Elenka Schauberg

Prozess gegen Elenka Schauberg wegen Zauberei und Wettermacherei

Eines von mehreren Verfahren der Herrschaft Gutenhag unter dem Bannrichter Wolf Lorenz Lämpertitsch — siehe auch Ursula Kollar, Gera Kopschitsch und Margaretha Keyditsch.

Herrschaft Gutenhag · 7. November A.D. 1661 Erstes Verhör ohne Folter

Heute am 7. November 1661 ist in des hoch- und wohlgeborenen Herrn Erasmus Friedrich Graf von Herberstein gräflichen Herrschaft Gutenhag

Elenka Schauberg,
45 Jahre alt,

nach durchgeführter Konfrontation mit den von Magdalena Ferk vorher mit und ohne Folter mit dem Tod bekräftigten Geständnissen ohne Folter geprüft und verhört worden.

„Sie bestreitet und sagt, dass die Anklage der Magdalena in Sachen Zauberei in keinem Punkt wahr sei. Denn alles, wessen sie sie anklagt, komme von einer Feindschaft ihrerseits.

Decken-Stuckatur im Schloss Gutenhag
Schloss Gutenhag (Hrastovec) — Decken-Stuckatur

Herrschaft Gutenhag · 10. und 14. November A.D. 1661 Verhöre unter Folter

Am 10. November ist Elenka Schauberg abermals mit und ohne Folter verhört worden. Sie macht keinerlei Geständnis.

Am 14. November ist Elenka Schauberg abermals ohne und mit Folter verhört worden. Sie gesteht nach der Hälfte der Folter, nach einigen wenigen Folterungen durch Streckungen und nach 6 Stunden am Hexenstuhl:

Sie sehe nun ein, dass der Teufel, der sie verführt habe, voller Lügen sei, weil er ihr versprochen habe, ihr bei allen Schmerzen zu helfen, ihr aber in ihrem Leiden keinen Beistand geleistet habe. Sie bat, man möge sie bis morgen Früh verschonen. Sie möchte morgen die ganze Wahrheit sagen und verspreche es hundertprozentig. Darauf ist sie aus der Folter entlassen und ihr die Frist gewährt worden.

Herrschaft Gutenhag · 15. November A.D. 1661 Geständnis

Am 15. November ist Elenka Schauberg abermals ohne und mit Folter verhört worden.

Sie gesteht, dass sie die Freundin der Ferk gewesen sei. Sie sagt, dass sie vor 8 Jahren im Herbst zu einer Schlachtung eingeladen worden sei. Damals habe sich die Ferk unter anderem ihr gegenüber gerühmt, dass es ihr in allem so gut gehe und auch, dass sie die verschiedensten Dinge ohne große Mühe und Anstrengung bekomme. Falls sie ihr folgen und ihre Lehre annehmen sollte, könnte sie so wie sie ohne große Sorgen schöne Tage und ein gutes Leben haben.

Darauf habe sie geantwortet: Wenn einer wüsste, dass es wahr wäre, möchte ich wohl einwilligen. Aber es ist doch besser, einen Gott als zwei Götter vor Augen zu haben. Die Ferk habe aber auf sie eingeredet, sie möge es doch nur einmal versuchen und sich nicht fürchten. Sie werde schon sehen, wie es ihr gehen würde. Sie aber hätte sich anfangs gefürchtet und nicht gleich einwilligen wollen. Die Ferk aber habe gebeten, sie möge nur an einem Samstag Abend mit ihr zu einer Wegkreuzung kommen. Dort würde sie schon sehen, was für eine gute Unterhaltung und was für ein gutes Leben sie dort haben werde.

Schloss Gutenhag (Hrastovec)
Schloss Gutenhag (Hrastovec)

Nach 14 Tagen am Samstag Abend sei die Ferk zu ihr gekommen und habe sie zum Gradisch-Kreuz geführt. Dort habe sie die Rotter, die Luzia, die Winzerin des Thesallan und die Ursula Kollar getroffen. Auch der Böse Feind (Teufel) sei abwechselnd einmal in Gestalt eines Hasen und das andere Mal in Gestalt eines Knaben in einem schwarzen Gewand dabei gewesen. Sie hätten zusammen gegessen und getrunken. Die Speisen seien reichlich gewesen, darunter auch Fisch. Sie wären aber nicht so gut und geschmackvoll gewesen wie unsere natürlichen Speisen. Den Wein habe der Böse aus dem Kreuz herausgelassen. Die Krüge, aus denen sie getrunken hätten, seien aus schwarzer Erde gewesen. Nach dem Essen hätten sie mit dem Besen um das Kreuz herum getanzt. Während des Tanzens hätten sie das übliche Geschrei gehabt. Der Böse Geist habe damals, als sie hingekommen sei, von ihr die Seele verlangt und ihr befohlen, dass sie Gott und unsere liebe Frau verleugnen soll. Das habe sie auch versprochen.

