Margareth Jantscher
Prozess gegen Margareth Jantscher, vulgo Christandlerin
Eines von vier Verfahren des Jahres 1686 am Landgericht Rein unter dem Bannrichter Dr. Johann Tillerich. Sie greifen unmittelbar ineinander: Peter Paar wurde am 4. April hingerichtet, Jantscher am 8. April, Christina Posch am 27. April. Dazu kommt das Verfahren gegen Andreas Zechner, das mit einer Freilassung endete.
Stifts- und Landgerichts-Hoheit Rein · 5. und 6. April A.D. 1686 Verhör ohne und mit Folter
Am 5. und 6. April 1686 ist bei der löblichen Stifts- und Landgerichts-Hoheit Rein eine verbrecherische weibliche Person namens
Margareth Jantscher
im Anklagepunkt „Zauberei“ dem kaiserlichen steirischen Banngericht zum vorgesehenen Verhör vorgeführt worden. Sie hat im Beisein der Herrn Johann Adam Küssl (als Landgerichtsverwalter), Johann Testalis, Michael Pauer und Jakob Neukircher (Ratsbürger in Gratwein) ohne und mit Anwendung der Folter folgendes ausgesagt:
Ihr Name sei Margareth Jantscher, vulgo Christandlerin, über 50 Jahre alt, Untertanin von Rein, wohnhaft in Stübing. Sie habe nun den zweiten Mann, insgesamt 5 Kinder, 3 Buben und 2 Mädchen. Der älteste Sohn sei Pächter einer Wirtschaft des Stiftes Rein.
Sie gesteht und sagt aus: Vor ungefähr 15 Jahren hätten sich die Muralter und sie (die Angeklagte) auf dem Plesch verabredet. Als sie miteinander hingegangen seien, hätten sie dort folgende Hingerichtete angetroffen: die Lene, den Hollerer, den Pieter und den Schupfer, dann auch noch den alten Amtmann Sebastian Ringshalmer, den Huber, den Maister, den Graben Anderl und die Christl, die beim Grussbauern wohnte.
Der Böse Geist in Gestalt eines großen wilden Mannes mit schwarzen Händen und auch mit blauen Streifen, der Bartl geheißen habe, habe damals von ihr die Seele verlangt und gesagt, sie solle ihm dienen, von der Heiligen Dreifaltigkeit Abstand nehmen, keine Heiligen, sondern nur ihn, den Bösen lieben. Dafür wolle er ihr geben, was sie verlange. Darauf habe sie dem Bösen ihre Seele verheißen und auch Gott und die Heiligen verleugnet. Auf das hinauf habe er sie geliebt und dann — man verzeih die Ausdrucksweise — ihrer Scham einen Kratzer gegeben und mit einem Mal gekennzeichnet.
Nach all dem sei sie vom erwähnten Plesch in der Gestalt eines Raben weggeflogen, alle anderen seien auf schwarzen Böcken weggeritten. Die einen seien nach St. Oswald, sie aber sei mit ihren Komplizinnen nach Graz. Danach seien sie in einem schwarzen Nebel zum Wildoner Kogel hingekommen. Dort hätten sie ein Fest-Essen gehabt. Es habe Suppe, Brein, Kraut, Fleisch und Braten gegeben. Sie hätten auch Wein getrunken. Die Muralter und die Kramer hätten bedient. Den Wein habe der Huber aus einem großen Lindenbaum herausgelassen und aufgetragen. Der inzwischen hingerichtete Schupfer habe auf der Geige und dessen Bruder, der Anderl, habe auf der Pfeife gespielt. Die anderen hätten getanzt. Sie seien 3 Stunden beisammen gewesen und hätten großen Spaß gehabt. Beim Zurückfliegen seien sie wieder auf dem Plesch abgesessen und von dort seien sie wieder nach Hause gegangen.
