Susanne Pindter
Protokoll des Verhörs der Susanne Pindter
"Am 26., 28. und 29. März des Jahres 1689 ist bei der Gräflichen Herrschaft Trautmannstorf und der Landgerichtshoheit Gleichenberg dem Kaiserlichen Banngericht in der Steiermark eine weibliche verbrecherische Person namens Susanne Pindter im Anklagepunkt Zauberei zum vorgesehenen Verhör vorgeführt worden.
Sie hat im Beisein des Herrn Landgerichtsverwalters Jakob Summer und des Peter Staudacher, Ratsbürger in Gnas, ohne und mit Anwendung der Folter folgendes ausgesagt:
Susanne Pindter, allgemein Raidly genannt, 24 Jahre alt, Untertanin von Gleichenberg und wohnhaft in Merkendorf gesteht und sagt aus:
Voriges Jahr, im Sommer um Jakobi sei es ein Jahr gewesen, da wollte sie nachmittags vom Getreide-Schneiden von ihrem großen Feld nach Hause gehen, als der Böse (Teufel) unterwegs in einem schwarzen Bürgergewand und mit einem schwarzen breiten Hut zu ihr gekommen sei. Er habe beim Reden genäselt und zu ihr gesagt, sie soll ihm dienen und anbeten und sie soll die Hl. Dreifaltigkeit verleugnen und ihm die Seele versprechen. Er werde ihr dafür Geld und Gut geben. Sie habe in alle Wünsche des Teufels eingewilligt, ihm die Seele versprochen, die Hl. Dreifaltigkeit verleugnet und versprochen, ihm zu dienen. Daraufhin habe sie der Böse in einer gedeckten Kutsche, in die 2 rotbraune Rösser eingespannt waren, auf den Gleichenberger Kogel geführt. Dort habe sie schon andere Leute angetroffen. Sie hätten eine Mahlzeit gehabt mit gebratenen Hühnern und Würsten und dergleichen, wobei sie aus Schüsseln aus Zinn gegessen hätten. Den Wein hätten sie aus silbernen Bechern getrunken. Sie hätten auch einen Trompeter und einen Pfeifer dort gehabt. Sie habe sie aber nicht gekannt. Der Grandl aus Sulz sei Kellner gewesen. Er habe den Wein aus einer Eiche herausgelassen. Seine Frau aber und die Eva, die Tochter des Schwarzen Peter, hätten bei einer dort errichteten Küche gekocht. Sie selbst sei Abwäscherin gewesen und habe nur das, was die anderen übrig gelassen hätten, gegessen. Die Gollabitsch habe getanzt und Spaß gemacht. Die anderen habe sie nicht gekannt. Es wären Bürgers-Leut gewesen. Später seien sie mit einem Hagel-Wetter, das aber unterwegs zu Regen geworden sei, zum Stradner Kogel hinuntergefahren. Dort sei sie dann abgesessen und nach Hause gegangen. Sie sei zur Jausenzeit am Nachmittag nach Hause gekommen.
Im vorigen Jahr, in der Woche nach dem St. Jakobstag, sei der Böse noch einmal in der vorigen Gestalt (sie habe ihn Schwarzen Kasperl geheißen) nachmittags auf der Tenne zu ihr gekommen. Er habe sie wieder in der gedeckten Kutsche zuerst auf den Stradner-Kogel, wo sie ungefähr 20 Personen angetroffen habe, und danach von dort auf den Gleichenberger Kogel geführt. Sie hätten in der oben beschriebenen Weise auf beiden Kogeln gegessen, getrunken und getanzt. Dabei habe sie aber niemand von den vorher genannten erkannt. Sie hätten sich bei beiden Orten etwa 2 Stunden aufgehalten. Vom Gleichenberger-Kogel sei sie dann in Nebel und Wolken mit einem Regenguss nach Trautmannsdorf gefahren. Dort sei sie bei einem Kreuz bei der Sulz abgesessen.
Im Vergangenen Jahr, an einem Feiertag am Nachmittag, 14 Tage vor Weihnachten, als sie in der Stuben auf dem Herd gelegen sei, sei abermals der Böse zu ihr gekommen. Er habe sie in einer Kutsche zur Eiche, die in der Gemeinde Merkendorf steht, geführt. Sie hätten dort kein Essen gehabt, sie hätten nur aus silbernen Bechern getrunken, wobei sie (die Pindter) eins auf die Gesundheit der Hl. Dreifaltigkeit getrunken habe. Daraufhin sei alles verschwunden und sie habe anstelle des silbernen Bechers einen Pferdehuf in der Hand gehabt. Auf das hinauf sei sie nach Hause gegangen.
Schließlich gesteht sie und sagt aus, dass der Böse in der Woche vor der vergangenen Weihnachtsnacht, in der ihre 2 Kinder allein bei ihr in der Stube gewesen seien, auch zu ihr gekommen sei und sie wieder habe ausführen wollen. Sie aber habe gesagt, dass es gar zu kalt sei. Darauf sei er wieder weg gegangen.
Daher ist die erwähnte Pindter oder Raidly aufgrund der verübten und gestandenen Verbrechen dahingehend verurteilt worden, dass sie mit dem Schwert hingerichtet werden soll. Der Körper soll zusammen mit dem Kopf zu Staub und Asche vernichtet werden.
So ist es ausgeführt worden im Landgericht Gleichenberg am letzten Tag des März im Jahr 1689."
Die Opferliste von Gleichenberg: |
Anmerkung: Den Original-Text des Protokolls habe ich (Siegfried Kramer) dem Buch von Joseph von Hammer-Purgstall: Die Gallerinn auf der Riegersburg. Carl Gerold und Sohn, Wien 1849 (2. Auflage 1849: Digitalisat Bd. 1, Bd. 2/3) entnommen und in unsere heutige Sprache übertragen.
Bernhard Reismann danke ich an dieser Stelle für die Korrektur.
Graz 2012
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