Rädern — Bambergische Halsgerichtsordnung (1507)

Blatt 40v der „Bambergischen Peinlichen Halsgerichtsordnung“ (1507). Zum Vergrößern anklicken.

Der Vers über dem Holzschnitt (Original):

Wem trewe straff nit bringet frucht,
der kumpt dick in des meysters zucht.
Des werck und zeug wirt hie anzeygt.
Wol dem, der sich zu tugent neygt.

In heutiges Deutsch übertragen:

Wen treu gemeinte Ermahnung nicht bessert,
den nimmt sich oft der Meister (der Scharfrichter) vor.
Dessen Werk und Werkzeug wird hier gezeigt.
Wohl dem, der sich der Tugend zuneigt.

trewe straff = treu, gut gemeinte Ermahnung · dick = oft (mhd. dicke) · Meister = der Scharfrichter („Meister Hans“) · zucht = Zucht, Gewalt.

Zum Werk

Die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung (kurz „Bambergensis“) wurde 1507 von Johann von Schwarzenberg im Auftrag des Bamberger Fürstbischofs Georg III. verfasst. Sie ist die bedeutendste Strafrechtskodifikation vor der Constitutio Criminalis Carolina Kaiser Karls V. von 1532 — und war deren unmittelbare Vorlage. Über jedem der Holzschnitte steht ein moralisierender Reimspruch wie dieser.

Das Blatt zeigt eine Hinrichtung durch Rädern: hinten das Rad, auf das der Körper geflochten wird; vorn der kniende Verurteilte mit dem Scharfrichter; links ein Geistlicher mit dem Kruzifix zum Beistand.

Quelle

Holzschnitt (Blatt 40v), gemeinfrei. Bildquelle: Wikipedia. Volltext und sämtliche Seitenscans online bei Wikisource.

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