Nachdem sie dort ihren Spaß gehabt hätten, seien sie zu Fuß vom Gradisch-Kreuz zu anderen Wegkreuzungen des Gradischbergs und des Lascheinsky-Bergs gegangen. Dort hätten sie wieder getanzt und Spaß gehabt. Der Böse Feind wäre nicht immer bei ihnen zu sehen gewesen. In dieser Gegend bei den genannten Bergen hätten sie immer an den großen Festtagen ihre Versammlungen gehabt. Die Ferk habe sie dazu immer eingeladen. Zweimal wäre sie mit der erwähnten Gesellschaft vom Gradischkreuz auf einem Kehrbesen für den Backofen, den die Ferk mit einer gelben Salbe eingeschmiert und auf eine Wacholderstauden gelegt habe, aufgesessen. Vorn sei der Böse, hinter ihr die Ferk und danach die anderen gesessen. Bald darauf seien sie auf dem Besen für den Backofen auf den Rohitschberg (Donačka gora) geflogen. Dort sei es ihnen gut gegangen wie bei einer Hochzeit. Es wären 3 Böse Geister in Gestalt von Kroaten bei ihnen gewesen. Einer von ihnen hat auf der Geige gespielt. Der Klang sei gleich zu hören gewesen wie Katzengeschrei.

Vor ihrem Weggang hätten sie in einem Häfen Schauer-Wetter gekocht. Das hätten sie vom Rohitschberg bis hierher ins Pettauer Feld geleitet. Die Ferk als Anführerin und der Böse hätten am meisten Wetter gemacht und wo immer sie es hin haben wollten, hätten sie es hingelenkt.

Am selben Tag ist die von Elenka Schauberg mitbeschuldigte Luzia, die Winzerin des Thesalan, sowie die Ursula Wagner ihr gegenübergestellt worden. Sie hat diesen beiden ihre mitbegangenen Verbrechen und Teufelsspäße ins Gesicht gesagt und sie als echte Komplizinnen angeredet.“

Herrschaft Gutenhag · 18. November A.D. 1661 Urteil

Heute am 18. November 1661 ist über die Elenka Schauberg das Urteil gefällt worden.

Bannrichter: Herr Wolf Lorenz Lämpertitsch

Blick auf den Rohitschberg
Blick auf den Rohitschberg (Donačka gora)

Beisitzer: Herr Jakob Adert (Verwalter), Kaspar Weiss, Herr Marktrichter Philipp Korber, Bartlme Haiden, Herr Zacharias Nirnberger, Martin Jorgez, Simon Feichtinger, Bartlme Rissner, Georg Strasser.

Urteil

„Elenka Schauberg soll nach dem öffentlichen Recht für Schwerverbrechen zur üblichen Hinrichtungsstätte geführt werden. Dort soll sie auf dem Scheiterhaufen vom Scharfrichter erwürgt werden und der Körper zu Staub und Asche verbrannt werden.

Dies ist auch tatsächlich vollzogen worden.

Die Hingerichtete hat im geheimen Urteil ihre 2 angeklagten Mittäterinnen, nämlich Ursula Kollar und Lucia, die Winzerin des Thesalan, zwar widerrufen, im offenen Urteil aber wieder bestätigt und sie ist danach mit der Aussage gestorben, dass die zwei tatsächlich ihre Komplizinnen waren.“

In diesem Verhör genannte Personen

  • Magdalena Ferk — hat Schauberg denunziert; ihre eigenen Geständnisse gingen dem Verfahren voraus. Auch genannt bei Ursula Kollar und Gera Kopschitsch.
  • Ursula Kollar — von Schauberg als Komplizin benannt; eigener Prozess, hingerichtet am 10. Dezember 1661.
  • Lucia, die Winzerin des Thesalan — von Schauberg benannt und ihr gegenübergestellt.
  • die Rotter und Ursula Wagner — ebenfalls benannt; beide kommen auch bei Gera Kopschitsch vor.

Quelle

Hinweis: Der Originaltext wurde von Siegfried Kramer möglichst wortgetreu in unsere heutige Sprache übertragen. Dem Historiker Bernhard Reismann dankte er herzlich für Korrektur und Anregungen.

→ Überblick aller Prozesse