Peter Paar

Strafprozess gegen Peter Paar, vulgo Schupfer, wegen Zauberei
Landgericht Rein 1686

Schöcklblick
Blick vom Schöckl in Richtung Semriach

Anmerkung

Der Schöckl ist hier nicht der einzige Fall. Diese Seite trug früher fünf weitere Verfahren des Landgerichts Rein mit, die Siegfried Kramer unter der Überschrift „Hexenprozesse, in denen der Schöckl als Treffpunkt von Hexen und Zauberern angegeben wird“ gesammelt hatte. Sie stehen jetzt als eigenes Thema: Der Schöckl, zusammen mit allen anderen Verfahren dieser Sammlung, in denen der Berg genannt wird.

Der Bannrichter ist Dr. Johann Tillerich, derselbe, der 1686 auch die Verfahren gegen Margareth Jantscher, Christina Posch und Andreas Zechner führte.

Die beiden Abrechnungen unter b) und c) sind der eigentliche Fund dieser Seite. Die Banngerichts-Taxe nennt acht Personen namentlich, die Scharfrichter-Taxe verrechnet fünf Hinrichtungen mit dem Schwert und drei mit dem Strang — also acht — und das Verbrennen von acht Personen zu Asche. Damit sind für Tillerichs Verfolgungswelle von 1686 acht Hingerichtete belegt, nicht wie zuvor auf der Bannrichter-Seite vermerkt drei. Christina Posch, die auf dieser Rechnung nicht steht, kommt als neunte dazu.

Landgericht Rein · 30. März, 1. und 2. April A.D. 1686 a) Verhör des Peter Paar mit und ohne Folter

Am 30. März, 1. und 2. April 1686 wird Peter Paar, vulgo Schupfer, von dem Bannrichter Dr. Johann Tillerich im Beisein von 4 Ratsbürgern von Gratwein im Anklagepunkt Zauberei mit und ohne Folterung befragt und gibt folgendes an:

Er heiße Peter Paar, vulgo Schupfer, sei 44 Jahre alt, wohnhaft in Stübing, seit 27 (!) Jahren verheiratet, habe 4 Kinder, von denen 3 noch unmündig seien.
Vor 4 Jahren am St. Jakobstag sei er mittags auf der Eichhörnchenjagd auf den Gasslerkogel gekommen. Dort habe er die schon hingerichtete Lena und die Khöpin, sowie auch den Bösen Geist in Gestalt eines zerschlissenen alten Weibes getroffen. Dieser habe ihn gefragt, wo er hingehe; er solle ihm folgen, dann brauche er nicht so hart zu arbeiten. Er (Teufel) wolle ihm alles geben, was er brauche, denn er habe genug. Nur müsse er (Paar) dem Bösen einen Tropfen seines Blutes geben. Darauf habe der Böse ihn mit einem Messer in den linken Oberschenkel gestochen; mit dem herausrinnenden Blut habe der Teufel in seine, des Teufels, Hand geschrieben.

Dazu ist angemerkt: „Das Zeichen ist bei ihm auch tatsächlich an dem linken Oberschenkel gefunden worden.“

Dann habe der Böse von ihm seine Seele, sowie auch die Verleugnung der heiligen Dreifaltigkeit verlangt; er habe ihm zwar die Seele versprochen, jedoch die Dreifaltigkeit nicht verleugnet.
Die Lena und die Khöplin hätten ihm dann Wein zu trinken gegeben und gesagt, sie hätten den Wein von der „Wegscheidt“ hergetragen. Dies sei jedoch nicht wahr. Auch der Wein, da er zu sehr „geältelt“ habe, sei nicht gut gewesen. Nach dem Trunk sei er im Kopf wirr geworden und sie seien darauf durch Luft und Wolken seiner Meinung nach auf den Schöckl geflogen. Während des Fluges habe ihm der Böse tief unten ein großes Wasser gezeigt und ihm gesagt, wenn er (Paar) an Gott denke, so lasse er ihn in dieses Wasser fallen. Er habe daher notgedrungenerweise Gott verleugnen müssen. Vom Schöckl seien sie wieder zum Gasslerkogel zurückgeflogen, dort abgesessen und um ein Uhr nachmittags wieder nachhause gekommen.

Diese vier Jahre hindurch sei er viermal und jedes mal um Jakobi bei der Hexengesellschaft gewesen, die immer am Ram-Kogl zusammen gekommen sei. Wenn sie Schauer „geführt“ hätten, dann wäre derselbe unter ihnen in den Wolken gewesen. Sie hätten mit demselben Schauer in St. Pankrazen, in Geistthal, auf der Kher, das letzte Mal aber in Krienz Schaden angerichtet. In der Gesellschaft seien viele Bürgers- und Bauersleute gewesen. Er habe aber niemand außer den hingerichteten Pieter, den Hollerer, die Lena und die Khöpin gekannt.

