Christina Posch
Strafprozess gegen Christina Posch wegen Zauberei
Einer von vier Prozessen des Jahres 1686 im Raum Gratwein und Stübing unter dem Bannrichter Dr. Johann Tillerich — siehe auch Margareth Jantscher, Peter Paar und Andreas Zechner II.
Gratwein · 23. bis 25. April A.D. 1686 Verhör ohne Folter
Am 23., 24. und 25. April 1686 wird Christina Posch vom Bannrichter Dr. Johann Tillerich im Beisein von vier Ratsherren aus Gratwein (Steiermark) ohne Folterung befragt und gibt folgendes an:
Sie heiße Christina Posch, sei bei 35 Jahre alt, seit 17 Jahren verheiratet, habe 3 Kinder, von denen nur noch eines am Leben sei, und wohne beim Kainrath in Stübing.
Vor ungefähr 15 Jahren zwischen Ostern und Pfingsten sei auf ihrem Heimweg von der Kirche in Geistthal die hingerichtete „Brunnbäurin“ zu ihr gekommen und habe gesagt: Sie (Posch) könne die Sachen wohl leichter haben und brauche nicht so hart zu arbeiten. Darauf habe sich die Brunnbäurin entfernt.
Acht Tage später zur Mittagszeit sei sie auf einmal wie im Schlaf auf den Plesch-Kogel gekommen, wo sie die Brunnbäurin, die hingerichtete Christanderl und den Teufel in der Gestalt, wie man ihn male, kohlschwarz, in einem zerfetzten zottigen Kleid, angetroffen habe. Der Böse habe von ihr die Seele begehrt und gesagt, sie solle nicht mehr an Gott glauben. Er wolle ihr bringen, was sie wolle. Sie habe ihm darauf die Seele verheißen und versprochen, nicht mehr an Gott, sondern an ihn zu glauben.
Darauf habe der Böse ein schwarzes Tuch über sie gehüllt und sie seien alle zusammen in Rabengestalt im Nebel mit einem Schauer, der in der Zwischenzeit entstanden sei und den der Nebel aufgehoben und hergetragen habe, auf den Wildonerkogel geflogen und dort im Wald, auf einer schönen Ebene abgestiegen. Worauf sie ihre natürliche Gestalt wieder bekommen hätten.
Dort hätten sie bei zwei Tischen Mahlzeit gehalten und allerlei Speisen, wie Brot, Würste und Fleisch gegessen und Wein getrunken. Der sei ihr aber gar nicht gut vorgekommen. Es seien Bürger und Bauersleute versammelt gewesen. Sie habe aber damals nur die Brunnbäurin, welche Köchin und Wirtin gewesen sei, und die Christanderl erkannt. Fünf böse Geister hätten nach dem Essen gegeigt und einer habe mit dem Tanz begonnen, worauf alle durcheinander getanzt hätten. Es wäre aber nicht besonders fröhlich gewesen. Die Geigen hätten keine rechte „Stimm“ gehabt. Am Ende seien sie wieder auf den Pleschkogel zurückgeflogen, dort abgesessen und heimgegangen.
Seither sei sie alle Jahre dreimal bei der Hexengesellschaft gewesen. Sie seien immer am Pleschkogel zusammengekommen und hätten von dort aus einmal im Jahr Regen, die übrigen zwei Male Schauerwetter hinab auf den Wildonerkogel geführt, wo sie immer ein Fest gehabt hätten. Mit dem Unwetter hätten sie auf dem Pleschkogel, in Krienz und Hirschegg Schaden angerichtet. Im Zurückfliegen seien sie immer auf dem Pleschkogel abgesessen und heimgegangen. Hiebei habe sie die hingerichtete Brunnbäurin und die Christanderl, dann die Jörgbäurin, die Pongrätzbäurin, die Muralterin, den Heyger und den Reitermahr Jodl, die alle noch am Leben seien, gesehen und erkannt.
Durch die ganzen 15 Jahre habe sie der Böse Geist alle Jahre einmal beschlafen. Er sei dazu gar schön, wie ein hoher Herr, und schwarz gekleidet zu ihr gekommen. Es sei jedes Mal bei Tage, das erste Mal bei der steilen Wiesen vom Pieter, dann aber bei jener vom Griesbauer geschehen. Der Böse habe das Werk eine Stunde lang getrieben und sie habe hiebei dieselbe Lust wie bei ihrem Mann verspürt.
Schließlich bekennt sie, der Böse sei kurz vor ihrer Einlieferung, als sie bei der steilen Wiesen vom Griesbauern Schafe gehalten habe, zu ihr gekommen und habe zu ihr gesagt, die anderen seien schon hinunter nach Gratwein gekommen und sie werde nachfolgen. Sie solle nur nichts sagen.
Landgericht Rein · 27. April A.D. 1686 Haupt-Urteil
In Anwesenheit von acht Beisitzern ergeht folgendes Haupt-Urteil:
Zu den hier oben beschriebenen und begangenen und gestandenen Verbrechen dieser armen Sünderin Christina Posch haben meine Herrn Beisitzer einstimmig beschlossen und zu Recht erkannt, dass sie dem Scharfrichter in seine Hand und Band übergeben werden soll. Der soll sie nehmen und wohlverwahrt zur Gerichtsstätte hinausführen und dort mit dem Schwert vom Leben zum Tod hinrichten, den Körper aber mit dem Kopf zu Staub und Asche vertilgen.
Gott sei der armen Seele gnädig.
So ist es auch exekutiert worden im Landgericht Rein am 27. April 1686.
Dr. Joh. Tillerich
Kaiserl. steir. Bannrichter
In diesem Verhör genannte Personen
Christina Posch nennt sieben Personen, die sie bei der „Hexengesellschaft“ gesehen haben will. Eigene Prozessseiten gibt es zu keiner von ihnen; drei kommen aber in weiteren Verfahren desselben Jahres vor.
- die Brunnbäurin — bereits hingerichtet; sie soll Posch verführt haben. Auch genannt bei Margareth Jantscher und Peter Paar.
- die Christanderl — bereits hingerichtet. Auch genannt bei Peter Paar.
- die Muralterin — zur Zeit des Verhörs am Leben. Auch genannt bei Peter Paar.
- die Jörgbäurin, die Pongrätzbäurin, der Heyger und der Reitermahr Jodl — zur Zeit des Verhörs am Leben, sonst nicht weiter belegt.
Quelle
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📖Byloff, FritzDas Verbrechen der Zauberei (crimen magiae). Graz 1902.Vom selben Autor: Volkskundliches aus Strafprozessen
Hinweis: Der Prozess gegen Christina Posch wurde dem Buch von Fritz Byloff entnommen und von Siegfried Kramer für die Lesbarkeit behutsam angepasst.