) unter Erasmus Friedrich Graf von Herberstein. Sein Rivale Johannes Wendtseisen machte ihm 1672 einen Prozess streitig.
Bei Schauberg und Wukinetz führt ihn das Protokoll als Bannrichter, bei Kollar und Kopschitsch dagegen als Urteilssprecher des Gerichtstags — die Rolle wechselt und ist deshalb eigens vermerkt.
Der Fall Marina Wukinetz ist der einzige der Sammlung, in dem ein Bannrichter selbst in der Ich-Form Buch führt — Tag für Tag: abbinden, zureden, wieder anbinden, den Sitz „schärfen“, brennende Talgpflaster an die Fußsohlen. Zwölf Tage lang, ohne Geständnis. Als die Frau stirbt, folgert er, gerade die teuflischen Anfechtungen ihrer letzten Nächte bewiesen, dass sie „gleichwohl eindeutig eine Hexe gewesen sein muss“ — und hält fest, wäre sie am Leben geblieben, hätte man einen neuen Prozess gegen sie führen müssen.
| Elenka Schauberg | 18. November 1661 |
| Ursula Kollar (als Urteilssprecher) | 10. Dezember 1661 |
| Gera Kopschitsch (als Urteilssprecher) | 10. Dezember 1661 |
| Marina Wukinetz — nach zwölf Tagen Hexenstuhl in der Haft gestorben, ohne Geständnis, nachts verscharrt | 19. Februar 1673 |
| Juliane — vor der Verurteilung im Kerker gestorben | 1661 |
| Vollstreckte Todesurteile | 3 |
Raum Gratwein, Stübing und Rein · 1686 Dr. Johann Tillerich
Kaiserlicher steirischer Bannrichter. Führte 1686 eine Reihe von Verfahren nördlich von Graz, in denen übereinstimmend der Pleschkogel und der Schöckl als Versammlungsorte genannt werden — siehe die Einordnung unter Christina Posch.
Zwei weitere Hinrichtungen sind ausserhalb dieser Rechnung belegt: Maria Hornegger und Koloman Paur, die beide gegen Andreas Zechner ausgesagt hatten und beide dafür starben. Hornegger liess der Bannrichter hinrichten, noch bevor die innerösterreichische Regierung über die Beanstandung des fehlenden Verhörprotokolls entschieden hatte. Damit stehen elf Hinrichtungen.
Die Zahl steht in der Abrechnung. Die Banngerichts-Taxe von 1686, überliefert auf der Seite zu Peter Paar, nennt acht Personen namentlich; die dazugehörige Scharfrichter-Taxe verrechnet fünf Hinrichtungen mit dem Schwert, drei mit dem Strang und das Verbrennen von acht Personen zu Asche. Die Zahl acht steht dort dreimal unabhängig voneinander. Christina Posch kommt als neunte dazu — sie steht auf dieser Rechnung nicht.
Auffällig: Drei Hinrichtungen binnen vierundzwanzig Tagen. Die Verfahren stützen einander — Jantscher nennt am Tag nach Peter Paars Hinrichtung „der inzwischen hingerichtete Schupfer“, Posch drei Wochen später „die hingerichtete Christanderl“, unter welchem Namen das Paar-Verfahren wiederum Jantscher führt.
| Peter Paar vulgo Schupfer | 4. April 1686 |
| Margareth Jantscher vulgo Christanderl | 8. April 1686 |
| Christina Posch (nicht auf der Taxe) | 27. April 1686 |
| Mathes Stullpacher | 1686 |
| Adam Zötl | 1686 |
| Lena Klobner vulgo Pieter | 1686 |
| Margareth Weiss vulgo Pair | 1686 |
| die Prunbäurin | 1686 |
| Andre Paar vulgo Grabenanderl | 1686 |
| Maria Hornegger (Landgericht Waldstein; hingerichtet, bevor die Regierung über ihr Verfahren entscheiden konnte) | 1686 |
| Koloman Paur (Landgericht Waldstein) | 1686 |
| Andreas Zechner — 36 Stunden Hexenstuhl ohne Geständnis, freigelassen | 1686 |
| Vollstreckte Todesurteile | 11 |
Steiermark · 1647–1664 Johann Andreas Barth
Bannrichter in der Steiermark, in den Protokollen auch als „Johann Andre Barth“ geführt. Sein Name kommt auf zwölf der hier dokumentierten Seiten vor — ob er überall den Vorsitz führte oder teils nur erwähnt wird, ist noch nicht durchgehend geprüft.
Das früheste bisher belegte Verfahren ist das gegen Martha Mosegger 1647 am Landgericht Ober-Voitsberg — zehn Jahre vor dem ursprünglich ältesten Nachweis.
Einmal trifft es den Anzeiger. Im Verfahren gegen Lorenz Pöllinger verurteilt Barth am 20. März 1664 nicht nur den Beschuldigten, sondern auch dessen Denunzianten: Es sei „niemand erlaubt, seinen Nächsten mit Hinterlist und Täuschung, durch Lüge und das Versprechen, nicht bestraft zu werden, zum Geständnis zu zwingen“. Georg Pistrich muss die Prozesskosten erstatten. In keinem anderen Verfahren dieser Sammlung wird ein Anzeiger belangt.