Schließlich bekennt Paar, dass er vor 30 Jahren noch vor seiner Heirat zuerst mit einem Schaf und einer Geiß, dann mit einer Kuh Unzucht getrieben habe. Dies sei so oft geschehen, dass er die Zahl nicht wisse.

Landgericht Rein · 4. April A.D. 1686 End-Urteil

In Anwesenheit von 8 Beisitzern ergeht folgendes End-Urteil:

Aufgrund der vorher beschriebenen von diesem armen Sünder begangenen und gestandenen Verbrechen haben meine Herrn Beisitzer einhellig beschlossen und zurecht erkannt, dass er dem Scharfrichter in seine Hand und Band übergeben werden soll. Er soll ihn wohlverwahrt zur Hinrichtungsstätte hinausführen und dort mit dem Strick vom Leben zum Tod hinrichten.
Gott sei seiner armen Seele gnädig.
So ist es auch exekutiert worden beim Landgericht Rein am 4. April 1686.

Dr. Johann Tillerich
Kaiserlicher Bannrichter in der Steiermark

Breites Kreuz Gratwein
Das Breite Kreuz: Hinrichtungsstätte bei Gratwein

Landgericht Rein · A.D. 1686 b) und c) Banngerichts-Taxe und Scharfrichter-Taxe

Alte Karte Graz Umgebung
Ausschnitt aus dem Stiria Ducatus (ca. 1730): Graz und Umgebung

b) Banngerichts-Taxe mit unten angesetzter Quittung des Bannrichters Dr. Johann Tillerich über einen Betrag von 179 Gulden und 37 Kreuzer, welcher an „Liefergeld“ (Unterhalt), Essen, Übernachtung und Ausgaben des Bannrichters für acht wegen Zauberei rechtlich behandelter Personen angefallen ist, nämlich:

Die acht in der Banngerichts-Taxe namentlich abgerechneten Personen
Mathes Stullpacher
Adam Zötl
Lena Klobner vulgo Pieter
Margareth Weiss vulgo Pair
die Prunbäurin
Peter Schupfer = Peter Paar4. April 1686
Margret Jantscher vulgo Christanderl8. April 1686
Andre Paar vulgo Grabenanderl
Personen auf der Rechnung8

c) Scharfrichter-Taxe mit unten angesetzter Quittung des Andre Paanhäpp, steirischer Scharfrichter, über den Betrag von 50 Gulden 7 Kreuzer, welcher an „Liefergeld“ (Unterhalt), Essen und Entlohnung des Scharfrichters anlässlich des unter a) angedeuteten Zaubereiprozesses angewachsen ist. Verrechnet ist unter anderem:

Auszug aus der Scharfrichter-Taxe. Die Beträge in den beiden rechten Spalten sind aus den „je“-Angaben der Quelle errechnet.

Für 5 Personen das „Zeichen“ (Hexenmal) zu untersuchen, je 1 Gulden

5 fl.

Für eine Person das Haar abschneiden

1 fl.

Für 7 Folterungen

3 fl.

30 kr.

Für 8 Personen Scheiterhaufen zurichten, je 45 Kreuzer

6 fl.

Für 5 Personen mit dem Schwert und 3 mit dem Strang hinrichten, je 15 Kreuzer

2 fl.

Für 8 Personen zu Asche verbrennen

45 kr.

Summe der hier aufgezählten Posten

18 fl.

15 kr.

Gesamtbetrag der Taxe laut Quittung

50 fl.

7 kr.

Rechenprobe. Die aufgezählten Posten ergeben 18 fl. 15 kr. Der quittierte Gesamtbetrag lautet auf 50 fl. 7 kr.; es fehlen also 31 fl. 52 kr. Das ist kein Widerspruch — der Text sagt ausdrücklich „verrechnet ist unter anderem“, und der Rest entfällt laut Kopfzeile auf Liefergeld, Essen und Entlohnung. Entscheidend ist die zweite Zeile von unten: fünf Hinrichtungen mit dem Schwert und drei mit dem Strang, dazu acht Scheiterhaufen und acht Verbrennungen. Die Zahl acht steht dreimal unabhängig voneinander in dieser Rechnung und deckt sich mit den acht Namen der Banngerichts-Taxe.

Der Schöckl in weiteren Verfahren

Der Schöckl als Berg der Hexen und Zauberer spielt in mehreren Prozessen dieser Sammlung eine Rolle — bei Hans Glaser, Thomas Heiser, Marx Rueprecht, Andreas Zechner und noch 1689 bei Veronika Rauch, gut sechzig Kilometer entfernt. Alle sind auf der Themenseite Der Schöckl zusammengestellt.

Quellen

Hinweis: Das Protokoll wurde von Siegfried Kramer in unsere heutige Sprache übertragen, Graz 2017. Bernhard Reismann sei für die Korrektur herzlich gedankt.

→ Alle Prozesse im Überblick