Seit 15 Jahren sei sie jedes Jahr 3 oder 4 mal bei der Hexengesellschaft gewesen. Das letzte Mal sei es am Abend des St. Jakobi-Tags gewesen. Sie seien immer vom Plesch aus ausgeflogen, manchmal bei Tag und manchmal in der Nacht und mit unterschiedlichen Zielen: St. Oswald, Lankowitz, Stallhofen, Übelbach. Manchmal auch nach Wildon, Gleichenberg und Radkersburg. Bei diesen letzten 3 Orten seien sie auf deren Kogeln abgesessen und hätten gegessen, getrunken und getanzt. Unter den Berg-Kogeln hätten sie Schlösser und schöne Ebenen gesehen. Beim Heimfliegen wären sie jedes Mal auf dem Plesch abgesessen und von dort nach Hause gegangen.
Der alte Amtmann Sebastian Ringshalmer sei als Anführer dabei gewesen und habe eine Ansprache gehalten. Sonst habe sie niemand dabei gekannt. Ebenso habe sie der Böse Geist alle Jahre 3 oder 4 mal beschlafen. Wenn ihr Mann dabei gewesen sei, habe er sie öfters von hinten genommen. Bei der Gesellschaft habe er sie auf die Seite genommen, damit es die anderen nicht sehen. Er sei leicht und seine Natur kalt gewesen. Das letzte Mal sei es hier während des Prozesses im Gefängnis geschehen.
Schließlich sagt sie, dass sie das Allerheiligste nie verunehrt habe. Aber die Brunnbäurin habe es zur Hexengesellschaft mitgebracht und zum Fliegen verwendet.
Die Namen der Herrn Beisitzer:
Jakob Neukircher
Nikolaus Epp
Gregor Pokstaller
Abraham Ketterer
Matthias Zeiller
Blasius Schratt
Landgericht Rein · 8. April A.D. 1686 Haupturteil
Bezüglich der von der armen Sünderin Margareth Jantscher oben beschriebenen begangenen und bestandenen Verbrechen haben meine Herrn Beisitzer einstimmig beschlossen und zu Recht erkannt, dass sie dem Scharfrichter überantwortet werden soll. Er soll sie gut bewacht zur Hinrichtungsstätte hinausführen und dort mit dem Strick hinrichten. Den Körper soll er zu Asche und Staub vernichten.
Gott sei der armen Seele gnädig. So ist es auch exekutiert worden im Landgericht Rein am 8. April 1686.
Dr. Johann Tillerich (eigenhändig)
Kaiserlicher steirischer Bannrichter
In diesem Verhör genannte Personen
Jantscher nennt neun Personen, die sie vor rund 15 Jahren auf dem Plesch angetroffen haben will — zum Zeitpunkt ihres Verhörs allesamt bereits hingerichtet. Drei davon lassen sich mit anderen Seiten verbinden:
- der Schupfer — Peter Paar, vulgo Schupfer, hingerichtet am 4. April 1686, also einen Tag vor Beginn dieses Verhörs. Jantscher nennt ihn ausdrücklich „der inzwischen hingerichtete Schupfer“.
- die Brunnbäurin — sie soll das Allerheiligste zur „Hexengesellschaft“ mitgebracht und zum Fliegen verwendet haben. Auch genannt bei Christina Posch und Peter Paar.
- die Muralter — soll sie verführt haben. Als „Muralterin“ auch bei Christina Posch genannt.
- Dazu Sebastian Ringshalmer, ehemaliger Amtmann, als Anführer bezeichnet, sowie die Lene, der Hollerer, der Pieter, der Huber, der Maister, der Graben Anderl und die Christl.
Umgekehrt wird Jantscher selbst im Verfahren gegen Peter Paar genannt — dort ausdrücklich als „Margret Jantscher vulgo Christanderl“. Damit ist sie sehr wahrscheinlich auch jene „hingerichtete Christanderl“, die Christina Posch drei Wochen später in ihrem Geständnis nennt.