Das Gerichtswesen
Die Landesgerichte waren Eigentum (?) der Grundherrschaft, auch der Städte, Diözesen und Klöster. Terretoriale Zuständigkeit. (Ausnahme Adel, Priester und Fremde?).
Die Landesgerichte waren Eigentum (?) der Grundherrschaft, auch der Städte, Diözesen und Klöster. Terretoriale Zuständigkeit. (Ausnahme Adel, Priester und Fremde?).