Zweimal eine Heilerin. Mosegger 1647 und Walburga Moritz-Bärtl 1652 sind beide keine Teufelsbund-Verfahren, sondern richten sich gegen die Heil- und Segenspraxis selbst. Beide Frauen sprechen einen Segen, der rückwärts zählt, bis nichts mehr übrig ist.
Auffällig: Er führte 1657 in Kapfenberg das Verfahren, in dem Marx Rueprecht unter Folter den „Steffl am Hoff“ denunzierte — und drei Jahre später in St. Peter Freienstein jenes gegen ebendiesen Stefan Zechner, das mit dessen Hinrichtung endete. Derselbe Richter hörte also die Beschuldigung und vollstreckte sie.
| Martha Mosegger (104 Jahre alt) | Juli 1647 |
| Walburga Moritz-Bärtl (Vorsitz belegt, Ausgang nicht überliefert) | September 1652 |
| Marx Rueprecht (Vorsitz belegt, Ausgang offen) | November 1657 |
| Stefan Zechner („Steffl am Hoff“) | 15. April 1660 |
| Margaretha Keyditsch | 22. Juni 1661 |
| Apollonia | 27. Juni 1661 |
| Lorenz Pöllinger (im selben Urteil wird der Denunziant zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt) | 20. März 1664 |
| Vollstreckte Todesurteile | 5 belegt, weitere offen |
Landgericht St. Lambrecht · 1602–1614 Georg Schaller
Bannrichter in der Steiermark, tätig am Landgericht des Stiftes St. Lambrecht.
| Dionys | 5. August 1602 |
| die Greschl — wegen ihrer Jugend ins Kloster statt auf den Scheiterhaufen | 5. August 1602 |
| Hans aus der Metnitz | 6. September 1604 |
| Marx Schöpfer | 18. August 1614 |
| Vollstreckte Todesurteile | 3 |
Viertel Cilli · 1701 Dr. Peter Lucrety von Apostelen
Kaiserlicher Bannrichter im Viertel Cilli. Seine Kostenaufstellung für das Verfahren gegen Helena Glanitschnigg ist erhalten und rechnet Tagsätze für Bannrichter, Gerichtsschreiber und Scharfrichter bis hin zum Errichten des Scheiterhaufens ab.
Auffällig: Von beiden hier dokumentierten Verfahren ist seine Kostenaufstellung erhalten — 37 fl. 45 kr. für Marina Schepp, 25 fl. 45 kr. für Helena Glanitschnigg. Beide Verfahren führte er an derselben Gerichtsstätte.
| Helena Glanitschnigg | 10. Dezember 1701 |
| Marina Schepp | 1695 |
| Vollstreckte Todesurteile | 2 |
Landgericht Friedau (Ormož) · 1677 Johann Georg Franz von Will
Eingesetzter Bannrichter in Friedau. Sein Bericht über den Prozess gegen Dorothea Wed ist bemerkenswert, weil er das Scheitern des Verfahrens — sie überstand drei Folterungen ohne Geständnis — dem Teufel zuschreibt und mit Hunden und aufkommendem Wind belegt.
| Dorothea Wed — kein Geständnis, kein Urteil überliefert | 1677 |
| Vollstreckte Todesurteile | 0 belegt |
Landgericht Oberkapfenberg · 1683 Dr. Johann Jakob Guisinger
Kaiserlicher Bannrichter. Das von ihm gezeichnete Urteil gegen Marx Heen stützt sich auf zwei Anklagepunkte zugleich — Zauberei und Diebstahl mit Raub — und lässt ihn an einem eigens auf dem Scheiterhaufen errichteten Galgen hinrichten, also in beiden Strafformen zugleich.
Dieselbe Verbindung von Zauberei- und Diebstahlsanklage findet sich an derselben Gerichtsstätte schon 1657 bei Sebastian Kügl und Marx Rueprecht. Ob dahinter derselbe Richter stand, lässt sich nicht sagen: Beide Protokolle von 1657 nennen nur „den Herrn Bannrichter“, ohne Namen. Das Muster gehört also eher zum Gericht Kapfenberg oder zum Typus der Beschuldigten — fahrende Bettler — als nachweislich zu einer Person.
| Marx Heen | Mai 1683 |
| Vollstreckte Todesurteile | 1 |
Herrschaft Admontbichl · 1695 Gottfried Jeremias Pistory
Kaiserlicher Bannrichter in der Steiermark.
Auffällig: Das Protokoll führt allein Matthias Hacker, das Unkosten-Verzeichnis rechnet aber durchgehend für zwei Personen ab — er und seine Frau Eva wurden am selben Tag hingerichtet. Ihr Verhör ist nicht überliefert.
| Matthias Hacker („blauer Hiesele“) | 22. Jänner 1695 |
| Eva Hacker (nur im Kostenverzeichnis belegt) | 22. Jänner 1695 |
| Vollstreckte Todesurteile | 2 |