Die Prozesse

Barockes Steinrelief mit Maskaron (Dämonengesicht), eingerahmt von Voluten
Foto: © Siegfried Kramer 2013

35 dokumentierte Verfahren, chronologisch geordnet — vom ersten überlieferten Protokoll 1602 bis zum letzten 1701. Wer lieber nach Namen sucht, findet alle Beteiligten im Personenregister.

Die Angabe zum Ausgang steht so, wie sie in den Akten belegt ist. „Ausgang nicht überliefert“ heißt, dass das Protokoll ohne Urteil abbricht — nicht, dass niemand gestorben ist. „In der Haft gestorben“ steht dort, wo jemand vor einem Urteil zu Tode kam; in zwei dieser drei Fälle wurde der Leichnam trotzdem verbrannt.

1602 – 1647 · Die frühen Verfahren

Fünf Verfahren aus fünfzig Jahren — vereinzelt, weit auseinander, drei davon am Landgericht des Stiftes St. Lambrecht.

1652 – 1664

Dreizehn Verfahren in dreizehn Jahren. In diese Spanne fallen die Reihe von Gutenhag 1661, die drei Hinrichtungen von St. Lambrecht 1653 und die Prozesse des Bannrichters Johann Andreas Barth.

1672 – 1683

Acht Verfahren, überwiegend im Süden — Luttenberg 1672, Gutenhag 1673, Friedau 1677.

1686 – 1701 · Die letzten Verfahren

Zehn Verfahren. Die Welle von Gratwein und Rein 1686 unter Dr. Johann Tillerich, die von Gleichenberg 1689, und als letzter dokumentierter Fall Helena Glanitschnigg 1701.

Hinweis: Bei mehreren Beschuldigten in einem Verfahren nennt die Kachel den Namen, unter dem die Seite geführt wird. Die vollständige Aufstellung aller Beteiligten steht im Personenregister.