Das Gerichtswesen

Diese Seite ist noch im Aufbau. Siegfried Kramer hat sie begonnen, aber nicht mehr fertigstellen können. Seine Arbeitsnotizen stehen weiter unten unverändert, samt der Fragezeichen, mit denen er offene Punkte markiert hat.

Was hier einmal stehen sollte

Die Protokolle dieser Sammlung setzen ein Gerichtswesen voraus, das heutigen Lesern fremd ist. Wer die Verfahren verstehen will, braucht Antworten auf einige wiederkehrende Fragen — und das Material dafür steckt bereits in den Akten:

  • Wem gehörte ein Landgericht? In dieser Sammlung sind es Grundherrschaften (Gutenhag, Murau), Stifte (St. Lambrecht, Rein) und Städte. Wer keines besaß, musste abgeben: Der Graf von Purgstall schreibt 1675 ausdrücklich, er habe „kein Landgericht“ — nachzulesen bei Michael Lipp.
  • Was war ein Bannrichter? Ein reisender Berufsrichter, der für das einzelne Verfahren bestellt wurde und nach Tagen abrechnete. Wer sie waren, steht unter Die Bannrichter; was sie kosteten, in den Taxen bei Helena Glanitschnigg und Peter Paar.
  • Wer saß daneben? Beisitzer waren Ratsbürger und Marktrichter des Ortes — keine Juristen. Ihre Namen stehen in fast jedem Protokoll und im Personenregister.
  • Welche Rolle spielte die Regierung in Graz? Sie konnte Berichte verlangen und Urteile aussetzen. Belegt bei Lorenz Pöllinger, wo sie 1663 die Untersuchung des Denunzianten befiehlt, und bei Helena Glanitschnigg, wo das Urteil 1701 bis zur Bestätigung ausgesetzt wird.
  • Welche Beweisschwelle galt? Das Gelöbnis der Marina Sirez von 1701 nennt sie wörtlich: Eine einzelne Denunziation ohne weitere Bestätigung reiche für ein Verfahren nicht aus. Ebenfalls bei Helena Glanitschnigg.
  • Wie wurde verhört? Nach einem festen Fragenkatalog. Der von Dr. Thomas Welz aus dem Jahr 1680 ist erhalten: Fragenliste für Hexenprozesse.

Die Notizen Siegfried Kramers

Unverändert übernommen, einschließlich seiner Fragezeichen.

Die Landesgerichte waren Eigentum (?) der Grundherrschaft, auch der Städte, Diözesen und Klöster. Terretoriale Zuständigkeit. (Ausnahme Adel, Priester und Fremde?).

Bis diese Seite fertig ist, geben die Bannrichter-Seite und die Fragenliste den besten Zugang zum Verfahrensgang.

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